To Do am Tupper

Plauderei über dies und das...

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guidolenz123
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Re: To Do am Tupper

Beitrag von guidolenz123 » Sa 16. Feb 2019, 11:38

HerrToeff hat geschrieben:Gestern viel unterwegs gewesen -deshalb auch nicht online. Ja und das "Problem" trat auch gelegentlich auf.

Ich hab hier mal erst alles gelesen und darüber siniert.

Herbert hat glaube ich den Punkt getroffen. Wenn die Lenkungsdämfung einfach nur durch eine Gummimanschette und eine Feder erfolgt kann der Gummi gequollen sein oder sich etwas falsch gesetzt haben.

Das sollte sich im Fahrbetrieb zurechtschleifen, unmittelbare Todesgefahr sehe ich da eher nicht...

Da ich aber eben auch versuche verantwortlich zu handeln, werde ich mal bei Aixam anfragen. Ich meine das Auto ist Bj 2017, wenn die zb ein falsches Öl verfüllt haben und dadurch quillt dieser Gummiring, wissen sie das inzwischen. Mal sehen, was kommt
Bj 2017... Gewährleistung !!!
Nix selbst basteln..ab zum Verkäufer !!! Der soll (muss) das richten.
Gruß Guido
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Re: To Do am Tupper

Beitrag von HerrToeff » Sa 16. Feb 2019, 11:44

Guido ich lasse keine wie auch immer gearteten Dummköpfe an meinem Auto rumschrauben. Auch nicht wenns kostenlos ist. Für die ist es ein 50 Euro Job für mich mein Auto und meine Gesundheit.
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: To Do am Tupper

Beitrag von guidolenz123 » Sa 16. Feb 2019, 12:32

HerrToeff hat geschrieben:Guido ich lasse keine wie auch immer gearteten Dummköpfe an meinem Auto rumschrauben. Auch nicht wenns kostenlos ist. Für die ist es ein 50 Euro Job für mich mein Auto und meine Gesundheit.
Hmmmm...
Gruß Guido
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Re: To Do am Tupper

Beitrag von HerrToeff » Mo 25. Feb 2019, 22:33

Der Blinker rechts ist komplett ausgefallen, nutzt auch kein Kontaktspray mehr was.

Ich hätte beizeiten auf Rolf hören sollen.

Ich suche grad auf ebay baugleichen Blinkerschalter.

Ausserdem löst sich die Verklebung des Tachos.

So ein Ärger immer, echt ..
lieben Gruß

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Re: To Do am Tupper

Beitrag von HerrToeff » Di 19. Mär 2019, 23:41

Neuer Mangel

Das aufgeklebte Abdeckplexi der Instrumente löst sich

Kontaktprobleme der beiden Taster, zb Tages km Rücksteller

Rechter Blinker geht nur noch sporadisch
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Re: To Do am Tupper

Beitrag von rolf.g3 » Mi 20. Mär 2019, 14:00

moin,
HerrToeff hat geschrieben:Der Blinker rechts ist komplett ausgefallen, nutzt auch kein Kontaktspray mehr was.

Ich suche grad auf ebay baugleichen Blinkerschalter.

Ausserdem löst sich die Verklebung des Tachos.
Deutet auf ein Feuchtigkeitsproblem hin ... Voraussetzung das die Klebstoffe wasserlöslich sind ... hmmm, ...

Was meinste Du :
HerrToeff hat geschrieben:Ich hätte beizeiten auf Rolf hören sollen.
Fahrgastzelle mit Beton ausgießen oder welchen Rat gab ich dereinst ??? 101) 101)

Deine Geschichte bestätigt mir immer wieder meinen Vorsatz nie was hochpreisiges neu zu kaufen sondern immer auf gut gebrauchtes schauen.
Deine Geschichte mit dem Trucky schlägt doch langsam dem Faß die Krone ins Gesicht...
Du beschreibst Deine Erfahrungen mit einem Neufahrzeug ...UNGLAUBLICH !!!! Und es hört sich jetzt man garnicht danach an das Du erweiterte Erwartungen an das Fahrzeug hegst oder einfach Gründe zum Motzen suchst ...

