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veränderte Verkehrsschilder
Verfasst: Mi 14. Aug 2013, 12:39
von Martin555
Verkehrsschilder, die durch Sprühfarbe oder Aufkleber verändert wurden, brauch nicht beachtet zu werden, sie verlieren ihr Gültigkeit.
Re: veränderte Verkehrsschilder
Verfasst: Mi 14. Aug 2013, 13:31
von Niko
hmm warum tun sie das ?
das eigentliche behält doch seine Gültigkeit ..... sonst wäre ja eine 30er-zone mit einem einzelnen aufkleber aufgehoben, das kann ja nun nicht sein ...... es wird ja keine Zone 80 wenn da einer aus der 3 eine 8 machte, aber die 30er Zone bleibt wie ich meine bestehen

oder ist das falsch ?
Re: veränderte Verkehrsschilder
Verfasst: Mi 14. Aug 2013, 15:13
von Martin555
Niko hat geschrieben:hmm warum tun sie das ?
das eigentliche behält doch seine Gültigkeit ..... sonst wäre ja eine 30er-zone mit einem einzelnen aufkleber aufgehoben, das kann ja nun nicht sein ...... es wird ja keine Zone 80 wenn da einer aus der 3 eine 8 machte, aber die 30er Zone bleibt wie ich meine bestehen

oder ist das falsch ?
Tja Niko, so habe ich auch gedacht, mal sehen was der Anwalt Guido dazu sagt. Ich las halt was anderes.
Re: veränderte Verkehrsschilder
Verfasst: Mi 14. Aug 2013, 19:18
von guidolenz123
Im Prinzip richtig Martin, , aber nur solange sie nicht eindeutig an der Form erkennbar sind ,oder sonstwie identifizierbar bleiben.
Beispiel "Vorfahrt beachten" oder "30-Zone",weils ne 80er Zone nicht gibt.
Das "Vorfahrt beachten" erkennt man allein an seiner Form. Wenn das 30er total zB schwarz übersprüht wäre ,könnte man es nicht mehr erkennen und es wäre nicht mehr bindend. Ist man allerdings ortskundig , kann im Einzelfall ein so gut wie unleserliches Schild gelten, weil man es kennt.
Ist also oft Einzelfallentscheidung.
Re: veränderte Verkehrsschilder
Verfasst: Mi 14. Aug 2013, 20:38
von Fuddschi
Martin555 hat geschrieben:Verkehrsschilder, die durch Sprühfarbe oder Aufkleber verändert wurden, brauch nicht beachtet zu werden, sie verlieren ihr Gültigkeit.
Und sollte man deswegen trotzdem eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen eines verstoßes bekommen, sollte man sofort widerspruch bei der Behörde Einlegen. Natürlich wäre es besser, wenn man betreffendes Schild Fotografieren würde, um der Beweislage wegen.
MfG
Re: veränderte Verkehrsschilder
Verfasst: Mi 14. Aug 2013, 20:58
von Martin555
guidolenz123 hat geschrieben:Im Prinzip richtig Martin, , aber nur solange sie nicht eindeutig an der Form erkennbar sind ,oder sonstwie identifizierbar bleiben.
Beispiel "Vorfahrt beachten" oder "30-Zone",weils ne 80er Zone nicht gibt.
Das "Vorfahrt beachten" erkennt man allein an seiner Form. Wenn das 30er total zB schwarz übersprüht wäre ,könnte man es nicht mehr erkennen und es wäre nicht mehr bindend. Ist man allerdings ortskundig , kann im Einzelfall ein so gut wie unleserliches Schild gelten, weil man es kennt.
Ist also oft Einzelfallentscheidung.
Nee, scheinbar sind die Richtlinien da viel schärfer.
Verkehrszeichen müssen exakt den Abbildungen der StVO bzw. des VzKat entsprechen. Werden sie unfachgerecht verändert bzw. durch die Änderung "entstellt" verlieren sie ihren amtlichen Charakter.
Aufkleber oder Graffiti -Tags auf der Schildoberfläche, starke Verschmutzung oder Kratzer lassen ebenfalls ein amtliches Schild zu einem harmlosen Stück Blech verkümmern.
Re: veränderte Verkehrsschilder
Verfasst: Mi 14. Aug 2013, 21:23
von guidolenz123
Hallo Martin, aus welcher Quelle zitierst Du ?
Die Rechtsprechung läßt das so wie in Deinem Zitat nicht gelten.
Würde auch den Grundregeln zu solch rechtl. Problemkreisen widersprechen.
