Neuregelung FZV - Bundesrat

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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starik1968
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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Beitrag von starik1968 » Do 22. Okt 2020, 06:43

Zwirn hat geschrieben:
Do 22. Okt 2020, 00:59
Das heißt also, die 6kw müssen nicht mehr zugelassen werden?

Ich hab gedacht, es ist lediglich in der Mache.

LG Zwirn
Auf der Bundesratseite stand m.W. dass die Regierung das noch abzeichnen muss. Da warte ich drauf. Mein Aixam Crossline Bj. 2018 ist zugelassen (fahrr ihn gerade eh nicht), TÜV braucht er erst wohl so im Mai 2021, also kann ich warten.

Der braucht kein TüV

macbloke
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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Beitrag von macbloke » Do 22. Okt 2020, 18:40

Beides.
1. Es ist in der Mache: Das heisst die FZV ist in der Mache.


2. Um den Luftleeren raum, das Machtvakuum bis dahin zu füllen, wurde obiger (Beschluss? Verordnung? Regelung?) was auch immer, von der Regierung geregelt: Bis die FZV so wie geplant geändert wird, soll die Regelung schon vorher angewandt werden, genauso als sei die geplante Änderung von der FZV schon durchgeführt worden.

Und ja, das bedeutet als Fazit: VKZ für Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6, auch für die neu definierten 6kW Fahrzeuge.

Allen Unkenrufer mal an dieser Stelle: das ist doch mal gut. Eigentlich sollte man denken das damit den Verschwörungstheoretikern der Wind aus den Segeln genommen würde, was die Böse regierung sich alles ausheckt um die armen Mopedautofahrer zu quälen und zu schröpfen.

Mal mein offener Kommentar dazu: wer meint, das eine Regierung so viel Aufhebens um eine so Nebensächlichkeit veranstaltet, um Steuer gelder zu Schröpfen oder ähnliche Motive, der kommt sich selber wohl etwas zu wichtig vor.

Abzulesen an der Begründung: für unsere Fahrzeuge sollen keine Kapazitäten verschwendet werden.

Total uninteressant, da irgendetwas an Geld reinholen zu wollen. Das wäre ein Tropfen auf dem Heißen Stein. Das Gegenteil ist der Fall: möglichst wenig Ballast und unkompliziert gestalten, damit es den normalen Ablauf nicht unnötig behindert und Kosten beschert. Wie sollte das auch funktionieren: Der Verwaltungsaufwand wäre größer als der Ertrag der damit reingeholt werden könnte.
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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Beitrag von starik1968 » Fr 23. Okt 2020, 07:03

Dazu habe ich bisher keine Infos gefunden, gibt es da einen Link dazu?

Du, da hast du wohl was übersehen. Dann lies nochmal den ganzen thread, da sind doch die links dazu angegeben.

Gefahr für L6e sehe ich eher wegen Umweltschutzaspekten,
nö, sehe ich nicht die Gefahr. die sind aussen vor was die Plaketten betrifft. Und was die Motoren betrifft greifen ja die Regelungen. So, wie es bei den Zweirädrigen LKFZ keine 2 Takter mehr hergestellt werden (gibt nur noch Restbestände) genauso dürfen nur noch Motoren hergestellt werden die die Umweltrichtlinien erfüllen. Das war der grund für die 6kW Motoren statt der 4kW Motoren. Deswegen kann man auch nicht zum Beispiel einen Aixam statt mit 6kW mit 4kW ordern, weil diese Motoren nich die allerneuesten Abgaswerte erfüllen, oder nur schwerlich. Das geht bei den 6kW Motoren besser.


das da mal was kommt, wegen den Emissionen. Die Steuer lohnt sich nicht, dazu werden auch nicht allzuviele zugelassen worden sein, da es ja m.W. immer noch Versicherungen gibt die VKZ ausgaben. Habe mal Google geschaut, bei Zulassungen zu L6e finden sich keine Daten im Netz (vllt. auch was übersehen), dürfte aber sehr überschaubar sein. Der Bundesrat hatte in derVorlage wenn ich mich recht erinnere 1.000 Fahrzeuge pro Jahr, aber keine Angabe ob das die verkauften oder die zugelassen sind.

