Grüße von der Rennleitung

Hier könnt ihr euch und eure Leichtkraftfahrzeuge vorstellen. Zeigt her eure Schätzchen!

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HerrToeff
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Re: Grüße von der Rennleitung

Beitrag von HerrToeff » Mi 6. Nov 2019, 00:41

Damals gings um Range Extender in der Ornitologie .. hilft ihm nix
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

Wiltschka
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Re: Grüße von der Rennleitung

Beitrag von Wiltschka » Sa 27. Feb 2021, 01:56

HerrToeff hat geschrieben:
Sa 2. Nov 2019, 02:29

Bei gebrauchten Kleinstwagenumbauten zu KFS (vor 1999) wird, wenn ich den Ausführungen in dem bisherigem Thread folgen konnte, in einer Art Beweislastumkehr angenommen die zugehörigen Gutachten seien gefälscht. Da nicht anzunehmen ist, dass der damalige Prüfdienst nach 20j noch Unterlagen hat wirst Du diese Beweislast nicht erbringen können und die gebrechliche Dame wird als Dokumentenfälscherin und Steuerbetrügerin geahndet zusätzlich ein Verfahren wegen Fahren ohne FS. Selbst wenn der Umbau damals legal und amtlich besiegelt war.
O. k. Lange her! Staune was aus meinem Anmeldungsthread alles gemacht wurde 033)

Herr Toeff - nein, es ging bei den von mir zur Anzeige gebrachten Fahrzeugen nie um Kleinstwagenumbauten von Erad und Co., sondern immer um Pkws, die als Krankenfahrstühle deklariert wurden.

Bei den Kleinstwagenumbauten, gab und gibt es zwar auch Sachen, die man immer wieder antrifft, die nicht in Ordnung sind, z. B. zweisitzige Fahrzeuge, die ein Gutachten nach dem 30.06.1999 ausgestellt haben, aber die waren nicht Gegenstand meiner Ermittlungen.

Und in welcher Ecke Deutschlands leben sie denn? Muss ja echt schlimm abgegangen sein in ihrer Jugend. Und weil es für jedes Beispiel ein Gegenbeispiel gibt: Ihre Freundin wurde mittels Wasserstrahl vom Baum geholt- schlimm (wurde sie damals nicht vorher vor dem Einsatz des Wasserwerfers gewarnt auf der Startbahn West?) Nun mein Hundertschaftsführer, der Kollege Eichhöfer und mein Zimmernachbar Thorsten Schwalm wurden bei einem Einsatz auf der Startbahn West von einem "Demonstranten" erschossen, mehrere Kollegen von gleichen Schützen verletzt.

Trotzdem hat das meines Erachtens keinen gravierenden Einfluss auf mein Auftreten dem polizeilichen Gegenüber bei Kontrollen gehabt.

Und ich bin der Überzeugung: Kollegen mit Fachwissen haben es niemals nötig gehabt, so aufzutreten, wie von ihnen geschildert. Jemanden zu prügeln um herauszufinden, ob das Mofa frisiert ist? In den 80ern? LOL Da konnte man das meiste von außen erkennen, und die Feiler, die die Originalteile bearbeiteten, hast du am Fahren erkannt. Zumal das schon die zeit war, als die dünnen Krümmer schon einige Jahre Serie waren. Und Tuning mit einem 14 mm-Krümmer? Dann wurde die Kiste im Zweifelsfall sichergestellt und zerlegt. Ganz legal. Was nutzt denn die Aussage des Fahrers die Kiste sei frisiert? Die kann er doch jederzeit widerrufen. Und dann bleibt den Kollegen vor Gericht als Beweis: Genau NICHTS.

Ok- Alte Kamellen - hier nochmal zur Klarstellung:

Bei der Rede von gefälschten Fahrzeugpapieren ging es nicht um legal umgeschriebene Kleinstwagenumbauten, sondern um die richtigen Pkws.

