6 oder 4 KW

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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6 oder 4 KW

Beitrag von guidolenz123 » Do 23. Jan 2020, 16:45

Wg der momentan ungünstigen Rechtlage betreff 6 KW- Autochen nehme ich nach der genialen Fleißarbeit von Fichte an, dass wie bereits in der Vergangenheit die europäischen Micro-Auto-Hersteller klagen werden, dass Deutschland diesbetreffendes EU-Recht umsetzt...wie schon damals wg der 4 KW-Kisten....damit wäre wohl in ferner Bälde :lol: im Gegensatz zur aktuellen Rechtslage damit zu rechnen , dass die 6 KW-Kistchen dann auch in BRD mit Vers-Kennzeichen ohne Zulassung gefahren werden könnten...oder liege ich da falsch ?


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Re: 6 oder 4 KW

Beitrag von Metaphysik » Do 23. Jan 2020, 16:55

Denke da könntest Du Recht haben. Dem Absatz dürfte die aktuelle Regelung schon schaden. Ich bin, wie Du wohl auch, einer der nicht an einem "bekloppten" Fahrzeug vorbei gehen kann ohne den Gedanken "das brauch ich dringend". So könnte mir z.B. ein LKFZ Cabrio durchaus gefährlich werden. Aber garantiert nicht wenn das Teil Zulassung, Steuer und TÜV braucht.

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Re: 6 oder 4 KW

Beitrag von Fichte » Do 23. Jan 2020, 17:01

017) Ja, nu, unsere geliebte Republik hatt ja ehemals die vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge als solches keiner Fahrerlaubnis/Führerscheinklasse zugeordnet und musste daher eine neue Fahrerlaubnis "S" erfinden/einführen.

Ich konnte jedoch noch nicht beurteilen, ob die "S" sowohl 4 kw als auch 6 kw wie die "AM" fahren darf 017)

Wie auch immer, die Möglichkeit diese Fahrerlaubnis zu erwerben ist ja da und den Herstellen wird es eher egal sein, ob jemand bei 4 kw mit Versicherungskennzeichen oder 6 kw mit großen Kennzeichen fährt.... 019) 019) 019)
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Re: 6 oder 4 KW

Beitrag von Fichte » Do 23. Jan 2020, 17:19

Isch geklärt, es waren nur 4 kw zulässig, der Führerschein Klasse S ist zwar unbefristet gültig, jedoch beginnend ab 01.01.2013 in "AM" aufgegangen.... Werde ich in dem Beitrag noch ergänzen... :wink:
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Re: 6 oder 4 KW

Beitrag von rolf.g3 » Do 23. Jan 2020, 17:52

moin,

Sooo, zu diesem Thema hab ich jetzt mal eine Frage:
Scenario:
Ich kaufe auf treu und glaube einen niegelnagelneuen D-Trucky von einem Erdenbürger der diese Kiste in einer Verlosung gewonnen hat, für einen recht kleinen Kurs.
Der Versicherer für Landmaschinen und Agrargeräte um die Ecke verkauft mir ein Versicherungskennzeichen.
Mit dem Teil fahre ich für mich hin, ach, was ich so glücklich bin...

Nach ein paar Jahren nun, ich hab immer fleisig mein neues Schild beim gleichen Versicherer bekommen, ach, ein Unfall !
Der Polizeibeamte nimmt nun auf:
Das Fahrzeug ist 2 Jahre alt, hat 6 KW und ist 3,25 Meter lang, besitzt eine AHK welche aber keine Anhängelast ausgewiesen hat.
Mein Führerschein, von dem es hieß, ich dürfe LKFZ fahren, ist der AM. ( oder 5 oder S )

Was bedeutet dieser Sachverhalt unter der aktuellen Rechtsprechung ?
Variationen können sein das ich zB einen Anhänger angehängt hatte oder das tatsächlich ein Personenschaden entstanden ist ( was natürlich seeehr unschön wäre ), oder ich habe Schuld / Gegner hat Schuld, Fahrzeug manipuliert fährt deutlich schneller als 45 ...