Das sind die jährlich verkauften. Zulassungspflichtig sind die ja nicht. Steht ja auch jährlich dabei, also die die jährlich neu hinzukommen. Anders ergibts ja keinen Sinn, in irgendeiner Studie einer hochschule stand mal was von 14.000 Fahrzeugen in Deutschland. Das ist aber schon paar Jahre her.

Bin gespannt wie der Ami sich entwickelt. Bei dem Preis und wenn Citroen den pusht könnte da mal was werden.

Ja, der interessiert mich auch. Wenn ich die Möglichkeit bekommen könnte den auf der Arbeit zu laden.

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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Beitrag von HerrToeff » Mo 22. Mär 2021, 10:23

Bei einer einzigen VS habe ich in den AGK gefunden dass sie VKZ für 6kw ausgeben.. aber generell ist es erst in der Mache
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Beitrag von macbloke » Mo 22. Mär 2021, 16:35

Zu Nummer 6b Buchstabe b:
Mit der Regelung soll eine Übergangsvorschrift geschaffen werden, die den
Zulassungsstatus der bisher pflichtgemäß zugelassenen Fahrzeuge der Klasse
L6e (Klasseneinteilung nach der Verordnung (EU) Nr. 68/2013) angesichts der
künftigen Zulassungsfreiheit solcher Fahrzeuge formal bereinigt.

So zu finden in:
https://www.bundesrat.de/drs.html?id=397-20%28B%29

Da steht eindeutig das die Zulassungspflicht wegfällt. In einer Erläuterung dazu ist zu finden, dass bis dahin die Fahrzeuge mit VKZ fahren dürfen.

Wenn ich das auch noch finde Poste ich das auch noch.
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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Beitrag von Metaphysik » Mo 22. Mär 2021, 17:00

Interessant. Das bedeutete dann ja das der Bundesrat die Anwendbarkeit vom Bundestag (und Bundesrat) abschließend beschlossener Gesetze nachträglich einseitig einschränken kann. Hr. Lenz, ist das so? 017)

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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Beitrag von macbloke » Mo 22. Mär 2021, 17:16

Metaphysik hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 17:00
Interessant. Das bedeutete dann ja das der Bundesrat die Anwendbarkeit vom Bundestag (und Bundesrat) abschließend beschlossener Gesetze nachträglich einseitig einschränken kann. Hr. Lenz, ist das so? 017)
Nein, Ihr versteht aber auch gar nichts
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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Beitrag von Metaphysik » Mo 22. Mär 2021, 17:25

macbloke hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 17:16
Metaphysik hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 17:00
Interessant. Das bedeutete dann ja das der Bundesrat die Anwendbarkeit vom Bundestag (und Bundesrat) abschließend beschlossener Gesetze nachträglich einseitig einschränken kann. Hr. Lenz, ist das so? 017)
Nein, Ihr versteht aber auch gar nichts
Klär uns auf :wink: :D

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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Beitrag von macbloke » Mo 22. Mär 2021, 17:35

1. Der Bundesrat hat beschlossen.
2. Dieser Beschluss wird zu einer "Drucksache".
3. Der Bundesregierung setzt die Beschlüsse des Bundesrates um.
4. Die Verordnung wird nach Umsetzung im Bundesgestzblatt veröffentlicht.

Hier die Drucksache, ausschnittsweise. Komplett im unten angegebenen Link zu finden. beschlossene Änderung der Einteilung UND der Zulassungsverordung
L6e BU 6000W.JPG
L6e BU 6000W.JPG (95.24 KiB) 3876 mal betrachtet
[
attachment=0]LKVZ Zulassung VKZ.JPG[/attachment]

https://www.bundesrat.de/drs.html?id=397-20%28B%29

So, das sind die Fakten.

Was noch fehlt, ich aber auch noch finde, das sind die erläuternden Worte das bis zur Veröffentlichung die fahrzeuge schon miot VKZ fahren dürfen. Könnt ihr Euch aber am Suchen auch beteiligen. Einfach die ganzen links Durchlesen. GENAU durchlesen. hab da jetzt paar Stunden alles verlinkte zu gelesen, bekomme gerade Ärger. Muss ich weiter suchen.

Aber selbt mit dem hier läßt sich was machen.
Dateianhänge
LKVZ Zulassung VKZ.JPG
LKVZ Zulassung VKZ.JPG (51.09 KiB) 3876 mal betrachtet
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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Beitrag von Metaphysik » Mo 22. Mär 2021, 18:53

Aus der kompletten Drucksache https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1

Bild

Also ist der Ball wieder beim Verkehrsministerium und das geltende Recht soll erst geändert werden. Deshalb wundert es mich ja das die Anwendung geltenden Rechts so einfach ausgesetzt werden kann. Kann durchaus sein, wundert mich halt nur.

