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krasse Rechtslage

Verfasst: Di 31. Dez 2024, 11:34
von HerrToeff
14 jahre unschuldig im Knast wegen schlampiger Staatsanwalt-Arbeit

nach Investition von 84.000 Euro Verfahrenskosten freigekommen

dann freigekommen

Jetzt will der Staat 100.000 Euro für 14 Jahre Kost und Logie. Ausserdem wird ihm die Tatsche das er im Knast gearbeitet hat negativ angerechnet.

https://youtu.be/A-Iuf5YdxsQ

Re: krasse Rechtslage

Verfasst: Di 31. Dez 2024, 11:56
von guidolenz123
Kommt erst mal komisch rüber...
Von der anderen Seite gedacht:
Wenn man im Krankenhaus verpflegt wird ,gibt es gegenüber den Krankenkassen auch die Verpflichtung des kreken Versicherten einen täg. Eigenanteil hieran zu übernehmen.
In beiden Fällen der grundsättzl. gleiche Grundgedanke..

Bei UNSCHULDIG IM KNAST kommt das zwar zuerst schräg rüber, aber solange das Emotionale (der arme Unschuldige) nicht mit gesetzl. Regeln für Schadensersatz v erwechselt wird, macht das Ganze Sinn.
By the way kann die Verwaltung die Entschädigung (abzügl. Verpflegung) gar nicht anders berechenen.
Ein Mitarbeiter , der dieses Gesetz wissentl. nicht anwendet, würde sich sogar strafbar machen...
Ein emotionales Geschmäckle bleibt aber wirklich...

Re: krasse Rechtslage

Verfasst: Di 31. Dez 2024, 15:10
von HerrToeff
jo .. und wenn jemand entführt wird, wird dann die Verköstigung und Mietanteil des Opfers auch einklagbar?

Da sieht man mal wieder, Recht ist hierzulande nicht für alle gleich!

Re: krasse Rechtslage

Verfasst: Di 31. Dez 2024, 15:56
von guidolenz123
HerrToeff hat geschrieben:
Di 31. Dez 2024, 15:10
jo .. und wenn jemand entführt wird, wird dann die Verköstigung und Mietanteil des Opfers auch einklagbar?

Da sieht man mal wieder, Recht ist hierzulande nicht für alle gleich!
Rechtl.:

Verköstigung Ja..
....hat sich der Entführte ja gespart.

Mietanteil Nein, außer der Entführte kündigt sein Mietverhältnis wg der neuen Unterkunft beim Entführer.
Ohne Kündigung spart er ja die Miete nicht (im Gegensatz zum Langzeit-Inhaftierten ohne zivile Mietwohnung) ...insoweit ist die Unterbringung am Ort der Entführung für den Entführten eine NUTZLOSE AUFWENDUNG im rechtl. Sinn.

Klingt nach brainfuck...ist aber wirklich so.....zumindest im Rahmen von Schadensersatzforderungen des Entführten gegen den Entführer und der Aufrechnungsmöglichkeit des Entführers gegen Forderungen des Entführten.

Exkurs:
Sollte der Entführte ursprünglich eine Dät für die Zeit der unerwarteten Entführung geplant haben, kann das wieder völlig anders ausschauen. :mrgreen:

Re: krasse Rechtslage

Verfasst: Di 31. Dez 2024, 18:12
von Metaphysik
Hmmm, während der ersten Corona Ausgangssperre in Bayern wurde ich ja nach Urteil des BVGs zu Unrecht in meiner Wohnung eingesperrt. Eigentlich wollte ich die ja zufällig genau für diesen Zeitraum kündigen und draußen leben. Kann ich mir den entsprechenden Mietanteil von Söder zurück holen?

Re: krasse Rechtslage

Verfasst: Mi 1. Jan 2025, 00:51
von guidolenz123
Metaphysik hat geschrieben:
Di 31. Dez 2024, 18:12
Hmmm, während der ersten Corona Ausgangssperre in Bayern wurde ich ja nach Urteil des BVGs zu Unrecht in meiner Wohnung eingesperrt. Eigentlich wollte ich die ja zufällig genau für diesen Zeitraum kündigen und draußen leben. Kann ich mir den entsprechenden Mietanteil von Söder zurück holen?
Das ist jetzt aber (zudem von der Beweisbarkeit abgesehen) erhöhtes juristisches Level .
Antwort folgt nächstes Jahr...in Version 2.1 .

