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Aktuelle Gesetzeslage Krankenfahrstuhl 25 kmh
Verfasst: Mi 31. Mär 2021, 00:22
von Olles
Hallo Leute..hoffe es geht allen gut.. @ Guido Fichte, mal ne Frage die ich vor 2 Jahren gestellt habe und wie ich jetzt gelesen habe wieder geändert hat..also wenn ich das richtig verstanden habe darf mein Bekannter nicht mehr mit seiner Mofabescheinigung von 1991 nicht mehr mit einem Casalini sulky M11 eingetragen 1996 als Krankenfahrstuhl 25kmh fahren? Er ist etwas Gehbehindert und musste seinen Auto Führerschein abgeben, der Richter sagte Mofa dürfte er weiter fahren. Er wollte sich den sulky m11 kaufen aber ich sagte ihm er soll mal warten vorerst .. Gruß Olles
Re: Aktuelle Gesetzeslage Krankenfahrstuhl 25 kmh
Verfasst: Mi 31. Mär 2021, 04:18
von Metaphysik
Olles hat geschrieben: ↑Mi 31. Mär 2021, 00:22
also wenn ich das richtig verstanden habe darf mein Bekannter
nicht mehr mit seiner Mofabescheinigung von 1991 nicht mehr mit einem Casalini sulky M11 eingetragen 1996 als Krankenfahrstuhl 25kmh fahren?
Mach daraus "noch nie" dann passt es.
Klick
Re: Aktuelle Gesetzeslage Krankenfahrstuhl 25 kmh
Verfasst: Mi 31. Mär 2021, 06:56
von Olles
Moin..etwas ausführlicher Bitte..wie siehst du @ Guido und Fichte das? Vor 2 Jahren hieß es hier man darf das. Gruß olles
Re: Aktuelle Gesetzeslage Krankenfahrstuhl 25 kmh
Verfasst: Mi 31. Mär 2021, 07:56
von HerrToeff
Es heisst mal so und dann wieder dann so ..
Du wirst hier im Forum, vor Ort bei der Poilizekontrolle oder im Gerichtssaal beide Meinungen hören..Rechtssicherheit ade
Re: Aktuelle Gesetzeslage Krankenfahrstuhl 25 kmh
Verfasst: Mi 31. Mär 2021, 09:33
von Olles
Hm wenn man das Gesetz so durchliest darf man die alten KFS vor 1999 bis 2002 mit 25 kmh nur noch mit der Krankenfahrstuhbescheinigung fahren..bzw mit Am usw.. mit der Mofabescheinigung darf man die alten nur bis 10 kmh fahren?
Re: Aktuelle Gesetzeslage Krankenfahrstuhl 25 kmh
Verfasst: Mi 31. Mär 2021, 17:02
von macbloke
Wenn dein Bekannter mofa fahren darf:
diese Klasse ist bis 25km/h (immer noch)
aber jetzt EU weit zweisitzig erlaubt (einschliesslich Deutschland)
und EU weit Dreirädrig erlaubt (einschliesslich Deutschland)
Sowas darf er fahren, wenn er denn Mofa fahren darf.
Wie alt ist er? Vor 1964 geboren? Auch das spielt eine Rolle.
Möglicherweise darf er kein Krankenfahrstuhl dieser Art fahren aber dafür Mofa.
Re: Aktuelle Gesetzeslage Krankenfahrstuhl 25 kmh
Verfasst: Mi 31. Mär 2021, 18:10
von Metaphysik
macbloke hat geschrieben: ↑Mi 31. Mär 2021, 17:02
Wie alt ist er? Vor 1964 geboren? Auch das spielt eine Rolle.
Geboren wohl nach dem 01.04.1965, den sonst hätte er 1991 keine Mofa Prüfbescheinigung machen brauchen. Wäre er vorher geboren, wie ich, hätte es auch nur den Zeitraum 1999 - 2002 gegeben, wo er einen KFS ohne FE Klasse 5, bzw. später Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung hätte fahren dürfen.
Lösung, wie Du ja auch schon schriebst - Mofa Kabinenroller

