AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

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AndyAndy
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AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Beitrag von AndyAndy » Di 27. Jul 2021, 09:44

Wunderbar - jetzt warten wir noch ab, ob/wann der deutsche Gesetzgeber den Erwerb von AM-Führerscheinen mit solchen Fahrzeugen erlaubt.

macbloke
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Re: 6 kW und 425 kg sind jetzt wohl durch!

Beitrag von macbloke » Do 29. Jul 2021, 09:59

AndyAndy hat geschrieben:
Di 27. Jul 2021, 09:44
Wunderbar - jetzt warten wir noch ab, ob/wann der deutsche Gesetzgeber den Erwerb von AM-Führerscheinen mit solchen Fahrzeugen erlaubt.
Das ist schon jahrelang so erlaubt. Und das ist Vorgabe der EU, und ist in Allen EU Staaten gleich.

Hier ging es darum diese Vorgabe der Eu auch in die Zulassungsvorschriften der BRD umzusetzen. Die Fahrzeug Zulassungsverordnung ist nämlich ANgelegenheit der Statten, und wird nicht von der EU bestimmt.
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Re: 6 kW und 425 kg sind jetzt wohl durch!

Beitrag von AndyAndy » Sa 31. Jul 2021, 01:45

macbloke hat geschrieben:
Do 29. Jul 2021, 09:59
AndyAndy hat geschrieben:
Di 27. Jul 2021, 09:44
Wunderbar - jetzt warten wir noch ab, ob/wann der deutsche Gesetzgeber den Erwerb von AM-Führerscheinen mit solchen Fahrzeugen erlaubt.
Das ist schon jahrelang so erlaubt. Und das ist Vorgabe der EU, und ist in Allen EU Staaten gleich.
Das stimmt leider nicht. Die Anforderungen an den Führerscheinerwerb sind weiterhin national geregelt. So darf in D der AM-Führerschein nur auf einem 2-Rad-Fahrzeug gemacht werden. Währenddessen wird AM in Frankreich nicht als Führerschein gesehen und beim Erwerb gibt es nicht einmal eine praktische Prüfung.

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Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Beitrag von Metaphysik » Sa 31. Jul 2021, 10:19

Gibt es Vorschriften in D. das die Prüfung zur Klase AM nur auf zweirädrigen Fahrzeugen abgelegt werden darf? Bei unseren fähigen Politikern könnte ich mir das schon vorstellen. Analog dazu das neue KFS seit 2002(?) nur noch elektrisch betrieben sein dürfen, damit nur Haus- und Garagenbesitzer mit Steckdosen, sie betreiben können, wäre es natürlich sinnvoll einem gleichgewichtsgestörtem oder gehbehindertem Rollatorschubser die LKFZ Prüfung auf einem Roller abzuverlangen. Muss man nur sicherstellen das der Rollator am Gepäckträger angehängt werden kann .. .

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Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Beitrag von Fichte » Sa 31. Jul 2021, 10:31

Metaphysik hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 10:19
Gibt es Vorschriften in D. das die Prüfung zur Klase AM nur auf zweirädrigen Fahrzeugen abgelegt werden darf? Bei unseren fähigen Politikern könnte ich mir das schon vorstellen. Analog dazu das neue KFS seit 2002(?) nur noch elektrisch betrieben sein dürfen, damit nur Haus- und Garagenbesitzer mit Steckdosen, sie betreiben können, wäre es natürlich sinnvoll einem gleichgewichtsgestörtem oder gehbehindertem Rollatorschubser die LKFZ Prüfung auf einem Roller abzuverlangen. Muss man nur sicherstellen das der Rollator am Gepäckträger angehängt werden kann .. .
Es gibt keine Vorschrift, wonach der AM nur auf Zweirädern abgeleistet werden darf/kann. Problem ist, dass die Fahrschulen kein Mopedauto vorrätig halten, für diese Prüfung, zudem es als Mopedfahrschulauto zusätzlich/gesondert versichert werden müßte.

Ferner darf der künftige Inhaber der Fahrerlaubnisklasse AM nur eine Person maximal mit sich führen, so dass die Fahrprüfung zwangsläufig bei drei Personen mit zwei Fahrzeugen im Konvoi abgeleistet werden müßte. Aus Kostengründen wird daher von den Fahrschulen das Moped präferiert…
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Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Beitrag von Metaphysik » Sa 31. Jul 2021, 10:43

Fichte hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 10:31
Es gibt keine Vorschrift, wonach der AM nur auf Zweirädern abgeleistet werden darf/kann. Problem ist, dass die Fahrschulen kein Mopedauto vorrätig halten, für diese Prüfung, zudem es als Mopedfahrschulauto zusätzlich/gesondert versichert werden müßte.

