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Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Verfasst: Mo 2. Aug 2021, 10:03
von HerrToeff
GEFUNDEN!!!! 033)

Es gibt dann den FS AM mit kennziffer 79.02 dass nur drei und vierrädrige FZG bewegt werden dürfen!!

Bitte um Überprüfung durch unsere Hausjuristen

Aber den FS auf einem Mokuli zu machen, würde ich ungleich cooler finden 072) ... das gibt dann einen vollwertigen AM

Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Verfasst: Mo 2. Aug 2021, 11:18
von Fichte
HerrToeff hat geschrieben:
Mo 2. Aug 2021, 10:03
GEFUNDEN!!!! 033)

Es gibt dann den FS AM mit kennziffer 79.02 dass nur drei und vierrädrige FZG bewegt werden dürfen!!

Bitte um Überprüfung durch unsere Hausjuristen

Aber den FS auf einem Mokuli zu machen, würde ich ungleich cooler finden 072) ... das gibt dann einen vollwertigen AM
Tja, tatsächlich, da hat der Herr Toeff die Folge eines entsprechenden Antrags auf Erteilung eines Führerscheins für die jeweilige Fahrzeugklasse mit Einschränkung gefunden. Letzten Endes stellt sich nur noch die Frage, ob hinsichtlich dieser Einschränkung die Prüfung auch auf einem Mopedauto abgeleistet werden darf.... 023)

Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Verfasst: Mo 2. Aug 2021, 12:12
von HerrToeff
Das sollte eig. die Führerscheinstelle aus dem Effeff beantworten können, oder?

Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Verfasst: Mo 2. Aug 2021, 12:32
von Fichte
HerrToeff hat geschrieben:
Mo 2. Aug 2021, 12:12
Das sollte eig. die Führerscheinstelle aus dem Effeff beantworten können, oder?
090 Nö, da sind die leichten und vierrädrige Fahrzeuge einfach noch Exoten, obwohl diese sehr stark zunehmen.

Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Verfasst: Mo 2. Aug 2021, 13:20
von HerrToeff
Also gut. Wenn konkreter Bedarf besteht, und derjenige sich nicht selbst erkundigen kann, frage ich konkret bei Gamma Fahrzeuge nach deren Erfahrung unter Bezugnahme auf diesen Thread an, wieweit sie mit ihrer Fahrschulzusammenarbeit sind, und wie die Einschätzung dieser Fahrschule in Bezug auf L6e Prüfungsfahrzeug ist. Aber das sollte dann auch ein ehrlicher und guter Grund sein, dass derjenige nicht selbst fragen kann.

Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Verfasst: Mi 4. Aug 2021, 21:04
von macbloke
HerrToeff hat geschrieben:
Mo 2. Aug 2021, 09:03
nein. Lest die Vorschriften genauer.

Für motorisierte Dreiräder offener Bauart, besteht durchaus eine Helmpflicht, wenn sie unter einer gewissen Gewichtsgrenze liegen und somit auch keine Gurtpflicht haben.

Ein dreirädriges Lieferfahrzeug mit Tret-Pedalen, 50ccm und einer Vmax von 40kmh gilt als Fahrrad mit Hilfsmotor, also nicht als Dreirädriges KKR

2.2 Prüfungsfahrzeuge
2.2.14 Für Klasse AM: Zweirädrige Kleinkrafträder oder Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h.
2.2.18 Bei Prüfungen der Klasse A, A1, A2 und AM dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.
Als Beispiel nenne ich hier mal den Mokuli:

51.jpg

www.mokuli.de

Somit besteht die Möglichkeit die Prüfung auf einem nicht zweirädrigen Gefährt zu absolvieren. Auch wenn in freier Wildbahn ein dreirädriges "schnelles Pedelec" bis 45 kmh wohl eher anzutreffen ist als ein Mokuli --- zb ein dreirädriges 45kmh Alleweder oder ein 4 rädriges Quadrovelo.

Soweit ich weiss, plant die Fa. Gamma Fahrzeuge eine Zusammenarbeit mit einer Fahrschule um reguläre Leichtmobile zum Erwerb des AM einzusetzen, und sie klangen sehr überzeugt, dies zu tun. Wie weit das gediehen ist, habe ich leider keine Ahnung.


Praktikabler finde ich Fichtes Vorschlag, die Möglichkeit den Führerschein auf"regelwidrigem" FZG zu erwerben mit zusatzeintrag zb "muss Sehhilfe tragen" .. "darf nur Automatik fahren".. --- viell auch ?"darf nur vierrädrig fahren"? ...

Aber so schnell würde ich nicht aufgeben.
Interessante Details.

sehe ich genauso.

In Overath hätten meine Jungs auf unserem LKFZ an der Fahrschule den Führerschein machen können. Wie gnau der das Organisiert hätte weiß ich nicht... Aber die haben ja direkt den B gemacht...

Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Verfasst: Sa 30. Okt 2021, 06:28
von Metaphysik
Fichte hat geschrieben:
So 1. Aug 2021, 12:47
AndyAndy hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 14:12
Fichte hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 10:31

Es gibt keine Vorschrift, wonach der AM nur auf Zweirädern abgeleistet werden darf/kann.
Doch, leider. Ich bin selbst davon betroffen.

FeV - Anlage 7
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_ ... age_7.html
Vielen Dank, für den Hinweis, dass kannte ich so auch (noch) nicht. Es besteht meiner Meinung nach aber durchaus bei körperlichen Gebrechen die Möglichkeit, eine Ausnahme von dieser Prüfungsbeschränkung (zweirädrig) zu beantragen, wie auch der Helmpflicht. Ich denke, dass es durchaus möglich ist und auf dem Verwaltungsweg mit der Einschränkung, dass anschließend nur ein Mopedauto geführt werden darf, positiv entschieden wird… Einfach mal Vorfühlen, einen Antrag stellen….
Scheint so zu sein. Ich verlinke das hier auch mal, damit es leichter gefunden werden kann. Klick

Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Verfasst: Sa 30. Okt 2021, 06:40
von AndyAndy
HerrToeff hat geschrieben:
Mo 2. Aug 2021, 10:03
GEFUNDEN!!!! 033)

Es gibt dann den FS AM mit kennziffer 79.02 dass nur drei und vierrädrige FZG bewegt werden dürfen!!

Bitte um Überprüfung durch unsere Hausjuristen

Aber den FS auf einem Mokuli zu machen, würde ich ungleich cooler finden 072) ... das gibt dann einen vollwertigen AM
Ich versuche seit Monaten von der örtlichen Führerscheinstelle eine Auskunft zu bekommen, wie man an einen Führerschein mit der Kennziffer 79.02 kommt. Man ist mit der Frage überfordert. Ich vermute, diese Kennziffer ist nur für Umschreibungen ausländischer Führerscheine gedacht.

Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Verfasst: Sa 30. Okt 2021, 06:45
von Metaphysik
AndyAndy hat geschrieben:
Sa 30. Okt 2021, 06:40
HerrToeff hat geschrieben:
Mo 2. Aug 2021, 10:03
GEFUNDEN!!!! 033)

Es gibt dann den FS AM mit kennziffer 79.02 dass nur drei und vierrädrige FZG bewegt werden dürfen!!

Bitte um Überprüfung durch unsere Hausjuristen

Aber den FS auf einem Mokuli zu machen, würde ich ungleich cooler finden 072) ... das gibt dann einen vollwertigen AM
Ich versuche seit Monaten von der örtlichen Führerscheinstelle eine Auskunft zu bekommen, wie man an einen Führerschein mit der Kennziffer 79.02 kommt. Man ist mit der Frage überfordert. Ich vermute, diese Kennziffer ist nur für Umschreibungen ausländischer Führerscheine gedacht.
Dann frag doch mal nach. Wenn sie es nicht mit Werbung übertreiben wären sie hier bestimmt auch herzlich willkommen :wink:

Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Verfasst: Sa 30. Okt 2021, 20:20
von HerrToeff
Das ist eine EU Schlüsselung, die sollten das kennen.

Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Verfasst: Do 18. Nov 2021, 20:51
von AndyAndy
HerrToeff hat geschrieben:
Mo 2. Aug 2021, 10:03
GEFUNDEN!!!! 033)

Es gibt dann den FS AM mit kennziffer 79.02 dass nur drei und vierrädrige FZG bewegt werden dürfen!!

Bitte um Überprüfung durch unsere Hausjuristen

Aber den FS auf einem Mokuli zu machen, würde ich ungleich cooler finden 072) ... das gibt dann einen vollwertigen AM
Antwort der lokalen Fahrerlaubnisbehörde:
Sehr geehrter Herr AndyAndy,

ich habe in Ihrer Angelegenheit Rücksprache mit dem Verkehrsdezernat der Bezirksregierung Köln, zuständig für fahrerlaubnisrechtliche Ausnahmen, und mit dem Fahrerlaubnisbüro des TÜV in Köln gehalten, wonach dort bereits eine entsprechende Ausnahme bekannt ist.

Demnach wäre im Rahmen Ihres noch zu stellenden Fahrerlaubnis-Antrages auf Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse AM 79.02 kostenpflichtig die Beibringung eines verkehrsmedizinischen Eignungsgutachtens anzuordnen (Kosten 27,72 € Anordnung, ca. 300-500 € Gutachten).

Sofern das verkehrsmedizinische Gutachten bestätige, dass Ihr Gleichgewichtssinn gestört ist, ohne dass eine Auswirkung auf mehrspurige Fahrzeuge der Fahrerlaubnisgruppe 1 (=Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T) bestehe, könne eine Ausnahme von der Prüfungspflicht der Anlage 7 Nr. 2.1.4.1.2 und Nr. 2.2.14 FeV für ein mehrspuriges Prüfungsfahrzeug erteilt werden (Kosten 70,00 € für Ausnahme).

