Einzelabnahme für ligier optima

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Gabrielml618
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Einzelabnahme für ligier optima

Beitrag von Gabrielml618 » So 14. Nov 2021, 08:15

Hallo.
Da die Betriebserlaubnis mit dem häufigen wechseln meines ligier Optima 2js14 verloren gegangen ist und ich auch nicht die Möglichkeit sehe irgendwie anders an die Papiere ran zu kommen müsste ich eine Einzelabnahme machen. Das Problem ist ,dass ich im Internet gelesen habe ,dass die aufgrund von irgendwelchen neuen Regelungen für lkfz eventuell nicht mehr neu zugelassen werden können?
Liege ich da richtig?

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Fichte
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Re: Einzelabnahme für ligier optima

Beitrag von Fichte » So 14. Nov 2021, 09:57

:shock: was hast Du genau für einen Motor drinnen, bis 50 ccm bei Benziner brauchst keine Zulassung, nur das kleine Versicherungskennzeichen….. Dieses wiederum erhältst Du unter Angabe von Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentnummer.

Des Weiteren würdest Du nicht eine Einzelabnahme benötigen, sondern eine Einzelgenehmigung, weitere Informationen hier:

viewtopic.php?f=2&t=8205

Gegebenenfalls erhältst Du von Ligier auch noch eine Kopie der COC.

:wink:
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.

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Re: Einzelabnahme für ligier optima

Beitrag von Gabrielml618 » So 14. Nov 2021, 11:08

Fichte hat geschrieben:
So 14. Nov 2021, 09:57
:shock: was hast Du genau für einen Motor drinnen, bis 50 ccm bei Benziner brauchst keine Zulassung, nur das kleine Versicherungskennzeichen….. Dieses wiederum erhältst Du unter Angabe von Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentnummer.

Des Weiteren würdest Du nicht eine Einzelabnahme benötigen, sondern eine Einzelgenehmigung, weitere Informationen hier:

viewtopic.php?f=2&t=8205

Gegebenenfalls erhältst Du von Ligier auch noch eine Kopie der COC.

:wink:
Ich verstehe das nicht ganz was da steht.
Ich habe 50ccm 45/kmh und benötige die Betriebserlaubnis. Also Papiere.
Was ist denn der Unterschied zwischen Einzelabnahme und Einzelgenehmigung? Da muss man doch bei beiden zum TÜV und abnehmen lassen?

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Re: Einzelabnahme für ligier optima

Beitrag von Fichte » So 14. Nov 2021, 11:13

Du benötigst grundsätzlich „nur“ die COC-Erklärung, kannst Du diese (vorrangig) vom Hersteller (hier Ligier) nicht/nicht mehr erhalten, so benötigst Du „nur“ die Einzelgenehmigung welche beim TÜV nach Vorlage eines Datenblattes zu Deinem Fahrzeug erhalten kannst.

Mit dieser Einzelgenehmigung (Gutachten) kannst Du wiederum bei der Zulassungsstelle die Erteilung einer Betriebserlaubnis beantragen, eine Prüfung auf Verkehrssicherheit/Verkehrstauglichkeit Deines Fahrzeuges ist damit nicht verbunden.

Welche Daten/Blätter liegen Dir denn zu Deinem Fahrzeug noch vor?
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Re: Einzelabnahme für ligier optima

Beitrag von Gabrielml618 » So 14. Nov 2021, 11:27

Fichte hat geschrieben:
So 14. Nov 2021, 11:13
Du benötigst grundsätzlich „nur“ die COC-Erklärung, kannst Du diese (vorrangig) vom Hersteller (hier Ligier) nicht/nicht mehr erhalten, so benötigst Du „nur“ die Einzelgenehmigung welche beim TÜV nach Vorlage eines Datenblattes zu Deinem Fahrzeug erhalten kannst.

Mit dieser Einzelgenehmigung (Gutachten) kannst Du wiederum bei der Zulassungsstelle die Erteilung einer Betriebserlaubnis beantragen, eine Prüfung auf Verkehrssicherheit/Verkehrstauglichkeit Deines Fahrzeuges ist damit nicht verbunden.

