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Strafbarer Scheibenwischer
Verfasst: Do 10. Apr 2025, 06:03
von HerrToeff
Richtig so!
Habs nie kapiert dass meinereins Bussgeld zahlt für die Bedienung einer E Zigarette während der Fahrt (Pyros sind allerdings straffrei am Steuer), aber Tesla und Mercedes Treiber endlos an ihrem Touchscreen swipen dürfen..
.. wobei ich eh nicht kapiere warum man Scheibenwischer unbedingt via Touch über 38 Untermenues sich erfummeln muss, wo weiland beim Käfer ein simpler Drehknopf völlig ausreichte
Re: Strafbarer Scheibenwischer
Verfasst: Do 10. Apr 2025, 12:53
von guidolenz123
Stümmt...aber E-Zigarette soll verboten sein ? Warum , wo, wie ???
Re: Strafbarer Scheibenwischer
Verfasst: Do 10. Apr 2025, 14:00
von Metaphysik
Ist das das Ende dieser bekloppten Touchsteuerungen im Auto?

Re: Strafbarer Scheibenwischer
Verfasst: Do 10. Apr 2025, 17:14
von guidolenz123
Metaphysik hat geschrieben: ↑Do 10. Apr 2025, 14:00
Ist das das Ende dieser bekloppten Touchsteuerungen im Auto?
Jetzt kommt dann die
Callscreensteuerung....angelernt von indischen Fachkräften..."Wolle Hose kaufen ?"

Re: Strafbarer Scheibenwischer
Verfasst: Do 10. Apr 2025, 18:07
von schmuddel
tach ock
Die E-Zigaretten sind nicht verboten . Es kann aber Busgeld kosten wenn das Auto von innen zu doll dicht genebelt ist
gruß schmuddel
Re: Strafbarer Scheibenwischer
Verfasst: Do 10. Apr 2025, 19:10
von Metaphysik
Re: Strafbarer Scheibenwischer
Verfasst: Fr 11. Apr 2025, 00:05
von HerrToeff
guidolenz123 hat geschrieben: ↑Do 10. Apr 2025, 12:53
Stümmt...aber E-Zigarette soll verboten sein ? Warum , wo, wie ???
Es gibt zwei Arten wie Du für ne E Zigarette während des Autofahrens bestraft werden kannst (wurde mir so erklärt)
1. Die "ungerechte" : Du smokerst während Du an einem Streifenwagen/Zivilstreife vorbeifährst, mit etwas Pech leuchtet grade das Display vom Akkuträger. Beide Polizisten sind der Meinung das sei ein Handy, nach dem Bussgeldbescheid steht Deine Aussage gegen die von zwei Polizeibeamten die bereit sind zu schwören, sie haben Dich während dem Fahren telefonieren sehen.
liesse sich -rein theoretisch- vielleicht entkräften aber da ist noch
2. "gerecht" : Die Bedienung elektronischer Dinge während des Fahrens ist verboten. Spätestens ein Richter wird das eng sehen.
Da Pyros nicht elektrisch sind, sind sie auch nicht verboten während der Fahrt zu gebrauchen.
Nur wenn Dir die brennende Kippe zb in den Fussraum fällt, und Du fängst während dem Lenken an, sie zu suchen - das kann echten Ärger bringen
Re: Strafbarer Scheibenwischer
Verfasst: Fr 11. Apr 2025, 18:20
von guidolenz123
HerrToeff hat geschrieben: ↑Fr 11. Apr 2025, 00:05
guidolenz123 hat geschrieben: ↑Do 10. Apr 2025, 12:53
Stümmt...aber E-Zigarette soll verboten sein ? Warum , wo, wie ???
