6kw jetzt endlich mit VKZ?

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Beitrag von HerrToeff » Di 29. Jun 2021, 13:19

das stimmt ?.. i den Pkw klassen steht nicht drin dass die leermassen ohne Akkus ermittelt wird..


Was steht also für ein Leer oder Gesamtgewicht drin, wenn ich das Ding regulär anmelde?

Schon wieder ein Problem?z :lol:
lieben Gruß

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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Beitrag von OK73 » Di 29. Jun 2021, 14:04

starik1968 hat geschrieben:
Di 29. Jun 2021, 10:47
Ich habe meinen Aixam Crrossline Bj. 2018 zugelassen. War recht einfach.
... und ich vermute mal, dass auf den das besagte "Problem" ( 4...6kW und/oder 350...425 kg) zutrifft?
Du darfst den aber 100% legal mit dem FS AM fahren, richtig?

Der §6 FeV verweist eindeutig auf die EU-Fahrzeugklassen: https://www.buzer.de/6_FeV.htm

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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Beitrag von OK73 » Di 29. Jun 2021, 14:13

HerrToeff hat geschrieben:
Di 29. Jun 2021, 13:19
[...] Schon wieder ein Problem?
Und zwar welches?
Laut FZV §§ 2 und 3 sind Kfz >350kg oder >4kW zulassungspflichtig, solange bis der §2 aktualisiert wird.

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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Beitrag von HerrToeff » Di 29. Jun 2021, 14:52

wenn ein gesamtgewicht von mehr als 650kg eingetragen ist aber nicht mehr für fs am

Also ... wenn bei Elektro l6e das Zgg ieingetragen wird, nehmen die das Gesamtgewicht mit oder ohne akku in die Pkw papiere auf...? Oder steht in den Papieren , dass es ein lkfz ist? lch hab solche e l6e papiere noch nie live gesehen..
lieben Gruß

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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Beitrag von starik1968 » Di 29. Jun 2021, 14:59

OK73 hat geschrieben:
Di 29. Jun 2021, 14:04
starik1968 hat geschrieben:
Di 29. Jun 2021, 10:47
Ich habe meinen Aixam Crrossline Bj. 2018 zugelassen. War recht einfach.
... und ich vermute mal, dass auf den das besagte "Problem" ( 4...6kW und/oder 350...425 kg) zutrifft?
Du darfst den aber 100% legal mit dem FS AM fahren, richtig?

Der §6 FeV verweist eindeutig auf die EU-Fahrzeugklassen: https://www.buzer.de/6_FeV.htm

Genau.

Am besten das mal lesen:

https://daubner-verkehrsrecht.info/2018 ... -am-teil-1
https://daubner-verkehrsrecht.info/2018 ... m-klartext

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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Beitrag von HerrToeff » Di 29. Jun 2021, 17:59

wenn die Papiere auf ein auto mit Gesamtmasse 800 kg ausgestellt sind .. weil nicht extra drin steht dass der Wagen Ohne Akku nur 650kg zul. Gesamtmasse hat.

Und servier mir nicht die ollen Kamellen zum Durchlesen. Die kenn ich echt auswendig
lieben Gruß

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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Beitrag von OK73 » Mi 30. Jun 2021, 07:26

Laut §6 FeV darf man mit dem AM-Führerschein Leicht-Kfz der Klasse L6e fahren. Das scheint doch unabhängig davon zu gelten, ob das Kfz mit Zulassung oder zulassungsfrei unterwegs ist.
Dass das Fahrzeug der Typklasse L6e zugeordnet wurde, geht aus der Konformitätsbescheinigung (CoC) hervor. Wenn es also bei zugelassenen Kfz aus den Fahrzeugpapieren (Zulassung Teil 1 und 2, ehem. Fahrzeugschein / -brief) nicht hervorgeht, dann doch auf jeden Fall aus der CoC:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 1e32-110-1
In der Muster-CoC (s. oben) sehe ich gar keine Angaben zu Masse und Motorleistung. Da wird einfach nur dokumentiert, dass es sich um ein Fahrzeug der Klasse sowieso handelt.
Citroen will mir meine CoC (vom Ami) demnächst in Papierform zuschicken, dann lade ich gerne mal einen Scan hoch.

Wenn mir also mit der CoC bescheinigt wird, dass ein Fahrzeug der Klasse L6e zugeordnet wurde, dann darf man es mit dem FS Kl. AM fahren (selbst dann, wenn man die offizielle Einstufung anhand des Gesetzestextes nicht nachvollziehen kann. Gerade bei der Frage, was bei welcher Fahrzeugmasse so alles (nicht) mitgewogen wird, geschehen ja oft sonderbare Dinge). Voraussetzung ist natürlich, dass die CoC nicht gefälscht wurde.

