Seite 1 von 1
erad agora 160
Verfasst: Di 6. Nov 2012, 17:40
von tausend
muß ich in meinem erad agora krankenfahrstuhl den sicherheitsgurt anlegen?
(ich mache das immer)
ist es pflicht oder geht es auch ohne?
Verfasst: Di 6. Nov 2012, 18:52
von guidolenz123
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_21a.php
Die rechtl. Frage--aber nicht völlig eindeutig geklärte Sachlage---- ,ob ein Krankenfahrstuhl ein Kraftfahrzeug sei, ist hier das zentrale Problem.
Nach o.g. Link (Gesetzestext) liegt die Vermutung nahe, daß der Gurt angelegt werden muß.
Ich bin aber anderer Auffassung. Ich vertrete die Auffassung ,daß ein Krankenfahrstuhl eben KEIN Kraftfahrzeug i.S.d. Gesetzes sei.
Die Darlegung "warum" ,würde den Rahmen dieser Veranstaltung sprengen.
Meines Erachtens darf man mit einem Krankenfahrstuhl--solange DER als solcher in der Betriebserlaubnis so benannt ist-----egal wie er beschaffen ist, sogar in Parks pp rumfahren,auch wenn die Lokalitäten für Kraftfahrzeuge aller Art gesperrt sein mögen.
Das o.G. gilt allerdings definitiv NICHT für LKFZ. Das sind eindeutig Kraftfahrzeuge i.S.d. Gesetzes.
Das finde ICH eine:
Schweinerei
Verfasst: Di 6. Nov 2012, 22:00
von Felix-95
Also ich wurde letztens von ner Zivilstreife der Verkehrspolizei mitn schwarzen 5er BMW raus gezogen und dachte erst die halten mich an weil ich ne angeshnallt war, das war denen aber scheiß egal, die haben mich nur kontroliert weil die sich gewundert haben das ich so schnell angefahren bin (bis ich wieder im Stau stand)... Hab dann mit dem einen nen bisschen geredet, wärend der andere meine Papiere kontroliert hat und dann durfte ich weiter... Weil ich nich angeschnallt war haben die garnix gesagt, ich denke aber man muss sich anschnallen, weil ja die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen zu nutzen sind, aber durch das Versicherungskennzeichen und das Fahrzeug an sich habens die ne so wahrgenommen...
(Ich schnall mich sonst fast immer an, hatte nur nen paar minuten vorher die Jacke ausgezogen und mich noch nich wieder angeschnallt...)