L6e-BP in der EU?

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Metaphysik
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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Metaphysik » Sa 18. Jan 2020, 21:40

Phenoh hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 21:35
Das verstehe ich jetzt auch nicht. Das Fahrzeug hat doch bei Neukauf gar keine Zulassung da für 4 Kw keine gebraucht werden. Mit gedrosseltem Motor erfüllt es doch die Norm und braucht keine Zulassung. Wo irre ich denn jetzt schon wieder?
Die Typzulassung des Modells, das der Hersteller das Ding so bauen darf

Gibt doch nette Gebrauchte mit 4kw/350kg, z.B. https://lepori.de/Gebrauchtwagen.htm

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von HerrToeff » Sa 18. Jan 2020, 21:44

Die CoC ist gemeint
bzw nationale Betriebserlaubnis

dass das spezielle fzg allg. zulässig zum öff. Betrieb ist

Nicht dass es aufgrund der Anmeldung beim Amt zugelassen f d Strassenverkehr ist.

zwei paar schuhe

und lkfz mit weniger als 4kw und 350 kg weiterhin VKZ
Zuletzt geändert von HerrToeff am Sa 18. Jan 2020, 21:46, insgesamt 1-mal geändert.
lieben Gruß

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von 50ccm » Sa 18. Jan 2020, 21:46

Hallo
Das Gewicht von 425 Kg auf unter 350 Kg zu bringen wird noch schwieriger . 017) 017)
Gruss Ernst

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Fichte » Sa 18. Jan 2020, 21:50

Sobald das Fahrzeug in der Fabrik gefertigt wurde (mit 6kw) hat es eine Typengenehmigung und bekommt eine COC-Bescheinigung/EG-konformitätserklärung (mit 6kw).

Wenn danach eine Änderung/Drosselung und „Entwichtung“ durchgeführt wird, existiert dieser „Typ“ nicht/nicht mehr, die COC-Erklärung/EG-Konformitätserklärung ist hinfällig.

Also wurde ein neuer „Typ“ erfunden, welcher geprüft und begutachtet werden muss. Und hier befinden wir uns in einer Kostenspirale..... 022)
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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Phenoh » Sa 18. Jan 2020, 21:58

Ich sach ma so.... Grütze.... Also von die Ämterse…. Damit wird der Markt in D bald verschwinden. Welche Eltern kaufen Ihren Kindern einen 16000 Plastikbomber den sie auch noch zulassen, Versichern und teuer besteuern müssen??? Da kaufen Sie bestimmt eher einen richtigen PKW und machen begleitetes Fahren oder gleich einen Ellenator. So kann man Märkte auch kaputt machen. Selbst Aixam, Ligier und Casserolli oder so bauen in die ganz neuen 2019 Modelle einen 6 Kw Motor ein. Die meisten haben aber noch die 350 Kg Begrenzung. Ich kann mir also keinen MG0 X in neu kaufen wenn ich Zulassungfrei fahren will. Schöner Mist.

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Fichte » Sa 18. Jan 2020, 22:09

In den „neuen“ Bundesländern laufen bereits Pilotstudien zu dieser „neuen“ Fahrzeugklassen für Jugendliche mit „AM-Führerschein“ und ab 15 Jahre, in den „alten“ Bundesländern erst ab 16. 3 Jahre ohne die Eltern bei 4 kw und unter 350 kg zu fahren nur mit kostengünstigen Versicherungskennzeichen oder 3 Jahre bei 6 kw oder bis 425 kg mit (überschaubarer Versicherung und KFZ-Steuer) ohne Eltern zu fahren, ist da durchaus und möglicherweise interessant. 101)
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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Metaphysik » Sa 18. Jan 2020, 22:11

Phenoh hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 21:58
Ich kann mir also keinen MG0 X in neu kaufen wenn ich Zulassungfrei fahren will. Schöner Mist.
Besser jetzt die Überraschung wie nach dem Kauf :wink:

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von guidolenz123 » Sa 18. Jan 2020, 22:14

