Tipps zur Zulassung L6e-BP

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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starik1968
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Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von starik1968 » Fr 17. Jan 2020, 07:50

Hallo,

da ich ja meinen Aixam Crossline zugelassen habe, hier ein paar Tipps:

Zulassungsstelle fragen was sie haben will. "Meine" wollte eine Bescheinigung von Aixam dass kein Brief erstellt wurde, habe ich bekommen. Auch fragen was in der eVB stehen soll. Das macht mir die meiste Probleme, zuerst stand was mit LKW drin (wahrscheinlich hatte die Versicherung sich bei der TSN vertan), dann wieder was anderes, es musste leer(!) sein, wenn ich mich recht erinnere. Dies abklären, sonst kann man gleich wieder hinfahren. Online Versicherung beantragen kann man vergessen, habe keine gefunden die HSN/TSN da akzeptiert hätte, da die Datenbank die hinterlegt ist, diese Klasse nicht kennt, zumindest bei keinem dem Formulare die ich probiert klappte es.

Vorher schauen wo die Fahrgestellnummer eingeschlagen ist, das wollten die sehen, wie mir der Freund berichtete, der mir ihn zugelassen hatte.

Wenn man HSN/TSN braucht, am besten hier schauen:

https://www.kba.de/SharedDocs/Publikati ... nFile&v=24

Ansonsten dürfte es nicht anders sein, als wenn man einen PKW zulässt (habe ich nie gemacht, da ich nie einen gefahren bin).

Auf alle Fälle "mischt" man wohl den "Laden" dort erstmal auf, als mein Freund beim ersten Mal dort war (er musste zweimal hin, da die eVB nicht passte), hat er den Laden ewig aufgehalten, da die sowas noch nie hatten. Also Zeit mitbringen :-)

Meine zweite Versicherung (die erste hatt nur TK, das war mir zu gefährlich bei einem Fahrzeug für 17 T€) habe ich mir von einem Versicherungsmakler suchen lassen, nun habe ich VK.

Vielleicht hilft das ja jemandem der das Ganze auch machen will/muss.

Shalom
F. :-)

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verlierer
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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von verlierer » Fr 17. Jun 2022, 11:35

Hallo, ich möchte meinen Aixam Mega MopedElektroLaster ja gerne freiwillig zulassen um die THG Prämie zu kassieren: viewtopic.php?f=17&t=9938&#p105908

bzw. https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... oller/amp/

Verstehe ich das hier richtig, dass Du für Dein ebenfalls L6E Fahrzeug ein großes Kennzeichen und einen echten Fahrzeugschein erhalten hast ?

Welcher Versicherer hat Dir eine EVB Nummer dafür gegeben ?

Musst Du jetzt alle zwei Jahre zum Tüv ??

Über Antwort freu ich mich :-)
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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von starik1968 » Mo 20. Jun 2022, 07:21

verlierer hat geschrieben:
Fr 17. Jun 2022, 11:35
Hallo, ich möchte meinen Aixam Mega MopedElektroLaster ja gerne freiwillig zulassen um die THG Prämie zu kassieren: viewtopic.php?f=17&t=9938&#p105908

bzw. https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... oller/amp/

Verstehe ich das hier richtig, dass Du für Dein ebenfalls L6E Fahrzeug ein großes Kennzeichen und einen echten Fahrzeugschein erhalten hast ?

Welcher Versicherer hat Dir eine EVB Nummer dafür gegeben ?

Musst Du jetzt alle zwei Jahre zum Tüv ??

Über Antwort freu ich mich :-)
Ja, "Brief" und "Zulassung", TÜV-Pflicht, wie das nun nach der Gesetzesänderung ist weiss ich nicht, werde den aber wohl auf alle Fälle machen lassen, da die Werkstatt bei der ich bisher immer war, direkt neben einer Abnahmestelle ist.

Versicherer war WGV. Grosses Kennzeichen.

Bei Fragen bitte melden.

cu
F. :-)

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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von HerrToeff » Mo 20. Jun 2022, 08:25

Sind die zulassungspflichtigen Lkfz -also die zwischen 2005 und 2017- nun Tüv pflichtig oder nicht?
"Eine HU Plakette wird nicht ausgehändigt, da trotz Zulassung das Fahrzeug ein Kleinkraftrad mit 45 km/h-Beschränkung bleibt – somit ist weiterhin kein TÜV notwendig."