Und wenn ich Zeit habe, schaue ich gerne ab und zu wieder hier rein - und sicherlich nicht, um Infos zu sammeln. Selbst damals nicht - schon da ging es mir mehr darum, die Foren zu finden, in denen diese Pkw-Umbauten beworben und gefördert wurden. Einige davon gibt es nicht mehr.

Daher kam nach der Vorstellung damals hier auch nicht mehr viel von mir, da genau dieses Anbieten und Bewerben von 25-km/h-Pkws hier nicht stattgefunden hat. Und Kollegen, die spionieren wollen, werden sich hier bestimmt nicht anmelden. 019)

So damit ist die Anmeldung erneuert, und wenn ich nicht meine Enkel betreue, an meinen Mopeds schraube oder in Norwegen im Urlaub bin, dann schau ich hier auch wieder vorbei.

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Re: Grüße von der Rennleitung

Beitrag von Metaphysik » Sa 27. Feb 2021, 02:28

Wiltschka hat geschrieben:
Sa 27. Feb 2021, 01:56
So damit ist die Anmeldung erneuert, und wenn ich nicht meine Enkel betreue, an meinen Mopeds schraube oder in Norwegen im Urlaub bin, dann schau ich hier auch wieder vorbei.
Immer schön die Rechtslage beachten oder vor der Probefahrt das Grundstückstor von Innen schließen 019)

Herzlich willkommen zurück! 023)

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Re: Grüße von der Rennleitung

Beitrag von HerrToeff » Sa 27. Feb 2021, 03:16

Wiltschka hat geschrieben:
Sa 27. Feb 2021, 01:56
...

Ok- Alte Kamellen - ....

nun ja. Ich könnte konkrete Namen nennen. Es tut bestimmt nicht not olle Kammellen aufzuwärmen aber wenn Ihre grosse Jugendliebe nach Polizeigewalt nach einer friedlichen Demonstration während der Tour de France so zusammengeprügelt wurde dass sie heute noch wie ein Zombie durch Wiesbaden schleicht, und dann kommt jemand der von ollen Kamellen spricht, dann tut so etwas schon weh. Weil man dann weiss wie die andere Seite auf die Sache sieht. Von daher seh ich dass nicht so dass man olle Kamellen nicht aufwärmen soll, sondern dass ich nicht Masochist genug bin um alte Wunden neu aufreissen.

Ja und der ein oder andere wurde per Wasserwerfer aus den Bäumen der Startbahn gepflückt. Und die Prügelszene mit einigen unglücklichen Mofafahrern gabs wohl auch, wobei nach einigen Vorfällen der Kollege selbst den Hass abbekam den er gesäht hatte. Aber alles nichts was ich jetzt jedem Polizist vorwerfen würde. Es gab damals sehr hardline Polizisten die ich zu meinen Freunden zählte, es gab aber auch -sorry- Dreckschweine, die trotzdem weiter Dienst tuen durften und es gab auch Leute die waren einfach nur cool, selten aber es gab sie. Von daher erlaube ich mir keine Pauschalurteile.

Ich möchte das jetzt nicht weiter ausführen und ausdiskutieren. Ich hätte das gar nicht erst erwähnen dürfen den eins führt zum anderen und plötzlich ist man wieder mitten drin in der Dunkelheit.

Nur soviel. Ich hatte mal eine Lebensabschnittsgefährtin die partout keinen Führerscheinmachen wollte. Also wollte ich ihr einen R4 auf 6 kmh drosseln und das vorab mit dem Tüv besprechen. Die schlugen vor das Ding lieber als 25kmh Krankenfahrstuhl zu drosseln. Ich besprach das mit dem Tüv und begann die Teile für den Umbau zu sammeln.

Nun ja ich sah dann zufällig mal wie sie Fahrrad fuhr.. so ungefähr 10 Beinahe Unfälle auf ca 800m .. ich gab den gedanke auf sie in ein irgentwie geartetes motorisiertes Gefährt zu setzen. Sie ist eine grossartige, intelligente und wunderschöne Frau aber zum Fahren war sie nicht geboren. Den R4 habe ich klammheimlich verkauft, so wie er war ohne KFS Gutachten.

