HILFE für unseren Simpa JDM
Verfasst: Mo 12. Mär 2018, 13:30
Liebe Forum-Mitglieder!
Ich freue mich sehr, wenn jemand von Euch einen hilfreichen Tipp für das folgende Problem abgeben könnte:
Meine Mutter fährt mit ihren 67 Jahren einen JDM, den sie vor 10 Jahren gebraucht erworben hat. Eine gültige Fahrerlaubnis besitzt meine Mutter nicht; sie ist stets davon ausgegangen, dass sie diesen "Krankenfahrstuhl" auch führescheinlos fahren darf.
Vor ca. 7 Jahren wurde ihre Brieftasche samt Fahrzeugpapieren geklaut. Sie hat sich beim Straßenverkehrsamt aber eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass es sich bei dem Fahrzeug um ihr Eigentum und um einen Krankenfahrstuhl handelt. Eigentlich hätte sie mit dieser Bescheinigung sich beim Hersteller neue Papiere ausstellen lassen müssen, nur leider gibt es die Firma SIMPA nicht mehr.
Wie auch immer - jetzt ist meine Mutter letztens in eine Polizeikontrolle gekommen und konnte keine ausreichenden Papiere vorweisen und hat nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein plus Verstoß gegen das KFZ Steuergesetzt vorliegen. Nach Rücksprache mit der Polizeiwache wurde mir gesagt, dass es offensichtlich an dem (Leer-)Gewicht des Fahrzeuges liegt, dass sie damit NICHT führerscheinfrei fahren darf. Im Motorraum finden wir ein Typenschild, auf dem nur das zulässige Gesamtgewicht mit 440kg beziffert ist.
Nun ist meine Idee, mit dem Wagen zu einer öffentlichen Waage zu fahren, um den Wagen wiegen und uns bestätigen zu lassen, dass dieser auch korrekt mit seinem Gewicht als Krankenfahrstuhl definiert ist.
Was meint Ihr? Wäre das die richtige Vorgehensweise? Was würdet Ihr in dieser Situation tun?
Vielen lieben Dank für Eure Antworten und schöne Grüße
Dani
Ich freue mich sehr, wenn jemand von Euch einen hilfreichen Tipp für das folgende Problem abgeben könnte:
Meine Mutter fährt mit ihren 67 Jahren einen JDM, den sie vor 10 Jahren gebraucht erworben hat. Eine gültige Fahrerlaubnis besitzt meine Mutter nicht; sie ist stets davon ausgegangen, dass sie diesen "Krankenfahrstuhl" auch führescheinlos fahren darf.
Vor ca. 7 Jahren wurde ihre Brieftasche samt Fahrzeugpapieren geklaut. Sie hat sich beim Straßenverkehrsamt aber eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass es sich bei dem Fahrzeug um ihr Eigentum und um einen Krankenfahrstuhl handelt. Eigentlich hätte sie mit dieser Bescheinigung sich beim Hersteller neue Papiere ausstellen lassen müssen, nur leider gibt es die Firma SIMPA nicht mehr.
Wie auch immer - jetzt ist meine Mutter letztens in eine Polizeikontrolle gekommen und konnte keine ausreichenden Papiere vorweisen und hat nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein plus Verstoß gegen das KFZ Steuergesetzt vorliegen. Nach Rücksprache mit der Polizeiwache wurde mir gesagt, dass es offensichtlich an dem (Leer-)Gewicht des Fahrzeuges liegt, dass sie damit NICHT führerscheinfrei fahren darf. Im Motorraum finden wir ein Typenschild, auf dem nur das zulässige Gesamtgewicht mit 440kg beziffert ist.
Nun ist meine Idee, mit dem Wagen zu einer öffentlichen Waage zu fahren, um den Wagen wiegen und uns bestätigen zu lassen, dass dieser auch korrekt mit seinem Gewicht als Krankenfahrstuhl definiert ist.
Was meint Ihr? Wäre das die richtige Vorgehensweise? Was würdet Ihr in dieser Situation tun?
Vielen lieben Dank für Eure Antworten und schöne Grüße
Dani