Fichte hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 22:09
In den „neuen“ Bundesländern laufen bereits Pilotstudien zu dieser „neuen“ Fahrzeugklassen für Jugendliche mit „AM-Führerschein“ und ab 15 Jahre, in den „alten“ Bundesländern erst ab 16. 3 Jahre ohne die Eltern bei 4 kw und unter 350 kg zu fahren nur mit kostengünstigen Versicherungskennzeichen oder 3 Jahre bei 6 kw oder bis 425 kg mit (überschaubarer Versicherung und KFZ-Steuer) ohne Eltern zu fahren, ist da durchaus und möglicherweise interessant. 101)
hat mein Jüngster schon vor ca 10 Jahren gemacht mit diesen beiden Fahrzeugen auf dem Bild.......

Bild
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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Metaphysik » Sa 18. Jan 2020, 22:17

Was ist denn das rechts auf dem Bild für ein Fahrzeug? 019)

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Fichte » Sa 18. Jan 2020, 22:19

Phenoh hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 21:58
Ich sach ma so.... Grütze.... Also von die Ämterse…. Damit wird der Markt in D bald verschwinden. Welche Eltern kaufen Ihren Kindern einen 16000 Plastikbomber den sie auch noch zulassen, Versichern und teuer besteuern müssen??? Da kaufen Sie bestimmt eher einen richtigen PKW und machen begleitetes Fahren oder gleich einen Ellenator. So kann man Märkte auch kaputt machen. Selbst Aixam, Ligier und Casserolli oder so bauen in die ganz neuen 2019 Modelle einen 6 Kw Motor ein. Die meisten haben aber noch die 350 Kg Begrenzung. Ich kann mir also keinen MG0 X in neu kaufen wenn ich Zulassungfrei fahren will. Schöner Mist.
Ich möchte Dir und vor Abschluß einer etwaigen Diskussion hierzu auch mal herzlich dafür danken, dass Du diese Diskussion wieder neu belebt hast. Denn letzten Endes ist das Ergebnis tatsächlich äußerst unbefriedigend, außer dass die Jugendlichen bereits mit 15/16 Versicherungsjahre abarbeiten können um in günstigere Schadensfreiheitsklassen zu kommen.... 022)
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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Phenoh » Sa 18. Jan 2020, 22:47

Diese Diskussion ist noch nicht beendet. Es hängt jetzt von einer Anfrage ab die ich eben an das BMVI gesendet habe.
Folgender Inhalt:

Ein freundliches Hallo.

