Böser kampfhund II/32-VM-108.91
Verfasst: Sa 15. Dez 2018, 19:17
moin,
das ist Sammy:
nicht nach einer schottischen Insel benannt, unglaublich knuffig, und jetzt ein böser Kampfhund ... !

Lt § 2 Absatz 2 Nr 1 der " Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und führen von Hunden " ist unser Sammy seit heute als " Gefährlicher Hund " eingestuft worden.
Warum ?
Nun, am Montag dieser Woche fand ein Vorfall direkt vor unserem Haus statt. Ein Hund habe einen Passanten samt Sohn
> Angefallen <. Ein Zeuge habe das beobachtet und dies dann der " örtlichen Ordnungsbehörde " mitgeteilt.
Problem nur: Wir wissen von nix !!!

Der Hund, so wird berichtet, rannte aus unserem Grundstück auf die Straße und hat dann den Passanten und dessen Sohn angefallen.
Seltsam nur das es vom Geschädigten keine Anzeige bei der Polizei oder sonstwo gibt, kein Krankenwagen, Notarzt, GSG9 oder sonsteinen Einsatz gab. Nur der Zeuge ist sich seiner seeehr gewiss, war er doch zugegen als das Drama seinen üblen lauf nahm ...
Das ist Tenor des Schreibens des örtlichen welches ich heute im Kasten hatte.
Eine Behauptung eines Zeugen, wohl kein weiteres Beweismaterial wie Fotos oder Bisswunden, ja, nichtmal ein Geschädigter wird aufgerufen - aber Sammy ist ab heute als gefährlich eingestuft. Bis Montag habe ich die Möglichkeit der Sache noch > evtl neue tatsachen vorzutragen<.
Im Brief ist von einem Vorfall die rede, nicht erwähnt wird das es sich um einen Mutmaßlichen, oder möglichen irgentwas handelt.
Festgelegt, in Stein gemeißelt, Verurteilt, fertig !
War bei der Polizei, hab den Vorfall gemeldet ( die wußten nix von einer Sache mit Personensäden am Montag, bei mir )
Die gute vom örtlichen hat ein E-Mail bekommen in dem steht das ich am explodieren bin und alles verklagen werde was zuckt !
Werde am Montag einen Termin bei ihr machen. Mal sehen ob ich dann ´nen Kaffee bekomme und einen Keks.
gruß rolf
das ist Sammy:
nicht nach einer schottischen Insel benannt, unglaublich knuffig, und jetzt ein böser Kampfhund ... !


Lt § 2 Absatz 2 Nr 1 der " Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und führen von Hunden " ist unser Sammy seit heute als " Gefährlicher Hund " eingestuft worden.
Warum ?
Nun, am Montag dieser Woche fand ein Vorfall direkt vor unserem Haus statt. Ein Hund habe einen Passanten samt Sohn
> Angefallen <. Ein Zeuge habe das beobachtet und dies dann der " örtlichen Ordnungsbehörde " mitgeteilt.
Problem nur: Wir wissen von nix !!!


Der Hund, so wird berichtet, rannte aus unserem Grundstück auf die Straße und hat dann den Passanten und dessen Sohn angefallen.
Seltsam nur das es vom Geschädigten keine Anzeige bei der Polizei oder sonstwo gibt, kein Krankenwagen, Notarzt, GSG9 oder sonsteinen Einsatz gab. Nur der Zeuge ist sich seiner seeehr gewiss, war er doch zugegen als das Drama seinen üblen lauf nahm ...
Das ist Tenor des Schreibens des örtlichen welches ich heute im Kasten hatte.
Eine Behauptung eines Zeugen, wohl kein weiteres Beweismaterial wie Fotos oder Bisswunden, ja, nichtmal ein Geschädigter wird aufgerufen - aber Sammy ist ab heute als gefährlich eingestuft. Bis Montag habe ich die Möglichkeit der Sache noch > evtl neue tatsachen vorzutragen<.
Im Brief ist von einem Vorfall die rede, nicht erwähnt wird das es sich um einen Mutmaßlichen, oder möglichen irgentwas handelt.
Festgelegt, in Stein gemeißelt, Verurteilt, fertig !
War bei der Polizei, hab den Vorfall gemeldet ( die wußten nix von einer Sache mit Personensäden am Montag, bei mir )
Die gute vom örtlichen hat ein E-Mail bekommen in dem steht das ich am explodieren bin und alles verklagen werde was zuckt !
Werde am Montag einen Termin bei ihr machen. Mal sehen ob ich dann ´nen Kaffee bekomme und einen Keks.
gruß rolf