Wegen 23cm³ Weiterfahrt untersagt

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Re: Wegen 23cm³ Weiterfahrt untersagt

Beitrag von Fichte » Do 14. Okt 2021, 20:09

macbloke hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 20:02
Habs gefunden...
hier der jeweilige Stand dahinter vermerkt.... November 2014 bez MAi 2017. mist. keine guten neuigkeiten, es sei denn der AM ist vor Mai 2017 erworben worden.

Oder?

Stand 2014 u. 2017.JPG
Stichtag ist vor 23.08.2017…. :wink:

76 Übergangsrecht

(8a) § 6 Absatz 1 zu Klasse AM: Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse AM, die bis zum Ablauf des 23. August 2017 erteilt wurde, sind auch berechtigt, vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e mit CI-Motor mit einem Hubraum von mehr als 500 cm3 und dreirädrige Kleinkrafträder mit einer Leermasse von mehr als 270 kg und zweirädrige Kleinkrafträder mit Beiwagen zu führen.
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Re: Wegen 23cm³ Weiterfahrt untersagt

Beitrag von Fichte » Do 14. Okt 2021, 20:14

macbloke hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 19:47

fichte, bitte belg mir das mit 2013.

ich glaube es dir aber ich will es schwarz auf weiß sehen.

Ich meine mich zu erinnern, dass zuerst die umstellung von 4kw auf 6kW kamen und erst später die Hubraumbegrenzung. mag sein das ich mich irre. meine erinnerung ist ja nichts belastbares.

Aber wenn du es schwarz aufweiß hast.
Und hier das aus der Verordnung aus 2013: https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 1e32-106-1

EU 168/2013 vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (Anhang III):

883D63A1-5E01-4E27-81C2-AD496130997B.jpeg
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Re: Wegen 23cm³ Weiterfahrt untersagt

Beitrag von Metaphysik » Do 14. Okt 2021, 20:40

Fichte hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 20:14
Und hier das aus der Verordnung aus 2013: https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 1e32-106-1

EU 168/2013 vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (Anhang III):


Bild

Hast Du für mich auch noch einen Screenshot wo sich die 2006/126/EG (Europäische Führerscheinrichtlinie in aktueller Fassung) auf EU 168/2013 bezieht?

Bild

Und wenn man schon auf die EU/168/2013 zielt, mit welchem Recht ignoriert man die Übergangsbestimmung darin?

Ich hör jetzt auf. Nicht das mich noch jemand für penetrant und eklig hält :lol: :lol:

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Re: Wegen 23cm³ Weiterfahrt untersagt

Beitrag von Fichte » Do 14. Okt 2021, 20:53

Metaphysik hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 20:40

Hast Du für mich auch noch einen Screenshot wo sich die 2006/126/EG (Europäische Führerscheinrichtlinie in aktueller Fassung) auf EU 168/2013 bezieht?
Nein, einen Screenshot wonach die Richtlinien zur „Typengenehmigung“ und zu den „Fahrerlaubnisklasse“ sich aufeinander beziehen habe ich nicht, aber einen Link und ein Screenshot, wonach sich die von Dir stets angeführte Richtlinie aus 2006 ca. 10 mal geändert wurde….. 019)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 01&from=EN

EA6232AD-5C00-465B-8595-10D1B2CDDB7D.png
EA6232AD-5C00-465B-8595-10D1B2CDDB7D.png (1.07 MiB) 2828 mal betrachtet

Viel Spaß, beim lesen…..

Bild
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Re: Wegen 23cm³ Weiterfahrt untersagt

Beitrag von Metaphysik » Do 14. Okt 2021, 21:05

Fichte hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 20:53

Nein, einen Screenshot wonach die Richtlinien zur „Typengenehmigung“ und zu den „Fahrerlaubnisklasse“ sich aufeinander beziehen habe ich nicht, aber einen Link und ein Screenshot, wonach sich die von Dir stets angeführte Richtlinie aus 2006 ca. 10 mal geändert wurde….. 019)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 01&from=EN
Die Neufassung findet sich direkt unter Deinem Link. Das ist Service 023)

Leider .. findet sich darin aber kein geänderter Verweis auf die EU 168/2013 019)

022) 002)

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Re: Wegen 23cm³ Weiterfahrt untersagt

Beitrag von Fichte » Do 14. Okt 2021, 21:17

Metaphysik hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 21:05

Leider .. findet sich darin aber kein geänderter Verweis auf die EU 168/2013 019)

022) 002)
Warum auch, betrifft ja die Fahrerlaubnis und nicht die Typengenehmigung… 019)