Ferner darf der künftige Inhaber der Fahrerlaubnisklasse AM nur eine Person maximal mit sich führen, so dass die Fahrprüfung zwangsläufig bei drei Personen mit zwei Fahrzeugen im Konvoi abgeleistet werden müßte. Aus Kostengründen wird daher von den Fahrschulen das Moped präferiert…
Das klingt doch positiv. Also eher eine Marktlücke / Nische. Falls jemand Fahrschulen kennt bei denen es doch möglich ist bitte hier verlinken.

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Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Beitrag von starik1968 » Sa 31. Jul 2021, 13:06

Fichte hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 10:31
Metaphysik hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 10:19
Gibt es Vorschriften in D. das die Prüfung zur Klase AM nur auf zweirädrigen Fahrzeugen abgelegt werden darf? Bei unseren fähigen Politikern könnte ich mir das schon vorstellen. Analog dazu das neue KFS seit 2002(?) nur noch elektrisch betrieben sein dürfen, damit nur Haus- und Garagenbesitzer mit Steckdosen, sie betreiben können, wäre es natürlich sinnvoll einem gleichgewichtsgestörtem oder gehbehindertem Rollatorschubser die LKFZ Prüfung auf einem Roller abzuverlangen. Muss man nur sicherstellen das der Rollator am Gepäckträger angehängt werden kann .. .
Es gibt keine Vorschrift, wonach der AM nur auf Zweirädern abgeleistet werden darf/kann. Problem ist, dass die Fahrschulen kein Mopedauto vorrätig halten, für diese Prüfung, zudem es als Mopedfahrschulauto zusätzlich/gesondert versichert werden müßte.

Ferner darf der künftige Inhaber der Fahrerlaubnisklasse AM nur eine Person maximal mit sich führen, so dass die Fahrprüfung zwangsläufig bei drei Personen mit zwei Fahrzeugen im Konvoi abgeleistet werden müßte. Aus Kostengründen wird daher von den Fahrschulen das Moped präferiert…
Schlecht für eine Person mit körperlichen EInschränkungen die sich beim LKfz durch Umbauten beheben lassen, die der Person aber eine Prüfung auf einem Zweirad verunmöglichen.

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Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Beitrag von Fichte » Sa 31. Jul 2021, 13:17

starik1968 hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 13:06

Schlecht für eine Person mit körperlichen EInschränkungen die sich beim LKfz durch Umbauten beheben lassen, die der Person aber eine Prüfung auf einem Zweirad verunmöglichen.
Es besteht für diese Person die Möglichkeit (in Absprache mit der Fahrschule) für die Zeit der Ausbildung ein eigenes Mopedauto zu stellen und entsprechend zu versichern. Einzig problematisch ist dann noch, dass der Prüfer als Einzelmitfahrer die Sache mitmacht, da dieses in der Regel wieder nicht mit versichert ist.

Einfach vorher abklären, dann müßte es mit dem eigenen Mopedauto klappen… :wink:

P.S.: oder der Prüfer fährt halt im zweiten Auto bei der Prüfung mit, ist ja wie bei Mopeds…
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Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Beitrag von AndyAndy » Sa 31. Jul 2021, 14:12

Fichte hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 10:31
Metaphysik hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 10:19
Gibt es Vorschriften in D. das die Prüfung zur Klase AM nur auf zweirädrigen Fahrzeugen abgelegt werden darf? Bei unseren fähigen Politikern könnte ich mir das schon vorstellen. Analog dazu das neue KFS seit 2002(?) nur noch elektrisch betrieben sein dürfen, damit nur Haus- und Garagenbesitzer mit Steckdosen, sie betreiben können, wäre es natürlich sinnvoll einem gleichgewichtsgestörtem oder gehbehindertem Rollatorschubser die LKFZ Prüfung auf einem Roller abzuverlangen. Muss man nur sicherstellen das der Rollator am Gepäckträger angehängt werden kann .. .
Es gibt keine Vorschrift, wonach der AM nur auf Zweirädern abgeleistet werden darf/kann.
Doch, leider. Ich bin selbst davon betroffen.