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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Beitrag von starik1968 » Mi 30. Jun 2021, 08:05

OK73 hat geschrieben:
Mi 30. Jun 2021, 07:26
Laut §6 FeV darf man mit dem AM-Führerschein Leicht-Kfz der Klasse L6e fahren. Das scheint doch unabhängig davon zu gelten, ob das Kfz mit Zulassung oder zulassungsfrei unterwegs ist.
Dass das Fahrzeug der Typklasse L6e zugeordnet wurde, geht aus der Konformitätsbescheinigung (CoC) hervor. Wenn es also bei zugelassenen Kfz aus den Fahrzeugpapieren (Zulassung Teil 1 und 2, ehem. Fahrzeugschein / -brief) nicht hervorgeht, dann doch auf jeden Fall aus der CoC:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 1e32-110-1
In der Muster-CoC (s. oben) sehe ich gar keine Angaben zu Masse und Motorleistung. Da wird einfach nur dokumentiert, dass es sich um ein Fahrzeug der Klasse sowieso handelt.
Citroen will mir meine CoC (vom Ami) demnächst in Papierform zuschicken, dann lade ich gerne mal einen Scan hoch.

Wenn mir also mit der CoC bescheinigt wird, dass ein Fahrzeug der Klasse L6e zugeordnet wurde, dann darf man es mit dem FS Kl. AM fahren (selbst dann, wenn man die offizielle Einstufung anhand des Gesetzestextes nicht nachvollziehen kann. Gerade bei der Frage, was bei welcher Fahrzeugmasse so alles (nicht) mitgewogen wird, geschehen ja oft sonderbare Dinge). Voraussetzung ist natürlich, dass die CoC nicht gefälscht wurde.
Also der Ami hat m.W. 6kw das heisst dann zulassen.

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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Beitrag von starik1968 » Mi 30. Jun 2021, 08:59

OK73 hat geschrieben:
Mi 30. Jun 2021, 07:26
Laut §6 FeV darf man mit dem AM-Führerschein Leicht-Kfz der Klasse L6e fahren. Das scheint doch unabhängig davon zu gelten, ob das Kfz mit Zulassung oder zulassungsfrei unterwegs ist.
Dass das Fahrzeug der Typklasse L6e zugeordnet wurde, geht aus der Konformitätsbescheinigung (CoC) hervor. Wenn es also bei zugelassenen Kfz aus den Fahrzeugpapieren (Zulassung Teil 1 und 2, ehem. Fahrzeugschein / -brief) nicht hervorgeht, dann doch auf jeden Fall aus der CoC:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 1e32-110-1
In der Muster-CoC (s. oben) sehe ich gar keine Angaben zu Masse und Motorleistung. Da wird einfach nur dokumentiert, dass es sich um ein Fahrzeug der Klasse sowieso handelt.
Citroen will mir meine CoC (vom Ami) demnächst in Papierform zuschicken, dann lade ich gerne mal einen Scan hoch.

Wenn mir also mit der CoC bescheinigt wird, dass ein Fahrzeug der Klasse L6e zugeordnet wurde, dann darf man es mit dem FS Kl. AM fahren (selbst dann, wenn man die offizielle Einstufung anhand des Gesetzestextes nicht nachvollziehen kann. Gerade bei der Frage, was bei welcher Fahrzeugmasse so alles (nicht) mitgewogen wird, geschehen ja oft sonderbare Dinge). Voraussetzung ist natürlich, dass die CoC nicht gefälscht wurde.
Den Ami gibt es in DE schon?

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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Beitrag von OK73 » Mi 30. Jun 2021, 10:17

ja, der Ami hat 6kW. Nein, den Ami gibt es in Deutschland noch nicht zu kaufen, aber ich habe ihn in Frankreich bestellt und bezahlt und kann ihn hoffentlich ca. Anfang August dort abholen lassen.
Citroen macht aber die Vorlage von Kennzeichenschildern zur Bedingung für die Herausgabe des Fahrzeugs. Allerdings haben sie nicht explizit große Schilder verlangt. Ich habe denen EIN Mopedschild angekündigt, bisher keine Widerrede.

