Ligier mit 10km/h
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Ligier mit 10km/h
Hallo,
habe auf einem Foto aus meiner Gegend einen Ligier JS 16 (soweit ich das erkennen konnte) gesehen, mit 10km/h-Aufklebern.
Ist das ein Krankenfahrstuhl dann? Wie wird sowas umgebaut/abgenommen?
Shalom
F.
habe auf einem Foto aus meiner Gegend einen Ligier JS 16 (soweit ich das erkennen konnte) gesehen, mit 10km/h-Aufklebern.
Ist das ein Krankenfahrstuhl dann? Wie wird sowas umgebaut/abgenommen?
Shalom
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- guidolenz123
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Re: Ligier mit 10km/h
Möglicherweise als Krankenfahrstuhl eingetragen...ab 2002 aber nicht mehr neu eintragungsfähig
Gruß Guido
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Re: Ligier mit 10km/h
Auf dem Foto sah er recht neu aus, gibt es den schon solange. Mich wundern die 10 km/h wenn ich es richtig ablas.guidolenz123 hat geschrieben:Möglicherweise als Krankenfahrstuhl eingetragen...ab 2002 aber nicht mehr neu eintragungsfähig
- guidolenz123
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Re: Ligier mit 10km/h
Da gabs viel...starik1968 hat geschrieben:Auf dem Foto sah er recht neu aus, gibt es den schon solange. Mich wundern die 10 km/h wenn ich es richtig ablas.guidolenz123 hat geschrieben:Möglicherweise als Krankenfahrstuhl eingetragen...ab 2002 aber nicht mehr neu eintragungsfähig
6 Km/h
10 Km/h
25 Km/h
30 Km/h
Poste doch mal ein Foto vom Ligier, den Du sahest.
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Re: Ligier mit 10km/h
Habe nur das Bild von einem Kumpel gesehen. Was machen denn 10 km/h für einen Sinn? 6 ist klar wegen ohne Führerschein und 15 da Krankenfahrstühle soviel fahren dürfen. 25 bei der Ape damit die Prüfbescheinigung greift. Aber 10?guidolenz123 hat geschrieben:Da gabs viel...starik1968 hat geschrieben:Auf dem Foto sah er recht neu aus, gibt es den schon solange. Mich wundern die 10 km/h wenn ich es richtig ablas.guidolenz123 hat geschrieben:Möglicherweise als Krankenfahrstuhl eingetragen...ab 2002 aber nicht mehr neu eintragungsfähig
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Re: Ligier mit 10km/h
Wg Sinn...es gab in der Vergangenheit soviele unterschiedliche Regelungen (auch irgendeine bis 10 Km/h ohne Pappe) ...die alle zu kennen , aufzuzählen und zu benennen ist fast nicht möglich....aber 10 Km/h ohne Pappe gab es mal...
Gruß Guido
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Re: Ligier mit 10km/h
Danke für den Hinweis, brachte mich auf dir richtige "Spur":guidolenz123 hat geschrieben:Wg Sinn...es gab in der Vergangenheit soviele unterschiedliche Regelungen (auch irgendeine bis 10 Km/h ohne Pappe) ...die alle zu kennen , aufzuzählen und zu benennen ist fast nicht möglich....aber 10 Km/h ohne Pappe gab es mal...
"Mindestalter beachten!
Es gilt ein Mindestalter – auch ohne Führerschein: Ein elektrischer Krankenfahrstuhl bis 15 km/h Höchstgeschwindigkeit darf ohne Führerschein von Personen ab 15 Jahren geführt werden. Ein Krankenfahrstuhl unter 10 km/h darf auch von jüngeren behinderten Kindern gefahren werd"
https://www.bussgeldkatalog.org/krankenfahrstuhl/
-> https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__10.html
- guidolenz123
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Re: Ligier mit 10km/h
Eins im ersten link ist falsch.starik1968 hat geschrieben:Danke für den Hinweis, brachte mich auf dir richtige "Spur":guidolenz123 hat geschrieben:Wg Sinn...es gab in der Vergangenheit soviele unterschiedliche Regelungen (auch irgendeine bis 10 Km/h ohne Pappe) ...die alle zu kennen , aufzuzählen und zu benennen ist fast nicht möglich....aber 10 Km/h ohne Pappe gab es mal...
"Mindestalter beachten!
Es gilt ein Mindestalter – auch ohne Führerschein: Ein elektrischer Krankenfahrstuhl bis 15 km/h Höchstgeschwindigkeit darf ohne Führerschein von Personen ab 15 Jahren geführt werden. Ein Krankenfahrstuhl unter 10 km/h darf auch von jüngeren behinderten Kindern gefahren werd"
https://www.bussgeldkatalog.org/krankenfahrstuhl/
-> https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__10.html
Man muss ,um solche Teile zu fahren unter den im link angegebenen Bedingungen, NICHT behindert etc sein... Dazu gibt es ein ca 10-15 Jahre altes Urteil vom afaik Bundesverwaltungsgericht Leipzig.
Gruß Guido
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Re: Ligier mit 10km/h
Habe ein anderes, interessantes, Urteil zum Ligier JS 16 gefunden:guidolenz123 hat geschrieben:Eins im ersten link ist falsch.starik1968 hat geschrieben:Danke für den Hinweis, brachte mich auf dir richtige "Spur":guidolenz123 hat geschrieben:Wg Sinn...es gab in der Vergangenheit soviele unterschiedliche Regelungen (auch irgendeine bis 10 Km/h ohne Pappe) ...die alle zu kennen , aufzuzählen und zu benennen ist fast nicht möglich....aber 10 Km/h ohne Pappe gab es mal...
"Mindestalter beachten!
Es gilt ein Mindestalter – auch ohne Führerschein: Ein elektrischer Krankenfahrstuhl bis 15 km/h Höchstgeschwindigkeit darf ohne Führerschein von Personen ab 15 Jahren geführt werden. Ein Krankenfahrstuhl unter 10 km/h darf auch von jüngeren behinderten Kindern gefahren werd"
https://www.bussgeldkatalog.org/krankenfahrstuhl/
-> https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__10.html
Man muss ,um solche Teile zu fahren unter den im link angegebenen Bedingungen, NICHT behindert etc sein... Dazu gibt es ein ca 10-15 Jahre altes Urteil vom afaik Bundesverwaltungsgericht Leipzig.
https://verwaltungsgericht-sigmaringen. ... GE=1217540
Dann gibt es den doch schon "ewig".
Meinst Du dieses Urteil?
https://www.ra-kotz.de/krankenfahrstueh ... 0358565883
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Re: Ligier mit 10km/h
Ja , ich meinte das vom letzten link....das andere Urteil ist demnach obsolet....ohne Bedeutung...
Oberverwaltungsgerichtsurteile gehen vor...
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Gruß Guido
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Re: Ligier mit 10km/h
Wie ist das dann mit ner Ex DDr Krause Duo Krankenfahrstuhl zweisitzig 55kmh mit 2 Sitzen?
Die darf doch ohne FS?
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lieben Gruß
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Re: Ligier mit 10km/h
Analog zu den alten Simpson mit AMHerrToeff hat geschrieben:Wie ist das dann mit ner Ex DDr Krause Duo Krankenfahrstuhl zweisitzig 55kmh mit 2 Sitzen?
Die darf doch ohne FS?
https://de.wikipedia.org/wiki/Duo_(Krankenfahrzeug)
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Re: Ligier mit 10km/h
Bezogen sich beide auf den selben Fall?guidolenz123 hat geschrieben:Ja , ich meinte das vom letzten link....das andere Urteil ist demnach obsolet....ohne Bedeutung...
Oberverwaltungsgerichtsurteile gehen vor...
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Re: Ligier mit 10km/h
starik1968 hat geschrieben:Bezogen sich beide auf den selben Fall?guidolenz123 hat geschrieben:Ja , ich meinte das vom letzten link....das andere Urteil ist demnach obsolet....ohne Bedeutung...
Oberverwaltungsgerichtsurteile gehen vor...
Eher nicht...einhellige Rspr sagt aber , dass man nicht behindert sein muss...
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Re: Ligier mit 10km/h
Die Duos mit DEN Papierenstarik1968 hat geschrieben:Analog zu den alten Simpson mit AMHerrToeff hat geschrieben:Wie ist das dann mit ner Ex DDr Krause Duo Krankenfahrstuhl zweisitzig 55kmh mit 2 Sitzen?
Die darf doch ohne FS?
https://de.wikipedia.org/wiki/Duo_(Krankenfahrzeug)
jedenfalls...
Es gibt aber auch welche ,in denen nur Kleinkraftrad vermerkt ist...die sind zwar auch wie die Krankenfahrstühle zu behandeln...aber es kann erst mal Ärger geben, bis man an wen gerät , der Ahnung hat...
Gruß Guido
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Re: Ligier mit 10km/h
Krankenfahrstühle die von heute auf morgen führerscheinpflichtig werden?
Oder nur noch von Versehrten gefahren werden dürften?
Also in der FSV habe ich noch nie was gefunden dass man gewisse FZG erst fahren darf wenn man sich eine Bein vorher abhackt ..
Zudem -- wann ist man behindert? Jemand, der zb noch das Jahr wartet bis das Amt endlich den Behindertenausweis fertig hat kann durchaus einen Rollstuhl/KFS brauchen. Allerdings kann das Streifenhörnchen vor Ort auch keine MRTs auswerten. Echt makabres Thema.
Letztlich wäre schwerer Alkoholismus auch eine körperliche Einschränkung und eine anerkannte Krankheit. Was zu ethischen Problemen bei den KFS führt die ich mir gar nicht vorzustellen wage. Deren juristische Aufarbeitung dazu führt dass gehandicapten Menschen das letzte bisschen Freiheit verlieren. Besonders in den ländlichen Gebieten.
Krankenfahrstühle, auch solche mit 2 Sitzplätzen waren zu einem gewissen Zeitpunkt ohne Ansehen der Person ab 16 Führerscheinfrei. Dies kann sich für Personen ab gewissem Geburtsjahr geändert haben, aber der damalige Käufer hat innerhalb geltendem Recht den KFS bewegen dürfen.
Ich meine, jemand der vielleicht 1998 das Schmerzensgeld für den unverschuldeten Busunfall plus gesamte -unwiderholbare- Ersparnisse für einen Arola KFS für 30.000 ausgegeben hat wird plötzlich faktisch enteignet? Wo bleibt da der Bestandsschutz?
Hier würde Unrecht geschaffen, zulasten der Schwächsten.
Oder nur noch von Versehrten gefahren werden dürften?
Also in der FSV habe ich noch nie was gefunden dass man gewisse FZG erst fahren darf wenn man sich eine Bein vorher abhackt ..
Zudem -- wann ist man behindert? Jemand, der zb noch das Jahr wartet bis das Amt endlich den Behindertenausweis fertig hat kann durchaus einen Rollstuhl/KFS brauchen. Allerdings kann das Streifenhörnchen vor Ort auch keine MRTs auswerten. Echt makabres Thema.
Letztlich wäre schwerer Alkoholismus auch eine körperliche Einschränkung und eine anerkannte Krankheit. Was zu ethischen Problemen bei den KFS führt die ich mir gar nicht vorzustellen wage. Deren juristische Aufarbeitung dazu führt dass gehandicapten Menschen das letzte bisschen Freiheit verlieren. Besonders in den ländlichen Gebieten.
Krankenfahrstühle, auch solche mit 2 Sitzplätzen waren zu einem gewissen Zeitpunkt ohne Ansehen der Person ab 16 Führerscheinfrei. Dies kann sich für Personen ab gewissem Geburtsjahr geändert haben, aber der damalige Käufer hat innerhalb geltendem Recht den KFS bewegen dürfen.
Ich meine, jemand der vielleicht 1998 das Schmerzensgeld für den unverschuldeten Busunfall plus gesamte -unwiderholbare- Ersparnisse für einen Arola KFS für 30.000 ausgegeben hat wird plötzlich faktisch enteignet? Wo bleibt da der Bestandsschutz?
Hier würde Unrecht geschaffen, zulasten der Schwächsten.
