L6e-BP in der EU?

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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Fichte
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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Fichte » Fr 17. Jan 2020, 22:50

Bitte (!) nicht weiter auf alternative Seiten verweisen.... es kann sein, dass diese auf Informationen aufbauen, welche nur „halbseiden“ sind.....

Ich erzähle oder schreibe nicht die „Wahrheit“, bin aber „Volljurist“.

Damit habe ich nicht das Recht auf meiner Seite, aber meine „Threads“ sind zumindest fundiert und mit Gesetzestexten hinterlegt worden. Gerne ernte ich Kritik und ergänzende Hinweise, da ich nicht für die Bundesregierung arbeite und in diesem Forum „Vollgutachten“ ableiste, aber zumindest nehme ich für mich in Anspruch, dass ich ausreichend eruiere und wenn ich etwas poste, so gemeint und hinreichend ist. :wink:

Ich hüte mich davor zu irren, meine jedoch meistens das richtige zu schreiben... 019)
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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Phenoh » Fr 17. Jan 2020, 23:11

Ok. Dann ohne Quellenverweise. Dann eigene Worte. Ich einer EU Verordnung las ich von einer Änderung der LKFZ Regelung. Die gilt NUR für neu in den Handel zu bringende LKFZ. Dank einer Homologisierung innerhalb der EU (??? Watn dit???) ersetzt diese Neuregelung dann die alte Deutsche Definitionsnorm. Nur für neue LKFZ wie gesagt. Und die müssen EU Dokumente im Lieferumfang haben. Dann sind die auch Zulassungsfrei trotz 6 Kw und 425 Kg. Also kommt quasi eine neue Definition dazu. Wann der berittene Bote aus Brüssel endlich in Berlin ist... Das wissen die Götter.
Hab noch schnell in Brüssel geschaut...

L6e-B Leichtes Vierradmobil (9) geschlossener, höchstens von drei Seiten zugänglicher Fahrer- und Fahrgastraum und (10) maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung (1 ) ≤ 6 000 W und

Unter-Unterklassen Bezeichnung der Unter-Unterklasse Kriterien für die Einstufung in Unter-Unterklassen zusätzlich zu den Kriterien für die Einstufung eines L6e-B-Fahrzeugs

L6e-BP Leichtes Vierradmobil für Personenbeförderung
(11) hauptsächlich für die Beförderung von Personen ausgelegtes L6e-B-Fahrzeug und (12) L6e-B-Fahrzeug, das nicht dem spezifischen Einstufungskriterium für ein L6e-BU-Fahrzeug entspricht.

Sieht also so aus das sie Zulassungsverordnung in D bald geändert wird. (Hoffe ich doch sehr)
Das erklärt aber warum die meisten Hersteller und Händler jetzt 6 Kw mit Zulassungsfrei anbieten. Die wueden innerhalb Brüssels bei den Änderung integriert. Deshalb wissen die schon was kommt. Also sollte das doch rechtens sein.

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von starik1968 » Sa 18. Jan 2020, 06:06

Phenoh hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 22:17
Diese lästigen Regelungen... Hab da auf der Seite https://www.leichtmobile-ost.de/fragen- ... zeugen.php folgendes gefunden...
Zitat...
Was ist ein Leichtkraftfahrzeug?

Definition vor 2017:
Leichtkraftfahrzeuge: maximal 400 kg Leergewicht, - leichte, zulassungsfreie max. 350 kg.
Zulassungsfreie außerdem:

Maximal 4 KW Leistung (Diesel, Elektro) oder bei Fremdzündungsmotoren max. 50 ccm
Maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit

Definition ab 2017 (Verordnung bereits von 2013):
Ablösung durch 4-rädrige Leichtmobile, leichte Version: L6eB
Motorisierung bis 6KW, Diesel (max 500ccm) oder Elektro, Erfüllung Euronorm 4
Maximale Länge 3m
Fahrfertiges Gewicht bis 425kg

Die neuen Anforderungen sind nur verpflichtend für neu produzierte Leichtmobile ab 2018
Zitatende

Nun... Da fast alle Händler am häufigsten 6Kw Diesel mit EUn 4, 350 Kg und 3 m Länge max anbieten... Kann es sein das die Zulassungsverordnung veraltet ist? Das also erst über 6Kw Zulassungspflichtig ist? Diese Wuselei macht misch gans Carousell in meine kleine Köpf.
Sie wurde einfach nicht angepasst. Die FEV schon, die verweist direkt auf die EU-Regelung. Die Versicherungen sehen es unterschiedlich. Die einen machen es mit VKZ die anderen verlangen die Zulassung. Bisher nicht erkennbar dass der Gesetzgeber hier aktiv werden will.

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von guidolenz123 » Sa 18. Jan 2020, 09:58

Fichte hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 22:50
Bitte (!) nicht weiter auf alternative Seiten verweisen.... es kann sein, dass diese auf Informationen aufbauen, welche nur „halbseiden“ sind.....

Ich erzähle oder schreibe nicht die „Wahrheit“, bin aber „Volljurist“.

Damit habe ich nicht das Recht auf meiner Seite, aber meine „Threads“ sind zumindest fundiert und mit Gesetzestexten hinterlegt worden. Gerne ernte ich Kritik und ergänzende Hinweise, da ich nicht für die Bundesregierung arbeite und in diesem Forum „Vollgutachten“ ableiste, aber zumindest nehme ich für mich in Anspruch, dass ich ausreichend eruiere und wenn ich etwas poste, so gemeint und hinreichend ist. :wink:

Ich hüte mich davor zu irren, meine jedoch meistens das richtige zu schreiben... 019)

Mal mein Lob ...
Du machst das 1a !!!!!!!!!!!!

Klugscheixx-Modus an.

Aber dennoch eine kleine Kritik (oder ich steh auf dem Schlauch)...
Was meinst Du damit ?

Ich hüte mich davor zu irren, meine jedoch meistens das richtige zu schreiben.

Meinst Du nicht eher ?

Ich hüte mich davor zu irren und meine meistens das Richtige zu schreiben.

Klugscheixx-Modus aus.
Gruß Guido
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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Phenoh » Sa 18. Jan 2020, 17:24

Heute hab ich den halben Tag in den weiten Wüsten der Dokumente des Kraftfahrbundesamtes verbracht. Ich habe mal zu dem Thema noch ein paar Fragen an die Profis hier... Folgendes fand ich dort:
Zitat
...
Zur 17. Änderung des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (SV 1 1 Änderungen im Abschnitt A
1.1 Teil A 1A „EG-Fahrzeugklassen"
1.1.1 Aufnahme neuer L-Fahrzeugklassen in der Gruppe 1. aufgrund des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 vom 15.01.2013:
...
...
Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug der Klasse L6e (Masse fahrbereit < 425 kg, Hubvolumen <= 50 cm3 und höchstens zwei Sitzplätze, einschl. Fahrersitz):
- Unterklasse A: „Leichtes Straßen-Quad“ (Leistung <= 4.000 W) L6e-A Leichtes Straßen-Quad ZFV KBA-Nr. 011, Nov. 2014
- Unterklasse B: „Leichtes Vierradmobil“ (Leistung <= 6.000 W) L6e-BP Leicht.Vierradmob.z.Pers.bef. KBA-Nr. 011, Nov. 2014
- Unter-Unterklasse P:L6e-BP "Leicht.Vierradmob.z.Pers.bef." KBA-Nr. 011, Nov. 2014
„Personenbeförderung“
...
„Artikel 4 Abs. (4) und (5) (4)
Hinsichtlich der Einstufung der Fahrzeuge der Klasse L in Absatz 2 gilt, dass ein Fahrzeug, das nicht in eine bestimmte Klasse eingestuft wird, weil es mindestens eines der für diese Klasse festgelegten Kriterien nicht erfüllt, in die nächste Klasse eingestuft wird, deren Kriterien es entspricht. Dies gilt für die folgenden Gruppen von Klassen und Unterklassen:
...
c) Klasse L6e mit ihren Unterklassen L6e-A und L6e-B ...
...

Was lese ich jetzt daraus? Sind die vom KBA festgelegten Klassen nun für die Zulassungsverordnung nicht gültig? Beim KBA gibt es nur noch Leichte Straßenquads mit 4 Kw und Leichte Vierradmobile mit 6 Kw. Demnach dürfen die jetzigen 4 Kw LKFZ ja nicht mehr Zulassungsfrei sein? Sie erfüllen ja die Voraussetzung nicht, sie sind ja keine leichten Straßen quads. Oder darf hier jede Behörde selbstständig Fahrzeuge Klassifizieren?????

