Hat eine alte L6e-Zulassung Bestand?
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Re: Hat eine alte L6e-Zulassung Bestand?
So ganz hab ich dein Problem aber nicht verstanden.
Fahrzeug L6e benötigt Führerschein AM.
Fahrzeug ist L6e
Führerschein ist AM
Alle Fahrzeuge die wir sein Jahren fahren sind und bleiben L6e. Dadurch das die Beschränkung des Hubraunmes ab 2016 für L6e gekommen ist, aber gleichzeitig 6kW statt 4kW, bleiben alle alten Fahrzeuge L6e und die neuen sind auch L6e.
Führerschein dafür war AM und ist auch AM geblieben.
Ich verstehe nicht was daran unklar ist.
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Re: Hat eine alte L6e-Zulassung Bestand?
Naja, es könnte z.Bsp. jemand auf die Idee kommen, dass AM-Scheine, welche nach der überarbeiteten L6e-Regelung gemacht wurden, also z.Bsp.in 2018, nur L6e-Fahrzeuge nach dieser neuen L6e (= <500ccm) fahren dürfen.macbloke hat geschrieben: ↑Mi 15. Apr 2020, 07:34So ganz hab ich dein Problem aber nicht verstanden.
Fahrzeug L6e benötigt Führerschein AM.
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Führerschein dafür war AM und ist auch AM geblieben.
Ich verstehe nicht was daran unklar ist.
Sicherlich etwas abwegig, aber hier in Dtl. haben wir alle sicherlich schon so einiges erlebt und ich möchte meine
15jährige Tochter solche Diskussionen nicht mit alleswissenden Polizisten führen lassen, die an diesem Tag noch auf der Suche nach einem Erfolgserlebnis sind...
Gruß Mirko
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Re: Hat eine alte L6e-Zulassung Bestand?
Diese „allwissenden Polizisten“ welche sich auf deren „Staatsanwälte“ berufen, sind mir wohl bekannt, aber diese Fahrzeuge werden als „L6e“ verkauft und sind damit „qualifiziert“ und „Typgenehmigt“...., passt...mikv8 hat geschrieben: ↑Mi 15. Apr 2020, 21:08
Naja, es könnte z.Bsp. jemand auf die Idee kommen, dass AM-Scheine, welche nach der überarbeiteten L6e-Regelung gemacht wurden, also z.Bsp.in 2018, nur L6e-Fahrzeuge nach dieser neuen L6e (= <500ccm) fahren dürfen.
Sicherlich etwas abwegig, aber hier in Dtl. haben wir alle sicherlich schon so einiges erlebt und ich möchte meine
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Re: Hat eine alte L6e-Zulassung Bestand?
Humm...
also im allgemeinen ist da manchmal eine gewisse Unwissenheit, da die Fahrzeuge doch recht selten sind. Jetzt einen Vorfall oder eine Erfahrung die deine Tochter machen wird auf diese Konstellation zurückzuführen?
Ja, kann sein, aber da geht es ja denn eher darum, das sich der Sachverhalt für unseren Freund und Helfer schwierig einzuordnen ist. In der Gesamtheit. nicht darum ob deine Tochter damit Fahren darf.
Wenn es dich beruhigt und vor allem deine Tochter: Es lassen sich die Einstufung der Fahrzeugklassen L1 bis L7 , so wie es die EU vorschreibt, vom Kraftfahrt Bundesamt, der für Deutschlanfd maßgeblich ist, ausdrucken, da stehen auch die Änderungen 2016 drin.
die links findest du hier oder ich schick dir das auch gerne. gerne auch mit erklärungen.
hier wurde mal der fall gheschildert, das die Polizei da zar reingeschaut hat, aber anscheinend nur bis sie auf den Ersten passus gestossen ist den sie anwenden wollte. Bei gründlichem lesen und einigermassen Intelligenz wäre denen ihr Irrtum aufgefallen.