Frage: Was passiert mir ? Wird meine Versicherung den Schaden regulieren ? Hab ich überhaupt noch eine Chance dem Knast zu entkommen ???

gruß rolf
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Re: 6 oder 4 KW

Beitrag von Fichte » Do 23. Jan 2020, 18:00

Erste Gegenfrage: bist Du vor 01.04.1965 geboren? 019)

Zweite Gegenfrage: beabsichtigst Du noch einen Wohnanhänger auf der Anhängekupplung ohne Anhängelast und nur zum ranchieren anzubringen.

Dritte Gegenfrage: hast Du einen YouTube Kanal „Der Deich im Schaaffell“ 019) 019) 019) 019)
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Re: 6 oder 4 KW

Beitrag von guidolenz123 » Do 23. Jan 2020, 18:10

Fichte hat geschrieben:
Do 23. Jan 2020, 17:01
017) Ja, nu, unsere geliebte Republik hatt ja ehemals die vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge als solches keiner Fahrerlaubnis/Führerscheinklasse zugeordnet und musste daher eine neue Fahrerlaubnis "S" erfinden/einführen.

Ich konnte jedoch noch nicht beurteilen, ob die "S" sowohl 4 kw als auch 6 kw wie die "AM" fahren darf 017)

Wie auch immer, die Möglichkeit diese Fahrerlaubnis zu erwerben ist ja da und den Herstellen wird es eher egal sein, ob jemand bei 4 kw mit Versicherungskennzeichen oder 6 kw mit großen Kennzeichen fährt.... 019) 019) 019)
Denk ich mal nicht...der Absatz würde höher sein mit VERS-Kennz. als mit Normalo-Zulassung...
.....wer kauft den ernsthaft eine Gehhilfe, wenn er dafür den ganzen teuren Zulassungs-Trara durchlaufen musss und nicht wirklich spart dabei...und dann bei 45 Km/h eingebremst wird...??? Und das noch bei DEN Preisen für die Tupperdosen....
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Re: 6 oder 4 KW

Beitrag von Phenoh » Do 23. Jan 2020, 18:30

Ich denke auch das sich da was ändern wird. Ich habe jetzt nochmal die Pure, Nackige EU Verordnung durch gearbeitet. Dort ist die Klasse L6e OHNE Kw Angabe definiert. Die L6e-A mit 4 Kw nur als "Leichtes Straßenquad", die L6e-B und L6e-BP mit 6 Kw nebst 3 Türen usw. Auch ist bei der EU Verordnung das Gewicht auf 425 Kg angehoben. Seltsamerweise deckt sich das mit den Daten der neuen Fahrzeuge der aktuellen Hersteller. Also scheint es ja so das die BRD FZV in der Definition nicht mehr dem EU Recht entspricht. Demnach dürften ja NUR Leichte Straßenquads Zulassungsfrei fahren. Also hoffe ich auch auf eine baldige Anpassung des BRD Rechts auf EU Norm.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... d1e32-93-1
Dort weit unten der Anhang I
Den Text gibt es auch in allen EU Sprachen.
Info von Aixam
https://aixam.de/wp-content/uploads/201 ... chland.pdf

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Re: 6 oder 4 KW

Beitrag von Fichte » Do 23. Jan 2020, 19:49

Also, unter Sichtung der EU-Verordnung ist auf Seite 1. Ziffer (4) ersichtlich:

Diese Verordnung sollte die Maßnahmen auf nationaler Ebene und auf Unionsebene in Bezug auf die Verwendung von Fahrzeugen der Klasse L auf Straßen unberührt lassen; dazu zählen unter anderem besondere Vorschriften für Führerscheine, die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit oder Zugangsregelungen für bestimmte Straßen.

Mithin wurden die Zugangsregelungen auf Straßen den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen, somit die Regelungen in der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung).

Eine Änderung ist in absehbarer Zeit nicht geplant/anstehend, informativ wie folgt:

https://www.buzer.de/gesetz/9619/l.htm

022)
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.

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Re: 6 oder 4 KW

Beitrag von Fichte » Do 23. Jan 2020, 19:53

Phenoh hat geschrieben:
Do 23. Jan 2020, 18:30
Auch ist bei der EU Verordnung das Gewicht auf 425 Kg angehoben.
Ähm, ja/nein. Bei uns Leergewicht bis 350 kg, dort fahrbereit bis 425 kg.

Bremsflüssigkeit raus, Diesel/Benzin weg, Getriebeöl und Motoröl ablassen, vielleicht werden dann aus fahrbereiten 425 kg noch 350 kg Leergewicht.... 019) 019) 019) 019)
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Re: 6 oder 4 KW

Beitrag von guidolenz123 » Do 23. Jan 2020, 20:04

Alles ein wenig schräg.....

Vernunft und Kontinuität auf europäischer Ebene schaut anders aus...

Honi soit qui mal y pense :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
Gruß Guido
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Re: 6 oder 4 KW

Beitrag von Phenoh » Do 23. Jan 2020, 20:09

Was wiegen denn die Sitze??? Nee. Hallo Ernst... Kommste mal? Da ja die Rechtsstärke irgendwas mit Brechen (nicht übergeben) zu tun hat, denke ich das doch noch was kommt. Vielleicht nicht 2020. Denn sollte es nicht so sein... EU Recht bricht Nationales Recht bricht Bundeslandesrecht bricht alles was drunter ist. Da ja die EU EINS sein will, werden diese Kleinkarierten Nationalstaatsabweichungen bestimmt noch egalisiert. Wie ein geeintes Europa funktionieren muß sieht man ja am Römischen Reich R.I.P. Zig verschiedene Kulturen und Sprachen aber EIN Gesetz und EINE Währung. Anders wird's nix.

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Re: 6 oder 4 KW

Beitrag von guidolenz123 » Do 23. Jan 2020, 20:12

Schau mer mal, dann seh' mer scho'...... 8)
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Re: 6 oder 4 KW

Beitrag von Fichte » Do 23. Jan 2020, 20:48

Fichte hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 18:18
HerrToeff hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 17:30
Schlägt nicht EU recht nationales Recht?

Darf ich für 4 kw unterschreiben und 6kw haben?

Guido? Fichte?
Ähm, nein.....

Seitens der EU betsehen hauptsächlich zwei Möglichkeiten um die Mitgliedsstaaten zu harmonisieren:

1) Verordnungen
Diese haben gesetzlichen Rang und verpflichten die Mitgliedsstaaten die hierin enthaltenen Regelungen binnen einer bestimmten Frist im nationalen Recht umzusetzen/zu ändern. Ein Verstoß hiergegen wird von der EU geahndet bzw. eingeklagt oder mittels Bußgelder der betreffende Mitgliedstaat dazu angehalten, dieses alsbald umzusetzen. Ein Recht des einzelnen Bürgers des betreffenden Mitgliedsstaates auf Umsetzung dieser Verordnung besteht nicht, allenfalls, wenn diese Verordnung Drittschützend sein soll.

2) Richtlinien
Sind als solches Handlungsempfehlungen.

Hier konkret wurde die FEZ (Fahrerlaubniszulassungsverordnung) in der EU harmonisiert und ist überall gleich, deshalb besitzen wir ja auch einen EU-Führerschein.

Die Einteilung der Fahrzeugklassen ist hingegen jedem Mitgliedsstaat selbst überlassen (Territorialprinzip) und allenfalls über eine Richtlinie (Handlungsempfehlung) gedeckelt. Dadurch unterscheiden sich die Zulassungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten.

Den Rest muss ich auch erst nochmals nachlesen (KBA).... 022)
072) 072)
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Re: 6 oder 4 KW

Beitrag von HerrToeff » Do 23. Jan 2020, 23:42

guidolenz123 hat geschrieben:
Do 23. Jan 2020, 16:45

.... die europäischen Micro-Auto-Hersteller klagen werden, dass Deutschland diesbetreffendes EU-Recht umsetzt...wie schon damals wg der 4 KW-Kisten....damit wäre wohl in ferner Bälde :lol: im Gegensatz zur aktuellen Rechtslage damit zu rechnen , dass die 6 KW-Kistchen dann auch in BRD mit Vers-Kennzeichen ohne Zulassung gefahren werden könnten...oder liege ich da falsch ?


