HerrToeff hat geschrieben: ↑Fr 30. Dez 2022, 18:05
der neue lappen läuft auch alle 15 jahre ab, der alte nie
Durch die nachträgliche Änderung läuft der alte Lappen, also der Nachweis, schon ab.
Who cares. Nur unschuldig kucken. Bei Vorsatz kann sich das Bußgeld auf 20 Euro verdoppeln. Ist immer noch nur die Hälfte was mit Foto ein neuer Führerschein kostet. Bei der Kontrolldichte in D. dürfte das die wirtschaftliche Variante sein, und der FEB MA kommt beim Anblick des Antragstellers auch nicht der Gedanke "Der sieht aber klapprig aus, den lassen wir mal besser checken".
Schön das D., durch den EU Führerscheintourismus, diese klare Grenze zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis zieht. In anderen Ländern ist das nicht unbedingt so. Driving licence .. . Nur so war es möglich eine Fahrerlaubnis für D. zu untersagen, den ausländischen EU Führerschein aber nicht zu entziehen, was rechtlich nicht ging. Dadurch gibt es zur Unterscheidung FS/FE zig Urteile in D.
Das ist, m.E., auch der Grund warum es keine Kopplung Gesundheitsprüfung / neuer FS in Deutschland gibt. In die selbst gestellte Falle nach EU Recht gelaufen.
Bei der Macht der FEB ziehe ich es aber vor bei Kontrollen meinen FS grundsätzlich nicht zu finden. OK, das kostet dann evtl. noch ein paar Euro mehr, die existierende Fahrerlaubnis kann aber online von den Überprüfenden kontrolliert werden .. .