Deine Berichterstattung: sachlich, weitgehend Objektiv ( soweit möglich - ich wär wahrscheinlich längst geplatzt !!! ) und fundiert, mit entsprechendem Fachwissen und belastbar .... - im Gegensatz zum Trucky ... ?

gruß rolf
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Re: To Do am Tupper

Beitrag von guidolenz123 » Mi 20. Mär 2019, 14:20

Tupperdose neu käme für mich auch niemals in Frage... Für diese Apothekenpreise für überanfällige Geräte mit Mörder-Ersatzteil-Preisen und ohne vernünftiges Fachwerkstatt-Netz soviel Geld auszugeben wie für einen neuen Vorführ-Golf, oder in der Art.
Da müsste ich mit Schnapp-Atmung zu Grabe getragen werden und würde noch Jahre lang nachzucken..... 019)
Gruß Guido
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Re: To Do am Tupper

Beitrag von HerrToeff » Do 21. Mär 2019, 03:10

Nun ja, immerhin kann das Auto den Alltag bewältigen, verbraucht nicht viel und bietet doch einiges was ein Golf nicht kann. Insgesamt glaube ich glaube ich weniger haarsträubendes als Rolf erlitten.

@rolf
(der Rat war damals den Blinkerschalter auszutauschen statt ihn mit Kontaktspray am Leben zu erhalten).

@guido
Ich zähle hier nur die Fehler auf, die mir so auffallen, und stelle langsam fest wie die Bastelbuden zusammenkommen die draussen so angeboten werden .. ich dokumentiere sozusagen den Weg vom Neuwagen zum Gottseibeiuns aus der Kleinanzeige.

Wobei ich dem Wagen gerne alle Liebe gebe, allerdings muss ich auch öfter mit dem ein oder anderen Fehlfunktiönchen eine Zeitlang fahren denn der Wagen ist nicht mein Hauptthema.

Insgesamt fährt der erwähnte Golf für 16000 Euro wohl mängelfreier und komfortabler. Jedoch vergleicht man da Äpfel mit Kartoffeln. Der Trucky ist ein Leichtmobil, kein Auto.

@Jammerecke
Es zeigt sich ein neuer Mangel :-D .. das Abs/Pmma der Motorhaube weisst in den Ecken auf Scharnierhöhe erste Risse


Obwohl ich vor Bahnschienen immer bremse, Bordsteinkannten meide und auch dem Leichtmobil Motocross nicht fröne :lol:
lieben Gruß

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Re: To Do am Tupper

Beitrag von rolf.g3 » So 24. Mär 2019, 10:11

moin,
HerrToeff hat geschrieben: Insgesamt glaube ich glaube ich weniger haarsträubendes als Rolf erlitten.
Jaaa, nuuun, .... es gibt da aber einen winzigen aber entscheidenden Unterschied:
Du hast für großes Geld einen Neuwagen erstanden, mein Nova ist von Anfang an ein Müllhaufen gewesen ! Völlig abgerockt, komplett vernachlässigt, ( reparierter ) Unfallschaden, total versifft und leerer Tank - so hab ich den Nova beim Händler ( ! ) für damals 12oo $ gekauft.
Von einem User hier im Forum hab ich dann ´nen ATM bekommen.
Sicher, der Nova läuft, aber der technische Stand war damals uaS ( unter-aller-Sau ), schlicht zum davonlaufen...
Deshalb hab ich mir die Wanderbaustelle gekauft ! Weil es halt ´ne Bastelbude ist. Ich WOLLTE ein Fahrzeug haben, an dem ich schrauben und mich austoben kann. Zum fahren haben wir den M.Go. Fast 100.000 Kilometer auf der Uhr, Rep´s nur ein wenig Lenkung und eben das Getriebe ( was nur deshalb so lange gedauert hat weil´s echt selten ist und ich kronisch pleite :( )
Kleinigkeiten.
Um eine Rep an der Wanderbaustelle auszuführen setze ich bei Bedarf auch mal die Flex an, mir doch egal !
Bei ´nem Neuwagen würd ich da anders drüber denken ... hmmm ....

Hab auch einen Golf ( 3er, erste Serie bald 30 Jahre alt ) der fährt traumhaft. Braucht etwas um die 10 ltr in der Stadt. Steht meist wochenlang herum. Brauche den eig. nur für den Hänger zu ziehen und für Autobahnstrecken. Alles andere erledigen wir mit den kleinen - weil´s einfach besser, günstiger, schneller ( allein die Parkplatzsuche ... :shock: ) geht. Selbst weitere Strecken, Mutter besuchen ca 35 Km, fahren wir mit dem M.Go genauso schnell wie mit dem Golf ...

Mein Fazit: Würde mir gern wieder ein LKFZ besorgen. Auch würde ich gern auf den Golf komplett verzichten. Tupperdosenfahren ist für mich das, was für andere Leute Porsche fahren bedeutet - ein Traum. Genau das was ich immer wollte. Hab nie mit einer solchen zuverlässigkeit der Biester gerechnet.
Mag daran liegen das ich mir bei den meisten der anfallenden Probleme selbst einigermaßen helfen kann.
Katzen würden Whiskey saufen und Rolf lieber M.Go-fahren als laufen... :D

bitte berichte weiter über jeden Mangel an Deinem Fahrzeug... vlt ließt der Hersteller Deiner Katastrophe ja hier mit und macht sich mal gedanken ( letztes Wort extra kleingeschrieben, denn beim Trucky würden schon kleine Gedanken groß was zum besseren ändern - glaub ich ... )

gruß rolf
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Re: To Do am Tupper

Beitrag von HerrToeff » Mo 25. Mär 2019, 14:54

Aber gerne habe ich immer wieder was, was ich erzählen kann, Rolf

Ganz neu entdeckt .. der Lack löst sich von den orig. Radzierblenden er pellt sich regelrecht

Nix dolles aber stell Dir vor ich wollte ihn grade als gepflegten Gebrauchten verkaufen .. und verhandle mit einem knausrigen Korinthenzähler der einen Neuwagen zum viertel Preis sucht..


".... ist wohl nur durch Salz gefahren, jaja .."

Ne mit normalen Mitteln nicht zu mögen, das Ding.

Aber hey, die Kiste soll mit mir zusammen alt und hässlich werden und zum Schluss können sie gern meine letzte Kiste draus bauen


DAS ist meine Intension, Rolf, und deswegen stimmt die Fuhre für mich

Mein Eindruck ist echt am Aixam ist alles schräg ausser dem Motor, und bei Ligier ist es genau umgekehrt.

Ich hätte einen Flex kaufen sollen und da nen Kubota reinschrauben ..

Was ich nicht völlig verstehe ist das entliehene Grossserienteile wie Blinkerhebel, Radzierblenden, millionenfach bewährt, am LM plötzlich Ärger machen
lieben Gruß

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Re: To Do am Tupper

Beitrag von rolf.g3 » Mo 25. Mär 2019, 17:39

moin,
HerrToeff hat geschrieben:Aber hey, die Kiste soll mit mir zusammen alt und hässlich werden und zum Schluss können sie gern meine letzte Kiste draus bauen


DAS ist meine Intension, Rolf, und deswegen stimmt die Fuhre für mich
Hmmmm, 101) 101) ... alt & hässlich werden ... bis auf dieses stimme ich Dir zu, weil alt & häßlich werden andere!! Unsereins wird doch nur interessanter im laufe der Jahre und Jahrzehnte - oder etwa nicht ?
Sooo interessant wie derzeit waren wir nie gewesen ! :D :lol: :lol:

Egal ! Für irgenteinen Schwachsinn muß es eben herhalten. Bei dem einen ist´s die Harley, beim andern das Bergwandern
( ich könnte dem Berg beim wandern übrigens tagelang zuschauen ! - vom Strand aus !! ) der nächste muß mit 75 Fallschirmspringen oder dieses Bungee-hüpfen ... 017) Jeder halt wie er´s braucht !!!
Wir haben allerdings das vernünftigste Hobby ausgesucht : Tupper-party, täglich auf´s neue :D
https://www.youtube.com/watch?v=eBShN8qT4lk :lol: :lol:

gruß rolf, der meint das Radzierblendenlack auch nicht mehr der ist, der er einmal war ... 076)
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Re: To Do am Tupper

Beitrag von HerrToeff » Mo 25. Mär 2019, 20:44

Heute bin ich drauf gekommen warum es VON UNTEN NACH OBEN ins Auto regnet

Surfte ich grade gemütlich im Web -im parkenden Trucky- dann kam kräftigste Böen mit Platzergen auf - es drückte die Hohlprofile der Türrahmen einfach auf. Sturm und Sprühregen kamen durch .. Wenn eine Bö von der rechten Seite aufs Auto trift kommt der Windstoss so ins Auto dass es den Linken Türoberteil ca 1cm aufdrückt, unten an den Türen und am unteren Rand drückt es auch kräftig durch. Die Dichtungen sind einfach zu unstramm. Deswegen zieht es wohl auch so im Auto

Härtere einsetzen ist wohl keine Option dann verzieht das Alu

Durch die Schottwand motorseitig kamen auch Windstösse, hab ich aber im Detail nicht so erkannt woher genau, mögl.weise hat sich einfach der Seitenwind unter dem Amaturenbrett gefangen

Das waren aber auch Knaller von Böen ...
lieben Gruß

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Re: To Do am Tupper

Beitrag von HerrToeff » Sa 4. Mai 2019, 07:23

Ein Problem an meinem Auto ist die Tacholichtdimmung - Sowohl LCD wie auch Tachobeleuchtung werden abgedunkelt, sobald Abblendlicht ein. Im Dunkeln mag das angenehm sein. Im Hellen, zb im Nebel wo LED Tagfahrlicht nicht reicht aber es andererseits noch recht hell ist, wird das Instrumentenboard somit schlecht ablesbar.

Kann man diese "Dimmung" abschalten?


im Nachsatz noch ein Link zum Thema Autolicht allgemein
https://www.youtube.com/watch?v=cOQYNb8dfr0
lieben Gruß

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Re: To Do am Tupper

Beitrag von HerrToeff » Di 25. Jun 2019, 22:01

Wird wieder wärmer .. schöne Sonne .. Bastelwetter

Also ... einige Probleme sind gelöst

Die unfreiwilloge Lenkungsdämpfung ging auf einen gequollenen Gummiring oben an der Lenksäule zurück

Blinker geht wieder, Montagefehler ab Werk, Sicherungsbügel des Modulsteckers verkantet

Kinkerlitzchen, man muss nur drauf kommen wenn alles erst mal korrekt aussieht

Risse an der Motorhaube nicht schlimmer geworden.

Ich überlege mir grade eine neue Ölwechselstrategie

-kein vollstängiger Wechsel mehr alle 5000km, sondern:
-alle 5000 km Filterwechsel
-alle 2000 km 700 ml absaugen und 700 ml neu
-ergibt alle 6000 km 2,1 l Neuöl


Ölmenge im Motor ist übrigens ca 1,7 l, nicht 1,8 wie von Aixam angegeben ... es scheinen bei jedem Wechsel also 100ml im Motor zu verbleiben. Von dem oben beschriebenen kontinuierlichen Teilmengen Wechsel würde ich mir versprechen ständig ein gemisch aus sowohl neuem Öl mit frischer Additivierung und gut eingelaufenem älterem Öl im Motor zu haben

Des weiteren - mein Motor läuft schon rund und gut, wenig Verbrauch, sollte ich jetzt trotzdem mal die Ventile einstellen oder es einfach gut sein lassen?
lieben Gruß

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Re: To Do am Tupper

Beitrag von HerrToeff » Mi 10. Jul 2019, 19:43

Mein Montagsauto ...

hat jetzt -zumindest einen- einseitig abgefahrenen Reifen

Also ähnlich wie bei Manni

Bei mir ists der vordere rechte, innen abgefahren, nähert sich dem Tode

Ich habe NIE eine Bordsteinkante befahren oder sonstige Dummheiten ..

Eher habe ich meinen Händler in Vedacht dass es ihm beim Verladen vielleicht von der Rampe geknallt ist .. oder AIXAM, dass es ihnen mit dem Guss der Teile nicht gelungen ist. Oder dass sie vielleicht gar keine Autos bauen können.

Der Wagen fährt super gradeaus, der Nachlauf stimmt, alles supi .. wie kann das angehen? Nach nur 15tkm?

Ich habe gottseisgedankt noch zwei Satz neue Reifen hier.

Trotzdem suche ich schon mal billige Neureifen - weiss jemand eine Bbezugsquelle.

Und bitte jetzt kein Spenkonto einrichten 8) ich kriegs schon hin.. will aber auch keine Edelschlappen.
lieben Gruß

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Re: To Do am Tupper

Beitrag von guidolenz123 » Mi 10. Jul 2019, 19:54

Spur einstellen !!!!!! Erst dann neue Reifen..
Gruß Guido
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Re: To Do am Tupper

Beitrag von HerrToeff » Mi 10. Jul 2019, 20:09

Korrigiert mich wenn falsch ..

Für einseitig abgefahrene Reifen sollte man Sturz - nicht Spur - einstellen

https://youtu.be/rNqSfeQ1hbI

Das geht bei Aixam nicht ..

Vermute also krummen Zapfen oder Dreieckslenker

Die Reifen sind gleichmässig abgefahren. Nur die innerste Profilreihe des rechten V Rad innen mehr als aussen

Er fährt gradeaus, Nachlauf stimmt

Von Hancock krieg ich Reifen für 30,-

Sind aber sommerreifen :-(

Kann ich eig Wi und So Reifen achsweise durchnander montieren?

Also VA -So R und HA Wi R
lieben Gruß

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Re: To Do am Tupper

Beitrag von rolf.g3 » Mi 10. Jul 2019, 20:46

moin,
HerrToeff hat geschrieben:Korrigiert mich wenn falsch ..
Klar !! :D 023)
HerrToeff hat geschrieben:Für einseitig abgefahrene Reifen sollte man Sturz - nicht Spur - einstellen
Das ist wohl soweit richtig, aber es gibt für falschen Sturz auch andere Sympthome als nur der abgefahrene Reifen.
HerrToeff hat geschrieben:Er fährt gradeaus, Nachlauf stimmt
Hmmm,...
HerrToeff hat geschrieben:Die Reifen sind gleichmässig abgefahren. Nur die innerste Profilreihe des rechten V Rad innen mehr als aussen
Könnte an falschem Reifendruck liegen... wie hoch ist denn der aktuell ? Wie alt sind die Reifen ?
Radlagerspiel ? Jaaa, ich weiß, 15tkm .... schau trotzdem mal nach, auch nach den Radmuttern, fest genug ?
HerrToeff hat geschrieben:Kann ich eig Wi und So Reifen achsweise durchnander montieren?
Du kannst sogar Radweise montieren, oder linke Seite so, rechte Seite anders - erlaubt ist aber nur achsweise.
Das gald nicht immer, is seit etwas um die 10 Jahre aber so erlaubt meines wissens. Das soll aber unser Rechtsexperte besser mal kommentieren, auch wenn er iR sein möchte. Pech gehabt, hier gehts um das größere Wohl ... 019)

gruß rolf
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Re: To Do am Tupper

Beitrag von HerrToeff » Mi 10. Jul 2019, 21:59


Da wäre ich dem Rechtsexperten aber dankbar, wenn er mir § und Absatz nennt. Ich such mir grad nen Wolf.. wollte den Rechtsexperten nicht schon wieder mit Fragen nerven, um seinen Ruhestand nicht zu erschüttern .. aber ich weiss da nicht weiter

Radlager geprüft, ist ok.