002)

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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Beitrag von macbloke » Mo 22. Mär 2021, 19:49

Metaphysik hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 18:53
Aus der kompletten Drucksache https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1

Bild

Also ist der Ball wieder beim Verkehrsministerium und das geltende Recht soll erst geändert werden. Deshalb wundert es mich ja das die Anwendung geltenden Rechts so einfach ausgesetzt werden kann. Kann durchaus sein, wundert mich halt nur.

002)
Nee. Meta. Eben nicht! Der Bundesrat hat es schon beschlossen. Es geht jetzt an die Bundesregierung zur Umsetzung.
Jetzt muss nur noch die entsprechende Stelle gefunden werden, die die Übergabgaszeit bis dahin regelt: nämlich das diese Fahrzeuge bisdahin wie sowieso schon vorgesehen mit VKZ fahren dürfen. Wenn ich jetzt in dieser Situation wäre dann würde ich den sofort suchen, aber ich hab dafür jetzt immer wieder mal darangesessen. Ich finds noch, aber glaube 20.April oder MAi solls eh umgesetzt werden.

Mir reichen aber auch schon die beiden Ausschnitte aus der Drucksache, die Anpassung der Eingruppierung der LKFZ L6e (wobei da die vorgänger Version schon ausreicht) sowie insbesondere die Anpassung der Zulassungs Verordnung.
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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Beitrag von Metaphysik » Mo 22. Mär 2021, 19:51

macbloke hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 19:49
Metaphysik hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 18:53
Aus der kompletten Drucksache https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1

Bild

Also ist der Ball wieder beim Verkehrsministerium und das geltende Recht soll erst geändert werden. Deshalb wundert es mich ja das die Anwendung geltenden Rechts so einfach ausgesetzt werden kann. Kann durchaus sein, wundert mich halt nur.

002)
Nee. Meta. Eben nicht! Der Bundesrat hat es schon beschlossen.
Ja, aber der Verkehrminister noch nicht daraufhin erlassen ..

Und, btw., der Bundestag hat da scheinbar überhaupt kein Wort mitzureden 017)

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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Beitrag von macbloke » Mo 22. Mär 2021, 19:59

hier noch einmal die Schritte:

1. Der Bundesrat hat beschlossen.
2. Dieser Beschluss wird zu einer "Drucksache".
3. Der Bundesregierung setzt die Beschlüsse des Bundesrates um.
4. Die Verordnung wird nach Umsetzung im Bundesgestzblatt veröffentlicht.
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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Beitrag von Metaphysik » Mo 22. Mär 2021, 20:21

macbloke hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 19:59
hier noch einmal die Schritte:

1. Der Bundesrat hat beschlossen.
2. Dieser Beschluss wird zu einer "Drucksache".
3. Der Bundesregierung setzt die Beschlüsse des Bundesrates um.
4. Die Verordnung wird nach Umsetzung im Bundesgestzblatt veröffentlicht.
Und erst mit Abschluß von Punkt 4 ist sie geltendes Gesetz und ersetzt das bisherige .. . Ich denke wir sind uns da einig? Deshalb wundert es mich ja auch das der Bundesrat die Anwendung des bis Abschluß des Punkt 4. geltenden Gesetzes mittels einer Verordnung verhinden kann.

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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Beitrag von macbloke » Mo 22. Mär 2021, 20:24

DAs ist richtig, es geht jetzt darum noch die Passageg zu finden die den Zeitraum bis dahin regelt. Diese Regelung gibt es ja.
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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Beitrag von macbloke » Mo 22. Mär 2021, 20:26

Metaphysik hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 20:21
macbloke hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 19:59
......... Deshalb wundert es mich ja auch das der Bundesrat die Anwendung des bis Abschluß des Punkt 4. geltenden Gesetzes mittels einer Verordnung verhinden kann.
DAs verstehe ich nicht was du damit meinst.
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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Beitrag von Metaphysik » Mo 22. Mär 2021, 20:37

Da sind jetzt die Zitate verrutscht
DAs verstehe ich nicht was du damit meinst.
war von Dir.