Ist Euch diese Korrektur zur 11. KBA-Bekanntmachung vom Nov. 2014 bekannt?
https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekannt ... onFile&v=5

und
https://www.kba.de/SharedDocs/Publikati ... onFile&v=4
Seite 12

Übersicht:
https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekannt ... ?nn=664582

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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Beitrag von starik1968 » Mi 30. Jun 2021, 11:44

OK73 hat geschrieben:
Mi 30. Jun 2021, 10:17
ja, der Ami hat 6kW. Nein, den Ami gibt es in Deutschland noch nicht zu kaufen, aber ich habe ihn in Frankreich bestellt und bezahlt und kann ihn hoffentlich ca. Anfang August dort abholen lassen.
Citroen macht aber die Vorlage von Kennzeichenschildern zur Bedingung für die Herausgabe des Fahrzeugs. Allerdings haben sie nicht explizit große Schilder verlangt. Ich habe denen EIN Mopedschild angekündigt, bisher keine Widerrede.

Ist Euch diese Korrektur zur 11. KBA-Bekanntmachung vom Nov. 2014 bekannt?
https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekannt ... onFile&v=5

und
https://www.kba.de/SharedDocs/Publikati ... onFile&v=4
Seite 12

Übersicht:
https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekannt ... ?nn=664582
Das gibt ein Problem: Um ein großes Schild zu bekommen musst Du zur Zulassungsstelle mit dem Fahrzeug, so war es bei mir, evtl. bekommt man ein rotes Überführungskennzeichen, das dann ggf, klären.

Die Bekanntmachungen kannte ich nicht, die ändern doch aber nichts an der FZV? Und nur die zählt am Ende m.W.

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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Beitrag von OK73 » Mi 30. Jun 2021, 12:37

Eine Zulassung von Neufahrzeugen sollte auch ohne die Vorstellung des Fahrzeugs vor Ort gehen.
Die Bekanntmachung des KBA richtet sich ja explizit an die Zulassungsstellen.
Ich habe jetzt mal das KBA angefragt, ob die strittigen Fahrzeuge nun zulassungspflichtig sind, oder nicht.

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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Beitrag von HerrToeff » Do 1. Jul 2021, 07:13

Ich würde beim KBA nicht anfragen sondern einfach mit VKZ fahren glaube ich. Irgentwie tut das alle Welt.

Ich weiss.. ich bin derjenige der das Thema "Keine zulassungsfreiheit für 6kw Fahrzeuge" 2017 in diesem Forum überhaupt erst losgetreten bzw die Problematik entdeckt hat. Aber um ehrlich zu sein.. da habe ich glaub ich zu sehr Erbsen gezählt. Es interressiert keine Sau und fast ausnahmslos alle 6kw l6e sind mit VKZ unterwegs


Mein Versicherungsvertreter meinte sogar die Kostenerhöhung für die Leichtkraftfahrzeuge VKZ sei daraus resultieren dass mit der höheren Leistung und Gewicht das Risiko steige, Als ich sagte die Dinger dürfen gar keine VKZ haben, kuckte er mich an wie Otto und meinte, entscheidend seien für ihn die eingetragenen 45 kmh


Wie im Eingangsartikel dieses Threads aufgeführt gibt es sogar Versicherungen die das ganz offiziell in ihren Bestimmungen aufführen , dass sie LKFZ mit 6kw mit einem VKZ versorgen


Dennoch .. ich selber würde mir nicht bewusst so ein 6kw L6e kaufen. Ausnahme viell sowas wie den Ami den auch mit regulären Kennzeichen toll finde. Im Dieselbereich dann eher ein l7e, genauso viel Steuern aber kein Tempolimit. Und wer das L6e führerscheinbedimgt fährt der wird auch das grosse Kennzeichen in Kauf nehmen. Im Gegentum - mit grossen Kennzeichen sieht die Fuhre eher wie ein "grosses" kleines Auto aus..

Deshalb sieht wohl auch niemand Handlungsbedarf und alles bleibt so wie es ist


Und letztlich ... warum sollte sich die Regierung für Steuer-Mindereinnahmen einsetzen? Oder der Tüv auf Mehreinnahmen für lau verzichten?
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Beitrag von starik1968 » Do 1. Jul 2021, 07:34

HerrToeff hat geschrieben:
Do 1. Jul 2021, 07:13
Ich würde beim KBA nicht anfragen sondern einfach mit VKZ fahren glaube ich. Irgentwie tut das alle Welt.

