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Tagfahrlicht

Verfasst: Sa 15. Mär 2014, 17:47
von Rudi.R
So..Heute mal mein Tagfahrlicht eingebaut.

Wer sie zuerst finde hat gewonnen. 017) 017) 017)

Re: Tagfahrlicht

Verfasst: Sa 15. Mär 2014, 18:42
von guidolenz123
Na wo wohl...klar unterm Auspuff !!!
Oder waren das doch die unterm NR-SChild ?? 019)

Re: Tagfahrlicht

Verfasst: Mo 7. Apr 2014, 11:14
von macbloke
Gibt auch ein Nachtfahrlicht ein spezielles, da sind meine Jungs hinterher ich soll das dranmachen. Blaue LED Leuchten die den Boden unter dem Auto anstrahlen oder im Radkasten rumleuchten.

Und bessere Musik soll da rein... die wollen daraus eine HifiAanlage bauen hab ich das Gefühl.

Re: Tagfahrlicht

Verfasst: Mo 7. Apr 2014, 11:16
von guidolenz123
macbloke hat geschrieben:Gibt auch ein Nachtfahrlicht ein spezielles, da sind meine Jungs hinterher ich soll das dranmachen. Blaue LED Leuchten die den Boden unter dem Auto anstrahlen oder im Radkasten rumleuchten.

Und bessere Musik soll da rein... die wollen daraus eine HifiAanlage bauen hab ich das Gefühl.
Nur zur Info.. Blaulicht außen (gerade am Boden) ist unzulässig und ruft die Rennleitung auf den Plan.

Re: Tagfahrlicht

Verfasst: Mo 7. Apr 2014, 11:42
von macbloke
Aha? Auch dieses neonlicht? Da fahren in Köln ein paar von rum!

okay, Rot geht auch.

Re: Tagfahrlicht

Verfasst: Mo 7. Apr 2014, 18:21
von guidolenz123
macbloke hat geschrieben:Aha? Auch dieses neonlicht? Da fahren in Köln ein paar von rum!

okay, Rot geht auch.
Jaja auch Neon-Licht.
Bei Rot ist es strittig ,obs ein Prob ist..grundsätzl. ist dies strenggenommen AUCH eine nicht bauartgenehmigte Beleuchtung.

Re: Tagfahrlicht

Verfasst: Mo 7. Apr 2014, 21:03
von macbloke
Puffauto? Stretchlimo mit Roten Neons also verboten?

Re: Tagfahrlicht

Verfasst: Mo 7. Apr 2014, 21:21
von guidolenz123
macbloke hat geschrieben:Puffauto? Stretchlimo mit Roten Neons also verboten?
Kenn ich nur als Geil-Express. :mrgreen: Verboten (Beleuchtung) strenggenommen ja , wenn ROT außen...und nix Innenlaterne...

Re: Tagfahrlicht

Verfasst: Di 8. Apr 2014, 15:58
von Fuddschi
Und ich hatte mir solche als Tagfahrleuchte eingebaut:

http://www.pollin.de/shop/dt/MTc4OTY0OT ... weiss.html

Die Originalen Standlichbirnchen hatte ich rausgeschmissen und die Kunststofffassungen aufgebohrt auf das Passende maß 072)

Re: Tagfahrlicht

Verfasst: Mi 9. Apr 2014, 11:43
von macbloke
Hast du die immer noch? Bist du zufriedenß

Re: Tagfahrlicht

Verfasst: Di 15. Apr 2014, 08:01
von Niko
Blau und rot verstehe ich das dies unterm Auto nichts zu suchen hat, wie ist es aber mit gelb ? also zwischen den Achsen gelb, hinter der letzten Achse rot und vor der ersten in weiß müsste doch zulässig sein - oder ?

Re: Tagfahrlicht

Verfasst: Di 15. Apr 2014, 09:06
von guidolenz123
Niko hat geschrieben:Blau und rot verstehe ich das dies unterm Auto nichts zu suchen hat, wie ist es aber mit gelb ? also zwischen den Achsen gelb, hinter der letzten Achse rot und vor der ersten in weiß müsste doch zulässig sein - oder ?
Ist keine zugelassene Beleuchtung (wg keine ABE, kein Stempel, kein garnix), wurscht in welcher Couleur...