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von HerrToeff » Sa 18. Jan 2020, 17:30

Schlägt nicht EU recht nationales Recht?

Darf ich für 4 kw unterschreiben und 6kw haben?

Guido? Fichte?
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Phenoh » Sa 18. Jan 2020, 17:38

Sollte ich mit diesem Thema nerven, bitte nur kurz Bescheid geben. Ich hab mich ja nur deshalb so festgebissen weil ich einige große und Seriöse Händlerwebseiten besucht habe und dort oft die VKZ Lösung für 6 Kw LKFZ als Verkaufsargument gesehen habe. Daraufhin begann ich zu recherchieren. Das Ergebnis ist ja hier gut zu verfolgen. Also... Sollte es nerven... Kurze Meldung bitte. Ich hätte da noch mehr Fragen in anderen Bereichen zur Verfügung. 072)

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Metaphysik » Sa 18. Jan 2020, 17:42

HerrToeff hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 17:30
Schlägt nicht EU recht nationales Recht?

Darf ich für 4 kw unterschreiben und 6kw haben?

Guido? Fichte?
EU Recht schlägt nationales Recht, wenn Du Dein Recht durchsetzen kannst. Ich war früher in einem Rechtsbereich engagiert wo Deutschland Jahr um Jahr mit fadenscheinigen, jeweils neuen, Begründungen EU Recht nicht anerkennen wollte und sich in zig Verfahren vor dem EuGH eine blutige Nase holte. Bis zum EuGH braucht es Finanzkraft und Jahre. Die nicht den Weg gingen durften dafür nationales staatliches Unrecht genießen. Recht haben und Recht bekommen ist ein deutlicher Unterschied!

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Metaphysik » Sa 18. Jan 2020, 17:46

Phenoh hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 17:38
Sollte ich mit diesem Thema nerven, bitte nur kurz Bescheid geben. Ich hab mich ja nur deshalb so festgebissen weil ich einige große und Seriöse Händlerwebseiten besucht habe und dort oft die VKZ Lösung für 6 Kw LKFZ als Verkaufsargument gesehen habe. Daraufhin begann ich zu recherchieren. Das Ergebnis ist ja hier gut zu verfolgen. Also... Sollte es nerven... Kurze Meldung bitte. Ich hätte da noch mehr Fragen in anderen Bereichen zur Verfügung. 072)
Dafür ist das Forum doch da :wink:

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Fichte » Sa 18. Jan 2020, 18:18

HerrToeff hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 17:30
Schlägt nicht EU recht nationales Recht?

Darf ich für 4 kw unterschreiben und 6kw haben?

Guido? Fichte?
Ähm, nein.....

Seitens der EU betsehen hauptsächlich zwei Möglichkeiten um die Mitgliedsstaaten zu harmonisieren:

1) Verordnungen
Diese haben gesetzlichen Rang und verpflichten die Mitgliedsstaaten die hierin enthaltenen Regelungen binnen einer bestimmten Frist im nationalen Recht umzusetzen/zu ändern. Ein Verstoß hiergegen wird von der EU geahndet bzw. eingeklagt oder mittels Bußgelder der betreffende Mitgliedstaat dazu angehalten, dieses alsbald umzusetzen. Ein Recht des einzelnen Bürgers des betreffenden Mitgliedsstaates auf Umsetzung dieser Verordnung besteht nicht, allenfalls, wenn diese Verordnung Drittschützend sein soll.

2) Richtlinien
Sind als solches Handlungsempfehlungen.

Hier konkret wurde die FEZ (Fahrerlaubniszulassungsverordnung) in der EU harmonisiert und ist überall gleich, deshalb besitzen wir ja auch einen EU-Führerschein.

Die Einteilung der Fahrzeugklassen ist hingegen jedem Mitgliedsstaat selbst überlassen (Territorialprinzip) und allenfalls über eine Richtlinie (Handlungsempfehlung) gedeckelt. Dadurch unterscheiden sich die Zulassungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten.

Den Rest muss ich auch erst nochmals nachlesen (KBA).... 022)
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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Metaphysik » Sa 18. Jan 2020, 18:33

Fichte hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 18:18
Hier konkret wurde die FEZ (Fahrerlaubniszulassungsverordnung) in der EU harmonisiert und ist überall gleich, deshalb besitzen wir ja auch einen EU-Führerschein.
Und in dem Bereich bedurfte es einiger Nachhilfestunden (Jahre) vor dem EuGH bis Deutschland EU Recht als höherstehend anerkannte https://verkehrslexikon.de/Module/EUFEEUGH.php

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Fichte » Sa 18. Jan 2020, 19:23

Phenoh hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 17:24
Was lese ich jetzt daraus? Sind die vom KBA festgelegten Klassen nun für die Zulassungsverordnung nicht gültig? Beim KBA gibt es nur noch Leichte Straßenquads mit 4 Kw und Leichte Vierradmobile mit 6 Kw. Demnach dürfen die jetzigen 4 Kw LKFZ ja nicht mehr Zulassungsfrei sein? Sie erfüllen ja die Voraussetzung nicht, sie sind ja keine leichten Straßen quads. Oder darf hier jede Behörde selbstständig Fahrzeuge Klassifizieren?????
Zunächst und nachfolgend die aktuelle Einteilung des KBA zu den Fahrzeugklassen:

https://www.kba.de/SharedDocs/Publikati ... nFile&v=20

Auf Seite 6 die Definition der (Ober-)Klasse L6e:

4-rädriges Leichtkraftfz. mit L6e einer Leermasse bis zu 350 kg (o. Batterien bei Elektrofz.) mit bbH bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm3 od. Leistung bis zu 4 kW bei anderen Verbrennungs- oder Elektromotoren.

Das ist so in der FZV enthalten und geregelt.

Dann die Unterklassen auf Seite 9:

L6e Unterklasse A:
"Leichtes Straßen-Quad" (Leistung <= 4.000 W)
L6e Unterklasse B: "Leichtes Vierradmobil" (Leistung <= 6.000 W)

Mithin sind alle Leichtkraftfahrzeuge erfasst, nach der FZV jedoch die Unterklasse A zulassungspflichtig, wie ich bereits ausgeführt habe..... :wink:
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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Phenoh » Sa 18. Jan 2020, 19:43

Mithin sind alle Leichtkraftfahrzeuge erfasst, nach der FZV jedoch die Unterklasse A zulassungspflichtig, wie ich bereits ausgeführt habe.....
Das würde meiner Vermutung entsprechen... Unterklasse B und BP dürfen jetzt 6 Kw haben und sind Zulassungsbefreit, VKZ also reichen?

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Fichte » Sa 18. Jan 2020, 19:52

Phenoh hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 19:43
Mithin sind alle Leichtkraftfahrzeuge erfasst, nach der FZV jedoch die Unterklasse A zulassungspflichtig, wie ich bereits ausgeführt habe.....
Das würde meiner Vermutung entsprechen... Unterklasse B und BP dürfen jetzt 6 Kw haben und sind Zulassungsbefreit, VKZ also reichen?
Sorry, nein, die Unterklassen A und B und BP sind zulassungspflichtig, wenn diese nicht die Kriterien der Oberklasse einhalten....

Denn die Verordnung über die Zulassung von Kraftfahrzeugen definiert unter § 2 Abs. 12 (vierrädrige ) Leichtkraftfahrzeuge wie folgt (https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html):

vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3 beträgt, oder mit einem anderen Verbrennungsmotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt, oder mit einem Elektromotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;

Mithin L6e und nicht die Unterklassen mit mehr kw/Gewicht..
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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von guidolenz123 » Sa 18. Jan 2020, 20:15

Jetzt warst Du (Fichte) schneller als ich....
Deine Erklärungen sind auch immer etwas intensiver/ausführlicher , als sie von mir wären....Chapeau !!! 023) 023) 023) 023) 023) 023) 023) 023) 023) 023)

Bist gegen mich ja auch noch ein engagierter Jungspund....
duckundwech................