Entscheidend war -der TÜV HÄTTE mir die Sache abgenommen. Der R4 wäre heute vermutlich unbezahlbar mit diesem Gutachten (Und meine damalige Liebe tot) . Deswegen sehe ich wirklich eine Art Beweislastumkehr. hätte ich das damals gemacht, würde dem heutigen Besitzer des R4 der Prozess gemacht..


Auch Guido, seines Zeichens Fachanwalt für Verkehrsrecht, sprach davon dass es diese Umbauten in legal gäbe

Nur das ist mir wirklich egal. Die meisten 25kmh Autos sind in Alki Hand und -wiewohl ich Alkoholismus als Krankheit akzeptiere und den Leuten gewiss keine Verachtung entgegenbringe- sie gehören nicht in den Strassenverkehr.

Letztlich weiss man nicht ob die Gutachten gefälscht sind oder ob und wie sie erlangt wurden. Aber ein paar Beispiele allgemeiner Zeitverhältnisse mal im Vergleich:

-die Autos sind vor 20 Jahren aktuell gewesen. Die Prüfer wissen nicht mehr was sie damals getan haben, man müsste es per externer Dokumentation beweisen, Beweislast bein Fahrer/Halter
-2 Monate nach dem zweiten Weltkrieg wussten viel deutsche Beamte nicht mehr was sie getan hatten. Man musste es ihnen beweisen.
-2 Tage nach so alles dem Zusammenschlagen meiner Jugendliebe -sie war ohne Versorgung eingekerkert- wusste niemand von Einsatzkommando mehr wer was getan hatte. Es gab wohl jahre später eine Entschuldigung, die jungen Beamten seien so ungestüm aber keiner wüsste wers war

letztlich sieht man die Macht der Zeit, die Seiten und den Druck der Beweislast und man sieht wer der Angeschmierte ist.

Letztlich sei versichert Wilschka, hätte ich damals den R4 umgenaut und als KFS abgenommen gekriegt, eher würde ich in Dir als Stiftung fürs Polizeimuseum schenken als dass ich ihn für viel Geld an einen Alki verkaufe.

Oder eher einem bedürftigen Behinderten schenken. Aber nein ... der würde ja ein Verfahren wegen Betrugs kriegen.

Das Ziel, diese Dinger aus dem Verkehr zu ziehen kann ich verstehen. Die verwendeten Mittel nicht.


Tatsache ist das viele gezinkte 25kmh schleudern in Ebay an Idioten vertickt werden. Gut. Da ist Handlungsbedarf, aber jemand der ein Modell aus der Zeit hat, ein Gutachten, das KEINE Fälschungsindizien hat und vielleicht noch den Kassenbon von TÜV und den Stempel der Zulassungsbehörde, sowie die KFS Prüfbescheinigung, und kein Alki ist/oder geheilter Alki - der sollte das Ding auch weiterfahren dürfen, und nicht kriminalisiert werden. Und zwar einfach aufgrund der Unschuldsvermutung gegenüber dem unbescholtenen Bürger.

Und das, lieber Wilschka ist ein Grundrecht. Wie das der körperlichen Unversehrtheit.
lieben Gruß

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Re: Grüße von der Rennleitung

Beitrag von guidolenz123 » Sa 27. Feb 2021, 09:37

@Wiltschka
...im Grunde sehe ich es rechtlich wie Du,
mit minimalen Einschränkungen..
1)
Ich halte die quasi Streichung der "Greisenregelung" bzw deren analoge Anwendung auf Krankenfahrstühle für verfassungswidrig...(wg Bestandschutz/Bestandsgarantie/Vertrauensschutz in rechtl. Regelungen bzw einmal erlangte Rechte jedenfalls für die vor Sept 1965 Geborenen)
2)
Nach teleologischer Interpretation war im Zeitraum 1999-2002 eine rechtl. Gleichsetzung von Mofa und Krankenfahrstuhl gewollt (Fichte hat dazu in der Vergangenheit etwas abgehandelt).
Später wurde dies zwar nicht mehr explizit so übernommen...könnte/müsste etc aber Nachwirkung entfalten...

