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Neuregelung FZV - Bundesrat

Verfasst: Fr 18. Sep 2020, 05:55
von starik1968
Hallo,

über Facbook stiess ich darauf:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1

"Hinsichtlich der Änderungen in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist mit einer
Entlastung des Erfüllungsaufwandes der Bürgerinnen und Bürger zu rechnen. Sie sind als
private Halterinnen und Halter von Kraftfahrzeugen von Zahlungsvorgängen betroffen. Mit
der Vereinheitlichung der Zulassungsfreiheit von Fahrzeugen der Klasse L6e steigt die
Zahl der zulassungsfreien Fahrzeuge, da mit der Übernahme der Definition der leichten
vierrädrigen Kraftfahrzeuge nach europarechtlichen Vorgaben zur Typgenehmigung in die
FZV der Parameter für die zulässige Höchstmasse von nicht mehr als 350 kg auf unter
425 kg steigt. Damit geht für die Bürgerinnen und Bürger eine Reduzierung des Zeitaufwandes und des Sachaufwandes für die Erstzulassung einher. Der Zeitaufwand für die
Erstzulassung in der Zulassungsbehörde im Rahmen des Vor-Ort-Verfahrens ergibt sich
aus der Wegezeit in Höhe von durchschnittlich 22 Minuten und der Vor-Ort Bearbeitungszeit von durchschnittlich 11 Minuten. Dies ergibt eine Reduzierung des Zeitaufwandes in
Höhe von insgesamt 33 Minuten pro Fall. Obwohl für die Halterinnen und Halter der Hinund Rückweg zur Behörde anfällt, wird standardmäßig der einfache Weg einbezogen.
Dieses Vorgehen entspricht den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen zur
Entfernungspauschale im Steuerrecht. Ebenfalls an das Steuerrecht angelehnt, werden
für die Berechnung der Entlastung 30 Cent pro Kilometer verwendet. Der einfache Weg
zu einer Behörde beträgt auf Kreisebene durchschnittlich rund 22 Minuten und ca. 10 km.
Hieraus ergeben sich pro Fall durchschnittliche Wegekosten von 3 Euro. Wartezeiten in
Behörden und anfallende Gebühren für Verwaltungsleistungen sind nicht Teil des Erfüllungsaufwandes und werden daher nur nachrichtlich ausgewiesen (siehe zu VI. 5.). Es
entfällt daher der Sachaufwand für den Weg zur Zulassungsbehörde in Höhe von 3 Euro
pro Fall.
Auf der Grundlage des Bestandes von 378 zugelassenen leichten 4-rädrigen Kraftfahrzeugen am 1. Januar 2019 mit einer Leermasse von 351 bis 424 kg wird mit einer jährlichen Anwendungsfallzahl von rund 1 000 Fahrzeugen gerechnet, die mit der Änderung
der FZV nun zusätzlich der Zulassungsfreiheit unterliegen. Die Reduzierung des Erfüllungsaufwandes für die Bürgerinnen und Bürger betrifft damit Halterinnen und Halter von
geschätzt rund 1 000 Fahrzeugen der Klasse L6e und umfasst insgesamt 550 Stunden
Zeitaufwand und 3 000 Euro Sachaufwand."

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bund ... tml#top-75

Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Verfasst: Fr 18. Sep 2020, 10:35
von Fichte
023) 023) 023) 023)

Danke für die Info, der Bundesrat berät und debatiert über diese (meines Erachtens notwendige Änderung) am heutigen Tage, dem 18.09.2020! Im Referentenentwurf ist enthalten, dass die Klasse L6e (und damit die Zulassungsfreiheit) vollständig wie folgt abgefasst werden soll:
L6e.png
L6e.png (224.16 KiB) 6952 mal betrachtet
Mithin genau jenes, welches wir uns alle wünschen. Rechtsklarheit für alle vierrädrige Fahrzeuge mit bis zu 425 kg.....

023) 023) 023) 023) 023)

Vielen, Vielen Dank, Starik, für`s posten.

Ich werde die Debatte weiter verfolgen und sobald die Änderungen verabschiedet wurden in den Bekanntmachungen anpinnen.

Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Verfasst: Fr 18. Sep 2020, 11:02
von starik1968
Wenn das durch ist, schau ich ob man das den Autoren Daubner/Huppertz zukommen lassen kann, die sind ja die m.W. Koryphäen für dieses Gebiet, evtl. geht so Kleinkram bei denen unterm Radar durch. Denn das was die publizieren liest auch die Rennleitung :-)

cu
F. :-)

Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Verfasst: Fr 18. Sep 2020, 12:16
von Metaphysik
Top Info 023)

Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Verfasst: Fr 18. Sep 2020, 13:37
von guidolenz123
Fichte hat geschrieben:
Fr 18. Sep 2020, 10:35
023) 023) 023) 023)

Danke für die Info, der Bundesrat berät und debatiert über diese (meines Erachtens notwendige Änderung) am heutigen Tage, dem 18.09.2020! Im Referentenentwurf ist enthalten, dass die Klasse L6e (und damit die Zulassungsfreiheit) vollständig wie folgt abgefasst werden soll:

L6e.png

Mithin genau jenes, welches wir uns alle wünschen. Rechtsklarheit für alle vierrädrige Fahrzeuge mit bis zu 425 kg.....