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ich sehe eine Erleuchtung und salomonische Entscheidung des Gerichtshofes .. sowohl die 4 kw wie auch die 6 kw Treiber werden in einem Urteil voller Weisheit zum Dieselsteuerzahlen verknackt um der erhabenen Gerechtigkeit und des leeren Staats-säckels wegen
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: 6 oder 4 KW

Beitrag von Fichte » Fr 24. Jan 2020, 08:35

So oder so ähnlich schon oft geschehen, gell. Zuletzt bei der Grundsteuer, jetzt kommt eine Reform derselben, und alle zahlen mehr.... 019) 019) 019)
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Re: 6 oder 4 KW

Beitrag von guidolenz123 » Fr 24. Jan 2020, 08:51

Fichte hat geschrieben:
Fr 24. Jan 2020, 08:35
So oder so ähnlich schon oft geschehen, gell. Zuletzt bei der Grundsteuer, jetzt kommt eine Reform derselben, und alle zahlen mehr.... 019) 019) 019)
Wie Recht Du hast....... 088)
Gruß Guido
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Re: 6 oder 4 KW

Beitrag von HerrToeff » Sa 25. Jan 2020, 18:48

guidolenz123 hat geschrieben:
Do 23. Jan 2020, 18:10
.....
.....wer kauft den ernsthaft eine Gehhilfe, wenn er dafür den ganzen teuren Zulassungs-Trara durchlaufen musss und nicht wirklich spart dabei...und dann bei 45 Km/h eingebremst wird...??? Und das noch bei DEN Preisen für die Tupperdosen....
Die Erstkäufer sind zumeist reicheEltern die ihren AM behuften Sprösslingen ein sicheres Fortkommen ermöglichen wollen

Die Spröslinge kaufen lieber etwas mit prestigeträchtiger "richtiger" Autonummerntafel als mit Popelkennzeichen, insbesondere als sie es ja nicht selber zahlen und später gleich Prozente haben ..

lieber 4kw freiwillig zulassen .. dann gibts in dwen Papieren den Eintrag kein Tüv und steuerfrei ..bestandschutz verbrieft
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: 6 oder 4 KW

Beitrag von HerrToeff » Sa 25. Jan 2020, 18:51

Der Autolobby sind die dinger eh ein dorn imAuge .. ewige Haltbarkeit .. understatement .. 3 l Stadtverbrauch .. kein Neuwagenverkaufsprogramm (u Plakette)
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: 6 oder 4 KW

Beitrag von macbloke » Di 28. Jan 2020, 11:24

Fichte hat geschrieben:
Do 23. Jan 2020, 19:53
Phenoh hat geschrieben:
Do 23. Jan 2020, 18:30
Auch ist bei der EU Verordnung das Gewicht auf 425 Kg angehoben.
Ähm, ja/nein. Bei uns Leergewicht bis 350 kg, dort fahrbereit bis 425 kg.

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DAs Leergewicht bezieht sich auf ein FAhrbereites Auto. Schau mal die Definition an. Die ist zwar in einigen Ländern und früher etwas anders gewesen, aber ohne Öl uind Batterie und Leeren Tank und so ein Quatsch gab es das noch nie.
Der Tank muss nicht voll aber zu einem bestimmten % Satz gefüllt sein, und ich glaube das ist sogar so geblieben.
Unterschiede gab es auch mal, das dem Leergewicht 80kg für den Fahrer mit eingerechnet worden, das ist glaub ich aber nicht mehr so.
Fahrbereit mit Reserverad ohne Insassen, so in etwa lautet die aktuelle Definition.
Es gab auch mal irgendwo ein Trockengewicht, da war Tatsächlich dann kein Öl und kein Sprit enthalten.
Bei Akkufahrzeugen wird das Akkuigewicht nicht mitgerechnet!
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