Fazit:
Eindeutig dürfen keine Verkehrsteilnehmer ,die nicht den o.g. Greisenbonus für sich in Anspruch nehmen konnten, Krankenfahrstühle alter Konvenienz ohne Alles führen...

Setzen wir aber mal voraus meine Einwände seien inhaltlich nicht haltbar und Du hättest 100% Recht...dann gilt:

Eins aber übersieht so ziemlich jeder in der Diskussion (auch Du meiner Meinung nach)...
Strafrechtlich relevant kann es aber nur für diejenigen, die Krankenfahrstühle alter Konvenienz führen,wenn sie sich nicht altersbedingt auf die Regelung von 1999-2002 berufen konnten und/oder können. Wenn jemand damals die Krankenfahrstuhl-Prüf-Bescheinigung hätte erwerben können, dürfte er auch heute noch damit fahren, wenn die alte Regelung weiter bestünde. Vorausgesetzt , sie gilt aktuell nicht mehr, würde auch heute noch der "Delinquent" eben ohne diese Bescheinigung (aber illegal) unterwegs sein.
Da es sich aber nur um eine Bescheinigung und KEINE Fahrerlaubnis handelte (und auch heute handeln würde...hätte er denn eine solche Bescheinigung), hat dies zur Folge, dass der "delinquent" analog zu Fahren mit Mofa ohne Prüfbescheinigung nur ohne Bescheinigung unterwegs ist...das ist aber lediglich auch beim Mofa nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet gerade mal schlappe 10 Euro...aber es liegt eindeutig kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.
Das relativiert die Verfolgung solcher Vorgänge ungemein...
:wink:
Gruß Guido
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Re: Grüße von der Rennleitung

Beitrag von Metaphysik » Sa 27. Feb 2021, 12:54

Im aktuellen Bkat finde ich den Krankenfahrstuhl nicht mehr. Scheint unter Mofa eingegliedert.

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Re: Grüße von der Rennleitung

Beitrag von guidolenz123 » Sa 27. Feb 2021, 18:39

Metaphysik hat geschrieben:
Sa 27. Feb 2021, 12:54
Im aktuellen Bkat finde ich den Krankenfahrstuhl nicht mehr. Scheint unter Mofa eingegliedert.

Bild

Kannst Du die Fußnote/Sternchen ggf mal posten...




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Re: Grüße von der Rennleitung

Beitrag von Metaphysik » Sa 27. Feb 2021, 18:55

Steht nur:

TBNR Bemerkungen
205000; 205100
*) Zutreffendes angeben

KBA Bkat

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Re: Grüße von der Rennleitung

Beitrag von guidolenz123 » So 28. Feb 2021, 09:32

Hier mit Genehmigung von Witschka
Auszüge aus der Korrespondenz/PN's

Er überzeugt mich.........

Das will was heißen...
:wink:


Re: Beitrag zu Führerschein für Kraqnkenfahrstuhl.
Gesendet: 27.02.2021 22:33
Von: Wiltschka
Empfänger: guidolenz123

Hab ich geguckt und jetzt du nochmal gucken und zwar richtig:

Bußgeldkatalog:
Ja, richtig, Mofa und prüfbescheinigungspflichtige Fahrzeuge nach § 5 FeV!
Die da wären: 2 und dreirädrige Krafträder bis 25 km/h bbH nach der EU-Verordnung blablabla - nix vierrädrige, nix Krankenfahrstuhl:

"Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa (§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) oder ein Kraftfahrzeug, das den Bestimmungen des § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b entspricht

(§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b =
zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 ... wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist)

führt, muss in einer Prüfung nachgewiesen haben, dass er
..."

Die geschwindigkeitsbeschränkten Fahrzeuge nach § 5 sind abschließend aufgelistet!
Da steht nichts vom Krankenfahrstuhl!


Verbrennungsbetriebener Krankenfahrstuhl über 10 km/h bbH ist fahrerlaubnispflichtig. Unter 10 km/h oder elektrobetrieben bis 15 km/h (die neuen) brauchst du keine Prüfbescheinigung!

