AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben
Verfasst: Di 27. Jul 2021, 09:44
Wunderbar - jetzt warten wir noch ab, ob/wann der deutsche Gesetzgeber den Erwerb von AM-Führerscheinen mit solchen Fahrzeugen erlaubt.
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Das ist schon jahrelang so erlaubt. Und das ist Vorgabe der EU, und ist in Allen EU Staaten gleich.
Das stimmt leider nicht. Die Anforderungen an den Führerscheinerwerb sind weiterhin national geregelt. So darf in D der AM-Führerschein nur auf einem 2-Rad-Fahrzeug gemacht werden. Währenddessen wird AM in Frankreich nicht als Führerschein gesehen und beim Erwerb gibt es nicht einmal eine praktische Prüfung.
Es gibt keine Vorschrift, wonach der AM nur auf Zweirädern abgeleistet werden darf/kann. Problem ist, dass die Fahrschulen kein Mopedauto vorrätig halten, für diese Prüfung, zudem es als Mopedfahrschulauto zusätzlich/gesondert versichert werden müßte.Metaphysik hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 10:19Gibt es Vorschriften in D. das die Prüfung zur Klase AM nur auf zweirädrigen Fahrzeugen abgelegt werden darf? Bei unseren fähigen Politikern könnte ich mir das schon vorstellen. Analog dazu das neue KFS seit 2002(?) nur noch elektrisch betrieben sein dürfen, damit nur Haus- und Garagenbesitzer mit Steckdosen, sie betreiben können, wäre es natürlich sinnvoll einem gleichgewichtsgestörtem oder gehbehindertem Rollatorschubser die LKFZ Prüfung auf einem Roller abzuverlangen. Muss man nur sicherstellen das der Rollator am Gepäckträger angehängt werden kann .. .
Das klingt doch positiv. Also eher eine Marktlücke / Nische. Falls jemand Fahrschulen kennt bei denen es doch möglich ist bitte hier verlinken.Fichte hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 10:31Es gibt keine Vorschrift, wonach der AM nur auf Zweirädern abgeleistet werden darf/kann. Problem ist, dass die Fahrschulen kein Mopedauto vorrätig halten, für diese Prüfung, zudem es als Mopedfahrschulauto zusätzlich/gesondert versichert werden müßte.
Ferner darf der künftige Inhaber der Fahrerlaubnisklasse AM nur eine Person maximal mit sich führen, so dass die Fahrprüfung zwangsläufig bei drei Personen mit zwei Fahrzeugen im Konvoi abgeleistet werden müßte. Aus Kostengründen wird daher von den Fahrschulen das Moped präferiert…
Schlecht für eine Person mit körperlichen EInschränkungen die sich beim LKfz durch Umbauten beheben lassen, die der Person aber eine Prüfung auf einem Zweirad verunmöglichen.Fichte hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 10:31Es gibt keine Vorschrift, wonach der AM nur auf Zweirädern abgeleistet werden darf/kann. Problem ist, dass die Fahrschulen kein Mopedauto vorrätig halten, für diese Prüfung, zudem es als Mopedfahrschulauto zusätzlich/gesondert versichert werden müßte.Metaphysik hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 10:19Gibt es Vorschriften in D. das die Prüfung zur Klase AM nur auf zweirädrigen Fahrzeugen abgelegt werden darf? Bei unseren fähigen Politikern könnte ich mir das schon vorstellen. Analog dazu das neue KFS seit 2002(?) nur noch elektrisch betrieben sein dürfen, damit nur Haus- und Garagenbesitzer mit Steckdosen, sie betreiben können, wäre es natürlich sinnvoll einem gleichgewichtsgestörtem oder gehbehindertem Rollatorschubser die LKFZ Prüfung auf einem Roller abzuverlangen. Muss man nur sicherstellen das der Rollator am Gepäckträger angehängt werden kann .. .
Ferner darf der künftige Inhaber der Fahrerlaubnisklasse AM nur eine Person maximal mit sich führen, so dass die Fahrprüfung zwangsläufig bei drei Personen mit zwei Fahrzeugen im Konvoi abgeleistet werden müßte. Aus Kostengründen wird daher von den Fahrschulen das Moped präferiert…
Es besteht für diese Person die Möglichkeit (in Absprache mit der Fahrschule) für die Zeit der Ausbildung ein eigenes Mopedauto zu stellen und entsprechend zu versichern. Einzig problematisch ist dann noch, dass der Prüfer als Einzelmitfahrer die Sache mitmacht, da dieses in der Regel wieder nicht mit versichert ist.starik1968 hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 13:06
Schlecht für eine Person mit körperlichen EInschränkungen die sich beim LKfz durch Umbauten beheben lassen, die der Person aber eine Prüfung auf einem Zweirad verunmöglichen.
