L6e-BP in der EU?

Fahrzeugpapiere, Führerscheinfragen, ...die ganze Bürokratie.

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macbloke
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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von macbloke » Fr 13. Sep 2019, 08:48

Zündapp C50.... mit der hat mich der Freund meiner älteren Schwestern mitgenommen, Sonntags in die Eifel oder schonmal Freitags abgeholt und dann war ich das Wochenende über bei ihm......

Ich wardamals gerade 7 oder 8 jahre alt... meine Schwastern so 12 bis 14....

war wie ein grosser Bruder für mich... irgendwo müsste ich noch n Bild dazu finden... auf Dias bei meinen Eltern...
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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von HerrToeff » So 15. Sep 2019, 04:07

Rolf für die schmerzenden Knochen kann ich Dir die ZX 50 empfehlen

Bild

50 km damit und die Schmerzen sind besser

Allerdings eine unbeschreibliche Diva
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Phenoh » Do 16. Jan 2020, 20:17

Hallöle. Da ich selbst durch die unterschiedlichsten Aussagen hier und im Netz zu den L6E BP Fahrzeugen verwirrt bin, hab ich mal auch selbst nach belastbaren Infos gesucht. Betrifft mich ja vielleicht auch bald mal. unter dem folgenden Link:
https://daubner-verkehrsrecht.info/2018 ... m-klartext
fand ich folgende Information...

Zitat...
1. Mit der Klasse AM dürfen Sie gemäß § 6 Absatz 1 FeV folgende Fahrzeuge führen:
...
L6e-B:
ein leichtes Vierradmobil (geschlossener Fahrgastraum), mit max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, unter 425 kg Leergewicht, max. 50 ccm Hubraum bei Benzinern, max. 500 ccm bei Dieselmotoren und max. 2 Sitze, mit max. 6 kW Leistung, auch mit Elektromotor mit max. 6 kW Leistung.
L6e-BP:
ein leichtes Vierradmobil zur Personenbeförderung (geschlossener Fahrgastraum), mit max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, unter 425 kg Leergewicht, max. 50 ccm Hubraum bei Benzinern, max. 500 ccm bei Dieselmotoren und max. 2 Sitze, mit max. 6 kW Leistung, auch mit Elektromotor mit max. 6 kW Leistung und das nicht den Kriterien des L6e-BU Fahrzeugs entspricht.

Zitat Ende
Also brauche ich doch bis 6 PS keine Zulassung. Oder stimmt das nun doch nicht? Die Quelle ist immerhin eine Verkehrsrechtsseite. Sollte also so sein: Führerschein AM machen, Microcar mit o.a. Eckdaten kaufen und losrasen. Immer rechts neben der Autobahn her. :D

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von 50ccm » Do 16. Jan 2020, 20:29

Hallo
NEIN . Das was du da zitirt hast ist EU Recht und das was mit den L6E gemeint ist . Mit AM darfst du L6E fahren . In Österreich ( Meine Heimat ) müssen L6E angemeldet werden und brauchen Pickerl . In D könnem Farzeugen mit 350 Kg Leermasse und 4 Kw mit Versicherungskenzeichen gefahren werden . Es sagt nimand das L6e mit Vers Kenzeichen fahren dürfen .
Gruss Ernst

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Metaphysik » Do 16. Jan 2020, 20:50

50ccm hat geschrieben:
Do 16. Jan 2020, 20:29
In D könnem Farzeugen mit 350 Kg Leermasse und 4 Kw mit Versicherungskenzeichen gefahren werden.
Genau! Nicht Fahrerlaubnis und Fahrzeugklasse vermengen. Zitat (gekürzt) KBA (https://www.kba.de/SharedDocs/Glossarei ... nn=2141748)
L-Fahrzeug

Zulassungsfreie Krafträder mit Versicherungskennzeichen

L6e (Leichtkraftfahrzeug)

4-rädrig (unter 350 kg Leermasse, bis 45 km/h und bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren beziehungsweise bis 4 kW bei anderen Motortypen)
Deswegen haben die älteren LKFZ alle 4kW.

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von starik1968 » Do 16. Jan 2020, 20:51

Ich habe meinen Aixam Crossline mit 425kg und 6kw nach Rückfrage bei der Zulassungsstelle im Mai angemeldet. Seither hat er großes Kennzeichen und steht im Schuppen :D

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Phenoh » Do 16. Jan 2020, 21:12

Jetzt bin noch verunsicherter. Habe noch ein Dokument gefunden...
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1

Dort...
Somit sind von der Fahrerlaubnisklasse AM im Ergebnis folgende Kraftfahrzeuge erfasst: …
- leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/ Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Leichtkraftfahrzeuge sind doch VKZ Konform wenn Sie definiert sind. Was also heißt denn der Bundesratbeschluß nun für mich?
Oder mache ich einen Denkfehler?

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Fichte » Do 16. Jan 2020, 21:23

Eine sehr gute Zusammenfassung hier:

https://www.bernd-huppertz.de/wp-conten ... chtKfz.pdf

Bei der Zulassung gilt das Territorialprinzip, jedes EU-Land hat seine eigenen Vorschriften.

LKfzg mit 4 oder weniger kw und 350 kg oder weniger können mit AM und nur mit Versicherungskennzeichen gefahren werden.

LKfzg mit mehr als 4 bis 6 kw und 425 kg oder weniger können mit AM gefahren werden, müssen jedoch zugelassen (Steuer, Versicherung, TÜV und a.u) werden

093)
Urteile nie über einen anderen, bevor Du nicht einen Mond lang in seinen Mokassins gelaufen bist.

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Phenoh » Do 16. Jan 2020, 21:36

Danke für den Link. Sehr aufschlußreich. Kann Microcar den MGo X auf 4 Kw drosseln bevor ich den kaufe?

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Fichte » Do 16. Jan 2020, 21:43

Da kann ich Dir leider keine verbindliche Auskunft geben, aber es gibt ja viele weitere Forenmitglieder.... ich geh... 015)
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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von starik1968 » Fr 17. Jan 2020, 07:01

Fichte hat geschrieben:
Do 16. Jan 2020, 21:23
Eine sehr gute Zusammenfassung hier:

https://www.bernd-huppertz.de/wp-conten ... chtKfz.pdf

Bei der Zulassung gilt das Territorialprinzip, jedes EU-Land hat seine eigenen Vorschriften.

LKfzg mit 4 oder weniger kw und 350 kg oder weniger können mit AM und nur mit Versicherungskennzeichen gefahren werden.

LKfzg mit mehr als 4 bis 6 kw und 425 kg oder weniger können mit AM gefahren werden, müssen jedoch zugelassen (Steuer, Versicherung, TÜV und a.u) werden

093)
Gehe damit d'accord, leider sehen Versicherungen das unterschiedlich. Es gibt welche die geben VKZ aus, andere nicht. Auf der Aixamseite finde ich keinen Hinweis mehr auf die Versicherung. Wobei die Versicherung nach Zulassung recht günstig ist und ich auch VK bekommen habe.

Wäre gut, wenn der Gesetzgeber das Ganze mal klarstellen würde, entweder dass man ausdrücklich die neue Unterklasse als zulassungpflichtig benennt oder sie zulassungsfrei macht, damit auch die unterschiedlichen Sichtweisen bei den Versicherungen ein Ende haben.

Solche Unklarheiten sind aber nicht ungewöhnlich, mein Twizy 45 wurde vom Vorbesitzer auch erst mal zugelassen und später dann abgemeldet und mit VKZ versorgt, dass er seitdem auch ohne Probleme immer wieder bekommen hat.

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von starik1968 » Fr 17. Jan 2020, 07:03

Phenoh hat geschrieben:
Do 16. Jan 2020, 21:36
Danke für den Link. Sehr aufschlußreich. Kann Microcar den MGo X auf 4 Kw drosseln bevor ich den kaufe?
Drosseln wird technisch sicher gehen, wie das dann rechtlich ist, dazu am besten bei der Zulassungsstelle nachfragen und man wird wohl auch den TÜV/Dekra brauchen, da das COC ja nicht mehr passt.

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Phenoh » Fr 17. Jan 2020, 09:35

Öhm... Hüstel... könnte mal jemand auf der HP den Servicebereich bearbeiten bitte. Da steht Lkfz Diesel 6 Kw und Benzin 4 Kw sind zulassungsfrei. Nicht das da noch wer drüber stolpert.

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Metaphysik » Fr 17. Jan 2020, 09:59

Ich hab Deinen Hinweis mal an unseren Admin gegeben, der hat m. W. Kontakt zu Lepori.

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Fichte » Fr 17. Jan 2020, 11:19

Die Internetseite im Service-Bereich ist als solches gar (so) nicht falsch:

https://lepori.de/Fuehrerschein.htm

Wir müssen zwischen der Fahrerlaubnis (AM) und der Zulassung eines Fahrzeuges strikt unterscheiden.

Die Internetseite setzt sich nur mit der Fahrerlaubnis (AM) auseinander und hier sind 6 kw (bis 425 kg) erlaubt.

Jedoch unterscheiden sich die Leichtkraftfahrzeuge im zweiten Schritt bei der Zulassung/Teilnahme am Straßenverkehr.