Also vergiss die Tbnr.: 205000! Passt zum Krankenfahrstuhl gar nicht.

Aktueller Tatbestandskatalog zur aktuellen Gesetzesregelung, nicht zur irgendeiner anno Toback, als im 5er der Krankenfahrstuhl noch mit drinnen stand.

Und noch mal. Lese dir die amtlichen Begründungen zur Änderung der Definition des Krankenfahrstuhls mal genau und komplett durch, da wirst du finden, dass diese alten KFS hauptsächlich von Personen gefahren wurden, die entweder nie eine Pappe hatten oder diese wegen Alkohol verloren, und nicht wie beabsichtigt hauptsächlich von gebrechlichen oder behinderten Menschen. Und dieser Zustand sollte geändert werden. Wenn man denen allen Besitzstand für das Führen von KFS ohne Fahrerlaubnis hätte einräumen wollen, welchen Sinn hätte dann eine Änderung der Definition des KFS gemacht? Wenn der gleiche Personenkreis - auch die, die bisher keinen KFS hatten, aber das Glück der frühen Geburt hatten, nunmehr die KFS alten Rechts weithin ohne FS oder KFS-Prüfbescheinigung hätten führen dürfen? Was hätte sich geändert?

OK - nun dein nächstes Argument!
Mal sehen, ob ich das genauso leicht widerlegen kann. 019)

Meinungen dürfen wir ja unterschiedliche haben. Aber die Gesetzesauslegung lässt hier m. E. nur eine Meinung zu. Oder kannst du meine Argumente hierzu widerlegen?
Nach obenVorherige PNNächste PNIn Ordner verschieben:
Posteingang

ANSICHT ERWEITERNNACHRICHTEN-VERLAUF:
Re: Beitrag zu Führerschein für Kraqnkenfahrstuhl.
Gesendet: 28.02.2021 09:26
von guidolenz123

Hallo Uwe,
ich schrieb ja bereits ,daß ich im Wesentlichen Deiner Auffassung folge..
In der Argumentation bleibt noch ein wenig Spiel...ggf könnte man dies eher verbal als geschrieben ausräumen...
Das Ganze ist allerdings nicht mehr so brandaktuell seit es die dreirädrigen China-Gehilfen bis 25 Km/h gibt...
Vom Sinn der Sache her (Alkis rauskicken) wäre mir ein Alki im Vierrad allerdings lieber als im nochmal sensibleren Dreirad...
aber das ist natürlich eine andere Geschichte....
Gruß
Guido
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Re: Grüße von der Rennleitung

Beitrag von Metaphysik » So 28. Feb 2021, 10:53

Dann wäre also nur FeV 76 Absatz 2 einschlägig für Krankenfahrstühle alten Rechts?
Inhaber einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach § 5 Absatz 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung sind berechtigt, motorisierte Krankenfahrstühle mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung und nach § 76 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung zu führen. ..
Wie kann dann StVG § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis relevant sein wenn man die dt. Differenzierung von Führerschein, Fahrerlaubnis (StVG § 2), Prüfbescheinigung sieht? Eine Fahrerlaubnis ist eine KFS Prüfbescheinigung explizit ja nicht, weshalb sie nicht entzogen u.s.w. . Wo ist der Tatbestand Fahren ohne KFS Prüfbescheinigung im StVG? Die Anwendbarkeit des Bkats 205000 wurde ja oben schon ausgeräumt 072)

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Re: Grüße von der Rennleitung

