Dachlast, juristisch

Plauderei über dies und das...

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HerrToeff
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Dachlast, juristisch

Beitrag von HerrToeff » Mo 11. Feb 2019, 23:14

Für folgendes Video KEINE Kuckempfehlung

https://www.youtube.com/watch?v=NmIRQ-pbsbU

es dient nur als Quellenangabe, Der Autor berichtet nur vom Energiebedarf das Auto zu heizen, völlig uninterressant

Er behauptet ALLERDINGS es sei unerheblich ob der Hersteller für das Auto eine Dachlast vorgibt oder nicht.

Entscheidend sei nur das Gesamtgewicht des Fzg

Und die Beladeempfehlung des Dachträgerherstellers


Stimmt das?
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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guidolenz123
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Re: Dachlast, juristisch

Beitrag von guidolenz123 » Di 12. Feb 2019, 09:00

Soweit ich das kenne , ist eine Dachlastangabe eines Herstellers VÖLLIG unverbindlich.
Es muss halt nur alles fest und sicher sein. Und das Gesamtgewicht ist freilich eine Obergrenze.
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

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HerrToeff
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Re: Dachlast, juristisch

Beitrag von HerrToeff » Di 12. Feb 2019, 09:21

Soweit ich weiss -und das ist kein fundiertes Wissen, sonst würde ich nicht fragen- bezieht sich die Herstellerangabe auf folgendes:

- die strukturelle Integrität des Fzg .. also zb kann die Überschagsicherheit aus einem Bügel bestehen und das feste Kunststoffdach nicht für Dachlast freigegeben sein

- der Kipp-Punkt des Fahrzeuges, für Kurvengeschwindigkeit und seitliche Neigung wandert durch die Dachlast irgentwann in unsichere Bereiche

Zumindest aus diesen beiden Grössen gibt es Vorgaben des Herstellers

Die juristische Seite ist mir völlig unbekannt .. ich habe immer Dachlastvorgaben gefunden .. selbst für Aixams
lieben Gruß

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Re: Dachlast, juristisch

Beitrag von guidolenz123 » Di 12. Feb 2019, 11:02

HerrToeff hat geschrieben:Soweit ich weiss -und das ist kein fundiertes Wissen, sonst würde ich nicht fragen- bezieht sich die Herstellerangabe auf folgendes:

- die strukturelle Integrität des Fzg .. also zb kann die Überschagsicherheit aus einem Bügel bestehen und das feste Kunststoffdach nicht für Dachlast freigegeben sein

- der Kipp-Punkt des Fahrzeuges, für Kurvengeschwindigkeit und seitliche Neigung wandert durch die Dachlast irgentwann in unsichere Bereiche

Zumindest aus diesen beiden Grössen gibt es Vorgaben des Herstellers

Die juristische Seite ist mir völlig unbekannt .. ich habe immer Dachlastvorgaben gefunden .. selbst für Aixams
Die Dachlast ist nach meinem Wissen eine der letzten Bastionen der individuellen Freiheit....

Wenn das Ding mit der Dachlast verbindlich wäre ,gäbe es kaum Dachzelte oder ähnliche Konstrukte...

Wenn man es übertreibt und es passiert was.....na dann ist man dran...wg mangelnder Ladungssicherheit und Co...aber nicht explizit wg Überschreitung irgendwelcher Dachlasten.
Gruß Guido
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