002)
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Re: Wegen 23cm³ Weiterfahrt untersagt

Beitrag von Metaphysik » Do 14. Okt 2021, 21:23

Fichte hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 21:17
Warum auch, betrifft ja die Fahrerlaubnis und nicht die Typengenehmigung… 019)
Das solltest Du ihnen mal schreiben - können sie den Verweis auf die 2002/24/EG auch gleich löschen :lol:

& Gute Nacht, ist spät .. 022)

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Re: Wegen 23cm³ Weiterfahrt untersagt

Beitrag von Fichte » Do 14. Okt 2021, 21:43

Metaphysik hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 21:23
Fichte hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 21:17
Warum auch, betrifft ja die Fahrerlaubnis und nicht die Typengenehmigung… 019)
Das solltest Du ihnen mal schreiben - können sie den Verweis auf die 2002/24/EG auch gleich löschen :lol:

& Gute Nacht, ist spät .. 022)
Die 2002\24\EG wurde mit in der EU 168\2013 gesehen und zur Löschung vorgeschlagen, musst immer alles lesen, nicht nur die Überschriften… 019)

1CA96798-FA89-49D0-9859-019CC388E65F.png
1CA96798-FA89-49D0-9859-019CC388E65F.png (1.07 MiB) 2817 mal betrachtet

„Guad‘s Nächtle“
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Re: Wegen 23cm³ Weiterfahrt untersagt

Beitrag von Metaphysik » Fr 15. Okt 2021, 03:19

Fichte hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 21:43
Die 2002\24\EG wurde mit in der EU 168\2013 gesehen und zur Löschung vorgeschlagen, musst immer alles lesen, nicht nur die Überschriften… 019)
Richtig, die 2002/24/EG wurde, irgendwie auch sinnig, in ihrer Nachfolgerin EU 168/2013 zur Löschung nicht nur vorgeschlagen, sondern auch im Artikel 81 mit Wirkung zum 1. Januar 2016 aufgehoben.

Trotz Aufhebung entfaltete sie eine Nachwirkung über den 1. Januar 2016 hinaus:
Abweichend von dieser Verordnung werden bis zum 31. Dezember 2016 neue Fahrzeugtypen der Klassen L1e, L2e und L6e oder neue Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten für solche Fahrzeugtypen weiterhin gemäß der Richtlinie 2002/24/EG typgenehmigt.
Leider wurde aber bis heute, incl. der letzten Änderung der EU-FE Richtlinie am 5.5.2020 vergessen nach Aufhebung der 2002/24/EG dies auch in der EU-FE Richtlinie anzupassen, die sich auf sie in der Definition der Klasse AM bezieht. Sie verweist immer noch auf die 2002/24/EG, die darin auch nicht zur Löschung vorgeschlagen wird. Womit ich auch hier eine Nachwirkung unterstelle.

Also kannst das Löschen immer noch vorschlagen, da wir in den drei Postings ab hier über die 2006/126/EG sprachen.

Vermute Du hast alles gelesen, leider aber die Richtlinien/Verordnungen vertauscht 019)

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Re: Wegen 23cm³ Weiterfahrt untersagt

Beitrag von Wiltschka » Do 28. Okt 2021, 14:41

Kaum schauste ein paar Tage nicht ....

Aber ihr habt es ja auch so gelöst. 019)
Metaphysik hat geschrieben:
Fr 15. Okt 2021, 03:19
Fichte hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 21:43
Die 2002\24\EG wurde mit in der EU 168\2013 gesehen und zur Löschung vorgeschlagen, musst immer alles lesen, nicht nur die Überschriften… 019)
Richtig, die 2002/24/EG wurde, irgendwie auch sinnig, in ihrer Nachfolgerin EU 168/2013 zur Löschung nicht nur vorgeschlagen, sondern auch im Artikel 81 mit Wirkung zum 1. Januar 2016 aufgehoben.

Trotz Aufhebung entfaltete sie eine Nachwirkung über den 1. Januar 2016 hinaus:
Abweichend von dieser Verordnung werden bis zum 31. Dezember 2016 neue Fahrzeugtypen der Klassen L1e, L2e und L6e oder neue Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten für solche Fahrzeugtypen weiterhin gemäß der Richtlinie 2002/24/EG typgenehmigt.
Leider wurde aber bis heute, incl. der letzten Änderung der EU-FE Richtlinie am 5.5.2020 vergessen nach Aufhebung der 2002/24/EG dies auch in der EU-FE Richtlinie anzupassen, die sich auf sie in der Definition der Klasse AM bezieht. Sie verweist immer noch auf die 2002/24/EG, die darin auch nicht zur Löschung vorgeschlagen wird. Womit ich auch hier eine Nachwirkung unterstelle.

