ERAD Agora 163ccm mit Führerschein AM

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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larserad
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ERAD Agora 163ccm mit Führerschein AM

Beitrag von larserad » Mi 18. Mär 2020, 11:47

Guten Tag, mein Erad läuft jetzt, sieht super aus und hat wieder 25kmh Papiere. Nun würde ich mit ihm gerne noch ein wenig rumfahren bevor ich ihn verkaufe. Ich bin allerdings erst 16 Jahre alt und besitze nur die Führerscheinklassen Mofa AM und A1. Selbst mit viel Forensuche und langen Telefonaten mit der Führerscheinstelle habe ich keine zufriedenstellende Antwort bekommen ob ich ihn nun legal fahren kann. Vielleicht kann mir hier jemand helfen und sagen ob ich ihn fahren darf bzw ob die Strafe sich wirklich nur auf 20€ beläuft (könnte ich drüber hinweg sehen). Ich bin nicht gebrechlich oder ähnliches.

Viele Grüße Lars

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Re: ERAD Agora 163ccm mit Führerschein AM

Beitrag von guidolenz123 » Mi 18. Mär 2020, 14:00

Stell mal die Papiere hier rein...

Zur Fahrerlaubnis:

https://lepori.de/Fuehrerschein.htm

Vorab:
Mit Deinem AM müsste es gehen, außer Dein Erad ist noch ein Normalo-PKW mit 25 Km-Eintrag... Ist er LKFZ oder Krankenfahrstuhl, darf er mit AM (siehe link) gefahren werden...
Gruß Guido
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Re: ERAD Agora 163ccm mit Führerschein AM

Beitrag von larserad » Mi 18. Mär 2020, 14:36

Vielen Dank für die Antwort, Papiere habe ich aktuell nicht hier es ist aber ein ganz normaler 2 sitziger Krankenfahrstuhl welcher noch die alte Regelung also vor 2002 zugelassen. Wenn man den Informationen glaubt, welche sie mir geschickt haben dürfte ich ihn ja nur fahren wenn er weniger als 50ccm hat oder?

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Re: ERAD Agora 163ccm mit Führerschein AM

Beitrag von Fichte » Mi 18. Mär 2020, 14:38

Boah....... :shock:

Das ist aber eine kniffelige Frage..... 101)

Um meine Antwort vorweg zu nehmen: Nein, Du darfst nicht damit fahren...

Der ERAD Agora kann zwar jederzeit zugelassen werden, darf von Dir (im Zuge der zu Deinen Lasten und bei A1 wie auch bei AM bestehenden Höhenbeschränkungen "bis 50ccm" oder "bis 125 ccm") nicht gefahren werden. Deine Fahrlaubnis beschränkt sich u.a. auf

§ 6 Absatz 1 zur Klasse A1
Als Krafträder der Klasse A1 gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind (Kleinkrafträder bisherigen Rechts) und
b) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18. Januar 2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

§ 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
b) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Du (als Person) erfüllst meiner Ansicht nach keine Voraussetzungen für einen Bestandsschutz/Übergagsvorschriften oder ähnliches. Der in der Zeit von 1999 - 2002 mögliche Krankenfahrstuhlschein kann nicht mehr gemacht werden. Ist irgenwie absdruss mit 125 km/h auf dem Kraftrad rumdüsen zu dürfen, aber nicht mit einem auf 25 km/h beschränkten Krankenfahrstuhl. Ist aber auch im Ergebnis das gleiche, dass beim Twizy die große Version mit 13 kw und 85 km/h Höchstgeschwindigkeit auch nicht mit A1 gefahren werden darf.

Des Weiteren kommt hinzu, dass die Krankenfahrstühle - seit 2002 beginnend - eigentlich nur von gebrechlichen/körperlich behinderten Personen gefahren werden dürfen. 022)

Zudem müsste er vor 1999 zugelassen worden sein.....

Und das mit den zwei Juristen und drei Meinungen isch ja tatsächlich allseits gegenwärtig... :shock:
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.

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Re: ERAD Agora 163ccm mit Führerschein AM

Beitrag von larserad » Mi 18. Mär 2020, 14:51

hmm echt verwirrend, interessant wäre noch zu wissen ob die Strafe wirklich nur 20€ beträgt (wie bei fehlender Mofa Prüfbescheinigung) weil das wäre es mir Wert mit dem Teil mal bei uns durchs Dorf zu fahren :D . Kann auch sein das er sogar vor 1999 zugelassen wurde, muss ich nochmal schauen gehen. Er kommt aber von Gamma-Fahrzeuge und die sind meistens noch rechtzeitig zugelassen.