Ich würde gerne wissen ob ich ein Leichtkraftfahrzeug neuester Bauart mit Versicherungskennzeichen fahren darf. Falls die Problematik nicht bekannt ist, hier ein Beispiel: Neben anderen Unternehmen bauten Aixam, Casalini, Ligier und Microcar Leichtkraftfahrzeuge mit 350 Kg und 4 Kw. Damit waren diese Fahrzeuge mit dem Führerschein AM und einem Versicherungskennzeichen ab 15/16 bereits zu fahren. Nachdem ich nun den Führerschein AM machen wollte um im Alter ein wenig Mobilität zu bekommen, stellte ich fest, das Neufahrzeuge inzwischen nur noch mit 350 oder 425 Kg aber immer mit 6 Kw zu kaufen sind. Nach der jetzigen Fahrzeugzulassungsverordnung wären diese damit zulassungspflichtig. Viele Händler werben mit dem Versicherungskennzeichen, auch bei 6 Kw Fahrzeugen, auch in Bezug auf die neuen EU Klassen L6e und L6e B/P. Meine eigenen Recherchen führten zu einem der unübersichtlichsten Rechtsunsicherheitskomplexe die ich je erlebt habe. Das Hauptargument der LKFZ für viele Bürger war bisher die Zulassungsbefreiung. Wieviele Bürger kaufen für sich oder Ihre Kinder / Eltern ein Plastik Leichtkraftfahrzeug mit nur 2,5 L Verbrauch auf 100 und 45 Kmh zulässiger Geschwindigkeit, wenn sie dieses dann Versichern, Versteuern, Tüv und AU pflichtig machen müssen??? Dieses ganze entstand m.E. durch Unstimmigkeiten bei der Umsetzung von EU Recht in Bundesrecht. Die Klasse L6e existierte in der BRD nicht. Jetzt ist sie eingeführt und die alte BRD Regelung der LKFZ mit den 4 Kw wurde der Unterklasse L6e BP übergebügelt. EU Weit hat diese Klasse aber 6 Kw. Ich bitte hiermit freundlichst um eine zuverlässige und jederzeit wiederholbare Auskunft zu folgenden Fragen:
1. Darf ich ein 350 oder 425 Kg schweres, 50 ccm Benzin oder 500 ccm Diesel betriebenes, 45 Kmh langsames Leichtkraftfahrzeug mit gültiger COC Bescheinigung in Deutschland mit einem Versicherungskennzeichen fahren?
2. Ist eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung auf 425 Kg und 6 Kw für Zulassungfreiheit geplant oder in Arbeit?
Da die Hersteller inzwischen nur noch Neu LKFZ mit 6 Kw anbieten, wird ein großer Kundenkreis, der diese Fahrzeuge aus Umwelt und Finanzgründen, gerne fahren würde, vom Markt ausgeschlossen werden. Nicht alle möchten gebrauchte Fahrzeuge kaufen müssen weil nur diese 4 Kw haben.
Ich würde mich freuen wenn ich eine Sachdienliche Antwort zu diesem Thema bekommen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
-

Jetzt wart ich auf eine Antwort... Wer weiß wie lange das dauert.

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von HerrToeff » So 19. Jan 2020, 00:38

Es gibt keine Rechtsunsicherheit

Nur "versehentlich" an zulassungspflichtige Leichtkfz ausgegebene VKZ

Auch 'L7e sind in D teurer unterwegs als woanders ....

Pferde scheu machen bringt da wenig .. ausser Du glaubst die Verkehrs-, Umwelt- und Finanzbeamten weinen der Lücke nach, das man steuerfrei via Euro 2 Diesel in die Innenstadt darf ..

Obwohl, ne .... ich denk eher wenns den Richtigen erreicht, will dieser die Lücke auch für den Altbestand schliessen und bittet ausserdem die Versicherer 6kw Tupper mit VKZ auf die Fahndungsliste zu setzen. So macht ein Amtsdiener Karriere, Richtlinienkompetenz aufbauen.

Und nicht indem er Bürgerfragen beantwortet
lieben Gruß

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Fichte » So 19. Jan 2020, 09:49

Phenoh hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 22:47
Diese Diskussion ist noch nicht beendet. Es hängt jetzt von einer Anfrage ab die ich eben an das BMVI gesendet habe.
Respekt, eine gute Idee, diese Antwort lese ich gerne und mit Interesse.... 023)
Die Klasse L6e existierte in der BRD nicht. Jetzt ist sie eingeführt und die alte BRD Regelung der LKFZ mit den 4 Kw wurde der Unterklasse L6e BP übergebügelt.
Doch, siehe weiter oben, L6e ist der Oberbegriff/Oberklasse....
1. Darf ich ein 350 oder 425 Kg schweres, 50 ccm Benzin oder 500 ccm Diesel betriebenes, 45 Kmh langsames Leichtkraftfahrzeug mit gültiger COC Bescheinigung in Deutschland mit einem Versicherungskennzeichen fahren?
Ja, bis vier kw...
2. Ist eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung auf 425 Kg und 6 Kw für Zulassungfreiheit geplant oder in Arbeit?
Da die Hersteller inzwischen nur noch Neu LKFZ mit 6 Kw anbieten, wird ein großer Kundenkreis, der diese Fahrzeuge aus Umwelt und Finanzgründen, gerne fahren würde, vom Markt ausgeschlossen werden. Nicht alle möchten gebrauchte Fahrzeuge kaufen müssen weil nur diese 4 Kw haben.
Das ist eine sehr interessanter Anfrage.. 023)
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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von starik1968 » So 19. Jan 2020, 09:50

HerrToeff hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 00:38
Es gibt keine Rechtsunsicherheit

Nur "versehentlich" an zulassungspflichtige Leichtkfz ausgegebene VKZ

Auch 'L7e sind in D teurer unterwegs als woanders ....

