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ebay - nervenaufreibend, oder ein segen ?

Verfasst: So 23. Dez 2012, 11:20
von Niko
wie haltet ihr es im ebay ?

also kram kaufen, ist ja gut und schön. garantien hat man ja zum teil keine. auch gut. kann man ja mit leben. hat man was teures gekauft, ärgert man sich, nehme an viel erfolg haben klagen da eh nicht .... oder ?

wie aber sieht es aus wenn man verkäuft ? beschreibt die teile, macht fotos, listet mängel auf und .... ja der käufer findet "weitere mängel" die man selber entweder nicht sah oder gar nicht als mangel wahrgenommen hat. also muss man besser alles als "schrott", "müll" oder "defekt" versteigern, bekommt wahrscheinlich nix dafür, weil das ja ein jeden abhalten würde, oder was hilft einen da ? ich meine so dinge wie "keine garantie" und dererlei sind ja auch kein freihfahrtsschein für andere verkäufer, also auch nicht für einen selber, aber irgendwo muss doch eine grenze auch mal sein. also wenn man bei einem teil die mängel auflistet die man kennt, reicht das dann ? oder muss man noch was einfügen für mängel die man nicht kennt? schließlich will man ja nicht was versteigern, dann nimmt das einer und man darf dem dann noch zusätzlich zum hinporto auch noch das rückporto bezahlen. das kann es ja nun auch nicht sein - oder ?

Verfasst: So 23. Dez 2012, 11:57
von guidolenz123
Privatverkäufer können und sollten Gewährleistung ausschließen. Außer,wenn man nachweisl. absichtl. arglistig einen Mangel verschwiegen hat, gilt dieser Gewährleistungsausschluß auch. Bei gewerbl. Verkäufern geht das nicht.
Weitere Ausführungen dazu spare ich mir aber ,da die gewerbl. Verkäufer meist um die Regeln wissen und für die Privaten das o.G. gilt.

Verfasst: So 23. Dez 2012, 12:14
von Niko
zum ausschliessen reicht : "keine grantie und / oder gewährleistung." ?

ich nehme an du meinst wenn man absichtlich, arglistig verschwiegen hat, gilt ein gewährleistungsausschluss nicht, oder ?
was aber z.b. wenn man eine jacke, pullover, sitzbezug oder sonst etwas verkäuft, beschreibt also die mängel die man noch weiss, aber an andere erinnert man sich nicht mehr oder kennt diese ggf garnicht, diese dann logischerweise nicht beschreibt ? das wäre doch weder absichtlich, noch arglistig, oder doch ?

Verfasst: So 23. Dez 2012, 12:32
von guidolenz123
Niko hat geschrieben:zum ausschliessen reicht : "keine grantie und / oder gewährleistung." ?

ich nehme an du meinst wenn man absichtlich, arglistig verschwiegen hat, gilt ein gewährleistungsausschluss nicht, oder ?
was aber z.b. wenn man eine jacke, pullover, sitzbezug oder sonst etwas verkäuft, beschreibt also die mängel die man noch weiss, aber an andere erinnert man sich nicht mehr oder kennt diese ggf garnicht, diese dann logischerweise nicht beschreibt ? das wäre doch weder absichtlich, noch arglistig, oder doch ?
Vlt hilft bei dem Scheinproblem....EINFACH MAL NACHSCHAUEN wie die Ware wirkl. beschaffen ist ??????????

Wenn Du Mängel nicht kennst,weil sie nicht sichtbar sind ,bist du auch nicht arglistig...also bei Gewährleistungsausschluß als Privat-Verkäufer folgt daraus keine Haftung pp für Dich.

Verfasst: So 23. Dez 2012, 12:48
von Niko
naschauen ist gut und schön, doch sieht man immer alles ?
der eine sieht so nach, der andere so. ich selber bin da ehr der schusselige. wie oft sagt meine freundin zu mir "die sachen die du anhast, haben flecken" erstaunlicherweise sagt das meine ma auch zu meinem pa. ich meine ich will nun nicht ein verbeultes auto verkaufen, aber wenn ich etwas verkaufe (habe z.b. den keller voll mit alten werkzeugen, krempel, lenkrädern, rollern, rollerteilen, teilen vom motorrad etc.) ich meine ich sehe da gerne nach, erwähne die mängel die ich kenne, aber alles sehen ? das kann ich beim besten willen nicht. sorgsamer sein ? hmmm leicht gesagt, schwer getan. wohl auch der grund warum ich ehr der "arbeitsesel" bin anstelle dessen der die peitsche in der hand hält und anweisungen gibt. gilt so ein gewährleistungsausschluss dann auch für mich ? oder sollte ich dann besser alles als "defekt" oder "unbrauchbar" verkaufen ? beschreiben darf ich ja auch nichts. besser alles zum altsammler, oder ?

