Neuregelung FZV - Bundesrat
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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat
Mac ich denk mal Du hast das bei Gamma oder einem anderen Händler gelesen. Die schreiben viel um ihre LKFZ zu verkaufen.
Mach Dich nicht verrückt. Diese Übergangsregeleung gibts nicht.
Bzw sie ist wie Nessie. Jeder hat sie mal gesehen, aber keiner konnte sie belastbar wiederfinden.
Mach Dich nicht verrückt. Diese Übergangsregeleung gibts nicht.
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lieben Gruß
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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat
Habe da auch nichts gesehen und würde mich da auf nichts verlassen. Geht es schief ist man dran. Sollte ja eigentlich schnell gehen, aber nun liegt es im Ministerium erstmal "fest". Habe mir einen Gesetzesänderungsdienst per Mail abonniert und schaue auf zwei via RSS, dann bekomme ich es zeitnah mit.HerrToeff hat geschrieben: ↑Sa 27. Mär 2021, 01:24Mac ich denk mal Du hast das bei Gamma oder einem anderen Händler gelesen. Die schreiben viel um ihre LKFZ zu verkaufen.
Mach Dich nicht verrückt. Diese Übergangsregeleung gibts nicht.
Bzw sie ist wie Nessie. Jeder hat sie mal gesehen, aber keiner konnte sie belastbar wiederfinden.
cu
F.
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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat
nein. Auf diese Gamma Seite bin ich erst vor kuruzem drauf gewesen. seit AJhren wieder das erste mal.HerrToeff hat geschrieben: ↑Sa 27. Mär 2021, 01:24Mac ich denk mal Du hast das bei Gamma oder einem anderen Händler gelesen. Die schreiben viel um ihre LKFZ zu verkaufen.
Mach Dich nicht verrückt. Diese Übergangsregeleung gibts nicht.
Bzw sie ist wie Nessie. Jeder hat sie mal gesehen, aber keiner konnte sie belastbar wiederfinden.
Es ist definitiv auf einem link gewesen der zu der Budeseigenen homepage führt.
Bin aber im Momenterstmal raus aus dem Thema. Hab andere Priorisierung aufgezwungen bekommen. Höhere Macht.
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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat
Ja .. Du must Dich mit dem Garantieservice von Porsche herumschlagen
lieben Gruß
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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat
Die Regelung gibts nicht. Sonst gäb es auch legale VKZ für die 6kw Mobile.
Und ich selber hab auch nix gefunden. Es gibt nix verbindliches. Leider.
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lieben Gruß
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Re: Neuregelung FZV - Bundesrat
Habs jetzt noch mehrmals gelesen, zu einer Änderung des § 2 FZV aber nichts gefunden!
Aber aus:
b) Absatz 8 wird wie folgt gefasst:
„(8) Fahrzeuge, die nach der bis zum … [einsetzen: Tag der Verkündung dieser Verordnung] gültigen Fassung dieser Verordnung als zulassungspflichtig zugelassen worden sind und die die
Voraussetzungen nach § 2 Nummer 12 erfüllen, gelten ab dem
… [einsetzen: Tag nach der Verkündung dieser Verordnung] als
nach § 3 Absatz 3 zugelassen.“
könnte man tatsächlich ableiten, dass die Änderung kommen wird.
Aber diese Änderung bezieht sich nur auf den § 50, für den Fall, dass die Regierungsvorlage zum § 2 FZV in Kraft tritt. ("Die Ergänzung um den Buchstaben b bezieht sich auf die
Regierungsvorlage.")
Ich liege also möglicherweise falsch, möglicherweise auch nicht.
Wenn eine Gesetzesänderung gewollt ist, warum dann nach Verabschiedung noch Monate warten? Wieder einen Termin mitten im Jahr statt z. B. zum 01.01.2021?
Und verabschiedet ist die Änderung zum § 2 nach diesem Beschluss vom 18.09.20 nach meinem Ermessen eben noch nicht.
Und zu der "Regierungsvorlage" hab ich bisher nichts gefunden.
Schon gar nichts zu einer Verabschiedung einer solchen, in der der § 2 Nr. 12 FZV geändert wird.
Sollte da im Mai tatsächlich (was ich langsam auch glaube, obwohl ich noch nichts dazu gefunden habe (habe auch andere Prioritäten =D) ) die Änderung der Nr. 12 des § 2 FZV beschlossen werden, hoffe ich, dass das dann auch unverzüglich umgesetzt wird.
Ich denke wir bleiben da dran und können es dann zeitnah verkünden.
Aber aus:
b) Absatz 8 wird wie folgt gefasst:
„(8) Fahrzeuge, die nach der bis zum … [einsetzen: Tag der Verkündung dieser Verordnung] gültigen Fassung dieser Verordnung als zulassungspflichtig zugelassen worden sind und die die
Voraussetzungen nach § 2 Nummer 12 erfüllen, gelten ab dem
… [einsetzen: Tag nach der Verkündung dieser Verordnung] als
nach § 3 Absatz 3 zugelassen.“
könnte man tatsächlich ableiten, dass die Änderung kommen wird.
Aber diese Änderung bezieht sich nur auf den § 50, für den Fall, dass die Regierungsvorlage zum § 2 FZV in Kraft tritt. ("Die Ergänzung um den Buchstaben b bezieht sich auf die
Regierungsvorlage.")
Ich liege also möglicherweise falsch, möglicherweise auch nicht.
Wenn eine Gesetzesänderung gewollt ist, warum dann nach Verabschiedung noch Monate warten? Wieder einen Termin mitten im Jahr statt z. B. zum 01.01.2021?
Und verabschiedet ist die Änderung zum § 2 nach diesem Beschluss vom 18.09.20 nach meinem Ermessen eben noch nicht.
Und zu der "Regierungsvorlage" hab ich bisher nichts gefunden.
Schon gar nichts zu einer Verabschiedung einer solchen, in der der § 2 Nr. 12 FZV geändert wird.
Sollte da im Mai tatsächlich (was ich langsam auch glaube, obwohl ich noch nichts dazu gefunden habe (habe auch andere Prioritäten =D) ) die Änderung der Nr. 12 des § 2 FZV beschlossen werden, hoffe ich, dass das dann auch unverzüglich umgesetzt wird.
Ich denke wir bleiben da dran und können es dann zeitnah verkünden.