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Re: ERAD Agora 163ccm mit Führerschein AM

Beitrag von guidolenz123 » Mi 18. Mär 2020, 15:05

Ich denke , dass der AM ,der für LKFZ reicht , allemal dann auch die (noch mickerigeren) Krankenfahrstühle umfasst...

Hier:

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV%20neu/FeV06.htm

Auszug


Klasse AM:

- leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen
(ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

- dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen
(ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

- leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen
(ABI. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).



und

Bild
Gruß Guido
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Re: ERAD Agora 163ccm mit Führerschein AM

Beitrag von larserad » Mi 18. Mär 2020, 15:07

Stimmt, unten wird aber das LKFZ mit weniger als 50ccm definiert was ja bei einem Erad nicht der Fall ist.

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Re: ERAD Agora 163ccm mit Führerschein AM

Beitrag von guidolenz123 » Mi 18. Mär 2020, 15:10

larserad hat geschrieben:
Mi 18. Mär 2020, 15:07
Stimmt, unten wird aber das LKFZ mit weniger als 50ccm definiert was ja bei einem Erad nicht der Fall ist.
Wenn der Erad den Diesel mit 4 KW hat (wäre dann mit V-max 45 Km/h ein Normalo-LKFZ) , darst Du den fahren, wenn er den 50ccm-er Benziner hat auch..
Wenn er (hatte aber Erad nur sehr selten) den 165ccm-er o.ä.meist Honda oder Briggs & Straton hat , darfst Du den nicht fahren..
Gruß Guido
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Re: ERAD Agora 163ccm mit Führerschein AM

Beitrag von larserad » Mi 18. Mär 2020, 15:15

Meiner hat auf mich bezogen zwar leider den 163ccm Honda Motor, jedoch soll dieser ja auch der beste Motor sein bezüglich eines Krankenfahrstuhls. Die Strafe würde mich allerdings noch interessieren, sind es nur 20€ oder wird das gewertet wie wenn ich einen ganz normalen PKW bewege. Die 20€ wären kein Problem und moralisch habe ich damit auch kein Problem weil ich mit 25kmh deutlich weniger Gefahr darstelle als mit meinem Motorrad. Ich hatte auch mal bei meiner lokalen Polizeistelle gefragt und die Polizisten meinten das die heutige Mofa Prüfbescheinigung der alten Krankenfahrstuhl Bescheinigung gleichgestellt wird. Naja, vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

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Re: ERAD Agora 163ccm mit Führerschein AM

Beitrag von larserad » Mi 18. Mär 2020, 15:19

Siehe:

https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ ... onFile&v=3

Unter TBNR 205000 bzw Seite 265

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Re: ERAD Agora 163ccm mit Führerschein AM

Beitrag von guidolenz123 » Mi 18. Mär 2020, 15:20

larserad hat geschrieben:
Mi 18. Mär 2020, 15:15
Meiner hat auf mich bezogen zwar leider den 163ccm Honda Motor, jedoch soll dieser ja auch der beste Motor sein bezüglich eines Krankenfahrstuhls. Die Strafe würde mich allerdings noch interessieren, sind es nur 20€ oder wird das gewertet wie wenn ich einen ganz normalen PKW bewege. Die 20€ wären kein Problem und moralisch habe ich damit auch kein Problem weil ich mit 25kmh deutlich weniger Gefahr darstelle als mit meinem Motorrad. Ich hatte auch mal bei meiner lokalen Polizeistelle gefragt und die Polizisten meinten das die heutige Mofa Prüfbescheinigung der alten Krankenfahrstuhl Bescheinigung gleichgestellt wird. Naja, vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
DEN darfst Du definitiv NICHT Fahren !!!!

Wäre wohl auch nicht eindeutig mit 10 oder 20 Euro Verwarngeld getan...eher nicht...da Du nicht zu der (Alters)-Gruppe gehörst , die sowas auch mal ganz ohne Alles fahren durften......sicher bin ich mir nicht wirklich ...aber lieber Vorsicht walten lassen....
Ganz sicher ist nur, dass Du das Teil nicht legal fahren darfst...wie illegal scheint mir strittig aber gefährlich...

Die HEUTIGE Mofa-Prüf-Besch. ist ganz sicher nicht der alten Krankenfahrstuhl-Prüf-Besch gleichgestellt...allenfalls die von 1999 bis 2002.
Gruß Guido
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Re: ERAD Agora 163ccm mit Führerschein AM

Beitrag von HerrToeff » Mi 18. Mär 2020, 18:33

Wenn die Papiere verlustig sind, wie beschrieben, dann müsstest Du erst mal neue beschaffen, theoretisch müsste das nöglich sein, Praktisch mal eher nicht.

