Versichern kann eben nicht jeder was er will. Das ist nur gängige Praxis geworden, weil wie überall in unserer Gesellschaft nur noch auf schnelle Abschlüsse und schnelles Geldverdienen geschaut wird, auf billige Arbeitskräfte und erst mal auf das Geld was "reinkommt".
Beim Versichern über ein Versicherungskennzeichen / zulassungsfrei müsste gemäß Vorschriften (auch versicherungsinternen Weisungen) immer eine Betriebserlaubnis oder EU-Übereinstimmungsbescheinigung vorgelegt werden. Es reicht nicht einmal der Versicherungsnachweis vom Vorjahr/Vorhalter.
Das Problem sind die ungeschulten Mitarbeiter, die gar nicht wissen, was sie wem verkaufen, die sich ein X für ein U vormachen lassen. Wenn sie wenigstens beherzigen würden, dass Zulassungsbescheinigungen Teil I oder II, Fahrzeugschein oder Brief niemals zulassungsfreie Fahrzeuge dokumentieren, dann wäre schon viel gewonzurücktretennen.
Und der Witz: Die Versicherung ist nicht ungültig. Da ist ein Kraftfahrzeug ganz eindeutig über die FIN haftpflichtversichert. Natürlich kann die Versicherung von dem Vertrag wegen Täuschung zurücktreten. Dazu muss sie aber erst einmal von der Täuschung Kenntnis erlangen. Im Schadensfall kann sie alle Kaskoansprüche von sich weisen, gegenüber Dritten muss sie aber immer zunächst haften. Ob sie dann im Innenverhältnis Versicherung/Versicherungsnehmer im Rahmen des Regresses Gelder zurückbekommen kann, hängt nicht zuletzt von den wirtschaftlichen Möglichkeiten des VN zusammen. Gegenüber Dritten kommt die VS nur raus, wenn die Kündigung/Unwirksamkeit des Vertrages ausgesprochen wurde und auch erst ab diesem Zeitpunkt. Solange der VN das Versicherungskennzeichen aber noch hat, wirds auch da schwierig.
Und ein paar? Davon ging ich letztes Jahr auch aus.
Mit den 700 Anzeigen dieses Jahr, davon etwa 320 aus dem aktuellen Verkehrsjahr und dem Stapel auf meinem Tisch würde ich jetzt gerne noch von ein "paar" sprechen. Im Verhältnis zu allen Pkw sicherlich wenige, im Vergleich zu den echten Leicht-Kfz aber deutlich mehr. Jedenfalls nicht mehr in der Promilleregion, auch wenn die Leicht-Kfz langsam zunehmen durch die Elektrofahrzeuge.
So was mache ich wenn mir jemand "echte" Krankenfahrstuhlpapiere beim Panda vorlegt?
1. Müssten da nicht nur "Hirnis" beim TÜV gepennt haben, sondern 2. auch noch solche auf der Zulassungsstelle. Denn der TÜV stellt nur Gutachten aus, die die Zulassungsstelle erst zur Betriebserlaubnis machen müsste. Ein Gutachten reicht eben nicht aus - theoretisch, ich weiß, die Versicherungsmenschen haben keine Ahnung und viele meienr Kollegen auch nicht.
3. Überprüfe ich zunächst die Echtheit, zunächst über Sichtkontrolle (wie beim Ausgangsdokument auf Unstimmigkeiten, Vordruckmuster/Ausstellungsdatum, rechtskonforme Angaben im "Gutachten" ( Krankenfahrstuhl mit 425 kg Leergewicht zeigen nur, dass da einer mal was gehört hat von einer Erhöhung des Leergewichtes, aber eben nicht weiß wo und was), Angaben zur Erstzulassung lassen sich über die FIN beim KBA abgleichen, oft waren die Fahrzeuge bis vor kurzem noch amtlich zugelassen, so dass die angaben auch nicht stimmen können, etc - und
4. ...soweit möglich Abgleich über die angeblich ausstellende Stelle. Die müssen zwar eigentlich nur 10 Jahre die Daten speichern, oft kommt man aber noch viel weiter zurück an die Originale.
