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Aixam Freiwillig zulassen
Verfasst: Mo 1. Feb 2021, 16:21
von Bendix_
Moin.
Ich habe vor einigen Tagen ein neues Aixam Minauto bekommen

. Dieses möchte ich gerne mit einer Vollkasko Versicherung versichern, da das aber über die normalen Versicherungskennzeichen mehr als schwierig ist, bin ich auf den Gedanken mit der freiwilligen Zulassung gekommen. Ich habe auch schon eine Anfrage an die örtliche Zulassungsstelle geschickt. Die prüfen das und melden sich dann. Meine Frage ist jetzt wie ich das Ding am Besten versichert kriege. Ist es nach der Zulassung immer noch ein LKFZ oder ein PKW? Und hat jemand sonst schon Erfahrungen gemacht mit der freiwilligen Zulassung?
VG
Bendix
Re: Aixam Freiwillig zulassen
Verfasst: Mo 1. Feb 2021, 17:18
von Metaphysik
Das würde ich mir gut überlegen - TÜV, Steuer, Wiederverkauf
Re: Aixam Freiwillig zulassen
Verfasst: Mo 1. Feb 2021, 17:42
von Bendix_
Weder TÜV noch Steuer fallen an, wenn ich meinen Aixam freiwillig zulasse. Und beim Wiederverkauf sollte das auch keinen negativen Einfluss haben, eher ist es positiv, da man mit der Zulassung auch eine Vollkasko beantragen kann.
Re: Aixam Freiwillig zulassen
Verfasst: Mo 1. Feb 2021, 18:08
von starik1968
Wenn es 6kw/425kg hat, dann muss man es zulassen (noch, es gibt zwar einen Bundesratsbeschluss das zu ändern, aber der hat noch keine Rechtskraft). Habe einen Aixam Crossline Bj. 2018 der ist zugelassen (und muss dieses Jahr dann zum TÜV).
Re: Aixam Freiwillig zulassen
Verfasst: Mo 1. Feb 2021, 18:27
von Metaphysik
Bendix_ hat geschrieben: ↑Mo 1. Feb 2021, 17:42
Weder TÜV noch Steuer fallen an, wenn ich meinen Aixam freiwillig zulasse.
Zum TÜV schon einmal:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html. Ich denke nicht das da unterschieden wird ob das Fahrzeug ursprünglich mal Zulassungsfrei war. Ob man das wieder Rückgängig machen kann, auch keine Ahnung. Steuer vermutlich dito, aber nicht so wichtig. Im Ergebnis würde ich von so einem Fahrzeug gebraucht die Finger lassen. Ich lasse mich gerne, mit Fakten unterlegt, vom Gegenteil überzeugen.
Re: Aixam Freiwillig zulassen
Verfasst: Di 2. Feb 2021, 15:57
von starik1968
Metaphysik hat geschrieben: ↑Mo 1. Feb 2021, 18:27
Bendix_ hat geschrieben: ↑Mo 1. Feb 2021, 17:42
Weder TÜV noch Steuer fallen an, wenn ich meinen Aixam freiwillig zulasse.
Zum TÜV schon einmal:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html. Ich denke nicht das da unterschieden wird ob das Fahrzeug ursprünglich mal Zulassungsfrei war. Ob man das wieder Rückgängig machen kann, auch keine Ahnung. Steuer vermutlich dito, aber nicht so wichtig. Im Ergebnis würde ich von so einem Fahrzeug gebraucht die Finger lassen. Ich lasse mich gerne, mit Fakten unterlegt, vom Gegenteil überzeugen.
Bin gespannt was passiert, wenn die FZV geändert ist und die bisher zulassungspflichtigen L6e-BP zulassungsfrei werden.
Re: Aixam Freiwillig zulassen
Verfasst: Di 2. Feb 2021, 19:05
von Metaphysik
starik1968 hat geschrieben: ↑Di 2. Feb 2021, 15:57
Metaphysik hat geschrieben: ↑Mo 1. Feb 2021, 18:27
Bendix_ hat geschrieben: ↑Mo 1. Feb 2021, 17:42
Weder TÜV noch Steuer fallen an, wenn ich meinen Aixam freiwillig zulasse.
Zum TÜV schon einmal:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html. Ich denke nicht das da unterschieden wird ob das Fahrzeug ursprünglich mal Zulassungsfrei war. Ob man das wieder Rückgängig machen kann, auch keine Ahnung. Steuer vermutlich dito, aber nicht so wichtig. Im Ergebnis würde ich von so einem Fahrzeug gebraucht die Finger lassen. Ich lasse mich gerne, mit Fakten unterlegt, vom Gegenteil überzeugen.
Bin gespannt was passiert, wenn die FZV geändert ist und die bisher zulassungspflichtigen L6e-BP zulassungsfrei werden.
Drücke mal die Daumen, das das dann auch für Bestandsfahrzeuge gilt

Re: Aixam Freiwillig zulassen
Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 10:00
von starik1968
Metaphysik hat geschrieben: ↑Di 2. Feb 2021, 19:05
starik1968 hat geschrieben: ↑Di 2. Feb 2021, 15:57
Metaphysik hat geschrieben: ↑Mo 1. Feb 2021, 18:27
Zum TÜV schon einmal:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html. Ich denke nicht das da unterschieden wird ob das Fahrzeug ursprünglich mal Zulassungsfrei war. Ob man das wieder Rückgängig machen kann, auch keine Ahnung. Steuer vermutlich dito, aber nicht so wichtig. Im Ergebnis würde ich von so einem Fahrzeug gebraucht die Finger lassen. Ich lasse mich gerne, mit Fakten unterlegt, vom Gegenteil überzeugen.
Bin gespannt was passiert, wenn die FZV geändert ist und die bisher zulassungspflichtigen L6e-BP zulassungsfrei werden.
Drücke mal die Daumen, das das dann auch für Bestandsfahrzeuge gilt
Mein erster, inzwischen verkaufter, Twizy war anfangs vom Händler zugelassen, wurde dann abgemeldet und hatte seither VKZ

Re: Aixam Freiwillig zulassen
Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 12:12
von Metaphysik
starik1968 hat geschrieben: ↑Mi 3. Feb 2021, 10:00
Metaphysik hat geschrieben: ↑Di 2. Feb 2021, 19:05
starik1968 hat geschrieben: ↑Di 2. Feb 2021, 15:57
Bin gespannt was passiert, wenn die FZV geändert ist und die bisher zulassungspflichtigen L6e-BP zulassungsfrei werden.
Drücke mal die Daumen, das das dann auch für Bestandsfahrzeuge gilt
Mein erster, inzwischen verkaufter, Twizy war anfangs vom Händler zugelassen, wurde dann abgemeldet und hatte seither VKZ
Die ABE / COC musste nicht bei der Zulassung abgegeben werden?
Re: Aixam Freiwillig zulassen
Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 15:13
von starik1968
Metaphysik hat geschrieben: ↑Mi 3. Feb 2021, 12:12
starik1968 hat geschrieben: ↑Mi 3. Feb 2021, 10:00
Metaphysik hat geschrieben: ↑Di 2. Feb 2021, 19:05
Drücke mal die Daumen, das das dann auch für Bestandsfahrzeuge gilt
Mein erster, inzwischen verkaufter, Twizy war anfangs vom Händler zugelassen, wurde dann abgemeldet und hatte seither VKZ
Die ABE / COC musste nicht bei der Zulassung abgegeben werden?
Denke nein. Als ich den Aixam zuliess, kam der Kumpel mit dem CoC retour, das war nur abgestempelt. Habe auf meinem Scan geschaut, da steht hinten drauf, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde, gestempelt.
Re: Aixam Freiwillig zulassen
Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 16:11
von Metaphysik
starik1968 hat geschrieben: ↑Mi 3. Feb 2021, 15:13
Metaphysik hat geschrieben: ↑Mi 3. Feb 2021, 12:12
starik1968 hat geschrieben: ↑Mi 3. Feb 2021, 10:00
Mein erster, inzwischen verkaufter, Twizy war anfangs vom Händler zugelassen, wurde dann abgemeldet und hatte seither VKZ
Die ABE / COC musste nicht bei der Zulassung abgegeben werden?
Denke nein. Als ich den Aixam zuliess, kam der Kumpel mit dem CoC retour, das war nur abgestempelt. Habe auf meinem Scan geschaut, da steht hinten drauf, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde, gestempelt.
Wie ist das dann zu werten, wenn man später ohne Zulassung fahren will. Ist die COC damit entwertet? Aber selbst wenn, die müsste man sich vom Hersteller gegen eine nette Gebühr ja wieder ausstellen lassen können wenn die alte aus versehen ins Klo gefallen ist .. .
Re: Aixam Freiwillig zulassen
Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 16:17
von starik1968
Metaphysik hat geschrieben: ↑Mi 3. Feb 2021, 16:11
starik1968 hat geschrieben: ↑Mi 3. Feb 2021, 15:13
Metaphysik hat geschrieben: ↑Mi 3. Feb 2021, 12:12
Die ABE / COC musste nicht bei der Zulassung abgegeben werden?
Denke nein. Als ich den Aixam zuliess, kam der Kumpel mit dem CoC retour, das war nur abgestempelt. Habe auf meinem Scan geschaut, da steht hinten drauf, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde, gestempelt.
Wie ist das dann zu werten, wenn man später ohne Zulassung fahren will. Ist die COC damit entwertet? Aber selbst wenn, die müsste man sich vom Hersteller gegen eine nette Gebühr ja wieder ausstellen lassen können wenn die alte aus versehen ins Klo gefallen ist .. .
Das CoC meines verkauften Twizy hat keinen Stempel bekommen. Und wer schaut das CoC an? Die Versicherung wollte dieses Jahr nur die FIN. Und ob es bei einer Verkehrskontrolle deshalb Stress gibt?
Re: Aixam Freiwillig zulassen
Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 16:37
von Metaphysik
starik1968 hat geschrieben: ↑Mi 3. Feb 2021, 16:17
Metaphysik hat geschrieben: ↑Mi 3. Feb 2021, 16:11
starik1968 hat geschrieben: ↑Mi 3. Feb 2021, 15:13
Denke nein. Als ich den Aixam zuliess, kam der Kumpel mit dem CoC retour, das war nur abgestempelt. Habe auf meinem Scan geschaut, da steht hinten drauf, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde, gestempelt.
Wie ist das dann zu werten, wenn man später ohne Zulassung fahren will. Ist die COC damit entwertet? Aber selbst wenn, die müsste man sich vom Hersteller gegen eine nette Gebühr ja wieder ausstellen lassen können wenn die alte aus versehen ins Klo gefallen ist .. .
Das CoC meines verkauften Twizy hat keinen Stempel bekommen. Und wer schaut das CoC an? Die Versicherung wollte dieses Jahr nur die FIN. Und ob es bei einer Verkehrskontrolle deshalb Stress gibt?
Ich bin da ein gebranntes Kind seitdem mehrere PKWs rings um meinen Trucky herum meinten sich in Schrott verwandeln zu müssen, weil ich am Seitenstreifen mit Panne stand. Sehr entspannt gab ich den Polizisten meine gerade frisch erhaltene dt. ABE, (Trucky war aus AT und hatte noch keine COC), und machte dann noch ein Foto des korrekt entfernt aufgestellten Warndreiecks. Durfte dann eine Weile später nochmal aufs Revier für eine Unfallschilderung. Thema erledigt. Wie das ohne gültige Betriebserlaubnis ausgegangen wäre? Auf jeden Fall für mich wesentlich schweisstreibender.
Re: Aixam Freiwillig zulassen
Verfasst: Do 4. Feb 2021, 08:17
von starik1968
Metaphysik hat geschrieben: ↑Mi 3. Feb 2021, 16:37
starik1968 hat geschrieben: ↑Mi 3. Feb 2021, 16:17
Metaphysik hat geschrieben: ↑Mi 3. Feb 2021, 16:11
Wie ist das dann zu werten, wenn man später ohne Zulassung fahren will. Ist die COC damit entwertet? Aber selbst wenn, die müsste man sich vom Hersteller gegen eine nette Gebühr ja wieder ausstellen lassen können wenn die alte aus versehen ins Klo gefallen ist .. .
Das CoC meines verkauften Twizy hat keinen Stempel bekommen. Und wer schaut das CoC an? Die Versicherung wollte dieses Jahr nur die FIN. Und ob es bei einer Verkehrskontrolle deshalb Stress gibt?
Ich bin da ein gebranntes Kind seitdem mehrere PKWs rings um meinen Trucky herum meinten sich in Schrott verwandeln zu müssen, weil ich am Seitenstreifen mit Panne stand. Sehr entspannt gab ich den Polizisten meine gerade frisch erhaltene dt. ABE, (Trucky war aus AT und hatte noch keine COC), und machte dann noch ein Foto des korrekt entfernt aufgestellten Warndreiecks. Durfte dann eine Weile später nochmal aufs Revier für eine Unfallschilderung. Thema erledigt. Wie das ohne gültige Betriebserlaubnis ausgegangen wäre? Auf jeden Fall für mich wesentlich schweisstreibender.
Solange man die hat? Meine ist ja nicht entwertet worden, nur der Hinweis drauf. Problem sind m.W. Käufe von L6e aus dem Ausland, m.W. wird in Holland das CoC eingezogen und bei der Zulassung mit was anderem ersetzt. Wenn man das dann in DE hat, dann kann das zu Problemen sicherlich führen.