Re: Tagfahrlicht

Verfasst: Di 15. Apr 2014, 11:42
von Niko
Warum weil keine Nummer ?

Rücklich leuchtet nach unten, Frontlich nach unten, Seitenmakierungsleuchten nach unten und siehe da, die Lampen haben eine Nr. :-) Nun erlaubt ?

Re: Tagfahrlicht

Verfasst: Di 15. Apr 2014, 11:42
von Niko
Warum weil keine Nummer ?

Rücklich leuchtet nach unten, Frontlich nach unten, Seitenmakierungsleuchten nach unten und siehe da, die Lampen haben eine Nr. :-) Nun erlaubt ?

Re: Tagfahrlicht

Verfasst: Di 15. Apr 2014, 13:59
von guidolenz123
Niko hat geschrieben:Warum weil keine Nummer ?

Rücklich leuchtet nach unten, Frontlich nach unten, Seitenmakierungsleuchten nach unten und siehe da, die Lampen haben eine Nr. :-) Nun erlaubt ?

Witzbold !!! :lol: :lol: :lol:

Keine Nummer soll heißen keine Prüfnummer i.S. der StVZO (zB ABE oder Zulassung oder Ähnliches).

Wenn bei Dir das Frontlicht und die Heckleuchten nach unten leuchten statt nach vorn bzw hinten, gibts nur eins !!!

REPARIEREN/EINSTELLEN !!!!

Re: Tagfahrlicht

Verfasst: Mi 16. Apr 2014, 06:54
von Niko
die nach unten strahlenden seitenmakierungsleuchten hast du nicht beanstandet, diese sind so ja offenbar dann zulässig 033)

auch der rest war ernstgemeint ! aber so :

eine Rückleuchte hat eine prüfnummer. nun baue ich eine ZUSÄT'ZLICHE ein, welche aber nach unten strahl.

einen ZUSÄTZLICHEN frontscheinwerfer baue ich im Bereich Motor ein, welcher auch nach unten strahlt.

gut, die haben für meine Verwendung keine prüfnummer, wenn die prüfnummer denn auch eine verwendungsbindung hat, zugegeben, weil ein frontscheinwerfer eine prüfnummer hat kann ich den ggf nicht unbedingt nach hinten strahlen lassen, sehe aber viele lkw die nutzen etwas wie Nebelscheinwerfer oder zusatzfernlicht als "Rückfahrscheinwerfer" ob es zulässig ist, odern ur so aussieht als ob weiss ich nicht, aber die dinger sahen so aus und die Verwendung liess diesen schluss zu.

aber geht das nun so auf die art ? 017)

Re: Tagfahrlicht

Verfasst: Mi 16. Apr 2014, 07:59
von guidolenz123
Niko hat geschrieben:die nach unten strahlenden seitenmakierungsleuchten hast du nicht beanstandet, diese sind so ja offenbar dann zulässig 033)

auch der rest war ernstgemeint ! aber so :

eine Rückleuchte hat eine prüfnummer. nun baue ich eine ZUSÄT'ZLICHE ein, welche aber nach unten strahl.

einen ZUSÄTZLICHEN frontscheinwerfer baue ich im Bereich Motor ein, welcher auch nach unten strahlt.

gut, die haben für meine Verwendung keine prüfnummer, wenn die prüfnummer denn auch eine verwendungsbindung hat, zugegeben, weil ein frontscheinwerfer eine prüfnummer hat kann ich den ggf nicht unbedingt nach hinten strahlen lassen, sehe aber viele lkw die nutzen etwas wie Nebelscheinwerfer oder zusatzfernlicht als "Rückfahrscheinwerfer" ob es zulässig ist, odern ur so aussieht als ob weiss ich nicht, aber die dinger sahen so aus und die Verwendung liess diesen schluss zu.

aber geht das nun so auf die art ? 017)
Die Prüfnummer oder ABE sind Vorraussetzung. Ohne geht nicht. Zweckentfremdet nutzt das aber auch nix.
ZB Front-Scheinwerfer nach hinten als Rückscheinwerfer ist nicht zulässig---
DU TRICKSLER !!! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :lol: :lol: :lol: 019) 023) 072) :wink: