zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

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HerrToeff
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Beitrag von HerrToeff » Fr 5. Feb 2021, 09:14

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Metaphysik
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Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von Metaphysik » Fr 5. Feb 2021, 14:32

Interessant :wink:

Ich dachte mir erst der lebt gut von der Unwissenheit der Leute .. Kein Führerschein nötig .. Hätte mich fast bei Youtube angemeldet um zu kommentieren 8)

Dann habe ich in den Kommentaren dort aber unseren hiesigen User Wiltschka gefunden. Nach eigener Aussage Polizist. Das könnte so manchem potentiellen Käufer der KFS den Arsch retten .. :

Uwe Wiltschka

Mofa-Prüfbescheinigung ist für Mofas! (genauer: 2 oder 3- rädrige Kleinkrafträder bis 25 km/h bbH). Für Krankenfahrstühle gilt die Altersbefreiung nicht, den § 76 FeV in Verbindung mit dem §§ 4, 5 FeV mal genau lesen. Die Ausnahme von der Prüfbescheinigungspflicht bezieht sich nur auf 2 und 3-rädrige, nicht auf 4-rädrige Fahrzeuge bis 25 km/h bbH. Besitzstand im Fahrerlaubnisrecht haben nur die alten Krankenfahrstühle bis 10 km/h bbH, auch das findest du im § 76 FeV. Die über 10 km/h haben einen Besitzstand nur für den Fall verbrieft, dass du im Zeitraum vom 01.01.1999 bis 31.08.2002 die Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung erworben hast, die nicht identisch mit einer Mofaprüfbescheinigung war, sondern eine eigenständige "Prüfbescheinigung". Auch diese Bestandsgarantie findest du im § 76 FeV. Für Fahrstühle mit Verbrennungsmotor über10 km/h bbH und gleichzeitigem Fehlen der "Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung" beim Fahrer liegt laut geltendem Recht ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor!


@Uwe Wiltschka ist auch nicht richtig was du schreibst es gab eine Mofa prüfbescheinigung zum führen von Mofa und krankenfahrstühlen bis 25 kmh bin selbst im Besitz so einer Bescheinigung. Nur heute gibt's diese Bescheinigung nicht mehr.


Uwe Wiltschka

Nein völlig richtig. Hier ging es um eine Mofaprüfbescheinigung. Und das ist eben keine Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung - zwei Paar Schuhe, auch wenn sie auf einem Vordruck bescheinigt werden konnten und um die Altersregelung, die für Krankenfahrstühle im Gegensatz zu Mofas und dreirädrigen KKR bis 25 km/h nicht gilt. An anderer Stelle findest du meine Kommentare zu den Unterschieden der Mofa- und der Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung, Die gab es mal auf einem Formular, richtig. Und zwar vom 01.01.1999 bis 31.08.2002. Da dürfte dann auch nicht "Mofaprüfbescheinigung" drauf gestanden haben, sondern Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas/Krankenfahrstühlen. Danach durften diese Formulare auch noch aufgebraucht werden (bis 31.12.2002). Die Eintragung "Krankenfahrstuhl" war jedoch bei Aushändigung ab dem 01.09.2002 bei der Verwendung der alten Prüfbescheinigungsmuster zwingend zu streichen. Und deine Prüfbescheinigung ist dann aus der Zeit vom 01.01.1999 bis 31.08.2002. Und dafür hast du oder dein vorausschauender Fahrlehrer eben nicht nur die Mofaprüfbescheinigung beantragt, sondern auch die Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung gleich dazu (kostete nichts extra!).. Nur der Prüfungsfragebogen war leicht anders als der nur für die Mofaprüfbescheinigung. Und genau diese Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung die du hast, hat Bestandsschutz nach § 76 FeV. (Es sei denn, sie wäre nach dem 31.08.2002 erteilt worden und man vergaß den Part "Krankenfahrstuhl" zu streichen).

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Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von Metaphysik » Fr 5. Feb 2021, 15:15

Wobei mich das wieder zu einem meiner Lieblingsthemen, aber einen neuen Idee bringt. (In der Hoffnung unsere hiesigen RAs springen drauf an :lol: ).

1. Mir erzählte mal jemand, habe es bisher nicht verifizieren können / wollen, das man sich als FE Klasse B oder 3 Inhaber beim TÜV eine Mofaprüfbescheinigung ausstellen lassen könnte, da die FE Mofa und deren Prüfung enthält.

2. In dem Sinne das jeder FE Klasse B oder 3 Inhaber eine, nur nicht in Papier vorhandene, Mofa Prüfbescheinigung besässe, könnte er sie doch auch nicht mehr verlieren. Entzogen wird einem im Fall des Falles nur die FE, keine Prüfbescheinigung.

3. Hätten alle Klasse 3 Inhaber im Zeitraum 01.01.1999 bis 31.08.2002 nicht somit auch automatisch eine nur nicht in Papierform testierte in der FE includierte Prüfung für Krankenfahrstühle besessen, die ihnen ebenfalls nicht entzogen werden kann und wären zum Führen eines KFS auch ohne heutigen Besitz einer FE berechtigt? Der Nachweis einer damals besessenen FE liesse sich ja problemlos über die Führerscheinstelle führen.

4. Wäre da nicht sogar der entzogene, aber entwertete, Führerschein als Nachweis der Mofaprüfung und/oder KFS Prüfung wieder auszuhändigen?

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Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von guidolenz123 » Fr 5. Feb 2021, 15:38

Recherche dazu ist sehr aufwändig.....
Zur Frage ,ob B-Fahrerlaubnis bedeutet , dass man eine Mofa-Prüf-Besch. hätte (sich ausstellen lassen könnte) ,habe ich so nix gefunden...denke aber, dass das nicht der Fall ist.... Eine Fahrerlaubnis ist vom Wesen was Anderes als eine Bescheinigung...Bescheinigung ist eine schriftl. Feststellung...keine Erlaubnis..deswegen kann sie ja auch nicht entzogen werden...Tatsachen/Feststellungen sind eben Tatsachen/Feststellungen....... Ist solches niemals festgestellt worden (weil es eben auch nicht so war/ist) bekommt man es auch nicht ...egal welche Fahrerlaubnis man hat/hatte.. Meine 2-Logik-Cent...
Gruß Guido
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Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von Metaphysik » Fr 5. Feb 2021, 18:44

guidolenz123 hat geschrieben:
Fr 5. Feb 2021, 15:38
Zur Frage ,ob B-Fahrerlaubnis bedeutet , dass man eine Mofa-Prüf-Besch. hätte (sich ausstellen lassen könnte) ,habe ich so nix gefunden...denke aber, dass das nicht der Fall ist....
Ich hab dazu auch nichts gefunden. Kommt wohl kaum einer auf die Idee. Für mich selbst uninteressant durch die Gnade der frühen Geburt brauch ich für ne Mofa nichts. Wenn die Mofa Prüfung und / oder die KFS Prüfung (bis 2002) aber in der FE 3 / B beinhaltet ist wäre Punkt 4 oben für manche bestimmt interessant :wink: Ist sie es nicht wie kann man dann mit der Klasse 3 / B befähigt sein Mofa zu fahren? 072)

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Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von HerrToeff » Fr 5. Feb 2021, 23:23

Nein .. Du kannst es ja einfach ausprobieren .. Du gehst mit Deinem 3er FS zum TÜV und lässt Dir dort diese Mofa Prüfbescheinigung ausstellen. Geht echt ohne Probleme, kostet so um die 5 Euro und etwas Zeit.

Genauso die KFS Bescheinigung.

Dann becherst Du kräftig einen und fährst immer im Kreis um die Polizeiwache bis einer rauskommt und Dir den FS abnimmt. Die Mofa Bescheinigung darfst Du dann behalten, der FS ist weg.

So einfach ist das .. 096)
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Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von Metaphysik » Sa 6. Feb 2021, 05:44

HerrToeff hat geschrieben:
Fr 5. Feb 2021, 23:23
Nein .. Du kannst es ja einfach ausprobieren .. Du gehst mit Deinem 3er FS zum TÜV und lässt Dir dort diese Mofa Prüfbescheinigung ausstellen. Geht echt ohne Probleme, kostet so um die 5 Euro und etwas Zeit.
Hast Du das gemacht oder nähere Infos?
HerrToeff hat geschrieben:
Fr 5. Feb 2021, 23:23
Dann becherst Du kräftig einen und fährst immer im Kreis um die Polizeiwache bis einer rauskommt und Dir den FS abnimmt. Die Mofa Bescheinigung darfst Du dann behalten, der FS ist weg.
Noe, aber dann wirst Du alt und sie nehmen Dir den Lappen ab.

Der Gedanke der enthaltenen Mofa Prüfung, ist ja nur der 1. Baustein in der Theorie zur enthaltenen KFS Prüfung, und dem Nachweis durch eine ungültige 3er oder B FE.

Kannst Du für Baustein 1 die Grundlage nennen?

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Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von HerrToeff » Sa 6. Feb 2021, 09:11

Erstmal ein Fehler zugeben: 5 Euro war Vertippsler, es sind 15Euro. Bitte um Nachsicht

Es läuft so: Du legst dem TÜV einen Prüfnachweis vor. Für bestandene Prüfung. Das kann entweder in der Schule oder in einer Fahrschule passiert sein. Als Nachweis für die Prüfung geht auch der FS Klasse irgendwas Lappen. Blöd nur wenn der schon abgenommen wurde ..

"Nützlich zu wissen: Wer einmal die Kosten für den Führerschein der Klasse M auf sich genommen und die Prüfungen bestanden hat, besitzt die Prüfungsbescheinigung und die damit verbundene Fahrerlaubnis mit unbefristeter Gültigkeit."

Quelle https://www.bussgeld-info.de/fuehrersch ... rerschein/


Hieraus geht hervor, dass Du einen Anspruch auf die Prüfungsbescheinigung und das bestätigende Formular hast, wenn Du einen Lappen hast. Blöd nur, wenn der Lappen weg ist und Du ihn nicht mehr vorlegen kannst ..
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Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von HerrToeff » Sa 6. Feb 2021, 09:29

ich verstehe echt nicht warum die Leute so einen Hasenkäfig mit Rasenmähermotor für 13000 tacken kaufen wenn sie für weniger Geld auch einen Li-Ion Kabinenroller als Mofa kriegen können. Oder ab 5000 eine 50ccm 25kmh Ape. Das ist doch alles besseres Zeugs und unstrittig fahrerlaubnisfrei
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Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von rolf.g3 » Sa 6. Feb 2021, 11:13

HerrToeff hat geschrieben:
Sa 6. Feb 2021, 09:29
ich verstehe echt nicht warum die Leute so einen Hasenkäfig mit Rasenmähermotor für 13000 tacken kaufen wenn sie für weniger Geld auch einen Li-Ion Kabinenroller als Mofa kriegen können. Oder ab 5000 eine 50ccm 25kmh Ape. Das ist doch alles besseres Zeugs und unstrittig fahrerlaubnisfrei
Na weil mit diesen merkwürdigen Kutschen so schön Geld verdienen läßt - man muss sie nur umbauen: Zum moilen Grill, fahrenden Wochenmarktverkausstand, rollendes Eiscafé... sowas eben. das haben sooo viele mit APE´s oder ähnlichen Fahrzeugen umgesetzt, da ist der umgebaute Hasenkäfig ein echt neuer Kundenmagnet ...