Ich weiss.. ich bin derjenige der das Thema "Keine zulassungsfreiheit für 6kw Fahrzeuge" 2017 in diesem Forum überhaupt erst losgetreten bzw die Problematik entdeckt hat. Aber um ehrlich zu sein.. da habe ich glaub ich zu sehr Erbsen gezählt. Es interressiert keine Sau und fast ausnahmslos alle 6kw l6e sind mit VKZ unterwegs


Mein Versicherungsvertreter meinte sogar die Kostenerhöhung für die Leichtkraftfahrzeuge VKZ sei daraus resultieren dass mit der höheren Leistung und Gewicht das Risiko steige, Als ich sagte die Dinger dürfen gar keine VKZ haben, kuckte er mich an wie Otto und meinte, entscheidend seien für ihn die eingetragenen 45 kmh


Wie im Eingangsartikel dieses Threads aufgeführt gibt es sogar Versicherungen die das ganz offiziell in ihren Bestimmungen aufführen , dass sie LKFZ mit 6kw mit einem VKZ versorgen


Dennoch .. ich selber würde mir nicht bewusst so ein 6kw L6e kaufen. Ausnahme viell sowas wie den Ami den auch mit regulären Kennzeichen toll finde. Im Dieselbereich dann eher ein l7e, genauso viel Steuern aber kein Tempolimit. Und wer das L6e führerscheinbedimgt fährt der wird auch das grosse Kennzeichen in Kauf nehmen. Im Gegentum - mit grossen Kennzeichen sieht die Fuhre eher wie ein "grosses" kleines Auto aus..

Deshalb sieht wohl auch niemand Handlungsbedarf und alles bleibt so wie es ist


Und letztlich ... warum sollte sich die Regierung für Steuer-Mindereinnahmen einsetzen? Oder der Tüv auf Mehreinnahmen für lau verzichten?
Mir persönlich zu "heiss" meinen mit VKZ zu fahren. Wenn dann was ist, ist der Ärger mit der Versicherung vorprogrammiert, da schauen die dann. Habe 2004 bei einer eigentlich fälligen Risikolebensversicherung 150.000 € verloren, weil eine Angabe im Bogen fehlte, die hätte rein müssen.

Wenn man eine VK mit VKZ will, dann kommt das auf m.W. um die 600-700 € p.a., ich zahle 320 € plus 166 € Steuer, selbst wenn die HU/AU dazurechnen wird sich das noch lohnen, mein Aixam ist noch neu genug für eine VK.

Den Ami gibt es ja leider noch nicht offiziell in DE, angekündigt, aber nicht erschienen bisher.

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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Beitrag von OK73 » Do 1. Jul 2021, 07:51

Was die Versicherung betrifft, lässst sich das Problem nach Auskunft eines Versicherungsverkäufers (Makler? Agent? ...?) wie folgt lösen:
Die Versicherung nachweisbar über die betreffenden Daten informieren, also z.B. per Fax. Sendebericht aufbewahren! Wenn die Versicherung daraufhin nicht kündigt/widerspricht, kommt das der Akzeptanz gleich, somit ist das Kfz versichert.
Neben der Info nach Vertragsabschluss gibt es auch die Möglichkeit, gleich bei Abschluss schriftlich auf die kritischen Daten (Masse, Leistung,...) hinzuweisen. Auch dann wird das Fahrzeug so wie es ist, versichert. Wichtig ist also, dass die Versicherung diese Daten schluckt und dass man dies auch im Streitfall beweisen kann.

Im schlimmsten Fall ist man dann mit einem Fahrzeug unterwegs, das zwar versichert, aber nicht zugelassen ist (trotz Zulassungspflicht). Die möglichen Konsequenzen sind mir nicht bekannt.
Auch für Führerscheinanfänger mit dem AM gibt es wohl eine Probezeit, richtig? Ein Führerscheinverlust wegen fehlender Zulassung wäre extrem ärgerlich.

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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Beitrag von starik1968 » Do 1. Jul 2021, 07:59

OK73 hat geschrieben:
Do 1. Jul 2021, 07:51
Was die Versicherung betrifft, lässst sich das Problem nach Auskunft eines Versicherungsverkäufers (Makler? Agent? ...?) wie folgt lösen:
Die Versicherung nachweisbar über die betreffenden Daten informieren, also z.B. per Fax. Sendebericht aufbewahren! Wenn die Versicherung daraufhin nicht kündigt/widerspricht, kommt das der Akzeptanz gleich, somit ist das Kfz versichert.
Neben der Info nach Vertragsabschluss gibt es auch die Möglichkeit, gleich bei Abschluss schriftlich auf die kritischen Daten (Masse, Leistung,...) hinzuweisen. Auch dann wird das Fahrzeug so wie es ist, versichert. Wichtig ist also, dass die Versicherung diese Daten schluckt und dass man dies auch im Streitfall beweisen kann.

