Metaphysik hat geschrieben: ↑Fr 3. Apr 2020, 13:09
Entweder es gibt einen Rechtsstaat oder es gibt keinen. Mir ist die Kennzeichnungsproblematik klar, aber wenn der Staat mit Unfähigkeit als Begründung Grundrechte entzieht ist es kein Rechtsstaat mehr. Machen wir halt die grüne Armbinde. Berechtigung zum Tragen nur mit Attest eines Arztes das man geheilt ist. Verstoß dagegen: 5 Jahre Knast.
Ich denke da wesentlich weniger dogmatisch...also eher Realo als Fundi...
Meine frühere Antwort auf Sprüche von Mandanten , die unwichtige Kleinigkeiten mit der Rechtskeule verfolgt wissen wollten,
es gehe ihnen um's Prinzip war:
Gut, dann machen wir eine Honorarvereinbarung, wenn es ihnen das wert ist...
Was meinst Du wieviel Spinner ich mir damit vom Leib halten konnte...
Geld war denen das Prinzip nun auch wieder nicht wert.
Exkurs: Wenn es wem um's Prinzip geht, wird eine einvernehmliche vernünftige Lösung oft nahezu unmöglich.
Das heißt für den beauftragten Anwalt viel und lange Arbeit (wg nix)...mit dem gleichen spärlichen Verdienst wie bei schneller Abwicklung. Spärlich, weil es bei Prinzip-Sachen naturgemäß eigentlich um nix von materiellem Wert geht..ergo der Gegenstandswert als Grundlage für den RA-Verdienst gegen Null tendiert. Lange und viel Arbeit, weil eine vernünftige, vergleichliche Lösung meist nicht ereichbar ist. Das gilt grundsätzlich auch für andere Tätigkeiten...Das Ergebnis lohnt den Aufwand nicht bzw ist ggf sogar kontraproduktiv.
Genauso sehe ich es momentan mit dem Bestehen auf FORMALE Rechtsstaats-Regeln, die aus Sachzwängen unter vernünftiger Betrachtung vorübergehend nicht einzuhalten sind, außer man würde ein unbedingt notwendiges Ergebnis (zB flatten the curve) damit gefährden.
Konkret:
Jemand klagte zB gegen das Kontaktverbot.
Meine Meinung dazu als denkender Mensch (mal ohne juristischen Firlefanz) :
Blöder gehts wirklich nicht.....