Es gibt zwei Arten wie Du für ne E Zigarette während des Autofahrens bestraft werden kannst (wurde mir so erklärt)
1. Die "ungerechte" : Du smokerst während Du an einem Streifenwagen/Zivilstreife vorbeifährst, mit etwas Pech leuchtet grade das Display vom Akkuträger. Beide Polizisten sind der Meinung das sei ein Handy, nach dem Bussgeldbescheid steht Deine Aussage gegen die von zwei Polizeibeamten die bereit sind zu schwören, sie haben Dich während dem Fahren telefonieren sehen.
liesse sich -rein theoretisch- vielleicht entkräften aber da ist noch
2. "gerecht" : Die Bedienung elektronischer Dinge während des Fahrens ist verboten. Spätestens ein Richter wird das eng sehen.
Da Pyros nicht elektrisch sind, sind sie auch nicht verboten während der Fahrt zu gebrauchen.
Nur wenn Dir die brennende Kippe zb in den Fussraum fällt, und Du fängst während dem Lenken an, sie zu suchen - das kann echten Ärger bringen
Gesetzestext zu elektronischem Gerät
Was ist die Neufassung des § 23 StVO zum Handyverbot?
1) Weder Kraftfahrer noch Radfahrer dürfen während der Fahrt ein elektronisches Gerät,
„das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist“, benutzen, es sei denn, sie verwenden hierfür eine Freisprechanlage oder lediglich die Sprachsteuerung und Vorlesefunktion.
Ne E-Zigarette taugt nicht zur Kommunikation....außer für Rauchzeichen 
Re: Strafbarer Scheibenwischer
Verfasst: Sa 12. Apr 2025, 02:34
von HerrToeff
guidolenz123 hat geschrieben: ↑Fr 11. Apr 2025, 18:20
...
Gesetzestext zu elektronischem Gerät
Was ist die Neufassung des § 23 StVO zum Handyverbot?
1) Weder Kraftfahrer noch Radfahrer dürfen während der Fahrt ein elektronisches Gerät,
„das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist“, benutzen, es sei denn, sie verwenden hierfür eine Freisprechanlage oder lediglich die Sprachsteuerung und Vorlesefunktion.
Ne E-Zigarette taugt nicht zur Kommunikation....außer für Rauchzeichen
Demnach ist ein über Touch gesteuerter Scheibenwischer "ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist“"
Sonst hätte der Richter ja niemanden verdonnert?
Re: Strafbarer Scheibenwischer
Verfasst: Sa 12. Apr 2025, 13:28
von guidolenz123
HerrToeff hat geschrieben: ↑Sa 12. Apr 2025, 02:34
guidolenz123 hat geschrieben: ↑Fr 11. Apr 2025, 18:20
...
Gesetzestext zu elektronischem Gerät
Was ist die Neufassung des § 23 StVO zum Handyverbot?
1) Weder Kraftfahrer noch Radfahrer dürfen während der Fahrt ein elektronisches Gerät,
„das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist“, benutzen, es sei denn, sie verwenden hierfür eine Freisprechanlage oder lediglich die Sprachsteuerung und Vorlesefunktion.
Ne E-Zigarette taugt nicht zur Kommunikation....außer für Rauchzeichen
Demnach ist ein über Touch gesteuerter Scheibenwischer "ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist“"
Sonst hätte der Richter ja niemanden verdonnert?
Ja
Ne E-Zigarette aber nicht...
Re: Strafbarer Scheibenwischer
Verfasst: Sa 12. Apr 2025, 14:49
von HerrToeff
Richtig. Es ist nicht explizit verboten.
Es ist aber auch nicht explizit verboten, die Scheibenwischer während der Fahrt einzuschalten.
Trotzdem ist der Mann hier verurteilt worden, anstatt dass dem Hersteller des Autos die Typgenehmigung verweigert wurde, wegen der fummeligen Bedienung des Scheibenwischers.
Der Dumme ist immer der, der dem falschen/richtigen Richter begegnet
Somit sehe ich das Dampfen während des Fahrens präventiv als verboten an, und schaue, dass ich mich dabei nicht erwischen lasse.