6 Kw /425 Kg

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Zwirn
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6 Kw /425 Kg

Beitrag von Zwirn » Fr 21. Aug 2020, 14:50

Ich habe das Forum ein wenig durchforstet zu den L6e-BP Autos.

Habe ich folgendes richtig verstanden:

1. Die L6e-BP Autos sind zulassungspflichtig
2. Wenn sie zugelassen werden, sind sie Steuer und TüV-pflichtig
3. Vollkasko ist zugelassen kein Problem
4. Zur Zulassung muss man eine Einzelabnahme durchführen
5. 15/16 Jährige dürfen diesen Typ mit Klasse Am fahren
6. Neu gibt es von Aixam nur 6Kw
7. Es findet sich eine Versicherung die diese Autos trotzdem versichert, dann nur mit Teilkasko. Das ist dann halbseiden, man hat die EU-Verordnung im Rücken? Wobei vermutlich keineswegs klar ist, ob die Zulassungsfreiheit trotz neuer Regelung erhalten bleibt.
LG Zwirn

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Fichte
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Re: 6 Kw /425 Kg

Beitrag von Fichte » Fr 21. Aug 2020, 17:05

Zwirn hat geschrieben:
Fr 21. Aug 2020, 14:50
Ich habe das Forum ein wenig durchforstet zu den L6e-BP Autos.

Habe ich folgendes richtig verstanden:

1. Die L6e-BP Autos sind zulassungspflichtig
2. Wenn sie zugelassen werden, sind sie Steuer und TüV-pflichtig
3. Vollkasko ist zugelassen kein Problem
4. Zur Zulassung muss man eine Einzelabnahme durchführen
5. 15/16 Jährige dürfen diesen Typ mit Klasse Am fahren
6. Neu gibt es von Aixam nur 6Kw
7. Es findet sich eine Versicherung die diese Autos trotzdem versichert, dann nur mit Teilkasko. Das ist dann halbseiden, man hat die EU-Verordnung im Rücken? Wobei vermutlich keineswegs klar ist, ob die Zulassungsfreiheit trotz neuer Regelung erhalten bleibt.
LG Zwirn
Zu 1) Ja...
Zu 2) Ja...
Zu 3) Ja...
Zu 4) Nein, das LKfzg wird wie jedes andere Auto zugelassen.... bei Erstzulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) neu ausgestellt und auch die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), aber keine Umweltplakette erteilt... ich lese aber nach wie vor, dass Aixam-Händler die LKfzg mit 425 kg mit kleinen Versicherungskennzeichen und Vollkaskoversicherung anbieten, wenn das LKfzg dort gekauft wird... 017)
Zu 5) Ja...
Zu 6) Ja...
Zu 7) vorher mit einem Versicherungsvertreter abklären, denn zur Zulassung muß ohnehin eine (Haftpflicht-)Versicherung vorgezeigt werden.... Für die „Altfahrzeuge“ (bis 350 kg) wird die Zulassungsfreiheit wohl bestehen bleiben..

:wink:
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Mack
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Re: 6 Kw /425 Kg

Beitrag von Mack » Di 1. Sep 2020, 10:32

Fichte hat geschrieben:
Fr 21. Aug 2020, 17:05
ich lese aber nach wie vor, dass Aixam-Händler die LKfzg mit 425 kg mit kleinen Versicherungskennzeichen und Vollkaskoversicherung anbieten, wenn das LKfzg dort gekauft wird... 017)
So Versichern das nur "halbseidene" Versicherungen. AXA und HUK ist das aufgefallen und haben die Versicherung so abgelehnt, fällt das bei einer Kontrolle oder bei einem Unfall auf, hast Du die "vergoldete goldene A-Karte".
Das geht mit "Vers. Betrug" los und endet mit "Steuer Hinterziehung".


Laut meiner Zulassungsstelle in Gütersloh, sind die Verfahren der Neuordnung (6/425) aneinander vorbeigelaufen.
Ein Teil (entweder 6kw oder 425kg) sind abgesegnet worden, der andere Teil (von 6kw und 425kg Leergewicht) nicht, deshalb existiert da eine ärgerliche Diskrepanz.
Das soll nachbearbeitet werden, so das 6kw mit 425 kg Leergewicht dann legal mit Vers. Kennung bewegt werden dürfen. Wann das passiert (falls es passiert) steht in den Sternen, wir haben keine Lobby die das forciert und beschleunigt.
Evtl. tut sich was wenn der neue Citroen Ami, dieses potthässliche Ding, auf den Markt kommt. Mit 5.5kw und einem Leergewicht von ca. 485 Kilogramm disqualifiziert er sich von vorn herein mit einer "nur" Versicherungs Kennung bewegt zu werden. Ob PSA da so mitmacht?? Die haben eine Lobby und da wird sich etwas bewegen.

Es gibt noch 4kw und 350kg Fahrzeuge, versuche es bei J & A Automobile GmbH in 40764 Langenfeld (da habe ich meinen D Truck gekauft oder beim Aixam Center Nord, da ist Herr Falk Ansprechpartner auch bei Facebook. Frag explizit nach der Kombi 4/350kg, den "Wickel" bei der "halbseidenen" Variante wünsche ich keinem!
Bleibt einfach Gesund!

Gruß Mack

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Re: 6 Kw /425 Kg

Beitrag von Mack » Di 1. Sep 2020, 10:32

Fichte hat geschrieben:
Fr 21. Aug 2020, 17:05
ich lese aber nach wie vor, dass Aixam-Händler die LKfzg mit 425 kg mit kleinen Versicherungskennzeichen und Vollkaskoversicherung anbieten, wenn das LKfzg dort gekauft wird... 017)
So Versichern das nur "halbseidene" Versicherungen. AXA und HUK ist das aufgefallen und haben die Versicherung so abgelehnt, fällt das bei einer Kontrolle oder bei einem Unfall auf, hast Du die "vergoldete goldene A-Karte".
Das geht mit "Vers. Betrug" los und endet mit "Steuer Hinterziehung".


Laut meiner Zulassungsstelle in Gütersloh, sind die Verfahren der Neuordnung (6/425) aneinander vorbeigelaufen.
Ein Teil (entweder 6kw oder 425kg) sind abgesegnet worden, der andere Teil (von 6kw und 425kg Leergewicht) nicht, deshalb existiert da eine ärgerliche Diskrepanz.
Das soll nachbearbeitet werden, so das 6kw mit 425 kg Leergewicht dann legal mit Vers. Kennung bewegt werden dürfen. Wann das passiert (falls es passiert) steht in den Sternen, wir haben keine Lobby die das forciert und beschleunigt.
Evtl. tut sich was wenn der neue Citroen Ami, dieses potthässliche Ding, auf den Markt kommt. Mit 5.5kw und einem Leergewicht von ca. 485 Kilogramm disqualifiziert er sich von vorn herein mit einer "nur" Versicherungs Kennung bewegt zu werden. Ob PSA da so mitmacht?? Die haben eine Lobby und da wird sich etwas bewegen.

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Re: 6 Kw /425 Kg

Beitrag von guidolenz123 » Di 1. Sep 2020, 11:30

Mack hat geschrieben:
Di 1. Sep 2020, 10:32
Fichte hat geschrieben:
Fr 21. Aug 2020, 17:05
ich lese aber nach wie vor, dass Aixam-Händler die LKfzg mit 425 kg mit kleinen Versicherungskennzeichen und Vollkaskoversicherung anbieten, wenn das LKfzg dort gekauft wird... 017)
So Versichern das nur "halbseidene" Versicherungen. AXA und HUK ist das aufgefallen und haben die Versicherung so abgelehnt, fällt das bei einer Kontrolle oder bei einem Unfall auf, hast Du die "vergoldete goldene A-Karte".
Das geht mit "Vers. Betrug" los und endet mit "Steuer Hinterziehung".


Laut meiner Zulassungsstelle in Gütersloh, sind die Verfahren der Neuordnung (6/425) aneinander vorbeigelaufen.
Ein Teil (entweder 6kw oder 425kg) sind abgesegnet worden, der andere Teil (von 6kw und 425kg Leergewicht) nicht, deshalb existiert da eine ärgerliche Diskrepanz.
Das soll nachbearbeitet werden, so das 6kw mit 425 kg Leergewicht dann legal mit Vers. Kennung bewegt werden dürfen. Wann das passiert (falls es passiert) steht in den Sternen, wir haben keine Lobby die das forciert und beschleunigt.
Evtl. tut sich was wenn der neue Citroen Ami, dieses potthässliche Ding, auf den Markt kommt. Mit 5.5kw und einem Leergewicht von ca. 485 Kilogramm disqualifiziert er sich von vorn herein mit einer "nur" Versicherungs Kennung bewegt zu werden. Ob PSA da so mitmacht?? Die haben eine Lobby und da wird sich etwas bewegen.

Es gibt noch 4kw und 350kg Fahrzeuge, versuche es bei J & A Automobile GmbH in 40764 Langenfeld (da habe ich meinen D Truck gekauft oder beim Aixam Center Nord, da ist Herr Falk Ansprechpartner auch bei Facebook. Frag explizit nach der Kombi 4/350kg, den "Wickel" bei der "halbseidenen" Variante wünsche ich keinem!

Ist doch ein E-Fahrzeug ...da gelten andere Gewichtsvorgaben...bliebe also 5,5 KW... nach Deiner o.g. ENTWEDER-ODER-AUSKUNFT hätte die Franzosen-Tupperdose guite Chancen auf ein Vers-Kennzeichen...
Gruß Guido
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Re: 6 Kw /425 Kg

Beitrag von Mack » Mi 2. Sep 2020, 08:05

Danke für die Korrektur, hatte andere Zahlen im Kopf.........Corona :lol:

Ich sehe auch gerade noch n Fehler in meinem vorherigen Kommentar.

Erstmal hab ich nicht gesagt das der AMI ein reines E Fahrzeug ist und die 5,5khw bezieht sich auf die Batteriegröße 033) (super Alter 019) )

Hab jetzt ne (Link zu der) Seite gefunden wo die Zulassung abgehandelt wird, in D wird er unter L6eBP zugelassen.
Alle Unklarheiten beseitigt!
Der obere Link führt zum "Concept Car" wie es auf dem Genfer Autosalon 2019 präsentiert wurde.

Diese Seite, zeigt wie er ausgeliefert wird.
Interessant ist das Teil allemal, für mich jedenfalls ist das eine Option.
Bleibt einfach Gesund!

Gruß Mack

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