Ich meine damit das die Änderung erst mit Veröffentlichung geltendes Recht wird und das bisherige Recht ersetzt.

Das der Bundesrat mittels Verordnung oder was auch immer das bis zur Veröffentlichung geltende Recht aushebeln kann wundert mich.

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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Beitrag von macbloke » Mo 22. Mär 2021, 21:00

Ach so meinst du das. Nein das tut er nicht. Sinngemäß steht da soetwas wie, dass es einen Konflikt zwischen EU Vorgabe und Deutscher Zulassungsverordnung gebe, und dadurch ein nicht geregelter Raum etstanden sei. Dieser Raum bez diese Situation sei für die Bürger nicht zumutbar, da diese Ihre LKFZ der Klasse L6e jetzt freiwillig zulassen müssten, nur um dann biis zur endgültigen umsetzung um dann zulassungsfrei wie es geplant ist mit VKZ fahren zu dürfen. Bis dahin sollen diese Fahrzeuge schon mit VKZ fahren dürfen.

Sinngemäß geht es da nicht um das Aushebeln bestehender Gesetze, sondern um eine Verfahrensweise, die ein disharmonisches Gefüge, das durch die EU Verordnung entstanden ist, sauber zu handhaben.

Den text suche ich gerade noch. Zu doof das ich den nicht direkt rauskopiert habe. Aber er ist mir direkt ins Auge gesprungen und ich dachte, mensch klasse da steht es ja schwarz auf weiß.... Das ich das nicht wiederfinde hat mich dann gewurmt.
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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Beitrag von Metaphysik » Mo 22. Mär 2021, 21:07

macbloke hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 21:00
Ach so meinst du das. Nein das tut er nicht. Sinngemäß steht da soetwas wie, dass es einen Konflikt zwischen EU Vorgabe und Deutscher Zulassungsverordnung gebe, und dadurch ein nicht geregelter Raum etstanden sei.
Das wundert mich, denn der EU ist es doch anscheinend egal ob die jeweiligen L6e Klassen in den einzelnen Mitgliedsländern zulassungspflichtig sind oder nicht. Deshalb ist dies ja auch kein Punkt übergeordneten EU Rechts.
macbloke hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 21:00
Den text suche ich gerade noch. Zu doof das ich den nicht direkt rauskopiert habe. Aber er ist mir direkt ins Auge gesprungen und ich dachte, mensch klasse da steht es ja schwarz auf weiß.... Das ich das nicht wiederfinde hat mich dann gewurmt.
Ja, wär super wenn Du das wieder finden würdest 022)

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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat

Beitrag von macbloke » Mo 22. Mär 2021, 21:13

Metaphysik hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 21:07
macbloke hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 21:00
Ach so meinst du das. Nein das tut er nicht. Sinngemäß steht da soetwas wie, dass es einen Konflikt zwischen EU Vorgabe und Deutscher Zulassungsverordnung gebe, und dadurch ein nicht geregelter Raum etstanden sei.
Das wundert mich, denn der EU ist es doch anscheinend egal ob die jeweiligen L6e Klassen in den einzelnen Mitgliedsländern zulassungsflichtig sind oder nicht.

Ja klar ist es der EU egal. Aber ich bin ja hocherfreut, das gesehen worden ist das da eine diskrepanz entstanden ist. Aus deutscher Sicht. Aus meiner Sicht hätte man ja sagen können die L6e Fahrzeuge müssen dann eben auch wie L7e Zugelassen werden. Wie L6e in anderen Ländern auch. Begründet wurde das damit das klediglich ein höherer verwltungsaufwand dadurch entstünde. Und da der Markt dafür tatsächlich klein ist.... Da hat mal jemand vernünftig pragmatisch gedacht. Klasse.
macbloke hat geschrieben:
Mo 22. Mär 2021, 21:00
Den text suche ich gerade noch. Zu doof das ich den nicht direkt rauskopiert habe. Aber er ist mir direkt ins Auge gesprungen und ich dachte, mensch klasse da steht es ja schwarz auf weiß.... Das ich das nicht wiederfinde hat mich dann gewurmt.
Ja, wär super wenn Du das wieder finden würdest 022)
JA... was meinsrt du as ich mich selber in den Arsch beissen könnte, das ich das nicht sogleich mit snipping tool (ist ja bei allen Windows Versionen dabei) ausgeschnitten hab. Echt. Aber ich merke ich bin da dicht dran.
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