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6kw jetzt endlich mit VKZ?

Verfasst: Mo 15. Mär 2021, 04:56
von HerrToeff
"Anhang 3: Art und Verwendung von Fahrzeugen
1 Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
..

1.3 ..
........
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von
nicht mehr als 425 kg, mit einem Hubraum von nicht mehr als
50 ccm (bei CI-Motor mit höchstens 2 Sitzplätzen einschließlich
Fahrersitz), mit einer Nennleistung von nicht mehr als 6 kW
und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h."
https://www.debeka.de/service/bedingung ... g/BFK1.pdf S.16

Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Verfasst: Mo 15. Mär 2021, 05:21
von Metaphysik
Das Thema AGBs hatten wir doch gerade. Das in deren AGBs 6kw / 425kg stehen ändert ja nichts an der FZV. Ausser vielleicht - die eine Versicherung verarscht einen mit 50ccm in den AGBs, die andere kann sich später darauf berufen das ihre Regeln nicht den Gesetzen entsprach. Schönes Chaos :lol:

Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Verfasst: Di 16. Mär 2021, 01:17
von HerrToeff
ja schon. Aber mit dem Dokument als Hintergrund könnte man doch -als ahnungsloser privater Endverbraucher- ein 6 kw Mobil dort anmelden ..

Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Verfasst: Di 16. Mär 2021, 01:21
von HerrToeff
.. und nein. Ich will hier keine irgendwie wie auch immer geartete Tips geben. Ich mache nur Gedankenspiele 072)

Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Verfasst: Di 16. Mär 2021, 19:39
von starik1968
HerrToeff hat geschrieben:
Di 16. Mär 2021, 01:21
.. und nein. Ich will hier keine irgendwie wie auch immer geartete Tips geben. Ich mache nur Gedankenspiele 072)
Die Änderung ist hoffentlich bald durch, habe beim Ministerium nachgefragt, die Änderung liegt dort zur Prüfung. Hoffe die kommt bald.

cu
F. :-)

Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Verfasst: Sa 20. Mär 2021, 22:22
von macbloke
Bis die durtch ist kann man mit VKZ fahren. Stand doch ausdrücklich so im protokoll welches geführt wurde als das so hmmm... zur weiteren beschliessung freigegeben wurde? verabschiedet wurde? keine Ahnung. Kenne die korrekte bezeichnung nicht dafür.

STAND ABER HIER in From eines LINK der hier zu dem Thema gepostet worden ist. 70 Seiten lesen, da findet man es. kein gesetz aber eine regelung, die bestand hat bis das gesetz beschlossen ist. Die Zeit bis dahin ist kein Luftleerer Raum in der unsicherheit herrscght. Bis dahin darf VKZ gefahren werden.

Ich such das nicht mehr raus, aber wenns einer benötigt wird er es finden. habs aber schomn paar mal so geschrieben, verstehe auch nicht warum das immer wieder so verdreht wird.

Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Verfasst: So 21. Mär 2021, 11:24
von HerrToeff
jetzt kapier ich nixmehr.

MacBloke,Du sagst man kann aktuell jetzt ein L6e mit 6kw mit einem VKZ legal fahren?

Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Verfasst: So 21. Mär 2021, 18:35
von guidolenz123
Ohne Gewähr...
Denke, dass NEIN...

Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Verfasst: Mo 22. Mär 2021, 07:19
von starik1968
Wenn das kommt, dann sicher auch für LKfz:

https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... d-weniger/

Und dann kann man gleich zulassen. Bekommt dann auch eine günstige VK, meine kostet 320 € etwa p.a.

Kommt halt noch Steuer dazu. Aber mit VKZ ist eine VK kaum möglich.

cu
F. :-)

Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Verfasst: Mo 22. Mär 2021, 08:24
von HerrToeff
ja.. die TüV Lobby intrigiert schon seit Jahren, um auch von den Rollerfahrern zu kassieren. Ziemlich schäbig von denen.

Aber sie haben eben einetüchtige Lobby, und die wirds schon schmieren..

Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Verfasst: Do 10. Jun 2021, 13:29
von OK73
Metaphysik hat geschrieben:
Mo 15. Mär 2021, 05:21
[...] Das in deren AGBs 6kw / 425kg stehen ändert ja nichts an der FZV. [...]
Vielleicht hilft die Drucksache 397/20 vom 07.07.20, Seite 26
https://www.bundesrat.de/drs.html?id=397-20

L6e Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug
[...]
(6) Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 425 kg und
(7) ein Hubvolumen von ≤ 50 cm3, falls ein PI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, oder ein Hubvolumen von ≤ 500 cm3, falls ein CI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, und
[...]
L6e-A Leichtes Straßen-Quad [...] (10) maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung ≤ 4 000 W und
L6e-B Leichtes Vierradmobil [...] (10) maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung ≤ 6 000 W [...]

Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Verfasst: Do 10. Jun 2021, 15:22
von Metaphysik
OK73 hat geschrieben:
Do 10. Jun 2021, 13:29
Metaphysik hat geschrieben:
Mo 15. Mär 2021, 05:21
[...] Das in deren AGBs 6kw / 425kg stehen ändert ja nichts an der FZV. [...]
Vielleicht hilft die Drucksache 397/20 vom 07.07.20, Seite 26
https://www.bundesrat.de/drs.html?id=397-20
Aus dem Vorwort:
Sehr geehrter Herr Präsident,

hiermit übersende ich die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale

Infrastruktur zu erlassende

... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

mit Begründung und Vorblatt.

Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Verfasst: Mo 21. Jun 2021, 22:35
von Wiltschka
Aber genau das wurde nicht beschlossen. Aus der Drucksache wurde das im September/Dezember rausgenommen!

Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Verfasst: Mo 21. Jun 2021, 22:42
von Wiltschka
macbloke hat geschrieben:
Sa 20. Mär 2021, 22:22
Bis die durtch ist kann man mit VKZ fahren. Stand doch ausdrücklich so im protokoll welches geführt wurde als das so hmmm... zur weiteren beschliessung freigegeben wurde? verabschiedet wurde? keine Ahnung. Kenne die korrekte bezeichnung nicht dafür.
Kann man nicht.
Was da drinnen stand, war, dass man die amtlich zulassen kann bis dahin und wenn die Änderung kommt, die dann als "freiwillig amtlich zugelassen" gewertet werden.
Und die Änderung die uns gewisse Händler zunächst für September 20, dann für Dezember 20 ankündigten und als sie da nicht kam auf Mai 2021 datierten, ist bis heute nicht gekommen.

Der Antrag ist auf Vorlage zur Prüfung - bedeutet: Kann noch kommen, muss aber nicht.
Es deutet aber einiges darauf hin, dass die Änderung beabsichtigt ist.
So wurden "Nebengesetze" bereits so geändert, dass sie bei einer Verabschiedung der 425 kg und 6 kW bereits angepasst sind.

Ausschlaggebend bleibt aber der § 2 FZV und hier die Nr. 12!


Und
"die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu erlassende
... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften"

bedeutet doch nicht, dass die Verordnung erlassen werden muss, sondern nur, dass sie der zur Erlassung der Verordnung berechtigten Stelle vorgelegt wurde.

Und wenn du schon googlest, dann doch mal richtig.

Aus der Drucksache 397/20, die dem Bundesrat vorgelegt wurde,
wurde nach der ersten Sichtung durch den Ausschuss die Ausschussempfehlung 397/1/20:

Dort ist die Änderung: ..."b) In Artikel 5 ist nach Nummer 6 folgende Nummer 6a einzufügen:
,6a. § 50 Absatz 8 wird wie folgt gefasst:
„(8) Fahrzeuge, die nach der bis zum … [einsetzen: Tag der Verkündung
dieser Verordnung] gültigen Fassung dieser Verordnung als zulassungspflichtig zugelassen worden sind und die die Voraussetzungen nach § 2
Nummer 12 erfüllen, gelten ab dem … [einsetzen: Tag nach der Verkündung dieser Verordnung] als nach § 3 Absatz 3 zugelassen.“ ‘" noch drinnen, allerdings fehlt die Änderung des § 2 auch hier schon.
Auch in der Beschlussdrucksache findest du nur diesen Hinweis zu § 50 Nr. 8, mit der Begründung: "Zu Nummer 6b Buchstabe b:
Mit der Regelung soll eine Übergangsvorschrift geschaffen werden, die den
Zulassungsstatus der bisher pflichtgemäß zugelassenen Fahrzeuge der Klasse
L6e (Klasseneinteilung nach der Verordnung (EU) Nr. 68/2013) angesichts der
künftigen Zulassungsfreiheit solcher Fahrzeuge formal bereinigt."