Du willst jetzt auf die Gutachten raus, wo tatsächlich ein Prüfer gepennt oder die Augen zugemacht hat. Nun rechtsfehlerhafte Gutachten müssen zurückgenommen werden, das Papierchen ziehe ich auf jeden Fall ein. Der rechtswidrige Zustand, dass damit ein Pkw mit Versicherungskennzeichen als zulassungsfrei in den Verkehr gebracht wird, wird durch mich erst einmal beendet. Wie ich weiter gegen Prüfer, Halter etc vorgehe, ergeben die Ermittlungen.
Das ganze hatte ich bei dem mehr als 1000 Vorgängen bisher erst einmal! Falschbeurkundungen gab es auch bei Krädern früher schon reichlich, an sich also nichts neues.
Die Frage, was der Halter/Fahrer als Laie erkennen muss, wird doch sowieso in jedem Einzelfall geprüft. Ich gehe da mit dir völlig konform, dass viele der Fahrer gar nicht wissen, dass es nicht zulässig ist. Da muss dann geklärt werden, hätten sie es wissen können/müssen oder war es nicht erkennbar. Eigentlich kann es jeder wissen, der ein solches Fahrzeug (Microcar echt oder unecht) kaufen will. Wenn du Brötchen willst, gehst du auch nicht zum Klemptner. Dann gehst du zum Bäcker. Und jedem steht der Weg zur Zulassungsstelle und Fahrerlaubnisbehörde offen.
Dann schau auf das Klientel, 99,9 % ohne Fahrerlaubnis, ein Teil davon wegen Suff. Zumindest die wissen, was ein Pkw ist. Und wer den AM gemacht hat für ein Microcar, sollte die Definition auch verinnerlicht haben.
Aber all das ist nicht mein "Problem". Ich prüfe die objektiven Tatbestände, ermittle den Geldwertvorteil und schicke die Anzeigen (außer denen, die bei uns im Beritt anfallen) über die StA Gießen an die zuständige StA raus. Und informiere die für den Wohnort zuständigen Polizeidienststellen vorab, damit die Versicherungskennzeichen so schnell wie möglich eingezogen werden.
Mehr ist von mir auch gar nicht leistbar.
Außer die parallel laufenden Ermittlungen zu den Serienfälschung zu dem Fahrzeugpapieren. 4 Serien konnte ich bisher feststellen, einer (Klein-)Serie davon konnte ich den Fälscher bisher zuordnen.
Und dann die (dummen) Betrüger, die die Fahrzeuge erstmals falsch deklarieren und dann weiterverkaufen, die also dadurch auffallen, dass sie die Fahrzeuge als erste falsch versichern und sofort mit Vertrag weiterverkaufen (kaufen für bis zu 300 € (Schrott eben) und als Krankenfahrstuhl dann für 2000-300 weiterverkaufen). Das ist eben leistbar, weil eben gerade diese Vielzahl an Vorgängen über einen Schreibtisch läuft. Da schau ich dann auch schon mal, wovon die sonst so leben (Hartz IV?) und fertige dann die passende Anzeige (gewerbsmäßiger Betrug) und die Mitteilung an seinen "Arbeitgeber" dazu.
Und die Zusammenarbeit mit den Versicherungen, denen ich beratend zur Seite stehe, wie man diese schwarzen Schafe aussortieren kann.
Also eigentlich Kripo-Arbeit, die ich leiste.
Und dann die vielen Gespräche mit den Kollegen, die solch eine Anzeige von mir fangen und keine Ahnung haben, um was es überhaupt geht. Da hab ich inzwischen PDF-Dateien, wo ich das meiste zusammengestellt habe ...
Also zusammengefasst: Über Langeweile kann ich nicht klagen.