Welche Daten/Blätter liegen Dir denn zu Deinem Fahrzeug noch vor?
Dokumente habe ich nur einen entwerteten Fahrzeugbrief,da das Fahrzeug ursprünglich als kfz angemeldet war. In 2009 wurde es stillgelegt und ein Monat später per Einzelabnahme zugelassen(auf dem Fahrzeugbrief steht zumindest eine ebe Nummer drauf ). Ich würde also davon ausgehen ,dass das Fahrzeug dann zum lkfz umgemeldet wurde.

Also muss ich mir dann einen coc Bericht vom Hersteller besorgen und bekomme dann auf Grundlage dessen eine neue Betriebserlaubnis als lkfz? Ohne TÜV etc?

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Re: Einzelabnahme für ligier optima

Beitrag von Fichte » So 14. Nov 2021, 11:47

Mit einer COC-Erklärung/Bestätigung benötigst Du keine weiteren Unterlagen/TÜV unter zulässiger Verwendung eines kleinen Versicherungskennzeichens und zur Vorlage bei einer Polizeikontrolle.

Ich meine hingegen, dass auch bereits der entwertete Fahrzeugbrief als sogenanntes Datenblatt/Datenbestätigung reichen würde.

Wenn Du hingegen (ohne COC-Bescheinigung) Sicherheit haben möchtest, kannst mit dem entwerten Fahrzeugbrief bei TÜV wegen einer Einzelgenehmigung/Gutachten vorstellig werden, hier werden nur die Daten vom Fahrzeugbrief mit dem von Dir vorgestellten Fahrzeug abgeglichen und faktisch ein Fahrzeugschein als „Gutachten“ erstellt.

Mit diesem faktischen Fahrzeugschein kannst Du anschließend bei der Zulassungsstelle eine grüne Betriebserlaubnis beantragen, diese ersetzt die „COC-Erklärung“ und kann sodann bei einer Fahrzeugkontrolle vorgelegt werden.

Puh, schwierig zu erklären/zu schreiben…
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Re: Einzelabnahme für ligier optima

Beitrag von Gabrielml618 » Mo 15. Nov 2021, 08:53

Fichte hat geschrieben:
So 14. Nov 2021, 11:13
Du benötigst grundsätzlich „nur“ die COC-Erklärung, kannst Du diese (vorrangig) vom Hersteller (hier Ligier) nicht/nicht mehr erhalten, so benötigst Du „nur“ die Einzelgenehmigung welche beim TÜV nach Vorlage eines Datenblattes zu Deinem Fahrzeug erhalten kannst.

Mit dieser Einzelgenehmigung (Gutachten) kannst Du wiederum bei der Zulassungsstelle die Erteilung einer Betriebserlaubnis beantragen, eine Prüfung auf Verkehrssicherheit/Verkehrstauglichkeit Deines Fahrzeuges ist damit nicht verbunden.

Welche Daten/Blätter liegen Dir denn zu Deinem Fahrzeug noch vor?
Ich bin's nochmals. Habe mich eben zu den coc Papieren informiert. (Beim Peugeot Roller habe ich auch nur solche statt be)
An sich kann man das als be Ersatz benutzen jedoch muss ich schauen ob sowas überhaupt für den Optima Baujahr 1993 gibt.

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Re: Einzelabnahme für ligier optima

Beitrag von macbloke » Mi 17. Nov 2021, 08:39

nein, eine COC für LKFZ wurde damals noch nicht ausgestellt.

Und eine COC stellt eine Betriebserlaubnis dar, eben eine EU-Betriebserlaubnis.

Ein "Ersatz" ist es nur insofern, das die nationalen Betriebserlaubnisse weggefallen sind, un dan diese stelle die COC als EU- betriebserlaubnis gelten. COC sind Conformitätsbescheinigungen mit dem Status von BE.

Insofern ist die Formulierung "kann auch als Ersatz für eine BE verwendet werden" ein wenig tiefgestapelt, das wirkt fast minderwertig oder Notlösung. Das ist nicht so!

Die COC bescheinigt, das ein Fahrzeug alle Vorgaben aller EU Länder erfüllt, um dort in Verkehr gebracht zu werden, und ist gleichzeitig eine Betriebserlaubnis.
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