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Garantieurkunde wert?

Verfasst: Mo 15. Nov 2021, 16:25
von Gabrielml618
Kann ich statt einer Betriebserlaubnis auch eine Garantieurkunde vorzeigen ?
Habe ein ligier Optima js14 mit einem entwerteten Fahrzeugbrief und einer Garantieurkunde.
Benötige ich zusätzlich noch eine Betriebserlaubnis oder reicht die Garantieurkunde?

Re: Garantieurkunde wert?

Verfasst: Mo 15. Nov 2021, 16:31
von Metaphysik
Gabrielml618 hat geschrieben:
Mo 15. Nov 2021, 16:25
Kann ich statt einer Betriebserlaubnis auch eine Garantieurkunde vorzeigen ?
Habe ein ligier Optima js14 mit einem entwerteten Fahrzeugbrief und einer Garantieurkunde.
Benötige ich zusätzlich noch eine Betriebserlaubnis oder reicht die Garantieurkunde?


Drei Begriffe in zwei Sätzen. Jetzt bin ich verwirrt :wink:

Betriebserlaubnis - OK, normal. Fahrzeugbrief - wie kommt ein Ligier dazu? Garantieurkunde - was soll das sein?

Normal wäre COC oder Betriebserlaubnis. Mach doch mal nen Foto von der Garantieurkunde und stell sie hier ein.

Re: Garantieurkunde wert?

Verfasst: Mo 15. Nov 2021, 16:36
von Gabrielml618
Metaphysik hat geschrieben:
Mo 15. Nov 2021, 16:31
Gabrielml618 hat geschrieben:
Mo 15. Nov 2021, 16:25
Kann ich statt einer Betriebserlaubnis auch eine Garantieurkunde vorzeigen ?
Habe ein ligier Optima js14 mit einem entwerteten Fahrzeugbrief und einer Garantieurkunde.
Benötige ich zusätzlich noch eine Betriebserlaubnis oder reicht die Garantieurkunde?


Drei Begriffe in zwei Sätzen. Jetzt bin ich verwirrt :wink:

Betriebserlaubnis - OK, normal. Fahrzeugbrief - wie kommt ein Ligier dazu? Garantieurkunde - was soll das sein?

Normal wäre COC oder Betriebserlaubnis. Mach doch mal nen Foto von der Garantieurkunde und stell sie hier ein.
Ich ligier Optima js 14 war ursprünglich ein kfz, da es damals 1993 wohl noch nicht den Begriff lkfz gab. Deswegen der Fahrzeugbrief.
2009 wurde es dann, um keine Steuer etc zahlen zu müssen zu einem lkfz umgemeldet.

Hier ist ein Brief von der Garantieurkunde. Der Vorbesitzer meinte das reiche bei einer Polizeikontrolle aus

https://photos.app.goo.gl/XaxR5GA6BykdE79KA

Re: Garantieurkunde wert?

Verfasst: Mo 15. Nov 2021, 16:48
von Metaphysik
Der Text der Garantieurkunde ist leider nicht lesbar. Ich vermute es geht darum wirklich um Garantie für Fahrzeugprobleme und nicht um eine Garantie das das Fahrzeug irgendwelche gesetzlichen Vorgaben einhält?

Der Stempel drunter ist auf jeden Fall von einer Firma, nicht Behörde oder mindestens TÜV. Firmenstempel kenne ich nur in Betriebserlaubnissen.

Aus dem Bauch raus würde ich sagen die Garantieurkunde hat keine Bedeutung. Aufgrund des Alters des Fahrzeugs und der Kombi mit dem ehemaligen Fahrzeugsbrief mag es anders sein. Ich bin mal auf weitere Meinungen gespannt 017)

Re: Garantieurkunde wert?