Das bedeutet, niemand wird Dir schwarz auf weiss geben dass es KEIN L7e Fahrzeug ist sondern ein KFS nach einer heute seit 20 Jahren nicht mehr bestehenden Ausnahmeverordnung.

Der Honda 163 Rasenmähermotor ist weit davon entfernt der beste Motor im LKFZ Bereich zu sein, schlägt aber in Bezug auf Zuverlässigkeit und Drehmoment das ein oder andere 50ccm Motörchen.

Der Erad ist ein wunderschönes, erhaltenswertes Fahrzeug, dass ich mir ohne Zweifel auch sofort als Schnäppchen zugelegt hätte. Jedoch ohne Papiere erstmal frei von Sonderrechten und Rechtsvorteilen. Die Zeiten in denen Krankenfahrstühle super hoch gehandelt wurden, sind eh vorbei. Selbst die Zeiten von Spitzenpreisen für l6e sind Vergangenheit. Schau lieber nach einem gutmütigem TüV umd einem gebrauchten, zulassungsfähigem Dieselmotor aus und lasse die Fuhre als 45kmh L6e zu. Und dann behalte sie, denn die Kohle kriegst Du nie wieder zurück ausser in Form von Nutzwert.
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: ERAD Agora 163ccm mit Führerschein AM

Beitrag von guidolenz123 » Mi 18. Mär 2020, 18:41

HerrToeff hat geschrieben:
Mi 18. Mär 2020, 18:33
Wenn die Papiere verlustig sind, wie beschrieben, dann müsstest Du erst mal neue beschaffen, theoretisch müsste das nöglich sein, Praktisch mal eher nicht.

Das bedeutet, niemand wird Dir schwarz auf weiss geben dass es KEIN L7e Fahrzeug ist sondern ein KFS nach einer heute seit 20 Jahren nicht mehr bestehenden Ausnahmeverordnung.

Der Honda 163 Rasenmähermotor ist weit davon entfernt der beste Motor im LKFZ Bereich zu sein, schlägt aber in Bezug auf Zuverlässigkeit und Drehmoment das ein oder andere 50ccm Motörchen.

Der Erad ist ein wunderschönes, erhaltenswertes Fahrzeug, dass ich mir ohne Zweifel auch sofort als Schnäppchen zugelegt hätte. Jedoch ohne Papiere erstmal frei von Sonderrechten und Rechtsvorteilen. Die Zeiten in denen Krankenfahrstühle super hoch gehandelt wurden, sind eh vorbei. Selbst die Zeiten von Spitzenpreisen für l6e sind Vergangenheit. Schau lieber nach einem gutmütigem TüV umd einem gebrauchten, zulassungsfähigem Dieselmotor aus und lasse die Fuhre als 45kmh L6e zu. Und dann behalte sie, denn die Kohle kriegst Du nie wieder zurück ausser in Form von Nutzwert.
Alternativ:
Dieselmotor rein bis 45 Km/H...Papiere verlieren....versichern...fahren...freuen...
Ist keine Anstiftung oder Vorschlag ,sondern nur die Schilderung, wie ich es machen würde... :wink:

Oder teuer verkaufen als Krankenfahrstuhl...mit den Papieren..
Bringt richtig Kohle...
Gruß Guido
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Re: ERAD Agora 163ccm mit Führerschein AM

Beitrag von Fichte » Mi 18. Mär 2020, 18:51

guidolenz123 hat geschrieben:
Mi 18. Mär 2020, 15:20
larserad hat geschrieben:
Mi 18. Mär 2020, 15:15
Meiner hat auf mich bezogen zwar leider den 163ccm Honda Motor, jedoch soll dieser ja auch der beste Motor sein bezüglich eines Krankenfahrstuhls. Die Strafe würde mich allerdings noch interessieren, sind es nur 20€ oder wird das gewertet wie wenn ich einen ganz normalen PKW bewege. Die 20€ wären kein Problem und moralisch habe ich damit auch kein Problem weil ich mit 25kmh deutlich weniger Gefahr darstelle als mit meinem Motorrad. Ich hatte auch mal bei meiner lokalen Polizeistelle gefragt und die Polizisten meinten das die heutige Mofa Prüfbescheinigung der alten Krankenfahrstuhl Bescheinigung gleichgestellt wird. Naja, vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
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Wäre wohl auch nicht eindeutig mit 10 oder 20 Euro Verwarngeld getan...eher nicht...da Du nicht zu der (Alters)-Gruppe gehörst , die sowas auch mal ganz ohne Alles fahren durften......sicher bin ich mir nicht wirklich ...aber lieber Vorsicht walten lassen....
Ganz sicher ist nur, dass Du das Teil nicht legal fahren darfst...wie illegal scheint mir strittig aber gefährlich...