Wann diese künftige Zulassungsfreiheit eintreten soll, bleibt offen.

Und das ist der aktuelle Stand, die Zulassungsfreiheit für die bisher pflichtgemäß zugelassenen Fahrzeuge der Klasse L6e (eben die über 4 kW oder über 350 kg) liegt noch immer in der Zukunft.

Keine Ahnung, warum die das über den § 2 FZV weiterhin blockieren. Das das unabsichtlich passiert, kann ich mir inzwischen nicht mehr vorstellen.

Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Verfasst: Di 22. Jun 2021, 06:59
von starik1968
Wiltschka hat geschrieben:
Mo 21. Jun 2021, 22:42
macbloke hat geschrieben:
Sa 20. Mär 2021, 22:22
Bis die durtch ist kann man mit VKZ fahren. Stand doch ausdrücklich so im protokoll welches geführt wurde als das so hmmm... zur weiteren beschliessung freigegeben wurde? verabschiedet wurde? keine Ahnung. Kenne die korrekte bezeichnung nicht dafür.
Kann man nicht.
Was da drinnen stand, war, dass man die amtlich zulassen kann bis dahin und wenn die Änderung kommt, die dann als "freiwillig amtlich zugelassen" gewertet werden.
Und die Änderung die uns gewisse Händler zunächst für September 20, dann für Dezember 20 ankündigten und als sie da nicht kam auf Mai 2021 datierten, ist bis heute nicht gekommen.

Der Antrag ist auf Vorlage zur Prüfung - bedeutet: Kann noch kommen, muss aber nicht.
Es deutet aber einiges darauf hin, dass die Änderung beabsichtigt ist.
So wurden "Nebengesetze" bereits so geändert, dass sie bei einer Verabschiedung der 425 kg und 6 kW bereits angepasst sind.

Ausschlaggebend bleibt aber der § 2 FZV und hier die Nr. 12!


Und
"die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu erlassende
... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften"

bedeutet doch nicht, dass die Verordnung erlassen werden muss, sondern nur, dass sie der zur Erlassung der Verordnung berechtigten Stelle vorgelegt wurde.

Und wenn du schon googlest, dann doch mal richtig.

Aus der Drucksache 397/20, die dem Bundesrat vorgelegt wurde,
wurde nach der ersten Sichtung durch den Ausschuss die Ausschussempfehlung 397/1/20:

Dort ist die Änderung: ..."b) In Artikel 5 ist nach Nummer 6 folgende Nummer 6a einzufügen:
,6a. § 50 Absatz 8 wird wie folgt gefasst:
„(8) Fahrzeuge, die nach der bis zum … [einsetzen: Tag der Verkündung
dieser Verordnung] gültigen Fassung dieser Verordnung als zulassungspflichtig zugelassen worden sind und die die Voraussetzungen nach § 2
Nummer 12 erfüllen, gelten ab dem … [einsetzen: Tag nach der Verkündung dieser Verordnung] als nach § 3 Absatz 3 zugelassen.“ ‘" noch drinnen, allerdings fehlt die Änderung des § 2 auch hier schon.
Auch in der Beschlussdrucksache findest du nur diesen Hinweis zu § 50 Nr. 8, mit der Begründung: "Zu Nummer 6b Buchstabe b:
Mit der Regelung soll eine Übergangsvorschrift geschaffen werden, die den
Zulassungsstatus der bisher pflichtgemäß zugelassenen Fahrzeuge der Klasse
L6e (Klasseneinteilung nach der Verordnung (EU) Nr. 68/2013) angesichts der
künftigen Zulassungsfreiheit solcher Fahrzeuge formal bereinigt."

