Französische Papiere
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Französische Papiere
Hallo zusammen, mein Ligier hat französische Papiere. Der Verkäufer hat mir mitgeteilt, das diese EU weit gültig wären. Ich bin mir nicht sicher ob das auch so ist. Genau handelt es sich um : Certificat d"immatriculation der Republik Frankreich. Mich würde interessieren ob ich kann bzw. ob ich muss, diese Papiere umschreiben zu lassen.
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Re: Französische Papiere
Das Thema ist hier umstritten. Solange nichts passiert wird es wohl keine Probleme geben solange die Versicherung die Papiere akzeptiert. http://www.lepori.de/forum/viewtopic.php?f=2&t=5587 . Mein Trucky war aber mal die, wenn auch indirekte, Ursache eines Massencrashs. Er hatte keine COC sondern original AT Papiere. Als ich im Trümmerfeld spazieren ging war ich heilfroh zuvor eine TÜV Einzelabnahme gemacht zu haben.
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Re: Französische Papiere
Die Zulassungsbescheinigung ist in Deutschland und in Österreich eine amtliche Urkunde über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Inhalte der Zulassungsbescheinigung sind:[1]
die Individualisierung des Fahrzeugs, in aller Regel anhand der vom Hersteller vergebenen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (umgangssprachlich: Fahrgestellnummer)
-->die Zuteilung eines Kraftfahrzeugkennzeichens an eine bestimmte Person (dies ist meist der Eigentümer, allerdings stellt -->die Zulassungsbescheinigung in Deutschland und in Österreich keinen Eigentumsnachweis dar; in anderen EU-Ländern kann dies anders sein)
-->die Tatsache, dass das Fahrzeug die technischen Zulassungsvorschriften (Bauartzulassung) eines EU-Staates erfüllt.[Und damit die aller andern EU Statten]
Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist lediglich der Halter des Fahrzeugs. Dieser kann – muss aber nicht – mit dem Eigentümer oder Besitzer identisch sein. Deshalb wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Feld C.4c) klargestellt, dass deren Inhaber nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird.
Die Zulassungsbescheinigung wurde aufgrund der Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge[2] bis zum Jahr 2005 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeführt, um die unterschiedlichen nationalen Zulassungsprozeduren zu vereinheitlichen
sowie den Datenschutz zu verbessern. Beispielsweise enthielt der frühere deutsche Fahrzeugbrief Namen und Wohnort von bis zu sechs Vorhaltern und die Zeiten ihrer Halterschaften. In Österreich waren ehemals die Reihe der Vorbesitzer der Zulassung mit Name, Adresse und Zeitraum im Typenschein eingetragen.
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Essenz: Zulassungsbescheinigungen haben einheitliche Vorgaben als Vorgabe in der EU und besitzen Gültigkeit in der ganzen EU. Darüber hinaus unterscheiden sie sich, was eine erlaubte Erweiterung aber keine Einschränkung bedeutet.
Eins haben alle Zulassungsbescheinigungen gemeinsam.
1. Amtliches EU Dokument.
2. die Tatsache, dass das Fahrzeug die technischen Zulassungsvorschriften (Bauartzulassung) eines EU-Staates erfüllt.
Achtung: es gibt ältere Betriebserlaubnisse aus Österreich, die haben glaube ich erst 2008 die EU Vorgaben bezüglich der Zulassungsbescheinigung erfüllt, doch die Bauartzulassung für EU Zulassungen mussten auch schon die Fahrzeuge mit "Österreichischen originalpapieren" erfüllen. Diese Papiere besitzen allerdings nicht den Status eines EU Dokuments mit Europaweiter Gültigkeit.
In Frankreich wie auch in Deustchland erhält man Zulassungsbescheinigungen nur mit einer COC, oder mit Zulassungsbescheinigungen aus der EU, wenn diese entsprechend der aufgrund der Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 ausgestellt worden sind.
mein Audi aus Luxemburg benötigte eine deutsche Zulassung, dazu reichte die Luxembourgische Zulassung. Ein COC oder eine Einzelabnahme waren dazu nicht notwendig.
Unsere L6e Fahrzeuge benötigen keine Zulassung, sondern nur ein Dokument, welches belegt das das Fahrzeug zur EU Gruppe der L6e Fahrzeuge gehört.