Verfasst: Mo 15. Nov 2021, 16:56
von Gabrielml618
Metaphysik hat geschrieben:
Mo 15. Nov 2021, 16:48
Der Text der Garantieurkunde ist leider nicht lesbar. Ich vermute es geht darum wirklich um Garantie für Fahrzeugprobleme und nicht um eine Garantie das das Fahrzeug irgendwelche gesetzlichen Vorgaben einhält?

Der Stempel drunter ist auf jeden Fall von einer Firma, nicht Behörde oder mindestens TÜV. Firmenstempel kenne ich nur in Betriebserlaubnissen.

Aus dem Bauch raus würde ich sagen die Garantieurkunde hat keine Bedeutung. Aufgrund des Alters des Fahrzeugs und der Kombi mit dem ehemaligen Fahrzeugsbrief mag es anders sein. Ich bin mal auf weitere Meinungen gespannt 017)
Da steht dass der Händler dem Käufer nach dem jeweiligen stand eine technische Mängelfreiheit garantiert . Außerdem steht oben handschriftlich die Gestellnummer und Adresse von dem ,der es gekauft hat.
An sich ist das doch so wie eine Datenbestätigung oder ein coc Papier ,welches bestätigt,dass das Fahrzeug europäischen Richtlinien entspricht und somit mit einer Betriebserlaubnis gleichgestellt ist?

Re: Garantieurkunde wert?

Verfasst: Mo 15. Nov 2021, 17:02
von Metaphysik
Mich wundert das bei Entwertung des Fahrzeugbriefs nicht eine Betriebserlaubnis ausgestellt wurde. Bei PKWs bist Du m.W. die COC los wenn ein Fahrzeugbrief erstellt wird. Also müsste doch umgekehrt, wenn kein Fahrzeugbrief mehr benötigt wird, eine BE ausgestellt werden. Oder ist der Fahrzeugbrief nur ungültig als PKW kann aber in dem Fall als Nachweis für ein LKFZ trotzdem genommen werden? 101)

Re: Garantieurkunde wert?

Verfasst: Mo 15. Nov 2021, 17:06
von YunLung
Gabrielml618 hat geschrieben:
Mo 15. Nov 2021, 16:56
Metaphysik hat geschrieben:
Mo 15. Nov 2021, 16:48
Der Text der Garantieurkunde ist leider nicht lesbar. Ich vermute es geht darum wirklich um Garantie für Fahrzeugprobleme und nicht um eine Garantie das das Fahrzeug irgendwelche gesetzlichen Vorgaben einhält?

Der Stempel drunter ist auf jeden Fall von einer Firma, nicht Behörde oder mindestens TÜV. Firmenstempel kenne ich nur in Betriebserlaubnissen.

Aus dem Bauch raus würde ich sagen die Garantieurkunde hat keine Bedeutung. Aufgrund des Alters des Fahrzeugs und der Kombi mit dem ehemaligen Fahrzeugsbrief mag es anders sein. Ich bin mal auf weitere Meinungen gespannt 017)
Da steht dass der Händler dem Käufer nach dem jeweiligen stand eine technische Mängelfreiheit garantiert . Außerdem steht oben handschriftlich die Gestellnummer und Adresse von dem ,der es gekauft hat.
An sich ist das doch so wie eine Datenbestätigung oder ein coc Papier ,welches bestätigt,dass das Fahrzeug europäischen Richtlinien entspricht und somit mit einer Betriebserlaubnis gleichgestellt ist?

Leider wohl nein.

Die Fahrzeugdaten sind ja auch nicht vollständig. Auf der Garantieurkunde steht nur die Fahrgestellnr. und die Farbe drauf...

Ein COC Papier bzw. Brief enthält noch andere Daten: Motorhubraum und -Leistung, Gewichte etc.


Das Papier da oben ist quasi wertlos, ausser aus historischen / nostalgischen Gesichtspunkten vielleicht...


Chrischan

Re: Garantieurkunde wert?

Verfasst: Mo 15. Nov 2021, 17:09
von guidolenz123
Metaphysik hat geschrieben:
Mo 15. Nov 2021, 17:02
Mich wundert das bei Entwertung des Fahrzeugbriefs nicht eine Betriebserlaubnis ausgestellt wurde. Bei PKWs bist Du m.W. die COC los wenn ein Fahrzeugbrief erstellt wird. Also müsste doch umgekehrt, wenn kein Fahrzeugbrief mehr benötigt wird, eine BE ausgestellt werden. Oder ist der Fahrzeugbrief nur ungültig als PKW kann aber in dem Fall als Nachweis für ein LKFZ trotzdem genommen werden? 101)
Falls das Teil einfach nur (endgültig ...gab's damals so) stillgelegt wurde ,
gibt's/gab's nix Neues..auch keine BE...

Wenn man ein wenig nach dem Klick auf den link wartet, kann man ihn lesen/wird er deutlich...

Die Idee mit der Garantie-Urkunde ist einfach nur witzig/originell....
auf die Art kann man vlt sogar Batmobil fahren... :wink:

Re: Garantieurkunde wert?

Verfasst: Mo 15. Nov 2021, 17:14
von Metaphysik
guidolenz123 hat geschrieben:
Mo 15. Nov 2021, 17:09
Falls das Teil einfach nur (endgültig ...gab's damals so) stillgelegt wurde ,
gibt's/gab's nix Neues..auch keine BE...
Du meinst der damalige Besitzer war nicht die hellste Kerze und hat aus versehen das Teil rechtlich komplett aus dem Verkehr gezogen?

Re: Garantieurkunde wert?

Verfasst: Mo 15. Nov 2021, 17:15
von guidolenz123
Metaphysik hat geschrieben:
Mo 15. Nov 2021, 17:14
guidolenz123 hat geschrieben:
Mo 15. Nov 2021, 17:09
Falls das Teil einfach nur (endgültig ...gab's damals so) stillgelegt wurde ,
gibt's/gab's nix Neues..auch keine BE...
Du meinst der damalige Besitzer war nicht die hellste Kerze und hat aus versehen das Teil rechtlich komplett aus dem Verkehr gezogen?
So was war gar nicht ungewöhnlich...geht heute afaik gar nicht mehr...nur noch einfach stilllegen...ohne weitere Zukunftsoption....

Re: Garantieurkunde wert?

Verfasst: Mo 15. Nov 2021, 17:22
von Fichte
017) Noch ein Thread zu diesem Thema?

Nein, die Garantieurkunde eignet sich mit Rahmen für die Toilette, aber nicht für die Rennleitung. Dasselbe ist auch keine Datenbestätigung.

Und hier nochmals die rechtlichen Voraussetzungen/Papiere welche mitgeführt werden müssen:

Im Fahrzeug von Zulassungsfreien LKfzg muss - wie folgt geregelt - mitgeführt werden:

§ 4 FZV Absatz 5) (Stand 31.12.2019)

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__4.html

(5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Mithin und in der Zusammenfassung wie folgt:

(Grüne) Betriebserlaubnis (Zulassungsbescheinigung Teil I, kann mit COC-Bescheinigung trotz Zulassungsfreiheit beantragt werden)

oder

COC-Bescheinigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung, egal in welcher Sprache)

oder

Datenbestätigung
(Die vom Inhaber einer nationalen Typgenehmigung für Fahrzeuge ausgestellte Bescheinigung, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung dem genehmigten Typ und den ausgewiesenen Angaben über die Beschaffenheit entspricht.)

oder

Bescheinigung über die Einzelgenehmigung
(Eine behördliche Bestätigung, dass das betreffende Fahrzeug, System, Bauteil oder die selbständige technische Einheit den geltenden Bauvorschriften entspricht; diese ist eine Betriebserlaubnis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes und eine Einzelbetriebserlaubnis im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung. Zum Erhalt einer Einzelgenehmigung bei der hierfür zuständigen Behörde ist zunächst ein Gutachten auf Grundlage von Daten eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder das Gutachten eines vom Kraftfahrt-Bundesamt anerkannten Technischen Dienstes einzuholen, § 21 StVZO.)

Re: Garantieurkunde wert?

Verfasst: Mo 15. Nov 2021, 17:25
von Gabrielml618
Metaphysik hat geschrieben:
Mo 15. Nov 2021, 17:14
guidolenz123 hat geschrieben:
Mo 15. Nov 2021, 17:09
Falls das Teil einfach nur (endgültig ...gab's damals so) stillgelegt wurde ,
gibt's/gab's nix Neues..auch keine BE...
Du meinst der damalige Besitzer war nicht die hellste Kerze und hat aus versehen das Teil rechtlich komplett aus dem Verkehr gezogen?
Nein. Er hat es stillgelegt und danach per Einzelabnahme als lkfz zugelassen.(zumindest steht auf dem Fahrzeugbrief von einem Monat nach der Stilllegung eine ebe Nummer )
Sicherlich hat er dann eine BE bekommen aber die ist bei den vielen Vorbesitzer verloren gegangen. Und da ich neue brauche und es nciht unbedingt neu abnehmen lassen möchte(weiß vielleicht wer wie viel das alle kostet) habe ich gedacht das geht auch ohne.

Re: Garantieurkunde wert?

Verfasst: Mo 15. Nov 2021, 17:31
von Metaphysik
Gabrielml618 hat geschrieben:
Mo 15. Nov 2021, 17:25
Nein. Er hat es stillgelegt und danach per Einzelabnahme als lkfz zugelassen.(zumindest steht auf dem Fahrzeugbrief von einem Monat nach der Stilllegung eine ebe Nummer )
Sicherlich hat er dann eine BE bekommen aber die ist bei den vielen Vorbesitzer verloren gegangen.
Wenn er eine BE bekam, und nicht zeitgleich umzog, müsste die doch der Zulassungsstelle bekannt sein die auch die Entwertung des Fahrzeugbriefs vornahm. Wenn man die dem Fahrzeugbrief entnehmen kann würde ich da mal anrufen ..

Re: Garantieurkunde wert?

Verfasst: Mo 15. Nov 2021, 17:36
von Gabrielml618
Metaphysik hat geschrieben:
Mo 15. Nov 2021, 17:31
Gabrielml618 hat geschrieben:
Mo 15. Nov 2021, 17:25
Nein. Er hat es stillgelegt und danach per Einzelabnahme als lkfz zugelassen.(zumindest steht auf dem Fahrzeugbrief von einem Monat nach der Stilllegung eine ebe Nummer )
Sicherlich hat er dann eine BE bekommen aber die ist bei den vielen Vorbesitzer verloren gegangen.
Wenn er eine BE bekam, und nicht zeitgleich umzog, müsste die doch der Zulassungsstelle bekannt sein die auch die Entwertung des Fahrzeugbriefs vornahm. Wenn man die dem Fahrzeugbrief entnehmen kann würde ich da mal anrufen ..
Ich habe angerufen. Die wollen aber eine eidesstattliche Verlusterklärung von dem ,der das verloren hat. Und da skostet ja schon Mal 50-60€ . Da wäre ne Vollabnahme ja einfacher ?

Re: Garantieurkunde wert?

Verfasst: Mo 15. Nov 2021, 17:44
von Metaphysik
Gabrielml618 hat geschrieben:
Mo 15. Nov 2021, 17:36
Ich habe angerufen. Die wollen aber eine eidesstattliche Verlusterklärung von dem ,der das verloren hat. Und da skostet ja schon Mal 50-60€ . Da wäre ne Vollabnahme ja einfacher ?
Der Preis ist ein super Sonderangebot gegenüber einem Gutachten nach §21 StVZO i.V.m. $4 Abs.1 FZV. Problem ist Du müsstest den Verlierer auftreiben.

Re: Garantieurkunde wert?

Verfasst: Mo 15. Nov 2021, 17:45
von guidolenz123
Nö, kaum billiger...

Re: Garantieurkunde wert?

Verfasst: Mo 15. Nov 2021, 17:48
von Gabrielml618
Metaphysik hat geschrieben:
Mo 15. Nov 2021, 17:44
Gabrielml618 hat geschrieben:
Mo 15. Nov 2021, 17:36
Ich habe angerufen. Die wollen aber eine eidesstattliche Verlusterklärung von dem ,der das verloren hat. Und da skostet ja schon Mal 50-60€ . Da wäre ne Vollabnahme ja einfacher ?
Der Preis ist ein super Sonderangebot gegenüber einem Gutachten nach §21 StVZO i.V.m. $4 Abs.1 FZV. Problem ist Du müsstest den Verlierer auftreiben.
Ich habe im Internet gelesen ,dass so eine Abnahme um die 80-100€ kostet. Und da das Fahrzeug original ist und keine Veränderungen eingetragen werden müssen sollte es auch nicht teurer werden.
Ich frag Mal nach

Re: Garantieurkunde wert?

Verfasst: Mo 15. Nov 2021, 17:55
von Metaphysik
Bin gespannt. Bei meinem Trucky war es weit teurer. 40 Euro kassierte alleine schon die Zulassungsstelle um aus dem TÜV Gutachten mittels Stempel eine BE zu machen. Die haben sich dafür nicht einmal die Mühe gemacht ein hübsches BE Kärtchen oder so auszustellen. Nö, 40 Euro langten dort nur für den BE Stempel :shock:

Re: Garantieurkunde wert?

Verfasst: Mo 15. Nov 2021, 17:59
von Gabrielml618
Metaphysik hat geschrieben:
Mo 15. Nov 2021, 17:55
Bin gespannt. Bei meinem Trucky war es weit teurer. 40 Euro kassierte alleine schon die Zulassungsstelle um aus dem TÜV Gutachten mittels Stempel eine BE zu machen. Die haben sich dafür nicht einmal die Mühe gemacht ein hübsches BE Kärtchen oder so auszustellen. Nö, 40 Euro langten dort nur für den BE Stempel :shock:
Mal schauen. Habe bei ligier nachgefragt ob die coc Papiere ausstellen können. Da steht dann wahrscheinlich kfz drauf. Aber ich habe mir hier im Forum sagen lassen ,dass das egal ist ,da es den lkfz Kriterien entspricht und somit dennoch zulassungsfrei ist.
Wenn die sowas nicht haben muss ich Mal mit dem TÜV telefonieren.

Re: Garantieurkunde wert?

Verfasst: Mi 17. Nov 2021, 08:14
von macbloke
Eine mit Kopie gekennzeiuchnete COC wird nur ausgestellt, wenn es davon jemals eine COC gegenben hat. Es ist gut möglich, das es davon aber niemals eine COC gab, sondern "nur" eine deutsche Betriebserlaubnis? (COC ist eine EU-Betriebserlaubnis, und somit auch eine Betriebserlaubnis)

Dann benötigst du eine neue deutsche Betriebserlaubnis.

Die Garantiekarte ist tatsächlich mehr Wert als fürs Klo. Sie dokumentiert die Historie und den Lebenslauf des Fahrzeugs.

Du könntest immerhin die Möglichkeit nutzen, Nachforschungen vom ursprünglichen Käufer anzustellen, und Rückwärts , von dem der es dir Verkauft hat auch weiter versuchen die Vorbesitzer zu Kontaktieren...

In Sachen Neuausstellung der verlorengegangenen Betriebserlaubnis kommt es sehr auf das Amt an mit dem Du zu tun hast, und dann auch noch auf den Sachbearbeiter.

Es könnte helfen, eine Bestätigung vom Vorverkäuifer zu bekommen, das er dir das Fahrzeug ohne BE verkauft hat. Dazu kann man bei der Polizei eine unbedenklichkeits Bescheinigung beantragen. DAs wollen manche Ämter auch vorgelegt bekommen.