Zusammen mit den Einstufungen der Führerscheine, die schon Jahrzehnte in der ganzen EU in dieser Form gültig sind, ist das möglicherweise beruhigend, das mitzuführen.
also im allgemeinen ist da manchmal eine gewisse Unwissenheit, da die Fahrzeuge doch recht selten sind. Jetzt einen Vorfall oder eine Erfahrung die deine Tochter machen wird auf diese Konstellation zurückzuführen?
Ja, kann sein, aber da geht es ja denn eher darum, das sich der Sachverhalt für unseren Freund und Helfer schwierig einzuordnen ist. In der Gesamtheit. nicht darum ob deine Tochter damit Fahren darf.
Wenn es dich beruhigt und vor allem deine Tochter: Es lassen sich die Einstufung der Fahrzeugklassen L1 bis L7 , so wie es die EU vorschreibt, vom Kraftfahrt Bundesamt, der für Deutschlanfd maßgeblich ist, ausdrucken, da stehen auch die Änderungen 2016 drin.
die links findest du hier oder ich schick dir das auch gerne. gerne auch mit erklärungen.
hier wurde mal der fall gheschildert, das die Polizei da zar reingeschaut hat, aber anscheinend nur bis sie auf den Ersten passus gestossen ist den sie anwenden wollte. Bei gründlichem lesen und einigermassen Intelligenz wäre denen ihr Irrtum aufgefallen.
Zusammen mit den Einstufungen der Führerscheine, die schon Jahrzehnte in der ganzen EU in dieser Form gültig sind, ist das möglicherweise beruhigend, das mitzuführen.
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Re: Hat eine alte L6e-Zulassung Bestand?
Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und wir haben gerade einen alten Grecav SPA für unseren Sohn gekauft.
Ich bin jetzt total verunsichert weil hier im Forum von verschiedenen Papieren die Rede ist, wir aber nur den niederlänischen "Kentikenbewijs", das ist eine kleine grüne Karte, haben. Auf dieser Karte seht, dass das Fahrzeug als Kategorie L6e eingestuft wurde. Er hat 505 cm³ und ein Leergewicht von 372kg.
Wir haben dem Versicherungsmakler diese Karte abfotografiert und ein Kennzeichen für Lkf erhalten.
Ist das alles so korrekt? Reicht diese kleine grüne Karte. Das Fahrzeug muss ja nicht zugelassen werden.
Ist es mit 372kg Leergewicht nicht 22kg zu schwer?
2016 kaufte eine Bekannte dieses Fahrzeug in NL und es wurde 3 Jahre in Deutschland gefahren. Jetzt haben wir es erworben und nach all den Infos, die ich jetzt hier im Forum gefunden habe, bin ich mir gar nicht mehr sicher, ob er damit überhaupt legal in Deutschland fahren darf.
Kann mir bitte jemand helfen?
ich bin neu hier im Forum und wir haben gerade einen alten Grecav SPA für unseren Sohn gekauft.
Ich bin jetzt total verunsichert weil hier im Forum von verschiedenen Papieren die Rede ist, wir aber nur den niederlänischen "Kentikenbewijs", das ist eine kleine grüne Karte, haben. Auf dieser Karte seht, dass das Fahrzeug als Kategorie L6e eingestuft wurde. Er hat 505 cm³ und ein Leergewicht von 372kg.
Wir haben dem Versicherungsmakler diese Karte abfotografiert und ein Kennzeichen für Lkf erhalten.
Ist das alles so korrekt? Reicht diese kleine grüne Karte. Das Fahrzeug muss ja nicht zugelassen werden.
Ist es mit 372kg Leergewicht nicht 22kg zu schwer?
2016 kaufte eine Bekannte dieses Fahrzeug in NL und es wurde 3 Jahre in Deutschland gefahren. Jetzt haben wir es erworben und nach all den Infos, die ich jetzt hier im Forum gefunden habe, bin ich mir gar nicht mehr sicher, ob er damit überhaupt legal in Deutschland fahren darf.