Beitrag von guidolenz123 » So 28. Feb 2021, 11:32

Metaphysik hat geschrieben:
So 28. Feb 2021, 10:53
Dann wäre also nur FeV 76 Absatz 2 einschlägig für Krankenfahrstühle alten Rechts?
Inhaber einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach § 5 Absatz 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung sind berechtigt, motorisierte Krankenfahrstühle mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung und nach § 76 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung zu führen. ..
Wie kann dann StVG § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis[/url] relevant sein wenn man die dt. Differenzierung von Führerschein, Fahrerlaubnis ([url=https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2.html]StVG § 2), Prüfbescheinigung sieht? Eine Fahrerlaubnis ist eine KFS Prüfbescheinigung explizit ja nicht, weshalb sie nicht entzogen u.s.w. . Wo ist der Tatbestand Fahren ohne KFS Prüfbescheinigung im StVG? Die Anwendbarkeit des Bkats 205000 wurde ja oben schon ausgeräumt 072)
Das ist momentan DER Punkt, bei dem ich definitiv eine andere Rechtsauffassung vertrete als Wiltschka
Gruß Guido
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Re: Grüße von der Rennleitung

Beitrag von Metaphysik » So 28. Feb 2021, 13:54

guidolenz123 hat geschrieben:
So 28. Feb 2021, 11:32
Das ist momentan DER Punkt, bei dem ich definitiv eine andere Rechtsauffassung vertrete als Wiltschka
Du siehst also auch nicht woraus sich eine Strafbewehrung des FeV 76 Absatz 2 ergeben sollte?

Mal aus Wiki zitiert
Führerschein/Fahrerlaubnis

Ein Führerschein oder ein Führerausweis ist eine amtliche Bescheinigung, die ein Vorhandensein einer Fahrerlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund belegt.[1]

Dagegen ist die Fahrerlaubnis .. ein Verwaltungsakt, das heißt die behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen .. auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Mofa Prüfbescheinigung

Andere Länder kennen diese Art der Prüfbescheinigung nicht. Sie ist keine Fahrerlaubnis im führerscheinrechtlichen Sinne. Sie wurde ursprünglich unter dem Namen Mofaprüfbescheinigung zum 1. April 1980 eingeführt.
Die Prüfbescheinigung ist keine amtliche Bescheinigung und beruht nicht auf einem Verwaltungsakt.

Der Inhaber einer KFS Prüfbescheinigung, der keine weiteren Berechtigungen für andere Fahrzeuge besitzt, begeht m.M.n. entsprechend Fahrerlaubnisrechtlicher Definition FoFE beim Führen eines KFS alten Rechts, und dies ganz legal weil für den KFS keine Fahrerlaubnis erforderlich ist, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung.

Mir scheint der Begriff "Fahrerlaubnis" des allgemeinen Sprachgebrauchs, durch die Fahrerlaubnisrechtliche Definition unter die Räder gekommen zu sein und die Anwendbarkeit des StVG §21 (FoFE) bei KFS überrollt zu haben. Ist jemanden ein Verfahren zu KFS bekannt, in dem der Unterschied des allgemeinen Sprachgebrauchs zur rechtlichen Definition Fahrerlaubnis thematisiert wurde?

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Re: Grüße von der Rennleitung

Beitrag von guidolenz123 » So 28. Feb 2021, 15:29

Ich kenne nix Neues...habe mich auch schon länger nicht mehr
mit der Problematik befasst...eben auch wg der Unkompliziertheit ,
dass Dreirad_E-Mofas mir Karrosse aus China nunmehr Wetterschutz bieten...für alle ,die
ihre Fahrerlaubnis nicht behalten(können) ,
gibt es einen Ausweich...
das reicht für mein Verständnis erst mal...
Die Brisanz ist aus dem Thema raus und ICH vertrete ja niemanden mehr,
für den das wichtig sein könnte... :wink:
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Re: Grüße von der Rennleitung

Beitrag von Metaphysik » So 28. Feb 2021, 16:16

Ich finde es nach wie vor interessant. a) Komfort, b) nicht Elektro (Thema Außensteckdose).