Wägen Sie daher bitte die Beantragung der Pkw-Klasse B ab, trotz vorgeschriebener Mindestausbildung gem. Anlage 4 FahrschAusbO.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilungsleiterin

Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Verfasst: Do 18. Nov 2021, 21:34
von Fichte
101) Interessant, grundsätzlich also möglich, wenn durch einen Gutachter bestätigt wird, dass die Prüfung in Folge gesundheitlicher Beeinträchtigung nicht auf einem Zweirad möglich sei…. Und in Köln haben Sie schon einmal einen anderen Fall gehabt…. :D

Aber der Hinweis der Fahrerlaubnisbehörde auf die Möglichkeit des „B“ ist wirtschaftlich schon berechtigt….

Der AM hat beim Junior ca. 800,00 EUR gekostet, wenn die Kosten für Gutachten/Antragbearbeitung/Ausnahmegenehmging in Höhe von maximal 600,00 EUR hinzukommen, bist fast bei den Kosten für den „B“ in Höhe von 1.500 - 1.800 EUR… 101)

Respekt, Toeff, dass Du diese Ausnahme ehemals gefunden hast, ist ein „Exot“….

Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Verfasst: Do 18. Nov 2021, 22:29
von HerrToeff
Danke schön

Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Verfasst: Fr 19. Nov 2021, 02:13
von AndyAndy
Fichte hat geschrieben:
Do 18. Nov 2021, 21:34
Aber der Hinweis der Fahrerlaubnisbehörde auf die Möglichkeit des „B“ ist wirtschaftlich schon berechtigt….

Der AM hat beim Junior ca. 800,00 EUR gekostet, wenn die Kosten für Gutachten/Antragbearbeitung/Ausnahmegenehmging in Höhe von maximal 600,00 EUR hinzukommen, bist fast bei den Kosten für den „B“ in Höhe von 1.500 - 1.800 EUR… 101)
Ja. Und bei dieser Sachlage bleiben Fahrzeuge wie Opel Rocks-e nicht interessant.

Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Verfasst: Fr 19. Nov 2021, 08:14
von macbloke
Nur mal so als ergänzung... den Führerschein B gibe es n für 1500-1800€, das hätte ich auch gedacht!

meine Söhne sind alle nicht doof und haben auch ein geschick für das Fahren mit Motorisierten Fahrzeugen. Haben aber alle zwischen 2400€ und 3000€ für den Lappen ausgegeben.

ich fand das viel zui viel, aber das ist durchaus der übliche Preis.

Hab das deren Fahrlehrer gesteckt, der sagte das liege an den Fahrstunden. Heutzutage ist der untere Schnitt 24 Fahrstunden. Das schlägt ordentlich zu buche!

Wenn jemand gerade mal knapp über 2000€ benötigt liege er damit schon an der untersten Grenze :shock: :shock: :shock: :shock:

Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Verfasst: Fr 19. Nov 2021, 08:19
von Fichte
macbloke hat geschrieben:
Fr 19. Nov 2021, 08:14
Nur mal so als ergänzung... den Führerschein B gibe es n für 1500-1800€, das hätte ich auch gedacht!

meine Söhne sind alle nicht doof und haben auch ein geschick für das Fahren mit Motorisierten Fahrzeugen. Haben aber alle zwischen 2400€ und 3000€ für den Lappen ausgegeben.

ich fand das viel zui viel, aber das ist durchaus der übliche Preis.

Hab das deren Fahrlehrer gesteckt, der sagte das liege an den Fahrstunden. Heutzutage ist der untere Schnitt 24 Fahrstunden. Das schlägt ordentlich zu buche!

Wenn jemand gerade mal knapp über 2000€ benötigt liege er damit schon an der untersten Grenze :shock: :shock: :shock: :shock:
Derer zwei Söhne von mir haben es (auf dem Land) einmal mit 1.800,00 und der zweite mit 1.500,00 EUR (ohne Kosten/Gebühren fürs Landratsamt und TÜV) geschafft…. :D aber jeweils mit Vorerfahrung (AM/125ccm)…

Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Verfasst: Fr 19. Nov 2021, 09:58
von AndyAndy
Das ist stark abhängig von der Gegend (in Ballungsgebieten braucht man mehr Übung) und natürlich von den weichen Faktoren.

Aber was ich im Fall der zitierten Auskunft süß finde: es wird so unverhohlen klar, dass man so oder so die Kosten des B-Führerscheins zahlen würde. Man passt schon auf, dass wir mit unserem Geld keinen Scheiss machen!

Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Verfasst: Fr 19. Nov 2021, 21:25
von HerrToeff
Wenn ich heute nochmal 18 wär .. ich denk ich täte auf den Führerschein pfeifen

Man darf sich erst dran totzahlen und dann realiter fast nix damit fahren.. ausser vielleicht nen Elektrosmart..