HerrToeff hat geschrieben: ↑Fr 13. Mär 2020, 22:24
axxooo du hast gedacht ich will um jura Recherche schnorren .. nene, velomobilrecht ist nich mein Thema
Wenn ich mal sowas brauche dann bitte ich sowieso immer ganz direkt darum, kann ja jeder nein sagen
Es war im gegentum einfach nur als Tip gedacht, dass es sowas als hintertür gibt, für besonders gut motorisierte Quests, zb
Nööööö....
ich denke nur ,dass die neue Gruppe (warum gäbe es sonst diese neue Gruppe als Gruppe im Straßenverkehrsrecht)) mit Auflagen verbunden sein wird/ist, die wenn ich mir den "Gegenwert" anschaue wie zB kastriertes E-Mofa und ggf Zulassung oder mindestens irgendein Papierkram, sowie Versicherungsprämien (versichern muss man ja bereits die E-Rolle) nicht wirklich erstrebenswert erscheinen. Ein Normalo-Pedelec ist rechtl. nur ein Normalo-Fahrrad ohne den ganzen Versicvherungs-und/oder Zulassungs-und/oder Papierkram...deshalb mein Desinteresse....
Danke Dir aber für Deine Anregung.....
P.S. Diese erlaubte Leistungssteigerung lediglich für Beschleunigung/Bergtauglichkeit und nicht erhöhte V-max...macht höchstens für Lastenräder Sinn...aber dann brauchts auch wieder größere Akkus...etc....
Außerdem:
Beschleunigung/Bergtauglichkeit sind auch durch verschiedene Übersetzungen/Konstrukte hinzukriegen mit den Normalo-Pedelec-Antrieben, soweit diese keine Rad-Nabenmotoren sind, denen keine Schaltung zur Seite steht/stehen kann.
Mein Quest bekommt einen Tretlager-Bafang...mit doppeltem Zahnkranz (klein und groß) und sonstiger Nabenschaltung so um die 8-fache Kassette...(weiß noch nicht ,ob 7 oder 9...denke meine alte 7er reicht dann......
So werden aus legalen 250 Watt Bafang Dauerleistung allemal 1000 Watt am Hinterrad (Antriebsrad) ...eher mehr... unter Zuhilfenahme der Schaltung von 14-21 Gängen....und das völlig Pedelec-konform....