Also .. ich meine .. es sind doch trotz allem L6e --- warum wird mir nur grade so schlecht *würg*
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von verlierer » Mo 20. Jun 2022, 13:37

Der Besuch bei der KFZ-Zulassungsstelle war natürlich kurz.. aber die nette Frau hat sich meine grüne ABE und Kaufvertrag (fand sie okay) kopiert und mir ihre Email-Adresse gegeben, damit wir das nächste Treffen vorbereiten können und ich Termin bekomme.

Da mein Auto noch bis nächstes Frühjahr mit dem kleinen Kennzeichen versichert ist und die THG Prämie bis Februar 2023 beantragt werden kann ist es eigentlich eh sinnvoll, noch wenigstens bis Herbst damit zu fahren.

Die Frau hatte so eine freiwillige Zulassung natürlich noch nicht gemacht aber stand dem Ganzen recht positiv gegenüber.
Nur gab sie sich mit der ABE nicht zufrieden, weil ja in dem Fahrzeugschein die ganzen technischen Details wie Reifengröße etz. eingetragen werden.

Darum forderte sie sofort ein TüV-Gutachten und machte gleich eine Vollabnahme draus.
Als ich die entsprechenden Paragraphen zietierte gab sie gleich zu dass sie sich da auch erstmal einlesen müsse. Nach Rücksprache mit Kollegin blieb sie aber bei der Vollabnahme.

Ich konnte verstehen, dass sie halt für die technischen Werte irgendwas offizielles brauchte, wollte aber darauf bestehen, dass das nicht umbedingt eine bestandene HU oder Vollabnahme sein müsse.

Aber das können wir ja nun in den nächsten Wochen per email klären. Gibt ja viel Erfahrungsberichte dazu im Netz und die gehen wohl alle zugunsten kein-tüv aus.

Hier meine Rechtsauffassung:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html
§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ... haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen
Da steht nur "§ 3 Absatz 1 " nicht "§ 3 Absatz 1 oder Absatz 3"

Denn der dritte Absatz regelt die freiwillige Zulassung:

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.
Und in Absatz 2 sind unsere Autos halt vom Absatz 1 ausgenommen:
2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1. folgende Kraftfahrzeugarten:
...
f) leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge,
...
Finde ich eigentlich ziemlich eindeutig. Die freiwillige Zulassung nach § 3 Absatz 3 gilt parallel und zieht darum keine Untersuchungspflicht nach §29 mit sich weil die nur durch Absatz 1 bedingt wird.

§29 Satz 1 sagt aber mehr:
(1) ... und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.
Und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 betrifft irgendwie unsere Fahrezuge:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__4.html
§ 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge
(3) Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis f dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein gültiges Versicherungskennzeichen nach § 26 führen. Besteht keine Versicherungspflicht, müssen sie ein Kennzeichen nach § 8 führen. Im Falle des Satzes 2 finden auf die Zuteilung des Kennzeichens die Bestimmungen über die Kennzeichenzuteilung im Zulassungsverfahren mit Ausnahme der Vorschriften über die Zulassungsbescheinigung Teil II entsprechend Anwendung.
Noch keine Ahnung was das beduetet :-/
Gibt es überhaupt "f) leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge" die nicht versicherungspflichtig sind ?? Die müssen demnach nach §8 ein "großes" Kennzeichen haben. Und darum wohl auch die Ewähnung in dem §29 "Untersuchungspflicht".

Wenn ich so ein großes Kennzeichen beantrage bleibt mein L6E doch weiterhin versicherungspflichtigt. Ergo gilt diese zweite Möglichkeit zur HU-Pflicht nicht für uns ?!

Würde mich aber interessieren, welche Fahrzeuge da angesprochen sind.
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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von verlierer » Mo 20. Jun 2022, 13:53

HerrToeff hat geschrieben:
Mo 20. Jun 2022, 08:25
Also .. ich meine .. es sind doch trotz allem L6e --- warum wird mir nur grade so schlecht *würg*
Ja davon gehe ich aus. Die L6E Fahrzeugklasse müsste dann in Feld J des Fahrzeugscheins eingetragen werden. Siehe Seite 5 von https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekannt ... onFile&v=5
Korrektur zur 11. KBA-Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik (SV 1)
L6e-BP : Leicht.Vierradmob.z.Pers.bef.
L6e-BU : Leicht.Vierradmob.z. Gü.bef.
Wobei ich wohl gerne die BU für meinen MopedElektroLaster möchte, weil dann die THG Quote höher ausfällt.
Die Bedinungen zur Ladefläche erfülle ich ja locker:
1.4) Kriterien zur Ladefläche zu den Klassen: L2e-U,L5e-B, L6e-BU und L7e-CU: a) Länge Ladefläche x Breite Ladefläche > 0,3 x LängeFahrzeug x BreiteFahrzeug
oder ...
P.S. weil mich der "Stammtisch" in anderem Thread schon als asozial gezeichnet hat weil ich nur zulasse um die THG Prämie abzugreifen, die nicht für uns bestimmt sei: Die THG Prämie ist unabhägig von den gefahrenen Kilometern und soll Bürger dazu anregen, Elektroautos zu kaufen. Ich finde es asozial dass da ausgerechnet die sparsamsten Elektroautos "vergessen" wurden - weil die großen Automarken halt keine sparsamen Autos bauen :-(
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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von verlierer » Mo 20. Jun 2022, 14:19

hab eben schonmal den TüV angerufen um zu erfahren, ob die denn in der Lage wären, die nötigen Eintragungen aus ihrem Computer zu fischen. Der Mann meinte aber sofort, ich soll mich doch an den Hersteller wenden.

Ich befürchte ja das sieht für einen 2006er Mega bei Aixam schlecht aus. Vielleicht habt Ihr dennoch Ideen.

Weiter war er zuversichtlich, dass er mit der Typengenehmigungsnummer auch viele technische Daten finden würde. Mir ist die aber mit e2*2002/24*0002 ziemlich generisch.
Wenn sie aber mit der "Fabrikmarke Aixam" oder gar noch "Typ 74V" und noch "Ausführung BA" zu lesen ist, dann gibt es dazu eine Datenbank auf die der Tüv zugreifen kann ?

Er wollte meine Idee nicht gleich ganz ausschließen, dass sie mir nur die benötigen technischen Daten offiziell bestätigen können ohne eine Untersuchung zu machen.

Wenn ich Dokumente von Aixam bekomme und die Frau von der Zulassungsstelle noch überzeugen kann, dann komme ich vielleicht um die Vollabnahme herum.

Wobei die Vollabnahme kein No-Go für mich wäre.
Die zweijährige HU-Pflicht schon eher.

Wobei ich durchaus fröhlicher herumfahre, wenn der Wagen alle zwei Jahre offiziel geprüft wird.
Hab halt 2005 mein letztes Auto fröhlich abgeschafft nachdem es zwei Jahre auf einem Parkplatz stand, und ich es zum Tüv fahren musste um es dann für weitere Jahre auf den selben Parkplatz zu stellen. Hab es damals als im Auto gewohnt..
Die Idee von meinem Mopdelaster nun ist also gerade, dass ich das Ding einfach hab, auch wenn ich es nur einmal im Jahr bewege..
Weil es trotz 14 kWh LiFePo nun doch nur so eine Reichweite von 100km hat, bin ich ja nicht mehr so von dem Ding begeistert und schon die 50€ für das Versicherungskennzeichen haben mich genervt.
Mit der THG Prämie könnte ich wieder stolz auf meinen kleinen Laster sein.
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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von verlierer » Mo 20. Jun 2022, 14:35

meine Nachricht an Aixam.de:
Hallo aus Bayern.
Ich versuche gerade, meinem 2006er Aixam Mega Electric e2*2002/24*0002 freiwillig zuzulassen um mit Fahrzeugschein die THG Prämie zu erhalten.

Die arme aber nette Frau heute in der Zulassungsstelle wollte aber (natürlich) gleich eine Vollabnahme beim Tüv weil der grüne Schein ABE/CoC keinerlei technische Daten wie Reifengröße etz. enthielt.