FeV - Anlage 7
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_ ... age_7.html
2.2 Prüfungsfahrzeuge
2.2.14 Für Klasse AM: Zweirädrige Kleinkrafträder oder Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h.
2.2.18 Bei Prüfungen der Klasse A, A1, A2 und AM dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.
Damit sind drei- und vierrädrige Fahrzeuge ausgeschlossen.
2.1 Prüfungsstoff
Die Prüfung setzt sich wie folgt zusammen:
2.1.4.1.2 Bei der Klasse AM
a) Obligatorisch
aa) Slalom,
bb) Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung,
b) Alternativ, wobei aus den Doppelbuchstaben aa und bb je eine Aufgabe auszuwählen ist:
aa) Ausweichen ohne Abbremsen oder Ausweichen nach Abbremsen,
bb) Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Stop and Go oder Kreisfahrt.
Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: vier.
Diese Grundaufgaben sind auch nur für zweirädrige Fahrzeuge gedacht.
Fichte hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 10:31
Problem ist, dass die Fahrschulen kein Mopedauto vorrätig halten, für diese Prüfung, zudem es als Mopedfahrschulauto zusätzlich/gesondert versichert werden müßte.
Das wäre ein Folgeproblem, wenn es erlaubt wäre.

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Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Beitrag von starik1968 » Sa 31. Jul 2021, 15:04

AndyAndy hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 14:12
Fichte hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 10:31
Metaphysik hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 10:19
Gibt es Vorschriften in D. das die Prüfung zur Klase AM nur auf zweirädrigen Fahrzeugen abgelegt werden darf? Bei unseren fähigen Politikern könnte ich mir das schon vorstellen. Analog dazu das neue KFS seit 2002(?) nur noch elektrisch betrieben sein dürfen, damit nur Haus- und Garagenbesitzer mit Steckdosen, sie betreiben können, wäre es natürlich sinnvoll einem gleichgewichtsgestörtem oder gehbehindertem Rollatorschubser die LKFZ Prüfung auf einem Roller abzuverlangen. Muss man nur sicherstellen das der Rollator am Gepäckträger angehängt werden kann .. .
Es gibt keine Vorschrift, wonach der AM nur auf Zweirädern abgeleistet werden darf/kann.
Doch, leider. Ich bin selbst davon betroffen.

FeV - Anlage 7
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_ ... age_7.html
2.2 Prüfungsfahrzeuge
2.2.14 Für Klasse AM: Zweirädrige Kleinkrafträder oder Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h.
2.2.18 Bei Prüfungen der Klasse A, A1, A2 und AM dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.
Damit sind drei- und vierrädrige Fahrzeuge ausgeschlossen.
2.1 Prüfungsstoff
Die Prüfung setzt sich wie folgt zusammen:
2.1.4.1.2 Bei der Klasse AM
a) Obligatorisch
aa) Slalom,
bb) Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung,
b) Alternativ, wobei aus den Doppelbuchstaben aa und bb je eine Aufgabe auszuwählen ist:
aa) Ausweichen ohne Abbremsen oder Ausweichen nach Abbremsen,
bb) Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Stop and Go oder Kreisfahrt.
Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: vier.
Diese Grundaufgaben sind auch nur für zweirädrige Fahrzeuge gedacht.
Fichte hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 10:31
Problem ist, dass die Fahrschulen kein Mopedauto vorrätig halten, für diese Prüfung, zudem es als Mopedfahrschulauto zusätzlich/gesondert versichert werden müßte.
Das wäre ein Folgeproblem, wenn es erlaubt wäre.
Was dann eine Zielgruppe der LKfz vom Fahrerlaubniserwerb ausschliesst: Personen mit körperlichen Einschränkungen. Die können dann nur LKfz fahren, wenn sie schon eine andere, die Fahrerlaubnis AM einschliessende, Fahrerlaubnis besitzen.

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Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Beitrag von Metaphysik » Sa 31. Jul 2021, 18:17

starik1968 hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 15:04
Was dann eine Zielgruppe der LKfz vom Fahrerlaubniserwerb ausschliesst: Personen mit körperlichen Einschränkungen. Die können dann nur LKfz fahren, wenn sie schon eine andere, die Fahrerlaubnis AM einschliessende, Fahrerlaubnis besitzen.
Also haben unsere Politiker, wie schon beim KFS, ganze Arbeit geleistet ..

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Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Beitrag von rolf.g3 » Sa 31. Jul 2021, 18:51

Metaphysik hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 18:17
Also haben unsere Politiker, wie schon beim KFS, ganze Arbeit geleistet ..
Na, was hast Du denn erwartet ???