Luftdruck nach Vorgabe. Sollte es am falschen Luftdruck liegen wäre mittig oder auf beiden Schultern erhöhter Reifen Abrieb

ist schon falscher Sturz

Ich denke es ist was verbogen oder falsch gefertigt

Am besten wäre Nachrüstung Spureinstellbarkeit wie im Video .. wird wohl nicht legal hinkommen ... :-(

Dass die Kisten aber auch so zusammengeschlampt sind. Herrgott .. die kleine Möhre hat 16 kEuro gekostet, für 350kg schlampig montiertes Mistzeugs. Ich kann da jedem vom Neuwagenkauf nur abraten. Lieber völlig verschrottet kaufen und das Geld in den Aufbau stecken.

Ich hab das Ding jetzt aber. Da beisst kein Lamentieren den Faden ab. Ich hab das Dings jetzt vor der Tür stehn. AIXAM hat mir nur Mist geliefert, krumm und regnet rein, schlimmer als ein Mähtrecker aus China, aber ich werd das beste draus machen.
lieben Gruß

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Re: To Do am Tupper

Beitrag von guidolenz123 » Do 11. Jul 2019, 08:27

https://www.allianz-autowelt.de/sicherh ... bereifung/

https://www.allianz-autowelt.de/sicherh ... binationen

StVZO

§36 Bereifung und Laufflächen

(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M+S-Reifen – Winterreifen – gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein.

(1a) Luftreifen, auf die sich die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen beziehen, müssen diesen Bestimmungen entsprechen.

(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

(2a) An Kraftfahrzeugen – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder – ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.

(2b) Reifenhersteller und Reifenerneuerer müssen Luftreifen für Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h mit ihrer Fabrik- oder Handelsmarke sowie mit Angaben kennzeichnen, aus denen Reifengröße, Reifenbauart, Tragfähigkeit, Geschwindigkeitskategorie, Herstellungs- bzw. Reifenerneuerungsdatum hervorgehen. Die Art und Weise der Angaben werden im Verkehrsblatt bekannt gegeben.

(3) Statt Luftreifen sind für Fahrzeuge mit Geschwindigkeiten von nicht mehr als 25 km/h (für Kraftfahrzeuge ohne gefederte Triebachse jedoch nur bei Höchstgeschwindigkeiten von nicht mehr als 16 km/h) Gummireifen zulässig, die folgenden Anforderungen genügen: Auf beiden Seiten des Reifens muss eine 10 mm breite, hervorstehende und deutlich erkennbare Rippe die Grenze angeben, bis zu welcher der Reifen abgefahren werden darf; die Rippe darf nur durch Angaben über den Hersteller, die Größe und dergleichen sowie durch Aussparungen des Reifens unterbrochen sein. Der Reifen muss an der Abfahrgrenze noch ein Arbeitsvermögen von mindestens 60 J haben. Die Flächenpressung des Reifens darf unter der höchstzulässigen statischen Belastung 0,8 N/qmm nicht übersteigen. Der Reifen muss zwischen Rippe und Stahlband beiderseits die Aufschrift tragen: „60 J“. Das Arbeitsvermögen von 60 J ist noch vorhanden, wenn die Eindrückung der Gummibereifung eines Rades mit Einzeloder Doppelreifen beim Aufbringen einer Mehrlast von 1 000 kg auf die bereits mit der höchstzulässigen statischen Belastung beschwerte Bereifung um einen Mindestbetrag zunimmt, der sich nach folgender Formel errechnet:

f = 6000 / (P + 500);

dabei bedeutet f den Mindestbetrag der Zunahme des Eindrucks in Millimetern und P die höchstzulässige statische Belastung in Kilogramm. Die höchstzulässige statische Belastung darf 100 N/mm der Grundflächenbreite des Reifens nicht übersteigen; sie darf jedoch 125 N/mm betragen, wenn die Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 8 km/h nicht überschreiten und entsprechende Geschwindigkeitsschilder (§ 58) angebracht sind. Die Flächenpressung ist unter der höchstzulässigen statischen Belastung ohne Berücksichtigung der Aussparung auf der Lauffläche zu ermitteln. Die Vorschriften über das Arbeitsvermögen gelten nicht für Gummireifen an Elektrokarren mit gefederter Triebachse und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h sowie deren Anhänger.

