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Mit dem Quadrizycle auf die Autobahn

Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 03:35
von bangen
Hallo, wie ist das, fahrt ihr mit eurem kleinen auch auf die Autobahn?

Wir haben auf der B431 ca 2 km Kraftfahrstraße in der abgesenkten Ortsumgehung Rissen. Die Geschwindigkeit ist da auf 80 km / h beschränkt. Durch das Dorf zu fahren ist schlecht.

Was würdet ihr machen?

Durch den Elbtunnel fahre ich nicht, ich vermute die haben dort Kameras die die nummernschilder entziffern können.

Aber nach Harburg über die elbbruecken, ohne navi kommst du über die Schilder immer wieder auf Autobahn oder Kraftfahrstraße.

Re: Mit dem Quadrizycle auf die Autobahn

Verfasst: Mi 8. Jan 2020, 09:13
von guidolenz123
bangen hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2020, 03:35
Hallo, wie ist das, fahrt ihr mit eurem kleinen auch auf die Autobahn?

Wir haben auf der B431 ca 2 km Kraftfahrstraße in der abgesenkten Ortsumgehung Rissen. Die Geschwindigkeit ist da auf 80 km / h beschränkt. Durch das Dorf zu fahren ist schlecht.

Was würdet ihr machen?

Durch den Elbtunnel fahre ich nicht, ich vermute die haben dort Kameras die die nummernschilder entziffern können.

Aber nach Harburg über die elbbruecken, ohne navi kommst du über die Schilder immer wieder auf Autobahn oder Kraftfahrstraße.
Ganz einfach:
Wenn Du legal unterwegs sein willst, geht's nur durchs Dorf....was ist daran so schlimm ?

Wenn Du meinst:
"Legal, illegal, scheißegal, bleibt nur noch die Frage nach dem Risiko eines Unfalls....und da verlierst Du.

Wg Elbtunnel und Co....normalerweise wird in BRD nur von vorn gefilmt/fotografiert...(ohne jeweilige lokale Gewähr)...
Bei solchen Umständen käme es für mich auf die Alternativen an....machbare Umwege sind die Opfer , die die Tupperdosen bringen müssen....wenn ich deswegen allerdings statt zB 5 Minuten eine halbe Stunde unterwegs wäre, gäbe es auch von mir den Stinkefinger... :mrgreen: (aber auch nur ,wenn die Gefahr des Erwischtwerdens gering wäre...
Beispiel:
Fahrverbote für Diesel sind mir (mit meinem Commander, oder Womo zB) völlig gleichgültig...Kontrollen scheint es nicht zu geben...und wenn...gibt ja keine Punkte..

Also immer selbst entscheiden, was man für richtig hält.
Da kann Dir auch hier keiner abschließend raten..

Re: Mit dem Quadrizycle auf die Autobahn

Verfasst: Do 9. Jan 2020, 04:13
von bangen
Die Rissener Umgehung soll die Dorfstraße entlasten. Und auf dem kurzen Stück Kraftfahrstraße ist Tempo 80 ausgeschildert. Es geht dort bergab, ich komme dort fast auf 80 nach tacho. Und behindere die anderen Autos nicht.

Der Umweg ist nur wenige hundert Meter, aber lästig.

Re: Mit dem Quadrizycle auf die Autobahn

Verfasst: Do 9. Jan 2020, 08:45
von guidolenz123
Kommt immer auf deine Nerven an und Deine Vorschrifts-Resistenz etc...
siehe auch mein Vorhergeschriebenes...
Legalise Erdbeereis....

Re: Mit dem Quadrizycle auf die Autobahn

Verfasst: Do 9. Jan 2020, 14:30
von bangen
Ich verstehe auch nicht warum dieses kurze Stück Bundesstraße eine Kraftfahrstraße ist.

Re: Mit dem Quadrizycle auf die Autobahn

Verfasst: Do 9. Jan 2020, 15:18
von guidolenz123
bangen hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 14:30
Ich verstehe auch nicht warum dieses kurze Stück Bundesstraße eine Kraftfahrstraße ist.
Ändert aber nix am der Entscheidungsfindung... :wink:

Re: Mit dem Quadrizycle auf die Autobahn

Verfasst: Do 9. Jan 2020, 15:41
von rolf.g3
moin,

Der Feldschütz ermahnte uns schon einige male das wir den Feldweg nicht mit dem LKFZ befahren. Selbst eine Owi hat er uns schon aufgedrückt.
Das letzte mal als er uns sah, kurbelte er die Scheibe runter und stellte fest das unsere Karre wieder im Feld steht.
Ich fragte ihn was er von mir hören wolle ?
Er: Na, das Sie nie wieder duch das Verbotsschild fahren und nie wieder ihr Auto dort parken ...
Ich: Warum sollte ich sie denn anlügen ? Sie haben mir doch ganix getan ??
Er: Sprachlos ...dann kopfschüttelnd und das Fenster schließend festgestellt: Unbelehrbar !
Seitdem haben wir ihn öfter gesehen, aber nix mehr gehört ...