:shock:

gr
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Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Beitrag von AndyAndy » Sa 31. Jul 2021, 18:56

starik1968 hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 15:04
Was dann eine Zielgruppe der LKfz vom Fahrerlaubniserwerb ausschliesst: Personen mit körperlichen Einschränkungen. Die können dann nur LKfz fahren, wenn sie schon eine andere, die Fahrerlaubnis AM einschliessende, Fahrerlaubnis besitzen.
Diese Zielgruppe soll wohl Krankenfahrstühle (15 km/h oder halt alte vor 2002 zugelassene Rasenmäher) fahren.

Oder die Mofa-Prüfbescheinigung machen, wenn sie kann.

Ich behaupte mal, die Politik hält Anforderungen an die Fahrerlaubnisse bewusst hoch, damit die Bevölkerung dann richtige Autos kauft. Wenn man das nicht macht, bekommt man österreichische Zustände - im Automobilland D darf das nicht passieren :)

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Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Beitrag von Metaphysik » Sa 31. Jul 2021, 20:36

rolf.g3 hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 18:51
Metaphysik hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 18:17
Also haben unsere Politiker, wie schon beim KFS, ganze Arbeit geleistet ..
Na, was hast Du denn erwartet ???

:shock:

gr
Hast ja recht ..


Es gibt Fahrzeuge für Euch sozialschwächere Gehbinderte aber

a) Entweder könnt ihr sie nicht laden

oder

b) die Prüfung dafür nicht ablegen

019)

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Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Beitrag von starik1968 » So 1. Aug 2021, 06:19

AndyAndy hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 18:56
starik1968 hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 15:04
Was dann eine Zielgruppe der LKfz vom Fahrerlaubniserwerb ausschliesst: Personen mit körperlichen Einschränkungen. Die können dann nur LKfz fahren, wenn sie schon eine andere, die Fahrerlaubnis AM einschliessende, Fahrerlaubnis besitzen.
Diese Zielgruppe soll wohl Krankenfahrstühle (15 km/h oder halt alte vor 2002 zugelassene Rasenmäher) fahren.

Oder die Mofa-Prüfbescheinigung machen, wenn sie kann.

Ich behaupte mal, die Politik hält Anforderungen an die Fahrerlaubnisse bewusst hoch, damit die Bevölkerung dann richtige Autos kauft. Wenn man das nicht macht, bekommt man österreichische Zustände - im Automobilland D darf das nicht passieren :)
Das mit den alten KFS ist wohl auch nicht so ein ganz einfaches Feld, wer darf was fahren.

Das Ganze mit FZV und FEV ist so komplex und historisch gewachsen da muss es nicht zwingend Absicht der Politik sein, das kann auch Unvermögen und Desinteresse sein. Der LKfz ist so unbedeutend, der interessiert da doch nicht. Hier in der Gegend sehe ich ganz ganz selten mal eines, habe mal Aixams gesehen und Twizy, ist halt Nische.

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Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Beitrag von Fichte » So 1. Aug 2021, 12:47

AndyAndy hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 14:12
Fichte hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 10:31
Metaphysik hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 10:19
Gibt es Vorschriften in D. das die Prüfung zur Klase AM nur auf zweirädrigen Fahrzeugen abgelegt werden darf? Bei unseren fähigen Politikern könnte ich mir das schon vorstellen. Analog dazu das neue KFS seit 2002(?) nur noch elektrisch betrieben sein dürfen, damit nur Haus- und Garagenbesitzer mit Steckdosen, sie betreiben können, wäre es natürlich sinnvoll einem gleichgewichtsgestörtem oder gehbehindertem Rollatorschubser die LKFZ Prüfung auf einem Roller abzuverlangen. Muss man nur sicherstellen das der Rollator am Gepäckträger angehängt werden kann .. .
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Vielen Dank, für den Hinweis, dass kannte ich so auch (noch) nicht. Es besteht meiner Meinung nach aber durchaus bei körperlichen Gebrechen die Möglichkeit, eine Ausnahme von dieser Prüfungsbeschränkung (zweirädrig) zu beantragen, wie auch der Helmpflicht. Ich denke, dass es durchaus möglich ist und auf dem Verwaltungsweg mit der Einschränkung, dass anschließend nur ein Mopedauto geführt werden darf, positiv entschieden wird… Einfach mal Vorfühlen, einen Antrag stellen….
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Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Beitrag von macbloke » So 1. Aug 2021, 22:50

AndyAndy hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 18:56
starik1968 hat geschrieben:
Sa 31. Jul 2021, 15:04
Was dann eine Zielgruppe der LKfz vom Fahrerlaubniserwerb ausschliesst: Personen mit körperlichen Einschränkungen. Die können dann nur LKfz fahren, wenn sie schon eine andere, die Fahrerlaubnis AM einschliessende, Fahrerlaubnis besitzen.
Diese Zielgruppe soll wohl Krankenfahrstühle (15 km/h oder halt alte vor 2002 zugelassene Rasenmäher) fahren.