Re: krasse Rechtslage

Verfasst: Mi 1. Jan 2025, 01:02
von Metaphysik
guidolenz123 hat geschrieben:
Mi 1. Jan 2025, 00:51
Das ist jetzt aber (zudem von der Beweisbarkeit abgesehen) erhöhtes juristisches Level .
Antwort folgt nächstes Jahr...in Version 2.1 .
Also am 01.01.2026. OK, ich verlass mich drauf! Bitte achte aber auf die Verjährung!!

Millionen Bayern könnten das als Referenz sehen :wink:

Und ein frohes Neues Jahr 002)

Re: krasse Rechtslage

Verfasst: Mi 1. Jan 2025, 10:44
von HerrToeff
oh da warte ich jetzt auch gespannt auf die Ausführungen heute abend

ich sehe da noch ein weiteres Problem

eig hätte Söder wegen Millionenfacher Freiheitsbereaubung eingesperrt gehört, was nicht erfolgt ist.

kann jetzt der bayrische Staat den Mietausfall der Gefängniszelle sowie den entgangenen Gewinnverlust der Gefängnisküche bei Söder einklagen?

Des weiteren: Wenn ich im Restaurant ungeniesbares Essen vorgesetzt bekomme, kann ich es ohne Zahlung zurückgeben. Wenn ich den Frass im Knast nicht runtergekriegt habe, muss ich ihn dann trotzdem bezahlen?

Re: krasse Rechtslage

Verfasst: Mi 1. Jan 2025, 12:45
von guidolenz123
Metaphysik hat geschrieben:
Mi 1. Jan 2025, 01:02
guidolenz123 hat geschrieben:
Mi 1. Jan 2025, 00:51
Das ist jetzt aber (zudem von der Beweisbarkeit abgesehen) erhöhtes juristisches Level .
Antwort folgt nächstes Jahr...in Version 2.1 .
Also am 01.01.2026. OK, ich verlass mich drauf! Bitte achte aber auf die Verjährung!!

Millionen Bayern könnten das als Referenz sehen :wink:

Und ein frohes Neues Jahr 002)
Erinner mich nochmal gegen Ende des Fristablaufes dran........ 019)

Re: krasse Rechtslage

Verfasst: Mi 1. Jan 2025, 23:00
von HerrToeff
Erinnerung !!!

Re: krasse Rechtslage

Verfasst: Do 2. Jan 2025, 18:33
von guidolenz123
HerrToeff hat geschrieben:
Mi 1. Jan 2025, 23:00
Erinnerung !!!
Metaphysik sollte mich erinnern und auch erst (wie ich schrieb)


gegen Ende des Fristablaufes :wink: 019)

Re: krasse Rechtslage

Verfasst: Fr 3. Jan 2025, 06:21
von HerrToeff
Du könntest uns erste Vorabstudien zeigen

Re: krasse Rechtslage

Verfasst: Fr 3. Jan 2025, 13:41
von guidolenz123
HerrToeff hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2025, 06:21
Du könntest uns erste Vorabstudien zeigen

Mein Team behauptet daran zu arbeiten....aber ....weiß man's ? 072) 017)

Re: krasse Rechtslage

Verfasst: Fr 3. Jan 2025, 15:38
von HerrToeff
guidolenz123 hat geschrieben:
Fr 3. Jan 2025, 13:41
..

Mein Team behauptet daran zu arbeiten....aber ....weiß man's ? 072) 017)
Doch , doch

Dein Team ist legendär

Bild

Re: krasse Rechtslage

Verfasst: Sa 4. Jan 2025, 14:15
von guidolenz123
:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Hier mein wahres Team

Bild

Re: krasse Rechtslage

Verfasst: So 5. Jan 2025, 06:52
von HerrToeff
023)