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Hallo Leutes

Verfasst: Mo 25. Nov 2019, 16:21
von René a. Hagen
Hallo ich wollte mich hier dann direkt als erstes Vorstellen.
Meine Name ist René, ich bin 34 Jahre alt (Bj.1985) :lol:
Komme aus Hagen (580)
Ich habe vor ca. 6 Wochen meiner Frau einen Chatenet Barooder X2 Sport geholt.
Das Fahrzeug hat eine Krankenfahrstuhl Zulassung und meine Frau nur eine Mofaprüfbescheinigung.
Auto war im nachhinein viel zuteuer und ich habe ein neues Hobby ^^
Also allen allseits gute Fahrt und wenig Hindernisse 033)

Re: Hallo Leutes

Verfasst: Mo 25. Nov 2019, 17:26
von guidolenz123
René a. Hagen hat geschrieben:Hallo ich wollte mich hier dann direkt als erstes Vorstellen.
Meine Name ist René, ich bin 34 Jahre alt (Bj.1985) :lol:
Komme aus Hagen (580)
Ich habe vor ca. 6 Wochen meiner Frau einen Chatenet Barooder X2 Sport geholt.
Das Fahrzeug hat eine Krankenfahrstuhl Zulassung und meine Frau nur eine Mofaprüfbescheinigung.
Auto war im nachhinein viel zuteuer und ich habe ein neues Hobby ^^
Also allen allseits gute Fahrt und wenig Hindernisse 033)

Bild

Wenn Deine Frau die Mofaprüfbescheinigung nach September 2002 gemacht hat, darf sie mit dem Chatenet Krankenfahrstuhl nicht fahren....sonst schon.
Welches Baujahr ist der Chatenet ?

Ich frage dies wg. unten Stehendem...ich habe diese Info mal für alle Fälle erstellt.......

Aus gegebenem Anlass eine Info zu Krankenfahrstühlen alter Bauart (bis Baujahr Sept 2002)

Eingetragene Krankenfahrstühle bis Bj Sept.2002 haben Bestandsschutz und können von ALLEN Personen die vor April 1965 geboren worden sind ohne jede Fahrerlaubnis und auch ohne Mofa-Prüf-Bescheinigung ,oder von Personen die ihre Mofa-Prüf-Bescheinigung vor Sept. 2002 gemacht haben ohne weiter Bedingungen genutzt werden. In den Papieren muss allerdings Krankenfahrstuhl eingetragen sein. Neue erstmalige Eintragungen "Krankenfahrstuhl" gibt es seit Sept. 2002 nicht mehr...die alten Dinger haben allerdings Bestandsschutz ,genau wie die Regelungen , die ich oben beschrieb.