Pferde scheu machen bringt da wenig .. ausser Du glaubst die Verkehrs-, Umwelt- und Finanzbeamten weinen der Lücke nach, das man steuerfrei via Euro 2 Diesel in die Innenstadt darf ..

Obwohl, ne .... ich denk eher wenns den Richtigen erreicht, will dieser die Lücke auch für den Altbestand schliessen und bittet ausserdem die Versicherer 6kw Tupper mit VKZ auf die Fahndungsliste zu setzen. So macht ein Amtsdiener Karriere, Richtlinienkompetenz aufbauen.

Und nicht indem er Bürgerfragen beantwortet
Mich wundert dass es für die L6e-BP keine Umweltplakette braucht. Und dass noch kein Politiker versucht, die ganze Klasse wegzubekommen, wegen der alten EURO-Normen, mit der Begründung Umweltschutz. So wie vor ein paar Jahren das Verbot von Rollern rumgeisterte.

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von starik1968 » So 19. Jan 2020, 09:53

Fichte hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 22:19
Phenoh hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 21:58
Ich sach ma so.... Grütze.... Also von die Ämterse…. Damit wird der Markt in D bald verschwinden. Welche Eltern kaufen Ihren Kindern einen 16000 Plastikbomber den sie auch noch zulassen, Versichern und teuer besteuern müssen??? Da kaufen Sie bestimmt eher einen richtigen PKW und machen begleitetes Fahren oder gleich einen Ellenator. So kann man Märkte auch kaputt machen. Selbst Aixam, Ligier und Casserolli oder so bauen in die ganz neuen 2019 Modelle einen 6 Kw Motor ein. Die meisten haben aber noch die 350 Kg Begrenzung. Ich kann mir also keinen MG0 X in neu kaufen wenn ich Zulassungfrei fahren will. Schöner Mist.
Ich möchte Dir und vor Abschluß einer etwaigen Diskussion hierzu auch mal herzlich dafür danken, dass Du diese Diskussion wieder neu belebt hast. Denn letzten Endes ist das Ergebnis tatsächlich äußerst unbefriedigend, außer dass die Jugendlichen bereits mit 15/16 Versicherungsjahre abarbeiten können um in günstigere Schadensfreiheitsklassen zu kommen.... 022)
Der TÜV Ist eigentlich das einzig "Dumme" an der Sache. Steuer und VK kosten mich um die 620 € rum. Ein VK mit VKZ ist m.W. auch nicht billiger.

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von guidolenz123 » So 19. Jan 2020, 11:04