Wann diese künftige Zulassungsfreiheit eintreten soll, bleibt offen.

Und das ist der aktuelle Stand, die Zulassungsfreiheit für die bisher pflichtgemäß zugelassenen Fahrzeuge der Klasse L6e (eben die über 4 kW oder über 350 kg) liegt noch immer in der Zukunft.

Keine Ahnung, warum die das über den § 2 FZV weiterhin blockieren. Das das unabsichtlich passiert, kann ich mir inzwischen nicht mehr vorstellen.
Dürfte besonders bitter Citroen treffen. Deren Ami ist m.W. L6e-BP und m.W. immer noch nicht in DE erhältlich. Mit Zulassungspflicht ist er nicht mehr so interessant m.E. Vom Preis und den Daten finde ich ihn eine interessante Sache, auch wenn ein Aixam wesentlich bequemer ist.

Schade, ein interessantes Fahrzeug, nachdem Renault mit dem Twizy ja seit dessen Markteintritt vor bald 10 Jahren wenig (keine?) Modellpflege betrieb und auch recht teuer ist. Habe meine zwei verkauft, Ersatzteile recht hochpreisig, teilweise schwer lieferbar, man braucht einen Z.E.-Stützpunkt für so einiges am Fahrzeug.

Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Verfasst: Di 22. Jun 2021, 13:43
von HerrToeff
nun ja.. diese Fahrzeuge werden ausschliesslich im Nicht-Teutschland hergestellt

Dafür gibts dann keine Schützenhilfe von der deutschen Autolobby

Die Tüvlobby hasst die Dinger wegen fehlender Prüfgebühren. Und für diese Autos fallen damit auch andere Einnahmen aus wie zb das gute schwarze Schmiergeld der Werkstätten.

Es gibt keine Kfz Steuer für Vkz

Wenn ein Minister so ein Teil jemals wahrgenommen hat, dann als Beschleunigungs Hindernis für seinen fetten CC Dienstwagen

Warum sollte es also irgentein Bestreben geben den 6 kw Dingern Vkz zu ermöglichen?

Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Verfasst: Di 22. Jun 2021, 22:01
von Novafritze
hallo Verwaltungs.- und Rechts-Spezialisten.
Mal ganz naiv gefragt: Gibt es nicht im Gesetzeswesen und in der Juristerei einen Bestandschutz, so dass Fahrzeuge, die vor Inkrafttreten einer neuen Vorschrift gekauft wurden, von einer zukünftigen Änderung ausgenommen / befreit sind?

Grüße, Fritze

Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Verfasst: Di 22. Jun 2021, 23:53
von HerrToeff
Gibt es ... das heisst Bestandschutz

Das hat aber überhaupt nichts mit den 6kw Mobilen zu tun

Ein Beispiel für Bestandschutz wäre zb dass unsere Mobile wäre zb die Freiheit von der TÜV Plakette. Geh aber davon aus, wenn der Tüv genug schmiere in die Taschen der Abgeordneten tröpfeln lässt, findet man einen Weg uns doch TÜV Obulus aus der Tasche zu zwingen..


Vergiss diesen Gedankenansatz also..

Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Verfasst: Mi 23. Jun 2021, 00:21
von AndyAndy
HerrToeff hat geschrieben:
Di 22. Jun 2021, 13:43
Warum sollte es also irgentein Bestreben geben den 6 kw Dingern Vkz zu ermöglichen?
Weil Deutschland verpflichtet ist, EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.

Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Verfasst: Mi 23. Jun 2021, 00:57
von HerrToeff
AndyAndy hat geschrieben:
Mi 23. Jun 2021, 00:21
HerrToeff hat geschrieben:
Di 22. Jun 2021, 13:43
Warum sollte es also irgentein Bestreben geben den 6 kw Dingern Vkz zu ermöglichen?
Weil Deutschland verpflichtet ist, EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.
Blödsinn .. sorry

Es ist kein Bestandteil des EU Rechts dass in D Tuppers mit VKZ gefahren werden dürfen

Solltest Du dennoch über Kenntnis betreffs einer solchen Richtlinie haben, poste sie bitte und stelle mich bloss :mrgreen: