Wer Falschparker anzeigt, darf der Polizei Bilder der Autos als Beweis senden – das hat ein Gericht in Bayern entschieden.
Bürger dürfen Fotos von falsch parkenden Autos der Polizei schicken
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- Metaphysik
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Re: Bürger dürfen Fotos von falsch parkenden Autos der Polizei schicken
Scheixx-Denunzianten.....
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Ich kann solche Typen ums Verrecken nicht ab....
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Gruß Guido
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Re: Bürger dürfen Fotos von falsch parkenden Autos der Polizei schicken
Würde ich differenzieren. Kommt ein Rolli oder eine Mutter mit Kinderwagen nicht durch ist das Foto verdient.
Natürlich auch falls vor meiner Tür ein Kamera Tesla falsch parkt
- guidolenz123
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Re: Bürger dürfen Fotos von falsch parkenden Autos der Polizei schicken
Trotzdem......leben und leben lassen....Metaphysik hat geschrieben: ↑Do 3. Nov 2022, 18:51Würde ich differenzieren. Kommt ein Rolli oder eine Mutter mit Kinderwagen nicht durch ist das Foto verdient.
Natürlich auch falls vor meiner Tür ein Kamera Tesla falsch parkt
Wer ohne Parksünde sei, werfe das erste Getriebe ...oder so ähnlich....
Gruß Guido
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Re: Bürger dürfen Fotos von falsch parkenden Autos der Polizei schicken
Mutti und Rolli denken dann zurecht Auge um Augeguidolenz123 hat geschrieben: ↑Do 3. Nov 2022, 18:55Trotzdem......leben und leben lassen....Metaphysik hat geschrieben: ↑Do 3. Nov 2022, 18:51Würde ich differenzieren. Kommt ein Rolli oder eine Mutter mit Kinderwagen nicht durch ist das Foto verdient.
- guidolenz123
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Re: Bürger dürfen Fotos von falsch parkenden Autos der Polizei schicken
Etwa so ?Metaphysik hat geschrieben: ↑Do 3. Nov 2022, 20:46Mutti und Rolli denken dann zurecht Auge um Augeguidolenz123 hat geschrieben: ↑Do 3. Nov 2022, 18:55Trotzdem......leben und leben lassen....Metaphysik hat geschrieben: ↑Do 3. Nov 2022, 18:51
Würde ich differenzieren. Kommt ein Rolli oder eine Mutter mit Kinderwagen nicht durch ist das Foto verdient.
Gruß Guido
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Re: Bürger dürfen Fotos von falsch parkenden Autos der Polizei schicken
Nette Idee, das Mobile mal schnell "umme Ekke" gehalten, ein paar Fotos im Kasten und ab damit, aber das ist nur mit der Tageszeitung und einer Uhr auf dem Foto möglich, denn "Halten" und "Parken" sind unterschiedlich definiert.
"Beim Parken verlässt der Fahrer sein Fahrzeug oder hält sich für länger als 3 Minuten außerhalb seines Fahrzeugs auf bzw. bleibt länger im Fahrzeug sitzend stehen.
Steigt ein Fahrer aus dem Fahrzeug aus, behält es aber noch im Auge, sodass er im Notfall das Fahrzeug sofort wegfahren kann, verlässt er im straßenverkehrsrechtlichen Sinne sein Auto noch nicht.
Erst wenn der Fahrer sich so weit vom Fahrzeug entfernt, dass er dieses nicht mehr im Auge behalten kann und es somit auch bei Bedarf nicht entfernen kann, wird von einem Verlassen des Fahrzeuges gesprochen.
Auch wenn eine andere Person im Fahrzeug verbleibt, die bei Bedarf das Fahrzeug entfernen kann, liegt noch kein Verlassen des Fahrzeugs vor."
Ansonsten ist das Ganze, ungesichert nach den o.a. Kriterien. einfach nur bösartige (weil vermeidbar) Blockieren (Vermüllung) der Justiz und darf, sollte , muss dem Antragsteller zum finanziellen Lastenausgleich in Rechnung gestellt werden.
"Beim Parken verlässt der Fahrer sein Fahrzeug oder hält sich für länger als 3 Minuten außerhalb seines Fahrzeugs auf bzw. bleibt länger im Fahrzeug sitzend stehen.
Steigt ein Fahrer aus dem Fahrzeug aus, behält es aber noch im Auge, sodass er im Notfall das Fahrzeug sofort wegfahren kann, verlässt er im straßenverkehrsrechtlichen Sinne sein Auto noch nicht.
Erst wenn der Fahrer sich so weit vom Fahrzeug entfernt, dass er dieses nicht mehr im Auge behalten kann und es somit auch bei Bedarf nicht entfernen kann, wird von einem Verlassen des Fahrzeuges gesprochen.
Auch wenn eine andere Person im Fahrzeug verbleibt, die bei Bedarf das Fahrzeug entfernen kann, liegt noch kein Verlassen des Fahrzeugs vor."
Ansonsten ist das Ganze, ungesichert nach den o.a. Kriterien. einfach nur bösartige (weil vermeidbar) Blockieren (Vermüllung) der Justiz und darf, sollte , muss dem Antragsteller zum finanziellen Lastenausgleich in Rechnung gestellt werden.
Bleibt einfach Gesund!
Gruß Mack
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Re: Bürger dürfen Fotos von falsch parkenden Autos der Polizei schicken
reg Dich nicht auf Guidoguidolenz123 hat geschrieben: ↑Do 3. Nov 2022, 18:46Scheixx-Denunzianten.....
Die Umwelthilfe ist sowieso ein fast religiöser Verein mit "Sendungs-Bewusstsein"..
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Da Du stets Überlichtgeschwindigkeit fährst -um nicht am Steuer einzuschlafen- fährst Du durch die Zeitverschiebung eh immer schon wieder ab, lange bevor Du ankommst. Somit kannst Du also gar nicht falsch parken.
lieben Gruß
PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online
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- guidolenz123
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Re: Bürger dürfen Fotos von falsch parkenden Autos der Polizei schicken
HerrToeff hat geschrieben: ↑Fr 4. Nov 2022, 20:10reg Dich nicht auf Guidoguidolenz123 hat geschrieben: ↑Do 3. Nov 2022, 18:46Scheixx-Denunzianten.....
Die Umwelthilfe ist sowieso ein fast religiöser Verein mit "Sendungs-Bewusstsein"..
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Da Du stets Überlichtgeschwindigkeit fährst -um nicht am Steuer einzuschlafen- fährst Du durch die Zeitverschiebung eh immer schon wieder ab, lange bevor Du ankommst. Somit kannst Du also gar nicht falsch parken.
Stümmt...habe ich vergessen , da ich ja erst morgen daran denken werde (gedacht haben werde ?)
Uiuiuiui
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Re: Bürger dürfen Fotos von falsch parkenden Autos der Polizei schicken
worum du dich heute kannst schon sorgen, darum gräme dich nicht erst morgen
lieben Gruß
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Der Skeptiker hält Alles für möglich.....
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