Also kannst das Löschen immer noch vorschlagen, da wir in den drei Postings ab hier über die 2006/126/EG sprachen.

Vermute Du hast alles gelesen, leider aber die Richtlinien/Verordnungen vertauscht 019)
Das besagt doch nur, dass es für Fahrzeugtypen der Klassen L1e, L2e und L6e oder neue Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten für solche Fahrzeugtypen eine Übergangsvorschrift, begrenzt auf den 31.12.2016 gibt. Und ab 2017 gilt die neue Regelung.


Für die Fahrerlaubnis AM gibt es, wie ihr richtig bemerkt habt, neue "Grenzen". Das ist aber auch nichts neues, auch andere Fahrerlaubnissklassen wurden erweitert, begrenzt oder was auch immer.

Erinnert euch an die Klasse A bzw B für Dreiräder (je nach Ausstellungsdatum), die in Deutschland geltende Geschwindigkeitsbegrenzung für Jugendliche für den A1 (die inzwischen abgeschafft wurde), dafür die Leistungsgewichtsbeschränkung (auch bei A2), ... immer abhängig vom Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis.

Mensch, war das vor 1980 noch einfach mit dem Fahrerlaubnisrecht! Seitdem nur noch Gewurschtel. Aber wer die Fahrerlaubnis macht, wird in der Fahrschule doch wohl mitgeteilt bekommen, für was er aktuell die B erechtigung erwirbt?



Und die Fahrschulen sollten auch immer auf dem aktuellsten Stand sein.



Hehe, gerade überlegt, wie ich im Verkehrsrecht eine Prüfungsaufgabe gestalten würde!

"Unfall mit Fiat Panda mit Versicherungskennzeichen, der einen alten Krankenfahrstuhl Casalini, ebenfalls 25 km/h auf ein an der Haltelinie der Lichtzeichenanlage haltendes Trike aufgeschoben hat! Dieses kollidierte dadurch mit einem kreuzendem Kraftrad mit einem Leistungsgewicht von 0,21 kW/kg, dessen Führer die FE der Klasse A2 besitzt" Das Krad wurde dadurch auf ein entgegenkommendes 4-rädriges Leicht-Kfz gestoßen. Der Führer dieses Leicht-Kfz ist seit 5 Wochen im Besitz der FE-Klasse AM! Zeit 1:30 h Los gehts!
Klingt doch ganz simpel oder? 072)

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Re: Wegen 23cm³ Weiterfahrt untersagt

Beitrag von macbloke » Do 28. Okt 2021, 14:44

Deine Prüfungsaufgabe gefällt mir!!!
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Re: Wegen 23cm³ Weiterfahrt untersagt

Beitrag von Fichte » Do 28. Okt 2021, 15:53

Wiltschka hat geschrieben:
Do 28. Okt 2021, 14:41

"Unfall mit Fiat Panda mit Versicherungskennzeichen, der einen alten Krankenfahrstuhl Casalini, ebenfalls 25 km/h auf ein an der Haltelinie der Lichtzeichenanlage haltendes Trike aufgeschoben hat! Dieses kollidierte dadurch mit einem kreuzendem Kraftrad mit einem Leistungsgewicht von 0,21 kW/kg, dessen Führer die FE der Klasse A2 besitzt" Das Krad wurde dadurch auf ein entgegenkommendes 4-rädriges Leicht-Kfz gestoßen. Der Führer dieses Leicht-Kfz ist seit 5 Wochen im Besitz der FE-Klasse AM! Zeit 1:30 h Los gehts!
Klingt doch ganz simpel oder? 072)
Der Pandafahrer ist schuld, der hatte nicht nach vorne geschaut, als er von links von einer Ape mit einem Fahrer mit Geburtsdatum vor dem 01.04.1965 auf dem zusätzlich als Krankenfahrstuhl gekenzeichneten Gefährt mit 25 km/h überholt und "versägt" wurde...... 072)
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Re: Wegen 23cm³ Weiterfahrt untersagt

Beitrag von Metaphysik » Do 28. Okt 2021, 17:55

Wiltschka hat geschrieben:
Do 28. Okt 2021, 14:41
Und die Fahrschulen sollten auch immer auf dem aktuellsten Stand sein.
Ja, aber die schauen auch immer nur in dieses komische nationale Recht statt sich direkt auf EU Recht zu berufen 019)

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