Kann mir bitte jemand helfen?
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Re: Hat eine alte L6e-Zulassung Bestand?
Wegen des Bestandschutzes der L6E würde ich mir keine Gedanken machen. Mir wäre aber eine dt. BE wichtig wenn keine COC vorhanden. Als ich mit meinem ehemaligen Trucky wegen eines versulzten Dieselfilters im Winter am Strassenrand stand, gab es trotz korrekt aufgestelltem Warndreiecks, einen Crash mit 4 beschädigten PKWs. Alle PKWs sahen recht angedetscht aus, Trucky hatte keine Feindberührung. Es gab keine Verletzten. Nur eine Menge Schrott ringsrum. Dann kam die Polizei und ich war mehr als froh vorher den Weg der TÜV Einzelabnahme gegangen zu sein .. .
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Re: Hat eine alte L6e-Zulassung Bestand?
Also, ich kann Dich soweit beruhigen, es ist nahezu korrekt....
Zum Kentekenbewijs Deel I hier ein paar Erläuterungen:
viewtopic.php?f=2&t=8206
Es gibt viele im Forum welche die Ansicht vertreten, dass dieser Ausweis für die Rennleitung ausreichend sei.
Wenn Du auf Nummer sichergehen möchtest, kannst Du versuchen an die COC-Konformitätserklärung zu kommen, wie hier erläutert:
viewtopic.php?f=2&t=8205
Mit dieser Konformitätserklärung wäre Deine Tochter zu 100% auf der sicheren Seite.
Zum Thema Versicherung wiederum hier nachzulesen:
viewtopic.php?f=2&t=7465
Nach Deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass dieser „alter Grecav“ tatsächlich zu den Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen gehört, auch wenn 375 kg in den Papieren steht. Die 505 cm³ sind irrelevant und es gab noch nie Schwierigkeiten. Fahren darf dieses Fahrzeug Deine Tochter mit „AM-Führerschein“ allemal und mit der Übersendung einer Kopie an den Versicherungsvertreter habt ihr alles richtig gemacht, wenn bei der Versicherung/Versicherungsgesellschaft ein Fehler unterlaufen ist, ist dasselbe deren Problem...
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Re: Hat eine alte L6e-Zulassung Bestand?
Metaphysik hat geschrieben: ↑Do 4. Jun 2020, 18:33Wegen des Bestandschutzes der L6E würde ich mir keine Gedanken machen. Mir wäre aber eine dt. BE wichtig wenn keine COC vorhanden.
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Re: Hat eine alte L6e-Zulassung Bestand?
Am Tag nach dem Crash gab es einen schönen Zeitungsbericht mit vielen Bildern. Bundesstrasse beidseitig gesperrt, Feuerwehr entfernte ausgelaufenes Öl und Kühlwasser von der Strasse, während ADAC Abschlepper die 4 Rest-PKWs einsammelten und die Polizei alles vermaß. Welche Bedeutung könnte wohl ein Warndreieck am Strassenrand haben
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Re: Hat eine alte L6e-Zulassung Bestand?
Also, nochmals nachgeschaut, durch die Einstufung der Fahrzeugklassen nach den EG-Richtlinien müsste die Anlage 29 zur StVZO und die Definitionen nach § 2 FZV zum Teil noch geändert (angepasst) werden, ist aber in der 11. KBA-Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik nach der VO (EU) Nr. 168/2013 schon umgesetzt worden.Muelli hat geschrieben: ↑Do 4. Jun 2020, 17:45Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und wir haben gerade einen alten Grecav SPA für unseren Sohn gekauft.
Ich bin jetzt total verunsichert weil hier im Forum von verschiedenen Papieren die Rede ist, wir aber nur den niederlänischen "Kentikenbewijs", das ist eine kleine grüne Karte, haben. Auf dieser Karte seht, dass das Fahrzeug als Kategorie L6e eingestuft wurde. Er hat 505 cm³ und ein Leergewicht von 372kg.
Mithin und nach der europaweite und europarechtliche Klassifizierung des Fahrzeuges in „L6e“ mit bis zu 425 kg kommen die deutschen Gesetzgeber (rein versicherungsrechtlich) nicht rum, auch wenn in der Anlage 29 zur StVZO noch steht:
Klasse L6e: vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 350 kg, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren oder einer maximalen Nutzleistung von bis zu 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren. Diese Fahrzeuge müssen den technischen Anforderungen für dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e genügen, sofern in den Einzelrichtlinien nichts anderes vorgesehen ist;
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Re: Hat eine alte L6e-Zulassung Bestand?
Vielen lieben Dank für Eure Beiträge.
Grecav als Hersteller gibt es ja nicht mehr. Habt Ihr eine Ahnung, wie ich die COC Papiere bekommen könnte?
Grecav als Hersteller gibt es ja nicht mehr. Habt Ihr eine Ahnung, wie ich die COC Papiere bekommen könnte?
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Re: Hat eine alte L6e-Zulassung Bestand?
Zitat:
„Als zweite und nächste Möglichkeit und anstelle einer COC-Bescheinigung kann zum Zwecke der Verwendung der (zulassungsfreien) LKfzge im Straßenverkehr auch die
Datenbestätigung des Herstellers (!)
Also, im Zuge der Recherche habe ich festgestellt, dass mit der „Datenbestätigung“ wohl das "technische Datenblatt" gemeint ist, welches u.a. über den TÜV Süd wie folgt und gegebenenfalls bezogen werden kann:
https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/m ... attservice
Es enthält alle für dieses Fahrzeug wesentlichen Daten (wie die COC-Konformitätserklärung) und dient dem TÜV für die Fertigung des anschließenden Gutachtens nach § 21 StVO. Da die Leichtkraftfahrzeuge ja aber und in der Regel (unter 350 kg Leergewicht) nicht zugelassen werden müssen, wird dieses Datenblatt zur Vorlage bei Polizei oder Behörden genügen, eine Vollgutachten und Einzelbetriebserlaubnis wäre dann nicht notwendig.“
„Als zweite und nächste Möglichkeit und anstelle einer COC-Bescheinigung kann zum Zwecke der Verwendung der (zulassungsfreien) LKfzge im Straßenverkehr auch die
Datenbestätigung des Herstellers (!)
Also, im Zuge der Recherche habe ich festgestellt, dass mit der „Datenbestätigung“ wohl das "technische Datenblatt" gemeint ist, welches u.a. über den TÜV Süd wie folgt und gegebenenfalls bezogen werden kann:
https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/m ... attservice
Es enthält alle für dieses Fahrzeug wesentlichen Daten (wie die COC-Konformitätserklärung) und dient dem TÜV für die Fertigung des anschließenden Gutachtens nach § 21 StVO. Da die Leichtkraftfahrzeuge ja aber und in der Regel (unter 350 kg Leergewicht) nicht zugelassen werden müssen, wird dieses Datenblatt zur Vorlage bei Polizei oder Behörden genügen, eine Vollgutachten und Einzelbetriebserlaubnis wäre dann nicht notwendig.“
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Re: Hat eine alte L6e-Zulassung Bestand?
Vielen Dank. Wenn es sich "nur" um ein Datenblatt handelt, ist es dann nicht ausreichend, ggf. von einem anderen Grecav Inhaber eine Kopie zu bekommen? Und wenn ja, gibt es hier jemanden, der so ein Datenblatt hat und mir freundlicherweise zur Verfügung stellen würde?
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Re: Hat eine alte L6e-Zulassung Bestand?
Zu jedem Fahrzeug gibt es eine Fahrgestellnummer, daher sind diese Datenblätter eigentlich spezifisch. Aber da habe ich zu wenig Kenntnis/Erfahrung....