starik1968 hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 09:53
Fichte hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 22:19
Phenoh hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 21:58
Ich sach ma so.... Grütze.... Also von die Ämterse…. Damit wird der Markt in D bald verschwinden. Welche Eltern kaufen Ihren Kindern einen 16000 Plastikbomber den sie auch noch zulassen, Versichern und teuer besteuern müssen??? Da kaufen Sie bestimmt eher einen richtigen PKW und machen begleitetes Fahren oder gleich einen Ellenator. So kann man Märkte auch kaputt machen. Selbst Aixam, Ligier und Casserolli oder so bauen in die ganz neuen 2019 Modelle einen 6 Kw Motor ein. Die meisten haben aber noch die 350 Kg Begrenzung. Ich kann mir also keinen MG0 X in neu kaufen wenn ich Zulassungfrei fahren will. Schöner Mist.
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Der TÜV Ist eigentlich das einzig "Dumme" an der Sache. Steuer und VK kosten mich um die 620 € rum. Ein VK mit VKZ ist m.W. auch nicht billiger.
Das mit dem TÜV finde ich gar nicht so dumm....ich habe mein Lyra so alle 2-3 Jahre TÜV-entsprechend von meiner Werkstatt checken lassen...dabei sind dann zB so relevante Dinge wie total ausgenudelte Spurstangenköpfe und Co aufgefallen...beim Fahren selbst aber nicht....reparieren lassen und sicher weiter gefahren...aber sowas mit privatem TÜV macht sonst eher keiner...und schon kann es gefährlich werden...Das einzig Blöde am TÜV selbst sind solche sicherheits-irrelevanten Dinge wie leichtes Ölschwitzen und Co...das halte ich für hinnehmbar und die Reparaturkosten stehen im Mißverhältnis zum Nutzen..ob meine Handbremse nun Spitzenwerte hat, ist fürs Fahren auch wurscht etc etc...aber ansonsten hat der TÜV schon Sinn..
Gruß Guido
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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von rolf.g3 » So 19. Jan 2020, 11:26

moin,
guidolenz123 hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 11:04
Das mit dem TÜV finde ich gar nicht so dumm...
Jahresinspektion wird alles TÜV-mäßig inspiziert.
Alles andere hat keinen Sinn.
Bei den Bremsen ist eine Prüfung von einem Fachmenschen immer zu bevorzugen, mal drüberschauen und eine Prüfung auf dem Prüfstand.
Dazu ist immer gut, wenn man einen guten Draht zu einem bestimmten TÜV-Ing hat zu dem man immer wieder hingehen kann.
Über die Jahre hab ich immer wieder meine Fahrzeuge bei einer TÜV-Station machen lassen, bin mit allem möglichen immer zu dem gefahren.
Mit dem M.Go war ich nun dort und hab, nach komplettrevision, die Bremese prüfen lassen.
Eine Probefahrt vom Ing war natürlich inbegriffen, er war 20 Minuten unterwegs ( und hat mächtig Spaß gehabt :D )
Sinn der Aktion:
In der Werkstatt gibt es einen Posten für Bremse prüfen auf der Rechnung.
Beim TÜV gibt´s das nicht.
Ein Fünfer für die Kaffeekasse ist dermeist ausreichend beim TÜV.

Auserdem schaut der Ing - berufsbedingt kann er nicht anders - auch über die anderen Komponenten wie Lenkung und Aufhängung.

Ein gut gewarteter Wagen ist unsere Lebensversicherung und ein wenig Garant dafür, das der Betrieb nicht allzu teuer wird.

gruß rolf
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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von starik1968 » So 19. Jan 2020, 11:56

rolf.g3 hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 11:26
moin,
guidolenz123 hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 11:04
Das mit dem TÜV finde ich gar nicht so dumm...
Jahresinspektion wird alles TÜV-mäßig inspiziert.
Alles andere hat keinen Sinn.
Bei den Bremsen ist eine Prüfung von einem Fachmenschen immer zu bevorzugen, mal drüberschauen und eine Prüfung auf dem Prüfstand.
Dazu ist immer gut, wenn man einen guten Draht zu einem bestimmten TÜV-Ing hat zu dem man immer wieder hingehen kann.
Über die Jahre hab ich immer wieder meine Fahrzeuge bei einer TÜV-Station machen lassen, bin mit allem möglichen immer zu dem gefahren.
Mit dem M.Go war ich nun dort und hab, nach komplettrevision, die Bremese prüfen lassen.
Eine Probefahrt vom Ing war natürlich inbegriffen, er war 20 Minuten unterwegs ( und hat mächtig Spaß gehabt :D )
Sinn der Aktion:
In der Werkstatt gibt es einen Posten für Bremse prüfen auf der Rechnung.
Beim TÜV gibt´s das nicht.
Ein Fünfer für die Kaffeekasse ist dermeist ausreichend beim TÜV.