Das wird in Deutschland durch eine COC erfüllt, oder durch eine Zulassungsbescheinigung eines EU Staates, oder für ältere Fahrzeuge Betriebserlaubnisse aus BRD oder DDR.
die Individualisierung des Fahrzeugs, in aller Regel anhand der vom Hersteller vergebenen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (umgangssprachlich: Fahrgestellnummer)
-->die Zuteilung eines Kraftfahrzeugkennzeichens an eine bestimmte Person (dies ist meist der Eigentümer, allerdings stellt -->die Zulassungsbescheinigung in Deutschland und in Österreich keinen Eigentumsnachweis dar; in anderen EU-Ländern kann dies anders sein)
-->die Tatsache, dass das Fahrzeug die technischen Zulassungsvorschriften (Bauartzulassung) eines EU-Staates erfüllt.[Und damit die aller andern EU Statten]
Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist lediglich der Halter des Fahrzeugs. Dieser kann – muss aber nicht – mit dem Eigentümer oder Besitzer identisch sein. Deshalb wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Feld C.4c) klargestellt, dass deren Inhaber nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird.
Die Zulassungsbescheinigung wurde aufgrund der Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge[2] bis zum Jahr 2005 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeführt, um die unterschiedlichen nationalen Zulassungsprozeduren zu vereinheitlichen
sowie den Datenschutz zu verbessern. Beispielsweise enthielt der frühere deutsche Fahrzeugbrief Namen und Wohnort von bis zu sechs Vorhaltern und die Zeiten ihrer Halterschaften. In Österreich waren ehemals die Reihe der Vorbesitzer der Zulassung mit Name, Adresse und Zeitraum im Typenschein eingetragen.
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Essenz: Zulassungsbescheinigungen haben einheitliche Vorgaben als Vorgabe in der EU und besitzen Gültigkeit in der ganzen EU. Darüber hinaus unterscheiden sie sich, was eine erlaubte Erweiterung aber keine Einschränkung bedeutet.
Eins haben alle Zulassungsbescheinigungen gemeinsam.
1. Amtliches EU Dokument.
2. die Tatsache, dass das Fahrzeug die technischen Zulassungsvorschriften (Bauartzulassung) eines EU-Staates erfüllt.
Achtung: es gibt ältere Betriebserlaubnisse aus Österreich, die haben glaube ich erst 2008 die EU Vorgaben bezüglich der Zulassungsbescheinigung erfüllt, doch die Bauartzulassung für EU Zulassungen mussten auch schon die Fahrzeuge mit "Österreichischen originalpapieren" erfüllen. Diese Papiere besitzen allerdings nicht den Status eines EU Dokuments mit Europaweiter Gültigkeit.
In Frankreich wie auch in Deustchland erhält man Zulassungsbescheinigungen nur mit einer COC, oder mit Zulassungsbescheinigungen aus der EU, wenn diese entsprechend der aufgrund der Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 ausgestellt worden sind.
mein Audi aus Luxemburg benötigte eine deutsche Zulassung, dazu reichte die Luxembourgische Zulassung. Ein COC oder eine Einzelabnahme waren dazu nicht notwendig.
Unsere L6e Fahrzeuge benötigen keine Zulassung, sondern nur ein Dokument, welches belegt das das Fahrzeug zur EU Gruppe der L6e Fahrzeuge gehört.
Das wird in Deutschland durch eine COC erfüllt, oder durch eine Zulassungsbescheinigung eines EU Staates, oder für ältere Fahrzeuge Betriebserlaubnisse aus BRD oder DDR.
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Re: Französische Papiere
Hallo LKFZ-Freunde, vielen Dank für die vielen Erläuterungen. Aber wenn ich ehrlich bin, hat es mich nicht weitergebracht. Da nicht wirklich auf mein Problem eingegangen worden ist. Wie gesagt, hat mein IXO französische Papiere. Der IXO ist Baujahr 2014 (wenn das weiter hilft). Ich würde gerne wissen, ob ich mit diesen Papieren in Deutschland fahren darf oder nicht.
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Re: Französische Papiere
Eine verbindliche Aussage wird Dir hier niemand geben können bzw. dürfen, ausser unserem Mitglied Fichte, er ist Rechtsanwalt. Momentan ist er aber selten im Forum.
BJ 2014 - das klingt für mich so als wären die Papiere auf Grundlage einer COC erstellt worden. Damit wäre mein Tipp ja. Mein Truck damals war von 2007 mit AT Papieren, andere Situation, siehe Posting macbloke oben.
BJ 2014 - das klingt für mich so als wären die Papiere auf Grundlage einer COC erstellt worden. Damit wäre mein Tipp ja. Mein Truck damals war von 2007 mit AT Papieren, andere Situation, siehe Posting macbloke oben.