lustig. Bei "Kaufland" für 166€..... auch noch 4 takter

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macbloke
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lustig. Bei "Kaufland" für 166€..... auch noch 4 takter

Beitrag von macbloke » Fr 20. Aug 2021, 16:28

Spaßig was es alles so gibt, wollte ich einfach nur teilen. Geben tuts das zwar schon länger so oder so ähnlich, aber als Bausatz für 166€ ist es mir erstmal über den screen geflackert.

https://www.kaufland.de/product/3795223 ... KKEALw_wcB

(Klar, ist nicht Kaufland, das ist das neue ebaykleinanzeigen-Amazon-verschnitt, ......... bisschen Aufpassen, hab aber da original Ware recht günstig bekommen. Service meist Null, kleine Händler, manche findet man die nicht wieder. Auch viel China Ware. Aber schsuen muss manheute ja überall, sogar beim Händler)

jedenfalls fand ich das interessant
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Re: lustig. Bei "Kaufland" für 166€..... auch noch 4 takter

Beitrag von HerrToeff » Do 2. Sep 2021, 03:29

Vergleichbare aber schöner designed Fahrradmotoren 50-100ccm gibts überall im Netz von 70-200Euro.

Bild

Zulassungsrechtlich ist das Fahrrad dann ein Mofa/Motorrad ohne Betriebserlaubnis

Bild
https://www.ebay.de/itm/373668508335?ha ... SwzehgCISW[/img]

Solche Motoren gabs in den 50ern und 60ern ganz normal und legal zum Anbauen an den Drahtesel.

Unvergessen der MAW Motor aus der DDR -der Hühnerschreck-, damals legal

Bild

"In der DDR wurden Fahrräder mit Hilfsmotor anfangs als Fahrräder behandelt, 1956 wurden sie in die neu geschaffene Gruppe der „Fahrräder mit Hilfsmotor“ eingegliedert, die eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h zuließ.[12] Laut Einigungsvertrag werden Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der bisherigen Vorschriften der DDR auch in der Bundesrepublik Deutschland als solche anerkannt.[13] Der entsprechende § 18 in der StVZO wurde im Jahr 2007 gestrichen, die Ausnahmeregelung wurde jedoch in die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) übernommen.[14] In der Praxis bedeutet dies heute, dass ein Maff ein Fahrrad mit Hilfsmotor ist, das jedoch aufgrund seiner offiziellen Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h als Kleinkraftrad und nicht als Mofa gilt.

Ein juristischer Widerspruch besteht derzeit bei der Frage nach der Inbetriebnahme. Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 4 ist zur Inbetriebnahme eine Betriebserlaubnis erforderlich. Für die MAWs wurde jedoch nie eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ausgestellt. Demzufolge wäre es erforderlich, zur Inbetriebnahme eines MAW eine Einzelgenehmigung zur Betriebserlaubnis einzuholen. Im Widerspruch dazu steht § 76 Punkt 8 der FeV, der klarstellt, dass Fahrräder mit Hilfsmotor gemäß den Verordnungen der DDR auch in der Bundesrepublik Deutschland als Fahrrad mit Hilfsmotor gelten. Zu DDR-Zeiten brauchten Fahrräder mit Hilfsmotor keine ABE. Das Problem betrifft auch alle anderen in der DDR als Fahrrad mit Hilfsmotor eingestuften Fahrzeuge, zum Beispiel das Simson SL1.

Die Unklarheit besteht nicht zuletzt deshalb, weil keine Gerichtsurteile zu dieser Frage bekannt sind. Durch Einholen einer Einzelgenehmigung zur Inbetriebnahme können diese juristischen Probleme vermieden werden."

https://de.wikipedia.org/wiki/MAW_(Hilf ... echtliches
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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