Verfasst: So 23. Dez 2012, 12:53
von guidolenz123
Mach Fotos und setz die rein.
Und laß den/die mit der Peitsche nachschauen. :mrgreen: :wink:

Verfasst: So 23. Dez 2012, 13:10
von Niko
fotos rein und dann bin ich fein raus ?

brauche also nur noch schreiben :

"keine grantie und / oder gewährleistung."

und gut ist ?

:-)

Verfasst: So 23. Dez 2012, 13:26
von guidolenz123
Niko hat geschrieben:fotos rein und dann bin ich fein raus ?

brauche also nur noch schreiben :

"keine grantie und / oder gewährleistung."

und gut ist ?

:-)
Schreib: "Ohne jegliche Gewährleistung" und ggf DEN Zusatz. "Um persönliche Augenscheinsnahme nach Terminsvereinbarung wird gebeten. Wer nicht anschaut ,kauft nach Foto und Beschreibung". Das Foto sollte aber auch den wirkl. Zustand zeigen.
Beispiel: Bei kaputtem linken Kotflügel bringts nix nur die rechte Seite zu fotografieren. :wink: :mrgreen:

Verfasst: So 23. Dez 2012, 13:36
von Niko
klingt gut, geht auch " wer nicht anschaut, kauft als defekt" ?

Verfasst: So 23. Dez 2012, 13:57
von guidolenz123
Niko hat geschrieben:klingt gut, geht auch " wer nicht anschaut, kauft als defekt" ?

Würde ich nicht machen...klingt nach Beschiß-Versuch. Machs so ,wie ich schrieb.
So...nun bin ich ne Weile unterwegs....
nur HEUTE. :wink:

Verfasst: So 23. Dez 2012, 14:53
von Niko
hmmm auch wieder wahr, ist aber ehr ein akt der verzweiflung :-D

Verfasst: So 23. Dez 2012, 17:31
von guidolenz123
Niko hat geschrieben:hmmm auch wieder wahr, ist aber ehr ein akt der verzweiflung :-D
Was nun ??? Dein vorgeschlagener Hinweis ,oder meine Absens bis jetzt ???? 017)

Verfasst: Mo 24. Dez 2012, 01:18
von Niko
oh mein hinweis das wer es sich nicht ansieht es als defekt käuft, das wäre ein akt der verzweiflung. ich meine ich habe doch keine lust wenn ich etwas nicht sehe, nicht erkenne etc, was aber ggf doch da ist zu gewährleisten und dann wie blöde den leuten die teile zusende, die kucken was weiss ich wie nach und ich dann das porto zahlen darf für hin und zurück, bin das teil nicht los, dazu noch gebühren, ich meine mal ehrlich, wozu zu jemanden hingehen und etwas ansehen, wenn man es lustig hin und her schicken kann auf kosten des verkäufers ? wer suchet der findet und bei meinem glück, wie oft wurde ich beschissen, mit anzeige und tra la la und nichts wurde draus, aber wetten das bei mir sich dann einer findet der was bekommt,was findet was mir niemals aufgefallen ist, weil ich mich für manches weniger interessiere und dann wie blöde hin und her porto zahle.

Verfasst: Mo 24. Dez 2012, 12:25
von guidolenz123
Niko hat geschrieben:oh mein hinweis das wer es sich nicht ansieht es als defekt käuft, das wäre ein akt der verzweiflung. ich meine ich habe doch keine lust wenn ich etwas nicht sehe, nicht erkenne etc, was aber ggf doch da ist zu gewährleisten und dann wie blöde den leuten die teile zusende, die kucken was weiss ich wie nach und ich dann das porto zahlen darf für hin und zurück, bin das teil nicht los, dazu noch gebühren, ich meine mal ehrlich, wozu zu jemanden hingehen und etwas ansehen, wenn man es lustig hin und her schicken kann auf kosten des verkäufers ? wer suchet der findet und bei meinem glück, wie oft wurde ich beschissen, mit anzeige und tra la la und nichts wurde draus, aber wetten das bei mir sich dann einer findet der was bekommt,was findet was mir niemals aufgefallen ist, weil ich mich für manches weniger interessiere und dann wie blöde hin und her porto zahle.
Dann verkaufs doch über ebay-Kleinanzeigen. Die Leute schauen,,,, kaufen(oder nicht) ..zahlen ...nehmen mit....alles ist schön.