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Was haltet Ihr von diesem Angebot?
Verfasst: Sa 13. Feb 2016, 11:56
von Reinhard710
Schaut mal:
http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/detai ... geNumber=2
Das ist doch nicht legal, oder?
Zum einen ist das Leergewicht, wie es ja auch schon in der Beschreibung steht, zu hoch.
So ein Fiat wiegt in der Minimalaustattung knappe 700 Kg.
Dann ist, soweit erkennbar, noch die Rücksitzbank drin, also ist das ein Viersitzer.
Und die Leistung dürfte auch über 4 KW liegen (39 PS laut Beschreibung), also dürfte das Auto weder mit 16 noch mit dem Rollerführerschein legal zu fahren sein, oder?
Aber der Text ist ganz witzig.
Re: Was haltet Ihr von diesem Angebot?
Verfasst: Sa 13. Feb 2016, 12:12
von JDM Fahrer
Doch das wäre schon Legal mit der Kutsche das hat was mit Bestandschutz zu tun. Irgendwas gab es da mal,Denke aber das wird dir hier schnell jemand beantworten wie sich das verhält mit dem Auto.
Re: Was haltet Ihr von diesem Angebot?
Verfasst: Sa 13. Feb 2016, 12:46
von guidolenz123
Das Teil hat insoweit Bestandsschutz ,als dass es "sehr alte" Fahrerlaubnisklassen gibt ,die das Führen von solchen und ähnl. KFZ erlauben .Gabs für 40-45-50 und afaik 60KMH-V-max und ein paar Regelungen, die auf den Hubraum abstellten---Gogo und Co---
Jetzt fragt mich bitte nicht ,welche Klassen von wann das genau sind. Ich wußte das mal..ist ewig her..Die Kisten haben heute kaum mehr Relevanz, da die Personen ,die sowas mit den alten Lappen fahren dürfen (waren teils alte Motorradführerscheine oder Treckerführerscheine von um die 50er Jahre u.ä.) ,mittlerweile einen sehr geringen Anteil an der Alterstatistik haben...
Allerdings darf das Teil nach meiner Kenntnis dennoch NICHT mit Vers-Kennzeichen gefahren werden.
Normale Zulassung und TÜV etc sind Pflicht.
Re: Was haltet Ihr von diesem Angebot?
Verfasst: Sa 13. Feb 2016, 13:05
von Reinhard710
Danke für Die Einschätzungen!
Ich müsste mich vielleicht noch präziser ausdrücken:
Dürfte meine Tochter mit 16 Jahren LEGAL mit diesem Auto fahren (den passenden Führerschein vorausgesetzt)?
Sicher gibt es da spezielle Konstellationen von Führerscheinklasse, Alter des Fahrers und Zeitpunkt des Führerscheinerwerbes, die ein solches Auto interessant machen.
Durch dieses Wirrwar steigt selbst ein befreundeter Fahrlehrer nicht mehr durch (muss er ja auch nicht).
Re: Was haltet Ihr von diesem Angebot?
Verfasst: Sa 13. Feb 2016, 13:13
von guidolenz123
Reinhard710 hat geschrieben:Danke für Die Einschätzungen!
Ich müsste mich vielleicht noch präziser ausdrücken:
Dürfte meine Tochter mit 16 Jahren LEGAL mit diesem Auto fahren (den passenden Führerschein vorausgesetzt)?
.
Mit an Sicherheitheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.
Eigentl. ein klares NEIN (bin mir seeeehr sicher) , aber ohne zu Wühlen in Uralt-Regelungen, die ich auch nicht zur Hand (mehr) habe, sag ich eben :
" Mit an Sicherheitheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht."

Re: Was haltet Ihr von diesem Angebot?
Verfasst: Sa 13. Feb 2016, 15:39
von Metaphysik
Interessant wäre ein Foto der Fahrzeugpapiere aus denen hervorginge was für ein Fahrzeugtyp eingetragen ist. Ein 45 km/h Schild und die Angabe "Mopedauto" ist ein bißchen dürftig vom Verkäufer ..
Re: Was haltet Ihr von diesem Angebot?
Verfasst: Sa 13. Feb 2016, 17:39
von Fuddschi
Zitat:
Zur Zulassung:
Der Wagen wurde ursprünglich auf 25 gedrosselt, vor ein paar Jahren war es so noch möglich ohne Führerschein zu fahren.
-Dann wurde er auf 45 umgebaut und wurde seit dem so gefahren..
Das einzige was nicht stimmt ist das zugel. Gesamtgewicht von unter 350kg was ein 45 km/H Auto haben sollte
(Gewicht ist aber nicht eingetragen)

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Wenn ein TÜVler soetwas zulässt, dann muss er entweder besoffen oder bekifft gewesen sein, denn allein der Eintrag von GG von unter 350 KG ist nie und nimmer Legal

Re: Was haltet Ihr von diesem Angebot?
Verfasst: Sa 13. Feb 2016, 18:08
von guidolenz123
Fuddschi hat geschrieben:Zitat:
Zur Zulassung:
Der Wagen wurde ursprünglich auf 25 gedrosselt, vor ein paar Jahren war es so noch möglich ohne Führerschein zu fahren.
-Dann wurde er auf 45 umgebaut und wurde seit dem so gefahren..
Das einzige was nicht stimmt ist das zugel. Gesamtgewicht von unter 350kg was ein 45 km/H Auto haben sollte
(Gewicht ist aber nicht eingetragen)

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Wenn ein TÜVler soetwas zulässt, dann muss er entweder besoffen oder bekifft gewesen sein, denn allein der Eintrag von GG von unter 350 KG ist nie und nimmer Legal

Als 25kmh-Fahrzeug ist dies aber nach aktuellem Recht noch lange kein Krankenfahrstuhl (nach damaligem übrigens auch nicht). Selbst ,wenn es als Sonder-KFZ Krankenfahrstuhl fälschlicherweise eingetragen wäre, wäre es illegal.
Als 45KM-Kiste ist das auch kein LKFZ..war es auch nie. Wäre auch illegal. Als Nichtjurist könnte man sich aber höchstwahrscheinl. auf einen unvermeidbaren und somit strafbefreienden Verbotsirrtum herausreden....aber nur 1x---
Die Papiere bestehen bei solchen Dingern aus Brief und Zulassung bzw aus Zulassung I und II wie bei PKW auch und als solcher stehen die Teile --soweit legal--auch in den Papieren. da brauchst Du die Fahrerlaubnis-Klasse B...