Hier nochmal ein link zu der freiwilligen Zulassung:
https://autokennzeichen.de/freiwillige- ... aftraeder/
Falsch in dem text ist das man unbedingt ein Gutachten benötigt. Das geht auch mit einer COC oder ausländischen Zulassungsbescheinigungen aus Europa. kommt vielleicht auch auf den Sachbearbeiter an.
Fakt ist das man bei Schadensfreihten in der Versicherungsprämie sogar sinkt... Vollkasko zum Teil billiger ist, und von mehr versicherungen Vollkasko angeboten wird als bei den Mopedschildversicherungen.
Zum teil kann man ja auch mit Mopedschildern Schadensfreiheitsrabatte erfahren, die allerdings nicht auf die neue Mopedversicherung gewährt werden. Nur wenn du dann ein zulassungspflichtiges Fahrzeug versichern willst. Das machen aber nicht alle Verssicherungen. Die DEVK macht das, und unsere Söhne sammelt so schon fleißig auf den Aixam und dem Roller Schadenfreiheitsrabatte.
Hier mal der text aus obiger Quelle:
Zitat:
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Freiwillige Zulassung für Kleinkrafträder
Freiwillige Zulassung für Kleinkrafträder
Freiwillige Zulassung für Kleinkrafträder sind möglich.
Mopeds bis zu einem Hubraum vom 50 ccm und die maximal 45 km/h fahren können werden als Kleinrad eingestuft. Ältere Modell auch bis 50 km/h bzw. 60 km/h für alte DDR-Modelle.
Kleinkrafträder sind zulassungsfrei, müssen jedoch ein Versicherungskennzeichen tragen, die man jedes Jahr neu erhält mit dem gültigen Datum der Laufzeit.
Andere Fahrzeuge wie PKW, Bus, Anhänger, Motorrad sind amtlich zugelassen und haben ein amtliches Kennzeichen sowie eine Zulassungsplakette und HU-Plakette.
Man kann ein Kleinkraftrad jedoch freiwillig zu lassen und kommt so zu einigen Vorteilen:
Es sind Wunschkombinationen möglich
Saisonkennzeichen können angelegt werden
Eine Vollkaskoversicherung ist möglich
H-Kennzeichen sind möglich
Kein Wechsel der Kennzeichen im Februar und März nötig
Man kann Schadensfreiheitspunkte sammeln für eine spätere Anmeldung von Motorrad oder PKW
Was man für die freiwillige Zulassung benötigt
Für die freiwillge Zulassung sind HSN/TSN, Gutachten und eVB notwendig.
Durch die freiwillige Zulassung bleibt das Fahrzeug jedoch ein Kleinkraftrad und man muss keine KFZ-Steuer dafür abführen bzw. benötigt man keine HU und AU. Auf dem Kennzeichen befindet sich nur das Siegel der Zulassung mit dem Landeswappen ohne eine HU-Plakette.
Von der Zulassungspflicht ausgenommene Fahrzeuge können auf einen Antrag entsprechend dem § 3 Abs. 3 FZV freiwillig zugelassen werden. Nach § 29 ist eine turnusmäßige Hauptuntersuchung nicht durchzuführen.
Man benötigt die Schlüsselnummern des Fahrzeuges, die HSN/TSN aus einem Gutachten des Sachverständigen. Für die Erlangung der Betriebserlaubnis ist nach § 21 StVZO sowie § 4 Abs. 5 der FZV ein solches Gutachten notwendig.
Für DDR-Mopeds kann das Kraftfahrtbundesamt entsprechende neue Papiere ausstellen.
Man benötigt zu dem noch die elektronische Versicherungsbestätigung eVB für die Zulassungsstelle, um ein Kennzeichen für ein Kleinkraftrad zu erhalten.
Die Versicherungskosten belaufen sich je nach Versicherung um ca. 50 Euro für ein Jahr, eventuell muss noch das Gutachten erstellt werden. Zu dem fallen Kosten für die Prägung des Kennzeichens an.
So kann man auf Dauer mit der freiwillige Zulassung Geld sparen, Vorteile nutzen und auch Punkte für künftige Fahrzeuge sammeln, um höhere Schadensfreiheitsklassen zu erlangen."