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Gibts nur verrückte im Ebay

Verfasst: Di 14. Dez 2010, 05:42
von linker
Hallo

Schaut mal hier

Bietet sogar jemand mit :D


http://cgi.ebay.de/VW-T1-BUS-HECKSCHADE ... 1e6047d6a9

Richard

Verfasst: Di 14. Dez 2010, 11:59
von guidolenz123
Ich habe schon Auktionen gesehen ,in denen angebissene Butterbrote versteigert wurden oder einfach NICHTS. Die Leute haben geboten !!! :shock: :lol:
Guido

Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 13:37
von Niko
man erinnere hier an die auktion um den "neuen ordner", der frisch erstellt wurde und absolut ungebraucht gewesen ist. der hatte einen recht hohen preis erzielt

ich denke aber so wie es aussieht wird man demnächst auch das buch "mein kampf" wieder über ebay verkaufen dürfen, wie auch pornografisches material etc. der grund für diese annahme liegt darin das ebay wohl zu viel ablauf hat - gut zu erkennen an die übermäßig häufigen aktionen zu kostenlosen einstellen von auktionen. ich persönlich fände es gut wenn ebay den bach runter gehen würde.

und noch einer

Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 18:58
von Martin555
Wie man mit Sch...nee Geld verdient, haben ein paar pfiffige User auf Ebay ausgeheckt. Trotz der weißen Massen, die derzeit deutschlandweit die Straßen bedecken, stehen auf dem Auktionsportal diverse Schneehaufen zum Verkauf bereit. Das Gebot auf einen Schneehaufen, den ein Mann aus Sachsen versteigert, lag am Mittwoch zwischenzeitlich bei rund 7 Millionen Euro.

Nachdem die Gebote zwischenzeitlich auf rund 7 Millionen Euro hochgeschnellt waren, hat Ebay mittlerweile offenbar die Reißleine gezogen und das betreffende Angebot gelöscht. Der Text zu dem Angebot machte unmissverständlich klar, was den Käufer bei dem Produkt erwartete: „Hallo, ich versteigere hier einen großen gebrauchten Schneehaufen aus dem Jahr 2010“, erklärte der User „123mkroll321“. Der Zustand sei gut, er habe wenig Gebrauchsspuren. „Wir benötigen ihn nicht mehr, weil wir bald einen neuen bekommen werden“, wird als Grund für den Verkauf angegeben. Kein Wunder, hat der Winter doch erst gerade angefangen – da wird es sicher noch zu dem einen oder anderen Schneegestöber kommen.

http://de.news.yahoo.com/34/20101215/to ... 5b8e8.html


:lol: :lol: :lol:

Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 20:45
von guidolenz123
Spaß bauf allen Seiten. Bei Verkäufer UND Käufer.
Rechtl. offensichtl. Unfug und Schaden keiner. Ergo: Kaum justitiabel.
Guido

Verfasst: Mi 15. Dez 2010, 21:51
von Niko
da fragt sich nur was ist, wenn ebay sich die "provison" einverlangen wird ..... :-\

Verfasst: Do 16. Dez 2010, 09:29
von guidolenz123
Dies sind rechtl. offensichtl. keine ernstgemeinten Geschäfte/Willenserklärungen. Da gibts nix für ebay.
Guido

Verfasst: Do 16. Dez 2010, 10:39
von Niko
na ja, zuächst ist es doch für ebay eine auktion, oder ? ob die rechtlich - willentlich ist steht ja zunächst offen ..... automatisch nach verkauf kommt ebay und mag 'ne provision haben - von alleine wird es wohl nicht dazu kommen das die die provision nicht haben wollen, oder ? :-)

Verfasst: Do 16. Dez 2010, 12:11
von guidolenz123
Ich würds u.a. hier subsumieren:
.§ 117 BGB
Scheingeschäft.(1) Wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, mit dessen Einverständnis nur zum Schein abgegeben, so ist sie nichtig.

Das dies ein beidseitig offenkundig nicht ernstgemeintes Scheingeschäft ist,steht wohl außer Frage.
Guido

Verfasst: Do 16. Dez 2010, 12:44
von Martin555
guidolenz123 hat geschrieben:Ich würds u.a. hier subsumieren:
.§ 117 BGB
Scheingeschäft.(1) Wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, mit dessen Einverständnis nur zum Schein abgegeben, so ist sie nichtig.

Das dies ein beidseitig offenkundig nicht ernstgemeintes Scheingeschäft ist,steht wohl außer Frage.
Guido
Berichtige mich wenn ich falsch liege!!!

Ich denke das es ein Scheingeschäft ist zwischen Verkäufer und Käufer. Da hat E-Bay aber eigentlich nichts mit zu tun, die bieten nur die Plattform für Geschäfte. Letztendlich könnte E-Bay sich doch darauf berufen, dass Käufer und Verkäufer ja einen Vertrag abgeschlossen haben, aus diesem steht dann E-Bay die anteiligen Gelder zu. Da wird ja auch was in den AGB´s stehen, oder?

Verfasst: Do 16. Dez 2010, 15:38
von guidolenz123
Scheingeschäfte sind definitiv nichtig. Obs wirksame AGB's bei ebay dagegen gibt ,weiß ich nicht...hat mich nie interessiert.Ich bezweifel aber die Wirksamkeit solcher ggf AGB's.
Guido