Meine Erklärungen stammen aus den gängigen Kommentaren/Rspr. und entsprechen zudem meiner langjährigen Berufspraxis/Erfahrung.
Re: veränderte Verkehrsschilder
Verfasst: Do 15. Aug 2013, 06:28
von Martin555
Da nütz langjährige Berufspraxis / Erfahrung nichts, wurde wohl erst dies Jahr geändert wenn ich mich recht erinnere.
http://www.rsa-95.de/verkehrszeichen.htm
...oder Googeln nach "Verkehrszeichen" und "Mustergültigkeit".
Re: veränderte Verkehrsschilder
Verfasst: Do 15. Aug 2013, 08:28
von guidolenz123
Deine Quelle Martin ist dies hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie ... ra%C3%9Fen
Diese Richtlinien haben aber keinerlei Gesetzeskompetenz ,sondern sind allenfalls behördeninterne Anleitung.
Damit verhält es sich im "Außenverhältnis" in etwa so ,wie mit der übl. Anweisung Radar-"Fallen" nicht im Bereich direkt hinter einer Geschwindigkeitsbegrenzung (Mindest-Abstand ca 150 Meter) aufzustellen. Wird gegen diese behördeninterne Anweisung verstoßen ,hat der Bußgeldbescheid o.ä. dennoch Bestand (Rechtsprechung ohne Ausnahme).
Das von Dir Angeführte stammt zudem bereits aus 1995 und ist keineswegs neu.
Ich fände es prickelnd, wenn Du Recht hättest. Würde meinen Spielraum im Owi-Recht spürbar erweitern, dem ist aber leider nicht so. Trotzdem ..immer her mit solchen Berichten. Ist manchmal was Brauchbares dabei...
Re: veränderte Verkehrsschilder
Verfasst: Do 15. Aug 2013, 08:31
von Martin555
...angeblich soll das ja auch in der StVo so stehen, finde es aber nicht. Was geht da vor, StVo oder Bußgeldkatalog?
Re: veränderte Verkehrsschilder
Verfasst: Do 15. Aug 2013, 08:36
von guidolenz123
Na Du bist aber fix.
Das steht nicht in der StVO . Dort stehen zB u.a. zwar Abbildungen von Verkehrszeichen drin.
Über zB optische Abweichungen und Folgen wirst Du dort aber explizit nichts finden. Das ist alles nur Rechtsprechung.
Re: veränderte Verkehrsschilder
Verfasst: Do 15. Aug 2013, 08:39
von Martin555
...wie kommst Du auf 95? Wegen der I-Adresse? Ich finde da auch was von 2011 unter der Adresse...
Die geänderte StVO hat Auswirkungen auf die RSA und damit auch auf RSA-95.de. Die hier enthaltene Fassung der RSA muß in diesem Zusammenhang überarbeitet werden. Ich bitte um Verständnis, daß mit Stichtag 1. September 2009 nicht alle Informationen auf dem aktuellen Stand sind
Re: veränderte Verkehrsschilder
Verfasst: Do 15. Aug 2013, 08:47
von guidolenz123
Mit 1995 meinte ich die RSA-95.de.
Siehe Wiki..
Die aktuellste Bezugnahme im Link ,die ich finden kann geht auf 2009,
Ändert aber leider nichts an dem von mir Ausgeführten.
Re: veränderte Verkehrsschilder
Verfasst: Fr 6. Sep 2013, 20:21
von jonas
Sehr interessant. Wie verhält es sich denn, wenn ein Schild fast zugewachsen ist? Bin nämlich letztes Jahr abgeschleppt worden, obwohl das Schild ziemlich überwuchert war. Mein Einwand daraufhin wurde abgelehnt. Dürfen die dass?
Re: veränderte Verkehrsschilder
Verfasst: Sa 7. Sep 2013, 14:10
von guidolenz123
jonas hat geschrieben:Sehr interessant. Wie verhält es sich denn, wenn ein Schild fast zugewachsen ist? Bin nämlich letztes Jahr abgeschleppt worden, obwohl das Schild ziemlich überwuchert war. Mein Einwand daraufhin wurde abgelehnt. Dürfen die dass?
Wenn mans wirkl. nicht beim Vorbeifahren erkennen kann und/oder sogar nicht sehen kann (zB Tempolimit) gilts nicht. Nur Ortskundige können dennoch Probs bekommen. Bei Parkverbot muß man etwas genauer schauen als beim reinen Vorbeifahren.