Zuletzt geändert von HerrToeff am Mo 7. Okt 2019, 07:45, insgesamt 1-mal geändert.
lieben Gruß
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- guidolenz123
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Re: Ligier mit 10km/h
HerrToeff hat geschrieben:Also in der FSV habe ich noch nie was gefunden dass man gewisse FZG erst fahren darf wenn man sich eine Bein vorher abhackt .. das würde beduten Richter sprächen nicht recht, sondern schüfen recht. Also verwaschung der Trennung der 3 Gewalten.
Zudem -- wann ist man behindert? Jemand, der zb noch das Jahr wartet bis das Amt endlich den Behindertenausweis fertig hat kann durchaus einen Rollstuhl/KFS brauchen. Allerdings kann das Streifenhörnchen vor Ort auch keine MRTs auswerten. Echt makabres Thema.
Letztlich wäre schwerer Alkoholismus auch eine körperliche Einschränkung und eine anerkannte Krankheit. Was zu ethischen Problemen bei den KFS führt die ich mir gar nicht vorzustellen wage. Deren juristische Aufarbeitung dazu führt dass gehandicapten Menschen das letzte bisschen Freiheit verlieren. Besonders in den ländlichen Gebieten.
Ich meine, jemand der vielleicht 1999 das Schmerzenzgeld für den unverschuldeten Busunfall plus gesamte -unwiderholbare- Ersparnisse für einen Arola KFS für 30.000 ausgegeben hat wird plötzlich faktisch enteignet? Wo bleibt da der Bestandsschutz?
Hier wird Unrecht geschaffen, zulasten der Schwächsten.
Lies mal weiter oben...das mit der NOTWENDIGEN BEHINDERUNG ist Geschichte...das fordert heute keiner mehr...vgl. BVerwG Leipzig...
sowie (s.o. link von starik1968 )
https://www.ra-kotz.de/krankenfahrstueh ... 0358565883
Gruß Guido
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Re: Ligier mit 10km/h
Hier das ganze Urteil:guidolenz123 hat geschrieben:HerrToeff hat geschrieben:Also in der FSV habe ich noch nie was gefunden dass man gewisse FZG erst fahren darf wenn man sich eine Bein vorher abhackt .. das würde beduten Richter sprächen nicht recht, sondern schüfen recht. Also verwaschung der Trennung der 3 Gewalten.
Zudem -- wann ist man behindert? Jemand, der zb noch das Jahr wartet bis das Amt endlich den Behindertenausweis fertig hat kann durchaus einen Rollstuhl/KFS brauchen. Allerdings kann das Streifenhörnchen vor Ort auch keine MRTs auswerten. Echt makabres Thema.
Letztlich wäre schwerer Alkoholismus auch eine körperliche Einschränkung und eine anerkannte Krankheit. Was zu ethischen Problemen bei den KFS führt die ich mir gar nicht vorzustellen wage. Deren juristische Aufarbeitung dazu führt dass gehandicapten Menschen das letzte bisschen Freiheit verlieren. Besonders in den ländlichen Gebieten.
Ich meine, jemand der vielleicht 1999 das Schmerzenzgeld für den unverschuldeten Busunfall plus gesamte -unwiderholbare- Ersparnisse für einen Arola KFS für 30.000 ausgegeben hat wird plötzlich faktisch enteignet? Wo bleibt da der Bestandsschutz?
Hier wird Unrecht geschaffen, zulasten der Schwächsten.
Lies mal weiter oben...das mit der NOTWENDIGEN BEHINDERUNG ist Geschichte...das fordert heute keiner mehr...BVerwG Leipzig...
sowie (s.o. link von Starik )
https://www.ra-kotz.de/krankenfahrstueh ... 0358565883
https://lexetius.com/2002,2045
Und hier ein Artikel von damals dazu:
https://www.onetz.de/deutschland-und-di ... 56360.html
Von Ligier gibt es diese:
https://www.gamma-fahrzeuge.de/fuehrers ... igier.html
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Re: Ligier mit 10km/h
Wie? Es gibt diese 160ccm 25kmh führerscheinfreien Ligier noch fabrikneu?starik1968 hat geschrieben:guidolenz123 hat geschrieben:...
Von Ligier gibt es diese:
https://www.gamma-fahrzeuge.de/fuehrers ... igier.html
ich dachte das wäre nur bis EZ/Bj 1999 per Ausnahmenverordnung mögl. gewesen?
lieben Gruß
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