Der Tüv meinte am Telefon, ich soll mich doch an den Hersteller wenden, der könne mir die technischen Werte "offiziel" nennen.

Meiner rechtlichen Einschätzung nach bleibt der L6e-BU auch mit "großem" Kennzeichen weiterhin von der HU befreit. Drum mag ich damit erst gar nicht anfangen.
Denn eigentlich braucht meine Zulassungsbehörde nur die technsichen Spezifikationen zu:

"Fabrikmarke" : Aixam
"Typengenehmigungsnummer": e2*2002/24*0002
"Typ": 74V
"Ausführung": BA

Wäre nett wenn Ihr mich nicht hängen lasst.

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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von starik1968 » Mo 20. Jun 2022, 15:17

verlierer hat geschrieben:
Mo 20. Jun 2022, 14:35
meine Nachricht an Aixam.de:
Hallo aus Bayern.
Ich versuche gerade, meinem 2006er Aixam Mega Electric e2*2002/24*0002 freiwillig zuzulassen um mit Fahrzeugschein die THG Prämie zu erhalten.

Die arme aber nette Frau heute in der Zulassungsstelle wollte aber (natürlich) gleich eine Vollabnahme beim Tüv weil der grüne Schein ABE/CoC keinerlei technische Daten wie Reifengröße etz. enthielt.

Der Tüv meinte am Telefon, ich soll mich doch an den Hersteller wenden, der könne mir die technischen Werte "offiziel" nennen.

Meiner rechtlichen Einschätzung nach bleibt der L6e-BU auch mit "großem" Kennzeichen weiterhin von der HU befreit. Drum mag ich damit erst gar nicht anfangen.
Denn eigentlich braucht meine Zulassungsbehörde nur die technsichen Spezifikationen zu:

"Fabrikmarke" : Aixam
"Typengenehmigungsnummer": e2*2002/24*0002
"Typ": 74V
"Ausführung": BA

Wäre nett wenn Ihr mich nicht hängen lasst.

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Von wann ist das Fahrzeug? Gab es da noch kein CoC dazu?

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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von verlierer » Mo 20. Jun 2022, 15:24

Ich nenne den grünen Wisch ABE, aber vermutlich ist das die CoC:
ABE Aixam Mega 2003.jpg
ABE Aixam Mega 2003.jpg (496.49 KiB) 3505 mal betrachtet
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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von HerrToeff » Mo 20. Jun 2022, 17:23

So eine CoC habe ich noch nie gesehen..


Äusserst seltsames Teil
lieben Gruß

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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von grandink48 » Fr 8. Sep 2023, 21:59

Solche grünen COC kenne ich nur von den Niederlanden . Ich bin mehrfach mit verschiedenen kaputten Mopedautos verarscht worden und habe immer eine selbstgedruckte COC bekommen. Eine Klage hatte keinen Sinn , da die abgestritten haben, mir das Ding ausgehändigt zu haben. Habe mir im April 22 einen Aixam Crossline in Neu bei J&A gekauft und dort alle Inspektionen machen lassen weil ich ein alter Sack bin und mich nicht mehr ärgern wollte.
Hat alles geklappt !
Nur als ich das Teil jetzt freiwillig zulassen wollte, konnte keine Versicherung mir auf die HSN und TSN eine Kasko anbieten, weil die nix in ihren Computern hatten.
Wenn mir einer helfen kann , nehme ich es gerne an.

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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von starik1968 » Sa 9. Sep 2023, 08:45

Ich habe meinen Crossline 2018 mit HSN 1861 und TSN AAC zugelassen bekommen, wichtig ist, dass bei der Versicherungsbestätigun (ebit?) der Typ leer ist (war bei mir so).

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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von 45kmh » Mi 27. Mär 2024, 01:27

Habe meinen Aixam D-Truck (laut COC Baujahr 2021) mit HSN 1861 und TSN 0000000 zugelassen bekommen, Vollkasko über eine Versicherung in Wiesbaden, spart in meinem Fall rund 700,- EUR im Jahr im Vergleich zum Versicherungskennzeichen.

