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Ausgangssperre in Bayern - Rechtslage

Verfasst: Fr 20. Mär 2020, 18:55
von Metaphysik
Was darf man noch in Bayern, was nicht? Gibt es einen Verordnungstext zum Nachlesen. Beispiel: Spazieren ist alleine erlaubt. Genauso den Hund ausführen. Darf man zur Hunde- oder Spazierwiese mit dem Auto fahren? Mit den bisherigen Infos sind die Vorgaben schwammig ..

Re: Ausgangssperre in Bayern - Rechtslage

Verfasst: Fr 20. Mär 2020, 19:46
von guidolenz123
Metaphysik hat geschrieben:
Fr 20. Mär 2020, 18:55
Was darf man noch in Bayern, was nicht? Gibt es einen Verordnungstext zum Nachlesen. Beispiel: Spazieren ist alleine erlaubt. Genauso den Hund ausführen. Darf man zur Hunde- oder Spazierwiese mit dem Auto fahren? Mit den bisherigen Infos sind die Vorgaben schwammig ..
Einfach mal googeln...da findest Du schon Einiges zu jedem Bundesland...


https://www.br.de/index.html

https://www.br.de/nachrichten/bayern/au ... st,RtmeCyH

Re: Ausgangssperre in Bayern - Rechtslage

Verfasst: Fr 20. Mär 2020, 19:54
von Metaphysik
Bin schon dabei und auch auf die erste Seite bei einem Nachrichtenmagazin gestossen mit einer Zusammenfassung die auf den ersten Blick schon Quark ist.

Ich habe mich auf Bayern bezogen damit sich Infos zu Bundesländern nicht vermischen. Es gibt, und wird sicher, weitere Unterschiede geben. Ich denke für jedes Bundesland ein extra Thread, von dort Wohnenden erstellt, ist übersichtlicher. Die Bayerische Allgemeinverfügung zur Ausgangssperre habe ich gerade gefunden:

Bayerische Allgemeinverfügung zur Ausgangssperre

Re: Ausgangssperre in Bayern - Rechtslage

Verfasst: Fr 20. Mär 2020, 20:03
von guidolenz123
Metaphysik hat geschrieben:
Fr 20. Mär 2020, 19:54
Bin schon dabei und auch auf die erste Seite bei einem Nachrichtenmagazin gestossen mit einer Zusammenfassung die auf den ersten Blick schon Quark ist.

Ich habe mich auf Bayern bezogen damit sich Infos zu Bundesländern nicht vermischen. Es gibt, und wird sicher, weitere Unterschiede geben. Ich denke für jedes Bundesland ein extra Thread, von dort Wohnenden erstellt, ist übersichtlicher. Die Bayerische Allgemeinverfügung zur Ausgangssperre habe ich gerade gefunden:

Bayerische Allgemeinverfügung zur Ausgangssperre
Kommt mir sehr angemessen und durchdacht vor....
Eigentlich sind ja nur unnötige Gruppierungen verboten....alles andere ist im Kreis derer ,die zusammenwohnen und/oder zusammengehören zulässig...

Re: Ausgangssperre in Bayern - Rechtslage

Verfasst: Fr 20. Mär 2020, 20:08
von Metaphysik
Viel schlauer bin ich jetzt nicht, eher stellen sich mehr Fragen. Ausfahrt zum Gassi gehen?? Wo wohnt eigentlich ein Obdachloser - auf der Strasse, also keine Ausgangsbeschränkung?

Re: Ausgangssperre in Bayern - Rechtslage

Verfasst: Fr 20. Mär 2020, 20:32
von Fichte
022) wir haben den „Ausnahmezustand“, es wird nichts rechtlich verbindliches geben, denn die „Ausgangssperre“ steht schon auf tönernen Füßen....

„Ob Du recht hast oder nicht, entscheidet das Licht“... in sechs bis acht Monaten...... :shock:

Wichtig ist aktuell, für mich und meine Familie, den Abstand zu Dritten zu wahren.

Möge die Polizei etwaige Einzelheiten klären, die vermeintlichen Bußgelder wird die Rechtsprechung klären, ob dem Grunde und der Höhe angemessen oder nicht.

Entscheidend dürfte sein, dass ein jeder der Gemeinschaft hilfreich ist und auf weitere Infektionen Dritter durch entsprechende Maßnahmen Rücksicht nimmt..

Was habe ich mich heute (beim Wertstoffhof) die Frage gestellt, warum der Grünschnitt so wichtig ist und hierdurch bedingt ein Stau auf der Fahrbahn entstanden ist.... 017)

Re: Ausgangssperre in Bayern - Rechtslage

Verfasst: Sa 21. Mär 2020, 10:14
von guidolenz123
Du hast völlig Recht ....wir sind auch sehr zurückhaltend ...Abstand ist mit Abstand das Wichtigste momentan...wie es weiter geht ??? Man wird sehen....

Re: Ausgangssperre in Bayern - Rechtslage

Verfasst: So 22. Mär 2020, 17:53
von Metaphysik
Merkels heutige PK. Leider keine klare Aussage das jetzt "nur" die Bundesregeln gelten. Sie hat sich in dem Punkt selbst nach Rückfrage wachsweich rausgeredet ..

Re: Ausgangssperre in Bayern - Rechtslage

Verfasst: So 22. Mär 2020, 18:44
von Fichte
Weil es keine Regeln auf Bundesebene hierzu gibt...

Unter Verweis auf Wikipedia wie folgt:

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erwähnt den Begriff Ausnahmezustand nicht explizit. Von 1949 bis 1968 wurde vom Verfassungsgesetzgeber vollständig auf Notstandsgesetze verzichtet. Da entsprechend dem Deutschlandvertrag gewisse Vorrechte der Alliierten in Kraft blieben, welche im Fall eines Notstands die Regierungsgewalt in der Bundesrepublik wieder übernommen hätten, verabschiedete erst die Große Koalition am 24. Juni 1968 gegen den zum Teil militanten Widerstand der APO ein „Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ („Notstandsgesetze“). Danach können in bestimmten, genau definierten Fällen einer inneren oder äußeren Bedrohung unter anderem die Bundeswehr auch im Innern eingesetzt, die legislativen Funktionen von Bundestag und Bundesrat von dem „Gemeinsamen Ausschuss“ übernommen werden und sogar einige Grundrechte eingeschränkt werden, ohne dass der Rechtsweg offensteht. Kritiker sehen in der Notstandsgesetzgebung eine große Gefahr für die Demokratie.

Deswegen arbeitet der Bund aktuell daran, eine Gesetzesgrundlage alsbald zu schaffen und so die Länderkompetenzen im „Ausnahmezustand“ in einzelnen Bereichen an sich zu ziehen.

Im Übrigen bricht Bundesrecht das Landesrecht bei konträren Bestimmungen, andernfalls wäre es bis ca. 1998 in Bayern möglich gewesen, die Todesstrafe zu verhängen. Denn diese war bis dahin noch in der bayerischen Verfassung verankert.. :wink:

Re: Ausgangssperre in Bayern - Rechtslage

Verfasst: So 22. Mär 2020, 18:50
von Metaphysik
Also ändert sich vorerst nichts in Bayern.

Re: Ausgangssperre in Bayern - Rechtslage

Verfasst: So 22. Mär 2020, 18:54
von Fichte
Nein...