Oder die Mofa-Prüfbescheinigung machen, wenn sie kann.

Ich behaupte mal, die Politik hält Anforderungen an die Fahrerlaubnisse bewusst hoch, damit die Bevölkerung dann richtige Autos kauft. Wenn man das nicht macht, bekommt man österreichische Zustände - im Automobilland D darf das nicht passieren :)
Nein, das ist quatsch. So eine Überlegung steckt da nicht hinter.

Da musst jemand mal klagen und dann wird er recht bekommen. Denn das ist diskriminierend.


Alternativ: AM Führerschein im Ausland ablegen und hier anerkennen kassen. Oder mit ausländischen Schein hier fahren.

Womöglich musst dich da wohnhaft melden. Gibts aber angebote im netz für.
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Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Beitrag von AndyAndy » Mo 2. Aug 2021, 00:12

Führerschein im Ausland ablegen ist inzwischen sehr kompliziert. Also das Ablegen an sich nicht, die Anerkennung in D schon. Da reicht inzwischen nicht mal eine kurzzeitige Abmeldung aus D.

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Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Beitrag von Metaphysik » Mo 2. Aug 2021, 03:45

macbloke hat geschrieben:
So 1. Aug 2021, 22:50
Alternativ: AM Führerschein im Ausland ablegen und hier anerkennen kassen. Oder mit ausländischen Schein hier fahren.
Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Stiefel, inbesonders wenn einem Staat (D) die Sache nicht passt. Da kann auch schon einmal vorab ein /8 Benz wegen angeblichem mehrfachem FoFE in einen Würfel verwandelt werden, frag Felix Kapper.

Viel Spaß und hoffentlich erlebst Du noch das Verfahrensende vorm EuGH. Und mit ein bisschen Pech erwirkt D, nachdem Du Recht bekamst, erneut eine neue EU Führerscheinrichtlinie.

Sollte Dir, während eines anderen entsprechenden Verfahrens, die finanzielle Luft ausgehen les Dich schon einmal in das Thema Rechtsfrieden ein. Nicht das Du Dich wunderst warum Du trotz Recht zu haben eingekastelt bleibst. Mir sind solche Fälle bei angeblichen mehrfachem FoFE bekannt.

Ich kann jeden Laien vor der Materie EuFE und seinen vermeintlichen Rechten dazu in D. nur warnen.

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Re: AM Führerschein auf LKFZ statt Roller erwerben

Beitrag von HerrToeff » Mo 2. Aug 2021, 09:03

nein. Lest die Vorschriften genauer.

Für motorisierte Dreiräder offener Bauart, besteht durchaus eine Helmpflicht, wenn sie unter einer gewissen Gewichtsgrenze liegen und somit auch keine Gurtpflicht haben.

Ein dreirädriges Lieferfahrzeug mit Tret-Pedalen, 50ccm und einer Vmax von 40kmh gilt als Fahrrad mit Hilfsmotor, also nicht als Dreirädriges KKR

2.2 Prüfungsfahrzeuge
2.2.14 Für Klasse AM: Zweirädrige Kleinkrafträder oder Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h.
2.2.18 Bei Prüfungen der Klasse A, A1, A2 und AM dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht.
Als Beispiel nenne ich hier mal den Mokuli:
51.jpg
51.jpg (97.97 KiB) 5070 mal betrachtet
www.mokuli.de

Somit besteht die Möglichkeit die Prüfung auf einem nicht zweirädrigen Gefährt zu absolvieren. Auch wenn in freier Wildbahn ein dreirädriges "schnelles Pedelec" bis 45 kmh wohl eher anzutreffen ist als ein Mokuli --- zb ein dreirädriges 45kmh Alleweder oder ein 4 rädriges Quadrovelo.

Soweit ich weiss, plant die Fa. Gamma Fahrzeuge eine Zusammenarbeit mit einer Fahrschule um reguläre Leichtmobile zum Erwerb des AM einzusetzen, und sie klangen sehr überzeugt, dies zu tun. Wie weit das gediehen ist, habe ich leider keine Ahnung.


Praktikabler finde ich Fichtes Vorschlag, die Möglichkeit den Führerschein auf"regelwidrigem" FZG zu erwerben mit zusatzeintrag zb "muss Sehhilfe tragen" .. "darf nur Automatik fahren".. --- viell auch ?"darf nur vierrädrig fahren"? ...

Aber so schnell würde ich nicht aufgeben.
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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