Auserdem schaut der Ing - berufsbedingt kann er nicht anders - auch über die anderen Komponenten wie Lenkung und Aufhängung.

Ein gut gewarteter Wagen ist unsere Lebensversicherung und ein wenig Garant dafür, das der Betrieb nicht allzu teuer wird.

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Wenn bei mir mal der TÜV ansteht, dann suche ich eine Werkstatt die das für mich erledigt, bei mir müsste es Ende '21 soweit sein. Entweder dann zum Händler, der ist halt weiters weg oder im Nachbarort, da gibt es m.W. eine Zweigstelle TÜV oder Dekra, mit dem Bosch Service reden. Mal schauen wieviel Kilometer ich bis dahin noch draufbekomme, momentan müssten es unter 300 km auf dem Tacho sein. :-)

Das "ärgerlichste" am Zulassen sind Versicherung finden und dann die Zulassungsstelle, ersteres habe ich wegen der VK dann den Makler machen lassen, letzteres einen Freund, der auch gleich das Fahrzeug problemlos fahren kann.

Wenn man VK will ist zulassen voll i.O. VKZ mit VK gibt es fast nicht. Würde meinen Twizy (und vielleicht bald meinen zweiten, mal sehen ob der Kauf klappt) gerne VK versichern, aber das macht mir keiner bisher. Den jetzigen könnte ich wahrscheinlich freiwillig zulassen, "Brief" habe ich vom Erstbesitzer der den eine Zeitlang zulassen musste, bis es klar war dass die VKZ bekommen können.

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Phenoh » Mi 22. Jan 2020, 19:44

Aus diesem Grund sind die COC-Papiere vor allem für die Zulassung von Importfahrzeugen von großer Bedeutung, denn LKFZ der Gruppe L7e sind zulassungspflichtig und neuere Fahrzeuge der Gruppe L6e.

4-rädriges Leichtkraftfz. mit einer Leermasse bis zu 350 kg
(o. Batterien bei Elektrofz.)
mit bbH bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm3
od. Leistung bis zu 4 kW bei anderen Verbrennungs- oder Elektromotoren

- Unterklasse A: „Leichtes Straßen-Quad“ (Leistung <= 4.000 W)

- Unterklasse B: „Leichtes Vierradmobil“ (Leistung <= 6.000 W)

Zulassungsverordnung:
12. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3 beträgt, oder mit einem anderen Verbrennungsmotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt, oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;

Da es in der Zulassungsverordnung nur das Vierrädrige Leichtkraftfahrzeug definiert ist... Die Gruppe L6e aber doch existiert... ist doch die Unterklasse B integraler Bestandteil der L6e Überordnung. Die L6e ist doch frei. Ist es nicht so das erst wenn eine Unterklasse Aufgrund Technischer Anforderungen die Oberklasse nicht mehr erfüllt, wird sie umklassifiziert.
Dann... wo sind denn da die Diesel klassifiziert? Die gibt es nicht mit 50ccm. Liegt der Haken vielleicht am o.a. markierten "od." ?Wenn also L6e per se Zulassungsfrei ist... Die Untergruppen sind es dann nicht? Hab ich das jetzt endlich richtig verstanden?

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Metaphysik » Mi 22. Jan 2020, 19:51

viewtopic.php?f=2&t=7465#p74601:
Die Verordnung über die Zulassung von Kraftfahrzeugen definiert unter § 2 Abs. 12 (vierrädrige ) Leichtkraftfahrzeuge wie folgt (https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html):


vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3 beträgt, oder mit einem anderen Verbrennungsmotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt, oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;

Gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer f sind nur diese Kraftfahrzeuge vom (regulären) Zulassungsverfahren ausgenommen (https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html):

f)
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,

Mithin sind alle (vierrädrigen) Leichtkraftfahrzeuge über 4kw oder mehr als 350 kg oder mehr als 50cm3 Zulassungspflichtig, mit Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II, TÜV/AU, Großes Kennzeichen, „reguläre“ Versicherung, aber (!) keine Umweltplakette notwendig....

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