Wie bereits ausgeführt, 4 kw und bis 350 kg reicht ein Versicherungskennzeichen. darüber hinaus das große Paket (großes Nummernschild, TÜV/AU und Zulassung mit Zulassungsbescheinigung)

Dennoch danke... 023)
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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von starik1968 » Fr 17. Jan 2020, 13:01

Fichte hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 11:19
Die Internetseite im Service-Bereich ist als solches gar (so) nicht falsch:

https://lepori.de/Fuehrerschein.htm

Wir müssen zwischen der Fahrerlaubnis (AM) und der Zulassung eines Fahrzeuges strikt unterscheiden.

Die Internetseite setzt sich nur mit der Fahrerlaubnis (AM) auseinander und hier sind 6 kw (bis 425 kg) erlaubt.

Jedoch unterscheiden sich die Leichtkraftfahrzeuge im zweiten Schritt bei der Zulassung/Teilnahme am Straßenverkehr.

Wie bereits ausgeführt, 4 kw und bis 350 kg reicht ein Versicherungskennzeichen. darüber hinaus das große Paket (großes Nummernschild, TÜV/AU und Zulassung mit Zulassungsbescheinigung)

Dennoch danke... 023)
Immerhin ohne Umweltplakette, zumindest bei mir ist m.W. keine dran :-)

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von Phenoh » Fr 17. Jan 2020, 16:09

Zitat
LKfz
Diesel 6 Kw, Benzin 4Kw
Mopedkennzeichen für alle (Haftpflicht ca. 78,- € pro Jahr)
Zitatende

Wenn bei dem 6 Kw Diesel UND dem 4 Kw Benriner dieses dazu steht... Ich dachte immer das dieses VersKZ nur ausgegeben wird wenn keine Zulassung erforderlich ist. Ist das denn nicht doch eine Falschinformation auf der Seite???

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von starik1968 » Fr 17. Jan 2020, 16:24

Phenoh hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 16:09
Zitat
LKfz
Diesel 6 Kw, Benzin 4Kw
Mopedkennzeichen für alle (Haftpflicht ca. 78,- € pro Jahr)
Zitatende

Wenn bei dem 6 Kw Diesel UND dem 4 Kw Benriner dieses dazu steht... Ich dachte immer das dieses VersKZ nur ausgegeben wird wenn keine Zulassung erforderlich ist. Ist das denn nicht doch eine Falschinformation auf der Seite???
bei den Versicherungen gibt es unterschiedliche Sichtweisen, kann für meinen Crossline auch ein VKZ bekommen, habe ihn aber zugelassen.

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von HerrToeff » Fr 17. Jan 2020, 18:48

Hoffentlich sag ich das jetzt nicht, obwohl es schon woanders steht... sonst Bitte löschen

Drosseln in bezug auf kmh oder kW kannst du nur bis euro3 soweit ich weiss

Sonst neues Gutachten fällig

Gelingt dir das hat das Teil immer noch 425 kg leer und vs kennzeichnen gibt's nur bis 350kg

Ich denk es will einfach keiner von den oberen und von der Lobby das da Kisten mit vs kennzeichnen und ohne umweltplakette und ohne dieselsteuer fahren und sie wollen einfach den bestand an vs Schild Trägern vergreisen lassen

Sorrry tippe auf Handy
lieben Gruß

PN werden evtl mit starker Verzögerung beantwortet, ich bin zur Zeit nicht täglich online

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Re: L6e-BP in der EU?

Beitrag von HerrToeff » Fr 17. Jan 2020, 18:55

starik1968 hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 16:24
Phenoh hat geschrieben:
Fr 17. Jan 2020, 16:09
Zitat
LKfz
Diesel 6 Kw, Benzin 4Kw
Mopedkennzeichen für alle (Haftpflicht ca. 78,- € pro Jahr)
Zitatende

Wenn bei dem 6 Kw Diesel UND dem 4 Kw Benriner dieses dazu steht... Ich dachte immer das dieses VersKZ nur ausgegeben wird wenn keine Zulassung erforderlich ist. Ist das denn nicht doch eine Falschinformation auf der Seite???
bei den Versicherungen gibt es unterschiedliche Sichtweisen, kann für meinen Crossline auch ein VKZ bekommen, habe ihn aber zugelassen.
Ja mein Vertreter meinte solang 45 kmh eingetragen gibt er vkz raus

Vertrauenssache. Bei schaden komm ich dann evtl in Haftung weil ich unterschrieben hab für 4Kw

Aber bei mir hat alles 4kw :mrgreen:

Starik fährst du denn deine Büchse immer noch nicht?
lieben Gruß

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