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Gruß Guido
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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Phenoh » Sa 18. Jan 2020, 20:24

Ich finde die Bemühungen hier auch sehr lobenswert. Nun... Ich tue mich immer noch sehr schwer mit den Klassifizierungen. Also gilt denn nun in Dtschlnd nur die der FZV??? Weil... Nur wenn ein Fahrzeug nicht der Klassifizierungsspezifikation der Gruppe entspricht wird es in eine andere eingepaßt. Da doch aber L6e die Obergruppe und L6e BP eine Untergruppe ist, die BP auch die eigene Unteranpassung erfüllt, erfüllt sie doch die L6e Richtlinien? Wo liegt denn nur mein Denkfehler??? Wodurch wird aus einem bis 6KW Lkfz plötzlich ein Leichtes 4 KW Straßenquadrat??? 019)

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von 50ccm » Sa 18. Jan 2020, 20:39

Hallo
Ich versuche es mal Einfach
Die EU sagt was L6e ist . Die EU sagt das mit AM L6e gefahren werden Dürfen . Die EU sagt aber NICHTS von der Zulassung . In Österreich müsse L6e Zugelassen werden . Egal ob 4 Kw oder 6 Kw . Deutschland sagt aber das 4 Kw nicht Zugelassen werden muss , alle anderen aber schon . Deutschland sagt "nicht " das L6e Zulassungsfrei sind . Die 4 Kw Autos waren halt nur zufällig mit den L6e der EU gleich .
Gruss Ernst

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Phenoh » Sa 18. Jan 2020, 20:51

Die 4 Kw Autos waren halt nur zufällig mit den L6e der EU gleich
Sind sie das jetzt immer noch??? Dann kann man ja beim Händler fragen ob er die 2 zusätzlichen KW nicht irgendwie "verbrennen" kann. Das ist doch technisch regelkonform machbar oder?

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Fichte » Sa 18. Jan 2020, 20:55

Phenoh hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 20:24
Ich finde die Bemühungen hier auch sehr lobenswert. Nun... Ich tue mich immer noch sehr schwer mit den Klassifizierungen. Also gilt denn nun in Dtschlnd nur die der FZV??? Weil... Nur wenn ein Fahrzeug nicht der Klassifizierungsspezifikation der Gruppe entspricht wird es in eine andere eingepaßt. Da doch aber L6e die Obergruppe und L6e BP eine Untergruppe ist, die BP auch die eigene Unteranpassung erfüllt, erfüllt sie doch die L6e Richtlinien? Wo liegt denn nur mein Denkfehler??? Wodurch wird aus einem bis 6KW Lkfz plötzlich ein Leichtes 4 KW Straßenquadrat??? 019)
Wahrlich, wahrlich es ist bei uns die Quadratur des Kreises..... 019) 019) 019)

Um mit der EU harmonisch zu sein, gibts es die Klasse „L6e“ mit der Maßgabe, dass hiervon und zunächst die Leichtkraftfahrzeuge mit 350 kg, 4 kw, 50 m3, 45 km/h Max. gemeint sind......

Aber (u.a. wg. der Elektrostromer) wurden Unterklassen in der Klasse der Leichtkraftfahrzeuge eingeführt, welche die Grenzen der Zulassungsfreiheit nach der FZV überschreiten. Da dasselbe (die FZV) jedoch eine Entscheidung jedes einzelnen Mitgliedsstaates ist, ob eine Besteuerung, TÜV/AU, Große Versicherung Eintritt, so treten hier die Differenzen auf.

Und je mehr ich mich hierin einarbeite, umso mehr kann ich nachvollziehen, dass die Mitarbeiter beim KBA und der Versicherungsgesellschaft und bei der Zulassungsstelle in dieser Thematik aussteigen oder einem Burn Out entgegen laufen müssen.... 019) 019) 019) 019) 019) 019)

Und nein, das technische Herabfrisieren um 2 kw macht eine neuerliche Zulassung desselben Fahrzeuges mit „Vollgutachten“ erforderlich. Da hierfür wiederum keine Typengenehmigung vorliegt, so wird dasselbe kostenintensiv werden, denn faktisch kommt ein „neues“ Fahrzeug auf den Markt..... 017)
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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Phenoh » Sa 18. Jan 2020, 21:35

Und nein, das technische Herabfrisieren um 2 kw macht eine neuerliche Zulassung desselben Fahrzeuges mit „Vollgutachten“ erforderlich.
Das verstehe ich jetzt auch nicht. Das Fahrzeug hat doch bei Neukauf gar keine Zulassung da für 4 Kw keine gebraucht werden. Mit gedrosseltem Motor erfüllt es doch die Norm und braucht keine Zulassung. Wo irre ich denn jetzt schon wieder?

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