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Re: Grüße von der Rennleitung

Beitrag von guidolenz123 » So 28. Feb 2021, 17:55

Metaphysik hat geschrieben:
So 28. Feb 2021, 16:16
Ich finde es nach wie vor interessant. a) Komfort, b) nicht Elektro (Thema Außensteckdose).
Gibt ja als Mofa noch die 25Km/h-Ape..da brauchts keine Steckdose...und Komfort wird überbewertet....
Wenn DU in das Alter kommst, dass Du eine 25 Km/h-Kiste fahren willst/musst, kennt sich damit eh keiner mehr aus...da legst Du einfach das alte Leipziger-Urteil vor in Kopie..da läßt Dich jeder weiter fahren.... :wink:
Am Rande..
hat man nur ein Fahrverbot (nicht Fahrerlaubnis-Entzug) darf man auch kein Mofa führen...klingt komisch, ist aber so.....
da geht dann nur noch Pedelec...zählt als Fahrrad...geht auch bei Fahrverbot...bei wirklichem Pedelec bis max 25 Km/h..drüber nicht..das wäre dann e-bike
Z.B. sowas:

https://www.netzwelt.de/news/163775-e-b ... artet.html

https://www.youtube.com/watch?v=r62vLt4Cdu0

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Ich habe bald (hoffe ich ) für ggf ungelenke Fahrverbotszeiten (man weiß ja nie welche Komiker einen in Eile gerne fotografieren) DAS mir E-Unterstützung...

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Re: Grüße von der Rennleitung

Beitrag von Metaphysik » So 28. Feb 2021, 18:18

Sehen geil aus, die Teile. Sollte ich jemals in die KFS Lage kommen würde ich wie oben argumentieren. Zöge das nicht käme der öffentlich von mir nicht geschriebene Joker.

Stand jetzt würde es ein Mofa Kabinenroller werden. Hab ja eine Lademöglichkeit, und für den geringen Vorteil eines KFS würde ich mir den rechtlichen Terz nicht antun. Ist aber schön für den Fall der Fälle sowas durchzuspielen und beruhigt zu schlafen wenn ringsrum alle den Krieg schon verloren geben.

Von Deiner Auswahl nehme ich das :D

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Re: Grüße von der Rennleitung

Beitrag von guidolenz123 » So 28. Feb 2021, 19:33

Metaphysik hat geschrieben:
So 28. Feb 2021, 18:18
Sehen geil aus, die Teile. Sollte ich jemals in die KFS Lage kommen würde ich wie oben argumentieren. Zöge das nicht käme der öffentlich von mir nicht geschriebene Joker.

Stand jetzt würde es ein Mofa Kabinenroller werden. Hab ja eine Lademöglichkeit, und für den geringen Vorteil eines KFS würde ich mir den rechtlichen Terz nicht antun. Ist aber schön für den Fall der Fälle sowas durchzuspielen und beruhigt zu schlafen wenn ringsrum alle den Krieg schon verloren geben.

Von Deiner Auswahl nehme ich das :D

Bild
Wenn Du schon dabei bist, bestelle gleich auf Deine Kosten eins für mich mit.....habe gerade keine Zeit zum Bestellen... :mrgreen:
Gruß Guido
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Re: Grüße von der Rennleitung

Beitrag von Metaphysik » So 28. Feb 2021, 19:36

guidolenz123 hat geschrieben:
So 28. Feb 2021, 19:33
Bild

Wenn Du schon dabei bist, bestelle gleich auf Deine Kosten eins für mich mit.....habe gerade keine Zeit zum Bestellen... :mrgreen:
Wollte ich gerade erledigen, konnte aber leider auf meinem TAN Generator das "F" nicht finden, sorry 8)

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Re: Grüße von der Rennleitung

Beitrag von guidolenz123 » Di 2. Mär 2021, 15:19

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
Gruß Guido
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Re: Grüße von der Rennleitung

Beitrag von rolf.g3 » Mi 3. Mär 2021, 18:14

Metaphysik hat geschrieben:
So 28. Feb 2021, 19:36
Wollte ich gerade erledigen, konnte aber leider auf meinem TAN Generator das "F" nicht finden, sorry 8)
guidolenz123 hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 15:19
:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:


Das Ihr blöd seid hat euch aber schonmal jemand gesagt ?? 101) 101) 101)

... und ausgerechnet hier, wo ich normalerweise nie mitlesen 076) 076) 076)

019) 019) 019)

:D :D :D

002) 002) 002)

gr
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