zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

Moderatoren: guidolenz123, Fichte

Benutzeravatar
Metaphysik
Beiträge: 10221
Registriert: Sa 7. Nov 2015, 20:57
Fahrzeuge: Mercedes E 220 CDI T / S 211
Glastron MiniDay 161 / 90 PS
Tabur Yak II / Minn Kota TRAXXIS 45 lbs
Beeline Tapo 50 2T Roller

Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von Metaphysik » Sa 13. Feb 2021, 09:04

HerrToeff hat geschrieben:
Sa 13. Feb 2021, 08:08
axo .. manmuss den FS abgeben wenn man zu alt wird??...Mist...das wusste ich nicht..
Ja, dann kuckste mal :lol:

Und damit man dann nicht ganz immobil wird weil man z.B. nur noch 50 Meter kucken kann kommt der KFS oder der Mofakabinenroller ins Spiel mit dem man dann halt 15 km/h fährt :wink:

Benutzeravatar
HerrToeff
Beiträge: 11462
Registriert: Do 14. Jan 2016, 11:18
Fahrzeuge: Aixam 400 , Sachs zx 50, erste Serie-
D-truck 400, Schwalbe, letzte Serie- u.a.
Kontaktdaten:

Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von HerrToeff » Sa 13. Feb 2021, 21:42

der Mofaroller schafft 25..

Braucht man denn einen KF Schein für die 15kmh Dinger?
Zuletzt geändert von HerrToeff am Sa 13. Feb 2021, 21:58, insgesamt 1-mal geändert.
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

Benutzeravatar
Metaphysik
Beiträge: 10221
Registriert: Sa 7. Nov 2015, 20:57
Fahrzeuge: Mercedes E 220 CDI T / S 211
Glastron MiniDay 161 / 90 PS
Tabur Yak II / Minn Kota TRAXXIS 45 lbs
Beeline Tapo 50 2T Roller

Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von Metaphysik » Sa 13. Feb 2021, 21:56

HerrToeff hat geschrieben:
Sa 13. Feb 2021, 21:42
der Mofaroller schafft 25..
Der ja, ich meinte die Sehweite. Er kann aber muss ja nicht 25km/h fahren
HerrToeff hat geschrieben:
Sa 13. Feb 2021, 21:42
Braucht man den einen KF Schein für die 15kmh Dinger?
Für die 15km/h KFS nicht
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) definiert den Krankenfahrstuhl als einsitziges, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmtes Kraftfahrzeug mit Elektroantrieb*, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bbH von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm. Krankenfahrstühle im Sinne der FeV können ohne Fahrerlaubnis gefahren werden, sie benötigen[2] auch keine Zulassung. Ist die Höchstgeschwindigkeit größer als 6 km/h, sind Krankenfahrstühle versicherungspflichtig und müssen ein Versicherungskennzeichen führen.
* KO für viele Senioren, wo laden. Erfunden von Rot/Grün. Wie Hartz4 statt ALG II.

Benutzeravatar
HerrToeff
Beiträge: 11462
Registriert: Do 14. Jan 2016, 11:18
Fahrzeuge: Aixam 400 , Sachs zx 50, erste Serie-
D-truck 400, Schwalbe, letzte Serie- u.a.
Kontaktdaten:

Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von HerrToeff » Sa 13. Feb 2021, 22:01

"ohne Fahrerlaubnis gefahren werden"


die Arola Dingers auch ... ohne Fahrerlaubnis aber mit Prüfbescheinigung
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

Benutzeravatar
Metaphysik
Beiträge: 10221
Registriert: Sa 7. Nov 2015, 20:57
Fahrzeuge: Mercedes E 220 CDI T / S 211
Glastron MiniDay 161 / 90 PS
Tabur Yak II / Minn Kota TRAXXIS 45 lbs
Beeline Tapo 50 2T Roller

Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von Metaphysik » Sa 13. Feb 2021, 22:05

HerrToeff hat geschrieben:
Sa 13. Feb 2021, 22:01
"ohne Fahrerlaubnis gefahren werden"


die Arola Dingers auch ... ohne Fahrerlaubnis aber mit Prüfbescheinigung
Und wer hat die schon, zumal es sie nur 1999 - 2002 gab.

Benutzeravatar
HerrToeff
Beiträge: 11462
Registriert: Do 14. Jan 2016, 11:18
Fahrzeuge: Aixam 400 , Sachs zx 50, erste Serie-
D-truck 400, Schwalbe, letzte Serie- u.a.
Kontaktdaten:

Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von HerrToeff » Sa 13. Feb 2021, 22:13

vielleicht mal auf der Webseite nachfragen

https://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/au ... blick.html
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

Benutzeravatar
Metaphysik
Beiträge: 10221
Registriert: Sa 7. Nov 2015, 20:57
Fahrzeuge: Mercedes E 220 CDI T / S 211
Glastron MiniDay 161 / 90 PS
Tabur Yak II / Minn Kota TRAXXIS 45 lbs
Beeline Tapo 50 2T Roller

Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von Metaphysik » Sa 13. Feb 2021, 22:22

HerrToeff hat geschrieben:
Sa 13. Feb 2021, 22:13
vielleicht mal auf der Webseite nachfragen

https://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/au ... blick.html
Wir haben das Thema ja hier schon bis zum Erbrechen durchgekaut. Zusammenfassung Fichte: viewtopic.php?f=2&t=8194

Meine Lösung, gäbe es bis dahin nichts auf Verbrennerbasis, wäre immer noch viewtopic.php?f=3&t=5736 auf Basis des elektrischen Mofakabinenrollers.

Idiotische Gesetze, idiotische Auswege :wink:

Benutzeravatar
HerrToeff
Beiträge: 11462
Registriert: Do 14. Jan 2016, 11:18
Fahrzeuge: Aixam 400 , Sachs zx 50, erste Serie-
D-truck 400, Schwalbe, letzte Serie- u.a.
Kontaktdaten:

Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von HerrToeff » Sa 13. Feb 2021, 23:16

"Meine Lösung, gäbe es bis dahin nichts auf Verbrennerbasis, wäre immer noch viewtopic.php?f=3&t=5736 auf Basis des elektrischen Mofakabinenrollers."


ist auch das was ich mir zulegen würde, wenn
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

Antworten