Re: Aktuelle Gesetzeslage Krankenfahrstuhl 25 kmh
Verfasst: Di 22. Jun 2021, 00:01
von Wiltschka
Olles hat geschrieben: ↑Mi 31. Mär 2021, 06:56
Moin..etwas ausführlicher Bitte..wie siehst du @ Guido und Fichte das? Vor 2 Jahren hieß es hier man darf das. Gruß olles
Ihr müsst euch mal die Mühe machen die alten Verordnungen rauszusuchen und die in der geschichtlichen Reihenfolge aufzulisten.
Und bitte nicht die §§ der einzelnen (verschiedenen) Jahrgänge untereinander mischen!
Und dann einfach mal drauf achten, was genau da steht. Also was für welche Nummer oder welchen Buchstaben der einzelnen §§ ausgenommen ist und was nicht.
Dann findet ihr, dass für den Zeitraum vom 01.01.1999 bis zum 31.08.2002 als Mofas und KFS in den §§ 4 und 5 zusammengefasst wurden, für beide eine Prüfbescheinigung gefordert wurde.
Vor dem 01.01.1999 brauchte man für den KFS immer eine Fahrerlaubnis!
Und wenn ihr die Übergangsvorschriften im § 76 FeV aus dem gleichen Zeitraum aufruft, dann findet ihr dort, dass Führer von Mofas, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden, keine Prüfbescheinigung benötigen. Für Führer von KFS, die im § 5 ebenfalls erwähnt sind, findet ihr diese Ausnahme im § 76 zum § 5 FeV aber nicht. Ausdrücklich nur für Fahrzeuge nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FZV! KFS standen dort unter der Nr. 2!
Alle für diesen Zeitraum gültigen §§ findet ihr im BGBl 55 vom 26.08.1998 Seite 2216.
Da mal schauen, wo Mofa und KFS im § 4 aufgeführt sind, dann die Regelungen zur Prüfbescheinigung im § 5 und die Ausnahme davon für Mofas und nur für die im § 76 FeV. Also für Führer von Fahrzeugen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FZV!

- § 76 FEV, Version 01.01.1999 bis 31.08.2002
- 2021-06-22 (2).png (40.28 KiB) 7220 mal betrachtet
Und auch in der Gesetzgebung vor dem 01.01.1999 oder nach dem 31.08.2002 werdet ihr für die nicht elektrobetriebenen alten KFS keine Regelung /Ausnahme finden, dass man die über eine Altersregelung ohne alles fahren kann.
Auch Guido und Fichte sind nicht unfehlbar - genau so wenig wie ich - ich lag da auch eine Zeit lang daneben, bis ich mich mal nicht auf die Aussagen von Kollegen verließ und selbst recherchierte.

- § 4 FEV, Version 01.01.1999 bis 31.08.2002
- 2021-06-22 (3).png (110.02 KiB) 7217 mal betrachtet
Re: Aktuelle Gesetzeslage Krankenfahrstuhl 25 kmh
Verfasst: Di 22. Jun 2021, 01:42
von HerrToeff
Wilscka, das war ein super Beitrag, danke
Ich hoffe mal er wird in die Referenz Threads aufgenommen
Re: Aktuelle Gesetzeslage Krankenfahrstuhl 25 kmh
Verfasst: Di 22. Jun 2021, 09:16
von guidolenz123
Mittlerweile denke ich auch , dass Wilscka Recht hat.
Re: Aktuelle Gesetzeslage Krankenfahrstuhl 25 kmh
Verfasst: Fr 25. Jun 2021, 19:52
von macbloke
Humm.
ok, ich habe nicht immer mitgelesen, aber super recherche.
Klasse Wlitschka.
Was ich mich Frage, angenommen in der DDR fährt tatsächlich jemand diesen Krankenfahrstuhl. Musste der dort auch eine Fahrerlaubnis haben bez. Führerschein? Führerschein gab es da ja nicht wegen NS Vokabel. Das hiess dort ja Fahrerlaubnis was bei uns Führerschein hiess.
Dürfte dieser hypothetische Krankenstuhlfahrer damals in der DDR ohne Schein fahren? Dürfte er es auch heute noch?
Wahrscheinklic ist das Thema schon durch aber ich habs nicht gefunden.
Re: Aktuelle Gesetzeslage Krankenfahrstuhl 25 kmh
Verfasst: Fr 25. Jun 2021, 20:19
von Metaphysik
macbloke hat geschrieben: ↑Fr 25. Jun 2021, 19:52
Dürfte dieser hypothetische Krankenstuhlfahrer damals in der DDR ohne Schein fahren? Dürfte er es auch heute noch?
Wahrscheinklic ist das Thema schon durch aber ich habs nicht gefunden.
Er brauchte DDR Klasse M