Doch, leider. Ich bin selbst davon betroffen.Fichte hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 10:31Es gibt keine Vorschrift, wonach der AM nur auf Zweirädern abgeleistet werden darf/kann.Metaphysik hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 10:19Gibt es Vorschriften in D. das die Prüfung zur Klase AM nur auf zweirädrigen Fahrzeugen abgelegt werden darf? Bei unseren fähigen Politikern könnte ich mir das schon vorstellen. Analog dazu das neue KFS seit 2002(?) nur noch elektrisch betrieben sein dürfen, damit nur Haus- und Garagenbesitzer mit Steckdosen, sie betreiben können, wäre es natürlich sinnvoll einem gleichgewichtsgestörtem oder gehbehindertem Rollatorschubser die LKFZ Prüfung auf einem Roller abzuverlangen. Muss man nur sicherstellen das der Rollator am Gepäckträger angehängt werden kann .. .
Damit sind drei- und vierrädrige Fahrzeuge ausgeschlossen.2.2 Prüfungsfahrzeuge
2.2.14 Für Klasse AM: Zweirädrige Kleinkrafträder oder Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h.
2.2.18 Bei Prüfungen der Klasse A, A1, A2 und AM dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.
Diese Grundaufgaben sind auch nur für zweirädrige Fahrzeuge gedacht.2.1 Prüfungsstoff
Die Prüfung setzt sich wie folgt zusammen:
2.1.4.1.2 Bei der Klasse AM
a) Obligatorisch
aa) Slalom,
bb) Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung,
b) Alternativ, wobei aus den Doppelbuchstaben aa und bb je eine Aufgabe auszuwählen ist:
aa) Ausweichen ohne Abbremsen oder Ausweichen nach Abbremsen,
bb) Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Stop and Go oder Kreisfahrt.
Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: vier.
Das wäre ein Folgeproblem, wenn es erlaubt wäre.
Was dann eine Zielgruppe der LKfz vom Fahrerlaubniserwerb ausschliesst: Personen mit körperlichen Einschränkungen. Die können dann nur LKfz fahren, wenn sie schon eine andere, die Fahrerlaubnis AM einschliessende, Fahrerlaubnis besitzen.AndyAndy hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 14:12Doch, leider. Ich bin selbst davon betroffen.Fichte hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 10:31Es gibt keine Vorschrift, wonach der AM nur auf Zweirädern abgeleistet werden darf/kann.Metaphysik hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 10:19Gibt es Vorschriften in D. das die Prüfung zur Klase AM nur auf zweirädrigen Fahrzeugen abgelegt werden darf? Bei unseren fähigen Politikern könnte ich mir das schon vorstellen. Analog dazu das neue KFS seit 2002(?) nur noch elektrisch betrieben sein dürfen, damit nur Haus- und Garagenbesitzer mit Steckdosen, sie betreiben können, wäre es natürlich sinnvoll einem gleichgewichtsgestörtem oder gehbehindertem Rollatorschubser die LKFZ Prüfung auf einem Roller abzuverlangen. Muss man nur sicherstellen das der Rollator am Gepäckträger angehängt werden kann .. .
FeV - Anlage 7
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_ ... age_7.html
Damit sind drei- und vierrädrige Fahrzeuge ausgeschlossen.2.2 Prüfungsfahrzeuge
2.2.14 Für Klasse AM: Zweirädrige Kleinkrafträder oder Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h.
2.2.18 Bei Prüfungen der Klasse A, A1, A2 und AM dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.
Diese Grundaufgaben sind auch nur für zweirädrige Fahrzeuge gedacht.2.1 Prüfungsstoff
Die Prüfung setzt sich wie folgt zusammen:
2.1.4.1.2 Bei der Klasse AM
a) Obligatorisch
aa) Slalom,
bb) Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung,
b) Alternativ, wobei aus den Doppelbuchstaben aa und bb je eine Aufgabe auszuwählen ist:
aa) Ausweichen ohne Abbremsen oder Ausweichen nach Abbremsen,
bb) Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Stop and Go oder Kreisfahrt.
Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: vier.
Das wäre ein Folgeproblem, wenn es erlaubt wäre.
Also haben unsere Politiker, wie schon beim KFS, ganze Arbeit geleistet ..starik1968 hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 15:04Was dann eine Zielgruppe der LKfz vom Fahrerlaubniserwerb ausschliesst: Personen mit körperlichen Einschränkungen. Die können dann nur LKfz fahren, wenn sie schon eine andere, die Fahrerlaubnis AM einschliessende, Fahrerlaubnis besitzen.
Na, was hast Du denn erwartet ???Metaphysik hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 18:17Also haben unsere Politiker, wie schon beim KFS, ganze Arbeit geleistet ..