Im schlimmsten Fall ist man dann mit einem Fahrzeug unterwegs, das zwar versichert, aber nicht zugelassen ist (trotz Zulassungspflicht). Die möglichen Konsequenzen sind mir nicht bekannt.
Auch für Führerscheinanfänger mit dem AM gibt es wohl eine Probezeit, richtig? Ein Führerscheinverlust wegen fehlender Zulassung wäre extrem ärgerlich.
Keine Probezeit bei AM

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... probezeit/

Fehlende Zulassung zugleich auch Steuerhinterziehung, da man ja die Kfz-Steuer nicht zahlt. Und bei sowas versteht der Staat absolut keinen Spass.

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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Beitrag von HerrToeff » Do 1. Jul 2021, 08:27

wie gesagt .. bis zur Klärung der rechtl. Situation würde ich eher ein L7e als ein L6e kaufen..


Aber insgesamt erstaunt es mich wie leichtfertig mit dem Thema VKZ umgegangen wird. Von daher kommen mir schon Selbstzweifel an meinem Aufstand, den ich damals um VKZ für 6kw gemacht habe ..
lieben Gruß

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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Beitrag von AndyAndy » Do 1. Jul 2021, 08:31

Das VKZ bestellt man online, indem man irgendwelche Daten eingibt, die der Versicherer ja nicht belegen lässt. Im Grunde kann jeder ein VKZ für kleines Geld kaufen und an einem x-beliebigen Leicht-Kfz anbringen, bis zum Versicherungsfall interessiert es keinen.

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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Beitrag von starik1968 » Do 1. Jul 2021, 09:09

HerrToeff hat geschrieben:
Do 1. Jul 2021, 08:27
wie gesagt .. bis zur Klärung der rechtl. Situation würde ich eher ein L7e als ein L6e kaufen..


Aber insgesamt erstaunt es mich wie leichtfertig mit dem Thema VKZ umgegangen wird. Von daher kommen mir schon Selbstzweifel an meinem Aufstand, den ich damals um VKZ für 6kw gemacht habe ..
Mit Versicherungen wird gerne leichtfertig umgegangen, gerade Risiko-Lebensversicherungen bspw. und den Angaben die man macht und die man dann nicht für nötig hält. Die Hinterbliebenen "freuen" sich dann wenn die Kreditabsicherung sich in Luft aufgelöst hat.

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Re: 6kw jetzt endlich mit VKZ?

Beitrag von macbloke » Fr 2. Jul 2021, 08:57

OK73 hat geschrieben:
Mi 30. Jun 2021, 07:26
Laut §6 FeV darf man mit dem AM-Führerschein Leicht-Kfz der Klasse L6e fahren. Das scheint doch unabhängig davon zu gelten, ob das Kfz mit Zulassung oder zulassungsfrei unterwegs ist.
Dass das Fahrzeug der Typklasse L6e zugeordnet wurde, geht aus der Konformitätsbescheinigung (CoC) hervor. Wenn es also bei zugelassenen Kfz aus den Fahrzeugpapieren (Zulassung Teil 1 und 2, ehem. Fahrzeugschein / -brief) nicht hervorgeht, dann doch auf jeden Fall aus der CoC:
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Wenn mir also mit der CoC bescheinigt wird, dass ein Fahrzeug der Klasse L6e zugeordnet wurde, dann darf man es mit dem FS Kl. AM fahren (selbst dann, wenn man die offizielle Einstufung anhand des Gesetzestextes nicht nachvollziehen kann. Gerade bei der Frage, was bei welcher Fahrzeugmasse so alles (nicht) mitgewogen wird, geschehen ja oft sonderbare Dinge). Voraussetzung ist natürlich, dass die CoC nicht gefälscht wurde.
Genau. für alle L6e Fahrzeuge reicht in allen Ländern der EU Führerschein AM.

Zu deiner anderen Frage: Es gibt Überführungskennzeichen/Export import Kennzeichen. So eins musst du dir mir der COC beim Strassenverkehrsamt besorgen dann hast du keinen Ärger damit in Frankreich.

Möglicherweise bekommst du dann auch eine Zulassung Teil I und Teil II, die sieht, genau wie sich auch die Nummernschilder für Kurzzeitkennzeichen und Import Export Nummernschilder vom Standard Nummernschild unterscheidet, auch anders aus als die Standard Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.

Zulassung ist nicht unbedingt teurer als VKZ, bez. unwesentlich.

oder du holst dein fahrzeug mit dem Hänger nach deutschland,. der wiegt ja nicht so viel und geht in einen Doppelach Anhänger rein.

meinen 2. Aixam 400 hab ich auch mit Hänger geholt. normaler Doppelachser Hänger mit Plane.
Aixam 400 Bj2001, Modell Adam

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