023) 023) 023) 023) 023)

Vielen, Vielen Dank, Starik, für`s posten.

Ich werde die Debatte weiter verfolgen und sobald die Änderungen verabschiedet wurden in den Bekanntmachungen anpinnen.

Im Bundesrat ist dieser Teil durch....seit heute....

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bund ... tml#top-75

Bild

Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Verfasst: Fr 18. Sep 2020, 14:06
von starik1968
Die fachlichen Änderungen die da gemacht werden sollen, werden sich wohl nicht auf L6e-BP beziehen, da das ja entweder/oder ist.

Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Verfasst: Fr 18. Sep 2020, 14:35
von guidolenz123
starik1968 hat geschrieben:
Fr 18. Sep 2020, 14:06
Die fachlichen Änderungen die da gemacht werden sollen, werden sich wohl nicht auf L6e-BP beziehen, da das ja entweder/oder ist.

Ich verstehe DIES:



Auf der Grundlage des Bestandes von 378 zugelassenen leichten 4-rädrigen Kraftfahrzeugen am 1. Januar 2019 mit einer Leermasse von 351 bis 424 kg wird mit einer jährlichen Anwendungsfallzahl von rund 1 000 Fahrzeugen gerechnet, die mit der Änderung
der FZV nun zusätzlich der Zulassungsfreiheit unterliegen. Die Reduzierung des Erfüllungsaufwandes für die Bürgerinnen und Bürger betrifft damit Halterinnen und Halter von
geschätzt rund 1 000 Fahrzeugen der Klasse L6e und umfasst insgesamt 550 Stunden
Zeitaufwand und 3 000 Euro Sachaufwand."


aber so.......

Oder steh ich iwo auf'm Schlauch ?

Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Verfasst: Fr 18. Sep 2020, 14:47
von starik1968
Uch meinte dass ja noch Änderungen vom Bundesrat vorgeschlagen sind, da der Punkt aber nicht nur L6e-BP umfasste, sondern noch was mit Abmassen und so, werden diese Änderungen sich darauf beziehen, da es bei L6e-BP nur darum geht, das nachzuvollziehen, was man in FEV gemacht hat, den direkten Bezug auf die EU und den Verzicht auf nationale Eigendefinitionen.

Was nirgends steht, ist, dass es ja Steuerverluste ergibt. Wobei das pro Fhzg ja nur um die 160 € / p.a. sind bei Diesel.

Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 06:23
von starik1968
Hier der Beschluss, siehe Seite 13, wobei mir da nicht ganz klar ist, was da gemeint ist.

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1

:-)

Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 08:29
von Fichte
Mit der Regelung soll eine Übergangsvorschrift geschaffen werden, die den
Zulassungsstatus der bisher pflichtgemäß zugelassenen Fahrzeuge der Klasse
L6e (Klasseneinteilung nach der Verordnung (EU) Nr. 68/2013) angesichts der
künftigen Zulassungsfreiheit solcher Fahrzeuge formal bereinigt
Nach diesem Passus wird klargestellt, dass die bisherige Praxis (die Zulassung von LKfzg über 350 kg bis 425 kg) im Hinblick auf die künftige Zulassungsfreiheit derselben Übergangsweise geregelt werden soll. Mithin bis zu einer finalen und endgültigen Änderung der FZV....

Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 08:41
von starik1968
Fichte hat geschrieben:
Mo 21. Sep 2020, 08:29
Mit der Regelung soll eine Übergangsvorschrift geschaffen werden, die den
Zulassungsstatus der bisher pflichtgemäß zugelassenen Fahrzeuge der Klasse
L6e (Klasseneinteilung nach der Verordnung (EU) Nr. 68/2013) angesichts der
künftigen Zulassungsfreiheit solcher Fahrzeuge formal bereinigt
Nach diesem Passus wird klargestellt, dass die bisherige Praxis (die Zulassung von LKfzg über 350 kg bis 425 kg) im Hinblick auf die künftige Zulassungsfreiheit derselben Übergangsweise geregelt werden soll. Mithin bis zu einer finalen und endgültigen Änderung der FZV....
Danke! da bin ich mal gespannt, dann wird das im BGBl wohl geregelt und später dann die FZV angepasst. Wundert mich dass die Übergang regeln wollen, statt einfach zu sagen, dass man warten bis die Änderung durch ist im FZV.