Diese Zielgruppe soll wohl Krankenfahrstühle (15 km/h oder halt alte vor 2002 zugelassene Rasenmäher) fahren.starik1968 hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 15:04Was dann eine Zielgruppe der LKfz vom Fahrerlaubniserwerb ausschliesst: Personen mit körperlichen Einschränkungen. Die können dann nur LKfz fahren, wenn sie schon eine andere, die Fahrerlaubnis AM einschliessende, Fahrerlaubnis besitzen.
Hast ja recht ..rolf.g3 hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 18:51Na, was hast Du denn erwartet ???Metaphysik hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 18:17Also haben unsere Politiker, wie schon beim KFS, ganze Arbeit geleistet ..
gr
Das mit den alten KFS ist wohl auch nicht so ein ganz einfaches Feld, wer darf was fahren.AndyAndy hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 18:56Diese Zielgruppe soll wohl Krankenfahrstühle (15 km/h oder halt alte vor 2002 zugelassene Rasenmäher) fahren.starik1968 hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 15:04Was dann eine Zielgruppe der LKfz vom Fahrerlaubniserwerb ausschliesst: Personen mit körperlichen Einschränkungen. Die können dann nur LKfz fahren, wenn sie schon eine andere, die Fahrerlaubnis AM einschliessende, Fahrerlaubnis besitzen.
Oder die Mofa-Prüfbescheinigung machen, wenn sie kann.
Ich behaupte mal, die Politik hält Anforderungen an die Fahrerlaubnisse bewusst hoch, damit die Bevölkerung dann richtige Autos kauft. Wenn man das nicht macht, bekommt man österreichische Zustände - im Automobilland D darf das nicht passieren
Vielen Dank, für den Hinweis, dass kannte ich so auch (noch) nicht. Es besteht meiner Meinung nach aber durchaus bei körperlichen Gebrechen die Möglichkeit, eine Ausnahme von dieser Prüfungsbeschränkung (zweirädrig) zu beantragen, wie auch der Helmpflicht. Ich denke, dass es durchaus möglich ist und auf dem Verwaltungsweg mit der Einschränkung, dass anschließend nur ein Mopedauto geführt werden darf, positiv entschieden wird… Einfach mal Vorfühlen, einen Antrag stellen….AndyAndy hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 14:12Doch, leider. Ich bin selbst davon betroffen.Fichte hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 10:31Es gibt keine Vorschrift, wonach der AM nur auf Zweirädern abgeleistet werden darf/kann.Metaphysik hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 10:19Gibt es Vorschriften in D. das die Prüfung zur Klase AM nur auf zweirädrigen Fahrzeugen abgelegt werden darf? Bei unseren fähigen Politikern könnte ich mir das schon vorstellen. Analog dazu das neue KFS seit 2002(?) nur noch elektrisch betrieben sein dürfen, damit nur Haus- und Garagenbesitzer mit Steckdosen, sie betreiben können, wäre es natürlich sinnvoll einem gleichgewichtsgestörtem oder gehbehindertem Rollatorschubser die LKFZ Prüfung auf einem Roller abzuverlangen. Muss man nur sicherstellen das der Rollator am Gepäckträger angehängt werden kann .. .
FeV - Anlage 7
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_ ... age_7.html
Nein, das ist quatsch. So eine Überlegung steckt da nicht hinter.AndyAndy hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 18:56Diese Zielgruppe soll wohl Krankenfahrstühle (15 km/h oder halt alte vor 2002 zugelassene Rasenmäher) fahren.starik1968 hat geschrieben: ↑Sa 31. Jul 2021, 15:04Was dann eine Zielgruppe der LKfz vom Fahrerlaubniserwerb ausschliesst: Personen mit körperlichen Einschränkungen. Die können dann nur LKfz fahren, wenn sie schon eine andere, die Fahrerlaubnis AM einschliessende, Fahrerlaubnis besitzen.
Oder die Mofa-Prüfbescheinigung machen, wenn sie kann.
Ich behaupte mal, die Politik hält Anforderungen an die Fahrerlaubnisse bewusst hoch, damit die Bevölkerung dann richtige Autos kauft. Wenn man das nicht macht, bekommt man österreichische Zustände - im Automobilland D darf das nicht passieren
Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Stiefel, inbesonders wenn einem Staat (D) die Sache nicht passt. Da kann auch schon einmal vorab ein /8 Benz wegen angeblichem mehrfachem FoFE in einen Würfel verwandelt werden, frag Felix Kapper.
Als Beispiel nenne ich hier mal den Mokuli:2.2 Prüfungsfahrzeuge
2.2.14 Für Klasse AM: Zweirädrige Kleinkrafträder oder Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h.
2.2.18 Bei Prüfungen der Klasse A, A1, A2 und AM dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.