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Drosselung eines Aixam Mega

Verfasst: Mi 21. Okt 2015, 16:10
von Fuddschi
Es geht hier um die Drosselung eines Aixam Mega´s von derzeit 75 Km/h und 10 KW auf 4 KW und 45 Km/h.

Da ich eine Anfrage an einen Aixam Mega- Händler tätigte, kam von dort folgene E- Mail:

Zitat:

Sehr geehrter Herr XXXX,

ich habe soeben neue Information über die Drosselung des Megas erhalten. Eine Drosselung ist über die Begrenzung des Gaspedals oder des Gaszugs möglich. Diese Drosselung müsste der TÜV durch eine Einzelabnahme abnehmen. Die Firma Iseki geht davon aus, dass aber die Versicherung diese Drosselung nicht anerkennt und keine Versicherung für 45 km/h zulässst. Denn dort wird von der Kubik- bzw. von der Motorleistung ausgegangen und diese kann nicht begrenzt werden.

Zitat Ende.

Also muss man tatsächlich einen Kubota- Motor mit 4 KW leistung einbauen, bzw. einbauen lassen :(

Re: Drosselung eines Aixam Mega

Verfasst: Mi 21. Okt 2015, 16:58
von macbloke
Das ist richtig. So ist das.

Re: Drosselung eines Aixam Mega

Verfasst: Mi 21. Okt 2015, 18:48
von guidolenz123
Geht nur so.

Re: Drosselung eines Aixam Mega

Verfasst: Do 22. Okt 2015, 08:48
von rolf.g3
moin,
macbloke hat geschrieben:Das ist richtig. So ist das.
guidolenz123 hat geschrieben:Geht nur so.

... nö ...

Die Motoren unterscheiden sich durch einbau verschiedener Teile, welche die Leistung betreffen. Der Umbau der Motoren auf entsprechend leistungsreduzierte bzw leistungsreduzierende Bauteile ist für den versierten Schrauber eine Sache von wenigen Hanndgriffen.

Das Problem: Da es in Deutsche-Land das ein oder andere Gesetz gibt was die Leistung von Motoren angeht, bekommen die Mótoren eine ABE. Diese ABE gibt Auskunft über die Technischen Daten des Jeweiligen Motors und legt dieselben fest. Diese Daten finden sich auch auf einem Typenschild, welches am Motor bzw am Fahrzeug angebracht sein muß. Nun steht auf diesem Typenschild nicht jedes Bauteil oder jede Schraube drauf sondern meist eine Nummer. Diese Nummer ist beim Bundesamt für ... in Flensburg registriert.
Ändert man jetzt den Motor auf eine Leistungsreduzierung, meinethalben von 10 auf 4 KW, bleibt die Registrierung in Flensburg ersteinmal bestehen.
Es muß ein Antrag auf Änderung gestellt werden. Hierzu reicht die bloße Aussage, das dieses und jenes geändert wurde leider nicht aus. Der Motor muß auf einen anerkannten Leistungsprüfstand. Ferner muß auch die Herstellerangabe des Motors geändert werden, da der ursprüngliche Hersteller diesen Motor ja schon deffiniert hat. Als Hersteller des Motors wird nun idR der Antragsteller eingesetzt.
Jetzt wird der Motor unter Laborbedingungen geprüft.
Da der Motor praktisch ein " neuer " Motor ist, wird auch sein Abgasverhalten getestet. Jetzt gelten für diesen Motor nicht mehr die Werte des eigentlichen Baujahres des Motors, sondern die Aktuellen.
Das sind 2 Hürden die der Motor nehmen muß: Die gesetzlichen Leistungsvorgaben und die gesetzlichen Abgasvorgaben. An spätestens letzterem scheitert die Umschreibung, da ein alter Motor keine neuen Werte produziert.
Sollte wiedererwarten der Motor diese Hürden überwunden haben, bekommt er ein neues Typenschild und kann zur Umschreibung der Papiere beim TÜV oder DEKRA, je nach Bundesland, vorgelegt werden.

Rennerei, Antragstellerei und etwa 3.000 € für die Umschreibung eines alten Motors. Das ist die Sache nicht wert, könnte aber gemacht werden.

Habe dieses Prozedere erklärt bekommen als ich eine Honda MB 80 zu einer HONDA MB 50 umbauen wollte. ... oder mein schönes Ford Transit - Womo von garkeiner Umweltplakette zu einer grünen umbauen wollte.... 076)

Deutsche - Land, gute Land....

gruß rolf

Re: Drosselung eines Aixam Mega

Verfasst: Do 22. Okt 2015, 12:06
von guidolenz123
Hilft beim "großen" Aixam Mega m.E. aber alles auch nicht weiter , da er bauartbedingt schwerer ist als für LKFZ zulässig.
Auch deshalb mein Kommentar dazu , dass es allenfalls nur per Einzelabnahme funzt,.obschon ich denke , dass eine Gewichtreduzierung bis zur Zulässigkeit techn. nicht geht..

Re: Drosselung eines Aixam Mega

Verfasst: Do 22. Okt 2015, 14:58
von Fuddschi
guidolenz123 hat geschrieben:Hilft beim "großen" Aixam Mega m.E. aber alles auch nicht weiter , da er bauartbedingt schwerer ist als für LKFZ zulässig.
Auch deshalb mein Kommentar dazu , dass es allenfalls nur per Einzelabnahme funzt,.obschon ich denke , dass eine Gewichtreduzierung bis zur Zulässigkeit techn. nicht geht..
Stümmt, unter spalte Gewicht (G) steht 440 KG, der Kabinenroller dürfte also nur 350 KG haben :o