:-)

Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 09:49
von Fichte
Um im Hinblick auf die aktuell bestehende und konfuse Lage bei der Zulassung dieser Fahrzeuge bei unterschiedlichen Zulassungsstellen zu reagieren.

Es kann/soll nicht sein, dass jetzt noch jemand ein LKfzg (über 350 kg bis 425 kg) zulassen muss, nebst regulärer KFZ-Versicherung in Kenntnis dessen, dass alsbald das Fahrzeug faktisch zulassungsfrei ist und nur kleine Versicherungskennzeichen notwendig sind..... :wink:

Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 10:34
von starik1968
Fichte hat geschrieben:
Mo 21. Sep 2020, 09:49
Um im Hinblick auf die aktuell bestehende und konfuse Lage bei der Zulassung dieser Fahrzeuge bei unterschiedlichen Zulassungsstellen zu reagieren.

Es kann/soll nicht sein, dass jetzt noch jemand ein LKfzg (über 350 kg bis 425 kg) zulassen muss, nebst regulärer KFZ-Versicherung in Kenntnis dessen, dass alsbald das Fahrzeug faktisch zulassungsfrei ist und nur kleine Versicherungskennzeichen notwendig sind..... :wink:
Wie wird das übergangsweise publiziert? Man wird ja was vorlegen müssen 090 :-)

Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 11:55
von Fichte
:shock: am besten jenes ausdrucken, welches Du gefunden hast....

Dann kannst Du sie mit dem Papier faktisch erschlagen.... 019)

Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 12:44
von starik1968
Fichte hat geschrieben:
Mo 21. Sep 2020, 11:55
:shock: am besten jenes ausdrucken, welches Du gefunden hast....

Dann kannst Du sie mit dem Papier faktisch erschlagen.... 019)
Mal schauen was die Tage via buzer.de kommt, habe mal den "Alarm" abonniert, und mir buzer.de und die BGBl-Seite als RSS-Feed in meine Bazqux-Feeds genommen. Da sehe ich dann schnell wenn sich irgendwas tut :-)

Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Verfasst: Sa 26. Sep 2020, 05:46
von Fritz
Hallo,
herzlichen Dank für die hervorragend recherchierten Dokumente. Habe
daraufhin sofort den Verkauf meines L6eBP abgebrochen, und mir den
Ausdruck von 'Bundesrat Drucksache 397-20 v. 18.09.20' ins Hand-
schuhfach gelegt.

Bis zur endgültigen Zulassungsfreiheit wird meine Frau die rote Einkaufs-
tasche verwenden. Sollte ich wider Erwarten eine Spontanheilung 'erleiden',
wird es sicher ein 6 kw-Trucky. *träum*

Ciao, Fritz

Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Verfasst: Do 8. Okt 2020, 19:19
von macbloke
DAs sind ja erstmal gute NAchrichten... Prima

Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Verfasst: Mi 21. Okt 2020, 10:49
von Zwirn
Weiß jemand, was der nächste Schritt ist, und wann?

Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Verfasst: Mi 21. Okt 2020, 20:03
von macbloke
Der nächste Schritt soll sein, dass LKFZ mit 4 Rädern und 6kW Diesel bez. Elektro und 425kg max. Gewicht (oder war es 450?) versicherungskennzeichen und ohne Zulassung gefahren werden dürfen, also so wie es bisher mit der Klasse L6e war, nur das jetzt höheres max. Gesamtgewicht und Leergewicht und mehr Leistung sein darf.

Wann? Keine Ahnung. Aber das ist auch total egal. Denn es wurde ja geregelt, das es bis zur Änderung der FZV schon vorgreifend so gehandhabt wird und Rechtssicherheit besteht. Daraus leite ich ab, das das datum dsafür noch nicht feststeht und es noch ungewiss wie lange dauern kann bis es umgesetzt wird. Also nicht in den nächsten 2 Wochen oder 2 Monaten, nächstes Jahr? Übernächstes Jahr?

So eine Regelung wird nicht beschlossen wenn es absehbar kurz ist.

Darf ich Fragen wieso du das wissen willst? Die Aussagen sind eindeutig und geregelt. Falls du also schon so ein FAhrzeug hast oder so eines anschaffen willst, VKZ reicht und ist zur Zeit auch bindend. Und vorgesehen ist es die FVZZ zu ändern, bis dahin gilt aber schon das was geändert werden soll.

Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Verfasst: Do 22. Okt 2020, 00:59
von Zwirn
Das heißt also, die 6kw müssen nicht mehr zugelassen werden?

Ich hab gedacht, es ist lediglich in der Mache.

LG Zwirn