Hat zwei Anläufe auf der Zulassungsstelle benötigt, wobei der letzte Termin knapp zwei Stunden gebraucht hat. Dass das Fahrzeug vom TÜV befreit ist hätte man fast vergessen einzutragen.

Ganz wichtig: Das Fahrzeug hat zwar laut COC EURO 5, die eingetragene deutsche Emissionsklasse 1464 ist jedoch leider nur EURO 4 und nur noch bis zum 31.12.2024 erstzulassungsfähig! Nachzulesen in einer Veröffentlichung des Kraftfahrtbundesamtes SV1 022 vom Juni 2019 (Az. 322_405), siehe
sv1_022_bekanntmachung_pdf.pdf
(141.03 KiB) 2-mal heruntergeladen
.

Wer also mit dem Gedanken der freiwilligen Zulassung liebäugelt, sollte nicht zu lange warten.

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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von HerrToeff » Mi 27. Mär 2024, 12:41

Das ist keine Erstzulassung da das Auto bereits durch erteilung der COC in den Verkehr gebracht wurde.. Du bekommst auch heute noch eine Simson Schwalbe problemlos freiwillig zugelassen
lieben Gruß

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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von 45kmh » Do 28. Mär 2024, 00:20

HerrToeff hat geschrieben:
Mi 27. Mär 2024, 12:41
Das ist keine Erstzulassung da das Auto bereits durch erteilung der COC in den Verkehr gebracht wurde.. Du bekommst auch heute noch eine Simson Schwalbe problemlos freiwillig zugelassen
Meine COC wurde mit dem Tag der Zulassung vom Amt gestempelt mit dem Vermerk: "Zulassung erteilt".

Ein Inverkehrbringen ist nicht das Gleiche wie eine Zulassung.

Bei Fahrzeugen ohne Emissionsklasse in der COC mag eine freiwillige Zulassung gelingen, für die in der Veröffentlichung des BKA genannten gilt der Stichtag der dort genannten Ausnahmegenehmigung.

EDIT: Und "heute noch" ist nicht nach dem 31.12.2024. Darüber hinaus ist eine Schwalbe kein Fahrzeug der Kategorie L6e laut Thread-Titel.
Zuletzt geändert von 45kmh am Do 28. Mär 2024, 02:17, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von 45kmh » Do 28. Mär 2024, 02:08

Es ist ja nicht so, dass ich mir das ausgedacht hätte. Ich zitiere nur die offiziellen Dokumente des Kraftfahrbundesamtes, sogar mit Quelle. Warum auch immer das so wichtig ist, mir hier zu widersprechen, nur um mich zu diskreditieren. Ich versuche nur anderen L6e-Fahrern zu helfen.

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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von CrossAixam » Do 28. Mär 2024, 09:06

45kmh hat geschrieben:
Mi 27. Mär 2024, 01:27
Habe meinen Aixam D-Truck (laut COC Baujahr 2021) mit HSN 1861 und TSN 0000000 zugelassen bekommen, Vollkasko über eine Versicherung in Wiesbaden, spart in meinem Fall rund 700,- EUR im Jahr im Vergleich zum Versicherungskennzeichen.
Darf ich fragen, was Du nun für VK bezahlst?

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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von guidolenz123 » Do 28. Mär 2024, 09:50

45kmh hat geschrieben:
Do 28. Mär 2024, 02:08
Es ist ja nicht so, dass ich mir das ausgedacht hätte. Ich zitiere nur die offiziellen Dokumente des Kraftfahrbundesamtes, sogar mit Quelle. Warum auch immer das so wichtig ist, mir hier zu widersprechen, nur um mich zu diskreditieren. Ich versuche nur anderen L6e-Fahrern zu helfen.
Ich bin sicher , dies war von Toeff nicht persönlich gemeint....Gedanken/Meinungs-Austausch zur Sache...mehr nicht...
Also entspannen...soll doch Spaß machen hier im Forum...
Meine 2 Cent
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Re: Tipps zur Zulassung L6e-BP

Beitrag von 45kmh » Do 28. Mär 2024, 12:25

guidolenz123 hat geschrieben:
Do 28. Mär 2024, 09:50
Also entspannen...soll doch Spaß machen hier im Forum...
Ist angekommen.

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