Müßte so aussehen:
https://www.directupload.net/file/d/572 ... a6_png.htm
Also mit „Fin-Nummer“....
Müßte so aussehen:
https://www.directupload.net/file/d/572 ... a6_png.htm
Also mit „Fin-Nummer“....
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Re: Hat eine alte L6e-Zulassung Bestand?
vielen Dank. Dann werde ich wohl den TüV nach einem Datenblatt fragen...
Ich habe noch eine Frage zu der grünen niederländischen Plasikkarte. Passt nicht so ganz zu dem Beitrag.
Aber dort steht: datum eerste toelating: 30.6.2000 und datum erste inschriwing in Nederland: 20.4.2007.
Ist 2000 das Jahr, in dem allgemein das Model erstmals zugelassen wurde und unser Auto ist dann Baujahr 2007?
So wurde es uns von dem Verkäufer mitgeteilt....
Ich habe noch eine Frage zu der grünen niederländischen Plasikkarte. Passt nicht so ganz zu dem Beitrag.
Aber dort steht: datum eerste toelating: 30.6.2000 und datum erste inschriwing in Nederland: 20.4.2007.
Ist 2000 das Jahr, in dem allgemein das Model erstmals zugelassen wurde und unser Auto ist dann Baujahr 2007?
So wurde es uns von dem Verkäufer mitgeteilt....
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Re: Hat eine alte L6e-Zulassung Bestand?
Würde das übersetzen mit erste Zulassung 2000 (woanders?) in NL erstmalig 2007 angemeldet. Baujahr also 2000. Nur so als Verdachtsübersetzung
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Re: Hat eine alte L6e-Zulassung Bestand?
Nun, in dem FAlle, und zwar nur dann: TüV in Westdeutschland bez. Dekra in Ostdeutschland. Aber nur wenn es den hersteller nicht mehr gibt.
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Re: Hat eine alte L6e-Zulassung Bestand?
Das FAhrzeug selber ist vom 30.06.2000 aber wurde in den Niederlanden am 20.04.2007 Zugelassen. In den Niederlanden sind diese Fahrzeuge ja Zulassungspflichtig.Muelli hat geschrieben: ↑Do 4. Jun 2020, 20:59vielen Dank. Dann werde ich wohl den TüV nach einem Datenblatt fragen...
Ich habe noch eine Frage zu der grünen niederländischen Plasikkarte. Passt nicht so ganz zu dem Beitrag.
Aber dort steht: datum eerste toelating: 30.6.2000 und datum erste inschriwing in Nederland: 20.4.2007.
Ist 2000 das Jahr, in dem allgemein das Model erstmals zugelassen wurde und unser Auto ist dann Baujahr 2007?
So wurde es uns von dem Verkäufer mitgeteilt....
Ich selber würde mit dieser Plastikkarte rumfahren. Hier ist ja keine Zulassungspflicht, und die Daten, die da drauf stehen, beinhalten alles, was ein Datenblatt beinhalten muss. Also den Arsch hätte ich in der hose, und im Zweifelsfall bekäme ich das hin. zumindest in 98% der Fälle.
Eine Zulassung aus dem Jahre 2007 in den Niederlanden setzt eine EU Betriebserlaubnis voraus. Punkt aus fertig. Steht zwar nirgendwo so , entspricht aber den Fakten.
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Re: Hat eine alte L6e-Zulassung Bestand?
super. Vielen Dank.
Dann ist die Karre ja mal eben 7 Jahre älter als ursprünglich angenommen wie ärgerlich.
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Re: Hat eine alte L6e-Zulassung Bestand?
Ändert am Fahrzeug selber nix....
... bei den LKFZ kommts eher auf den Zustand an, die paar Jahre vorher rumszstehen sind nicht so schlimm, und wertstabil sind die eh.
... bei den LKFZ kommts eher auf den Zustand an, die paar Jahre vorher rumszstehen sind nicht so schlimm, und wertstabil sind die eh.
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