45 Km/H Schild
Verfasst: Sa 22. Jun 2019, 12:45
Ich möchte gern ein etwas weniger auffälliges 45 Km/H Schild hinten an meinem Ligier anbringen.
Wie klein darf so ein Schild sein?
Wie klein darf so ein Schild sein?
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Ist ,wenn es Dich interessiert, gesetzl. vorgeschrieben..bangen hat geschrieben:Ich möchte gern ein etwas weniger auffälliges 45 Km/H Schild hinten an meinem Ligier anbringen.
Wie klein darf so ein Schild sein?
Gibt Schlimmeres...bangen hat geschrieben:Danke.
(2) Das Schild muss kreisrund mit einem Durchmesser von 200 mm sein und einen schwarzen Rand haben. Die Ziffern sind auf weißem Grund in schwarzer fetter Engschrift entsprechend Anlage V Seite 4 in einer Schriftgröße von 120 mm auszuführen.
Bei meinem Auto ist das Schild auf die Heckscheibe geklebt, verdeckt etwas die Sicht und wird vom Scheibenwischer abgewetzt.
Wäre schön, wenn Du Glück gehabt hättest....toi toi toi...bangen hat geschrieben:Ich denke der Wagen ist im Grunde solide. Da kann ich mich um sowas kümmern. Türschalter für die Innenbeleuchtung, eine Birne im Armaturenbrett ist kaputt, das Radio hat kein Bluetooth. Der Hebel für die Entriegelung der Heckklappe ist lose.
Der Vorbesitzer hat sogar den Zahnriemen im Motor neu eingebaut.
(5) Die Geschwindigkeitsschilder müssen an beiden Längsseiten und an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden.
bangen hat geschrieben:Der Verkäufer ist der Leiter vom Lübeker Kommunalbetriebshof und Mechaniker, er ist in der Hauptsache für die Wartung der Müllwagen zuständig. Vor 2 Jahren hatte er das Auto für seinen damals 16 Jährigen Sohn gekauft, damit der zuverlässig zu seiner Lehrstelle fahren konnte. Ich glaube der Verkäufer hat den Wagen dafür richtig betriebssicher gemacht.
Echt Platz ist auf der Heckklappe nicht für ein so grosses Schild.
Eine Ausnahmegenehmigung?
(5) Die Geschwindigkeitsschilder müssen an beiden Längsseiten und an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden.
Wer macht sowas?
Die V-max für die Teile mit Vers-Kennz. schwankte in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder mal bei 40 mal 45 mal 50 mal 60 mal 65....das sind gerade mal nicht die Briten gewesen..das waren ganz "normale" Schwachköpfe...Craic hat geschrieben:Schildgroesse und -anbringung mal beiseite, wie ist es eigentlich zu dieser idiotischen Geschwindigkeitsbeschraenkung auf 45 von vormals jahrzehntelang 50 km/h gekommen?
Ist doch wirklich irre, wenn man sich das ueberlegt: Da wurden praktische und sparsame Kleinfahrzeuge wie Mopeds und L6e s mit einem Federstrich praktisch vom einigermassen sicheren Mitfahren im 50 km Stadtverkehr ausgeschlossen.
- Ich glaube, das hatte damals was mit dem Beitritt der Briten zu tun, die darauf bestanden hatten, ihre inneroertliche 30 Meilen Geschwindigkeitsbeschraenkung beizubehalten. Bruessel hat dann daraus eine generelle Regelung fuer die Klein-Kfz in der EU machen muessen, und hat bei der Gelegeheit von eigentlich 48 komma, auch noch auf metrisch huebschere 45 abgerundet. So ein Schwachsinn. Ich hoffe, nach dem Austritt der Briten wird es moeglich sein, wieder zu einer einheitlichen Hoechstgeschwindigkeit von 50 km/h fuer ALLE relevant im Stadtverkehr teilnehmenden Fahrzeugklassen zurueckzukehren.
Craic hat geschrieben:Schildgroesse und -anbringung mal beiseite, wie ist es eigentlich zu dieser idiotischen Geschwindigkeitsbeschraenkung auf 45 von vormals jahrzehntelang 50 km/h gekommen?
Ist doch wirklich irre, wenn man sich das ueberlegt: Da wurden praktische und sparsame Kleinfahrzeuge wie Mopeds und L6e s mit einem Federstrich praktisch vom einigermassen sicheren Mitfahren im 50 km Stadtverkehr ausgeschlossen.
- Ich glaube, das hatte damals was mit dem Beitritt der Briten zu tun, die darauf bestanden hatten, ihre inneroertliche 30 Meilen Geschwindigkeitsbeschraenkung beizubehalten. Bruessel hat dann daraus eine generelle Regelung fuer die Klein-Kfz in der EU machen muessen, und hat bei der Gelegeheit von eigentlich 48 komma, auch noch auf metrisch huebschere 45 abgerundet. So ein Schwachsinn. Ich hoffe, nach dem Austritt der Briten wird es moeglich sein, wieder zu einer einheitlichen Hoechstgeschwindigkeit von 50 km/h fuer ALLE relevant im Stadtverkehr teilnehmenden Fahrzeugklassen zurueckzukehren.