Dem Menschen sein Wille ist sein Himmelreich ( Volksweise )

....oder mit anderen Worten:

" Studiere den Vogelflug, es wird dir Waisheit bringen,
Lerne zu denken wie ein Stein, es wird Dir Beharrlichkeit bringen,
Beginne zu reisen wie ein Baum, es wird dir Einsicht bringen,
aber:
Versuche nie die Menschen zu verstehen, es wird Dir nicht gelingen ... ! " ( Albus Dumbledor sein Kumpel )

oder:

" Es gibt 2 Dinge die Unendlich sind: Das Universum und die Dummheit der Menschen - Beim Universum bin ich mir aber noch nicht ganz sicher ... " ( A. Einstein )

oder:

" ... die spinnen, die Römer ! " ( Obelix )

gr
Schreibfehler sind wie Ostereier, wer sie findet darf sie behalten...
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Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von Metaphysik » Sa 6. Feb 2021, 15:23

HerrToeff hat geschrieben:
Sa 6. Feb 2021, 09:11

"Nützlich zu wissen: Wer einmal die Kosten für den Führerschein der Klasse M auf sich genommen und die Prüfungen bestanden hat, besitzt die Prüfungsbescheinigung und die damit verbundene Fahrerlaubnis mit unbefristeter Gültigkeit."
Auf der Seite wird von oben bis unten von einem Mofa Führerschein gesprochen, den es nicht gibt. Das ist eine Prüfbescheinigung. Die meint er im Zitat anscheinend auch mit "Klasse M"

Viel interessanter
HerrToeff hat geschrieben:
Sa 6. Feb 2021, 09:11
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Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von Metaphysik » Sa 6. Feb 2021, 15:29

HerrToeff hat geschrieben:
Sa 6. Feb 2021, 09:29
ich verstehe echt nicht warum die Leute so einen Hasenkäfig mit Rasenmähermotor für 13000 tacken kaufen wenn sie für weniger Geld auch einen Li-Ion Kabinenroller als Mofa kriegen können. Oder ab 5000 eine 50ccm 25kmh Ape. Das ist doch alles besseres Zeugs und unstrittig fahrerlaubnisfrei
Eine Ape ist vom Komfort und dem Handling ja nun wirklich weder mit einem Li-Ion Kabinenrollermofa noch mit einem KFS-Auto zu vergleichen.

Ein Li-Ion Kabinenrollermofa ist von einem KFS Auto nicht so weit entfernt. Kleines Problem aber: wo willst Du das Teil laden wenn Du keine Garage mit Steckdose oder ein eigenes Grundstück hast?

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Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von guidolenz123 » Sa 6. Feb 2021, 16:25

Metaphysik hat geschrieben:
Sa 6. Feb 2021, 15:29
HerrToeff hat geschrieben:
Sa 6. Feb 2021, 09:29
ich verstehe echt nicht warum die Leute so einen Hasenkäfig mit Rasenmähermotor für 13000 tacken kaufen wenn sie für weniger Geld auch einen Li-Ion Kabinenroller als Mofa kriegen können. Oder ab 5000 eine 50ccm 25kmh Ape. Das ist doch alles besseres Zeugs und unstrittig fahrerlaubnisfrei
Eine Ape ist vom Komfort und dem Handling ja nun wirklich weder mit einem Li-Ion Kabinenrollermofa noch mit einem KFS-Auto zu vergleichen.

Ein Li-Ion Kabinenrollermofa ist von einem KFS Auto nicht so weit entfernt. Kleines Problem aber: wo willst Du das Teil laden wenn Du keine Garage mit Steckdose oder ein eigenes Grundstück hast?

Ganz einfach...
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Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von Metaphysik » Sa 6. Feb 2021, 16:32

guidolenz123 hat geschrieben:
Sa 6. Feb 2021, 16:25
Ganz einfach...
https://www.youtube.com/watch?v=3AlndKQSs6Q
:lol: :lol: :lol: :lol:

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Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von HerrToeff » Sa 6. Feb 2021, 21:50

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Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von macbloke » Fr 12. Feb 2021, 13:41

hab nicht alles bis zu ende gelesen: Aber , ich glaube ich sollte mir meine Verlorengegangene Prüfbescheinigung für Mofa neu ausstellen lassen. Wer weiss wer die mir mal abnimmt, warum auch immer
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Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von Metaphysik » Fr 12. Feb 2021, 13:43

macbloke hat geschrieben:
Fr 12. Feb 2021, 13:41
hab nicht alles bis zu ende gelesen: Aber , ich glaube ich sollte mir meine Verlorengegangene Prüfbescheinigung für Mofa neu ausstellen lassen. Wer weiss wer die mir mal abnimmt, warum auch immer
Das kann bestimmt nicht schaden :wink:

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Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von HerrToeff » Fr 12. Feb 2021, 21:53

Metaphysik hat geschrieben:
Sa 6. Feb 2021, 15:23
HerrToeff hat geschrieben:
Sa 6. Feb 2021, 09:11

"Nützlich zu wissen: Wer einmal die Kosten für den Führerschein der Klasse M auf sich genommen und die Prüfungen bestanden hat, besitzt die Prüfungsbescheinigung und die damit verbundene Fahrerlaubnis mit unbefristeter Gültigkeit."
Auf der Seite wird von oben bis unten von einem Mofa Führerschein gesprochen, den es nicht gibt. Das ist eine Prüfbescheinigung. Die meint er im Zitat anscheinend auch mit "Klasse M"

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HerrToeff hat geschrieben:
Sa 6. Feb 2021, 09:11
Erstmal ein Fehler zugeben: 5 Euro war Vertippsler, es sind 15Euro. Bitte um Nachsicht
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äh.. ja ... hatte da mal mitgekriegt .. mist.. schon wieder Blödsinn erzählt ... die kosten sind ganz anders

"Den Personalausweis müssen Sie zur Überprüfung Ihrer Identität ebenfalls vorweisen. Auch notwendig vor der Teilnahme an der Fahrprüfung ist die Entrichtung der Prüfgebühren sowie die Kosten für die Ausstellung der Prüfbescheinigung. Die Prüfungsgebühren betragen etwa 15 Euro, die Erteilung des Mofa-Führerscheins kostet noch einmal acht Euro. Die Kosten für die Mofa-Prüfbescheinigung müssen erst nach der bestandenen Prüfung bezahlt werden, also nur einmal. Die Prüfungsgebühren dagegen müssen für jeden Prüfungsversuch erneut entrichtet werden."

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrer ... rerschein/

seht es mir bitte nach .. einfach nicht saufen oder rasen, dann kommt man mit dem PKW Führerschein allein auch ganz gut lang ..
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Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von Metaphysik » Fr 12. Feb 2021, 23:11

OK, mit erneuter Prüfung bringt nix. Gibt es beim KFS ja nicht mehr, und der war letztlich das Ziel des aufbauenden Gedankengebäudes.
HerrToeff hat geschrieben:
Fr 12. Feb 2021, 21:53
seht es mir bitte nach .. einfach nicht saufen oder rasen, dann kommt man mit dem PKW Führerschein allein auch ganz gut lang ..
Zu alt werden hast Du vergessen :wink:

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Re: zum Schmunzeln .. Krankenfahrstuhlhändler

Beitrag von HerrToeff » Sa 13. Feb 2021, 08:08

axo .. manmuss den FS abgeben wenn man zu alt wird??...Mist...das wusste ich nicht..


Also gut .. wenn Du oben liest.. Du kannst diePrüfung immer wieder machen... so oft Du willst



Fliegst Du nicht durch wirst Du sie nur einmal machen Wollen


Das Polizeikontrollentaugliche Formular bekommst dann für 6 Euro


Dafür musst Du entweder beim Tüv grade die prüfung bestanden haben, einen Nachweis aus Deiner Schule mitbringen, irgenteinen Fs .. vielleicht auch einen Kasten Bier, keine Ahnung


Das Formular kriegst Du immer wieder ausgestellt solang ein Nachweisvorgelegt werdenkann

Das eine Bescheinigung , dass der bestehende FS wegen Fahrunfähigkeit eingezogen wurde ausreicht, denke ich irgentwie nicht


wenn Du vor 65 geboren bist,denk ich auch nicht dass Du einen PB ausgestellt bekommst, weil Du das gar nicht brauchst
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