Die HEUTIGE Mofa-Prüf-Besch. ist ganz sicher nicht der alten Krankenfahrstuhl-Prüf-Besch gleichgestellt...allenfalls die von 1999 bis 2002.
022) Das meinte ich in meiner Würdigung der Rechtslage, in der Überschrift vom Thread waren die 163 ccm enthalten, daher mein und nunmehr auch Guidos Ergebnis.

Die ehemals bestehende „Krankenfahrstuhlbescheinigung“ wurde mit der „Mofaprüfbescheinigung“ ehemals und aktuell nicht gleichgestellt! Die Fahrzeuge wurden lediglich (1999 - 2002] gleich qualifiziert, die jeweiligen Bescheinigungen berechtigten nur zum fahren von Mofa oder dem Krankenfahrstuhl. Je nachdem, welche Prüfbescheinigung halt abgelegt wurde... :wink:
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Re: ERAD Agora 163ccm mit Führerschein AM

Beitrag von guidolenz123 » Mi 18. Mär 2020, 19:00

Ich hatte die Überschrift mal wieder nicht genau betrachtet...mir war das mit den 163 ccm (mal wieder :oops: :oops: :oops: ) entgangen....Jüngere Juristen sind halt noch konzentrierter....

Scheixx Alterslegasthenie
Gruß Guido
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Re: ERAD Agora 163ccm mit Führerschein AM

Beitrag von larserad » Mi 18. Mär 2020, 19:04

HerrToeff hat geschrieben:
Mi 18. Mär 2020, 18:33
Wenn die Papiere verlustig sind, wie beschrieben, dann müsstest Du erst mal neue beschaffen, theoretisch müsste das nöglich sein, Praktisch mal eher nicht.

Das bedeutet, niemand wird Dir schwarz auf weiss geben dass es KEIN L7e Fahrzeug ist sondern ein KFS nach einer heute seit 20 Jahren nicht mehr bestehenden Ausnahmeverordnung.

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Die Papiere hab ich, 2 Sitze, 25kmh und Krankenfahrstuhl bin bis jetzt ca 1200 Euro los. Das sollte ich aufjedenfall im Verkauf wieder bekommen. Nutzen habe ich nämlich keinen für das Teil, hab noch mein Motorrad und meine Mofas, war nur ein Restaurationsobjekt.

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Re: ERAD Agora 163ccm mit Führerschein AM

Beitrag von HerrToeff » Mi 18. Mär 2020, 19:13

Ahso! Hatte das falsch verstanden
larserad hat geschrieben:
Mi 18. Mär 2020, 14:36
... Papiere habe ich aktuell nicht hier ...
Hatte so verstanden Du willst sie noch erst beantragen

Klar m.W.n. darfst den ab AM fahren. 1200 kein Problem, nur eben vor 2 jahren gingen die Dinger noch für 5000+ weg bis die Kabinenmofas dann eben kamen

"Mit der Einführung der EU-Fahrerlaubnisklassen entfiel die Fahrerlaubnispflicht für Krankenfahrstühle, stattdessen war, analog der Mofa-Prüfbescheinigung, eine Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle für das Führen von Krankenfahrstühlen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h erforderlich."
https://de.wikipedia.org/wiki/Krankenfa ... tfahrzeug)
Zuletzt geändert von HerrToeff am Mi 18. Mär 2020, 19:18, insgesamt 1-mal geändert.
lieben Gruß

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Re: ERAD Agora 163ccm mit Führerschein AM

Beitrag von larserad » Mi 18. Mär 2020, 19:17

Vielen Dank für die Antworten, wenn ich vielleicht 3500 bekomm ist das für mich als Schüler ein super Gewinn für einen Ferienjob

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Re: ERAD Agora 163ccm mit Führerschein AM

Beitrag von HerrToeff » Mi 18. Mär 2020, 19:27

3000 für ein gutes Exemplar sind nicht ganz unrealistisch, 4000 wenn einer mit viel Geld händeringend sowas sucht, auch nicht.

Aus der Masse der verarmten Pflegebedürftigen wird der Käufer nicht kommen, eher ein Säufer mit Geld aber ohne Chance auf MPU, der noch am motorisierten Strassenverkehr aktiv teilnehmen will.

Einfach dem Käufer schön tun und vor allem Transport mitanbieten.
lieben Gruß

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Re: ERAD Agora 163ccm mit Führerschein AM

Beitrag von larserad » Mi 18. Mär 2020, 19:34

Ja genau, hat auch erst 9600km und nen Hänger haben wir auch also ist Lieferung auch kein Problem. Mir fällt allerdings auf das auf ebay ab und zu welche inseriert sind diese dann aber meist ziemlich schnell verkauft sind ist das ein Zeichen für hohe Nachfrage?

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