Manchmal klappt´s, manchmal eben nicht...
Merke: Wo kein Kläger, da kein Richter. Auf der BAB sind allerdings vieeele potenziellen Käger unterwegs, gild auch für Fern.- und Bundesstraßen !!
guidolenz123 hat geschrieben:
Do 9. Jan 2020, 08:45
Legalise Erdbeereis....
107% Dafür !!! 023) 023) 023)

gruß rolf

Re: Mit dem Quadrizycle auf die Autobahn

Verfasst: So 12. Jan 2020, 19:11
von HerrToeff
wie hoch ist die Strafe für l6e auf BAB?

Re: Mit dem Quadrizycle auf die Autobahn

Verfasst: So 12. Jan 2020, 20:42
von Fichte
Verstoß gegen § 18 StVO

„Sie benutzten die Autobahn, obwohl die durch die Bauart bestimmte Höchst­geschwindig­keit des von Ihnen geführten Fahrzeugs/mitgeführ­ten Anhängers 60 km/h oder weniger betrug.“

:shock: 20,00 EUR

Re: Mit dem Quadrizycle auf die Autobahn

Verfasst: So 12. Jan 2020, 23:35
von HerrToeff
Fichte hat geschrieben:
So 12. Jan 2020, 20:42
Verstoß gegen § 18 StVO

„Sie benutzten die Autobahn, obwohl die durch die Bauart bestimmte Höchst­geschwindig­keit des von Ihnen geführten Fahrzeugs/mitgeführ­ten Anhängers 60 km/h oder weniger betrug.“

:shock: 20,00 EUR
na also

billiger als die geplante Maut

Re: Mit dem Quadrizycle auf die Autobahn

Verfasst: Mo 13. Jan 2020, 13:31
von guidolenz123
HerrToeff hat geschrieben:
So 12. Jan 2020, 23:35
Fichte hat geschrieben:
So 12. Jan 2020, 20:42
Verstoß gegen § 18 StVO

„Sie benutzten die Autobahn, obwohl die durch die Bauart bestimmte Höchst­geschwindig­keit des von Ihnen geführten Fahrzeugs/mitgeführ­ten Anhängers 60 km/h oder weniger betrug.“

:shock: 20,00 EUR
na also

billiger als die geplante Maut
Die 20 Euro sind dann aber keine Freikarte für 1 Jahr BAB mit der Schneckenpost.. :lol: :lol: :lol:

Re: Mit dem Quadrizycle auf die Autobahn

Verfasst: Mo 13. Jan 2020, 13:38
von guidolenz123
Fichte hat geschrieben:
So 12. Jan 2020, 20:42
Verstoß gegen § 18 StVO

„Sie benutzten die Autobahn, obwohl die durch die Bauart bestimmte Höchst­geschwindig­keit des von Ihnen geführten Fahrzeugs/mitgeführ­ten Anhängers 60 km/h oder weniger betrug.“

:shock: 20,00 EUR
Für den Fall, dass hier wer monieren sollte , dass in § 18 StVO nix von 20 Euro stünde.....

§ 18 StVo
i.V.m. TBNR 118106 des Bußgeldkatalogs

Bild


https://www.bussgeldkatalog.net/strasse ... g/18-stvo/

Re: Mit dem Quadrizycle auf die Autobahn

Verfasst: Mo 13. Jan 2020, 13:42
von HerrToeff
guidolenz123 hat geschrieben:
Mo 13. Jan 2020, 13:31
HerrToeff hat geschrieben:
So 12. Jan 2020, 23:35
Fichte hat geschrieben:
So 12. Jan 2020, 20:42
Verstoß gegen § 18 StVO

„Sie benutzten die Autobahn, obwohl die durch die Bauart bestimmte Höchst­geschwindig­keit des von Ihnen geführten Fahrzeugs/mitgeführ­ten Anhängers 60 km/h oder weniger betrug.“

:shock: 20,00 EUR
na also

billiger als die geplante Maut
Die 20 Euro sind dann aber keine Freikarte für 1 Jahr BAB mit der Schneckenpost.. :lol: :lol: :lol:


Doch , doch ...

alles eine Frage der Diplomatie und der politisch korrekten Verhandlungskunst:

"He Jungs, was wollt ihr, habt Ihr den Zwanziger von gestern ernsthaft schon versoffen?"