(4) Eiserne Reifen mit einem Auflagedruck von nicht mehr als 125 N/mm Reifenbreite sind zulässig

für Zugmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, deren zulässiges Gesamtgewicht 4 t und deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 8 km/h nicht übersteigt,

für Arbeitsmaschinen und Stapler (§ 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 8 km/h nicht übersteigt, und für Fahrzeuge, die von ihnen mitgeführt werden,

hinter Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h (Betriebsvorschrift)

für Möbelwagen,

für Wohn- und Schaustellerwagen, wenn sie nur zwischen dem Festplatz oder Abstellplatz und dem nächstgelegenen Bahnhof oder zwischen dem Festplatz und einem in der Nähe gelegenen Abstellplatz befördert werden,

für Unterkunftswagen der Bauarbeiter, wenn sie von oder nach einer Baustelle befördert werden und nicht gleichzeitig zu einem erheblichen Teil der Beförderung von Gütern dienen,

für die beim Wegebau und bei der Wegeunterhaltung verwendeten fahrbaren Geräte und maschinen bei der Beförderung von oder nach einer Baustelle,

für land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte und für Fahrzeuge zur Beförderung von land- oder forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern, Arbeitsgeräten oder Erzeugnissen.

(5) Bei Gleiskettenfahrzeugen (§ 34b Absatz 1 Satz 1) darf die Kette oder das Band (Gleiskette) keine schädlichen Kratzbewegungen gegen die Fahrbahn ausführen. Die Kanten der Bodenplatten und ihrer Rippen müssen rund sein. Die Rundungen metallischer Bodenplatten und Rippen müssen an den Längsseiten der Gleisketten einen Halbmesser von mindestens 60 mm haben. Der Druck der durch gefederte Laufrollen belasteten Auflagefläche von Gleisketten auf die ebene Fahrbahn darf 1,5 N/qmm, bei Fahrzeugen mit ungefederten Laufrollen und Gleisketten, die außen vollständig aus Gummiband bestehen, 0,8 N/qmm nicht übersteigen. Als Auflagefläche gilt nur derjenige Teil einer Gleiskette, der tatsächlich auf einer ebenen Fahrbahn aufliegt. Im Hinblick auf die Beschaffenheit der Laufflächen und der Federung wird für Gleiskettenfahrzeuge und Züge, in denen Gleiskettenfahrzeuge mitgeführt werden,

allgemein die Geschwindigkeit auf 8 km/h,

wenn die Laufrollen der Gleisketten mit 40 mm hohen Gummireifen versehen sind oder die Auflageflächen der Gleisketten ein Gummipolster haben, die Geschwindigkeit auf 16 km/h,

wenn die Laufrollen ungefedert sind und die Gleisketten außen vollständig aus Gummiband bestehen, die Geschwindigkeit auf 30 km/h

beschränkt; sind die Laufflächen von Gleisketten gummigepolstert oder bestehen die Gleisketten außen vollständig aus Gummiband und sind die Laufrollen mit 40 mm hohen Gummireifen versehen oder besonders abgefedert, so ist die Geschwindigkeit nicht beschränkt.

Für das hiesige Thema (aber nicht nur dafür) interessant ist das
ROT Gedruckte...für den Rest von Bereifungsmischorgien gilt (wie immer bei Gesetzen in BRD)...was nicht verboten ist, ist erlaubt und wird in der Regel im Gesetz deshalb nicht gesondert benannt....deshalb sucht man sich als Laie auch gern mal 'nen Wolf... :lol: :lol: :lol:
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.

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